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Was nun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kigyoK Offline
    kigyoK Offline
    kigyo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Halbe da mal eine Frage. Was kann man tun wenn der Reiseveranstalter sich nicht in der von ihm angegebenen Frist meldet.
    Hatten bei Ögertours Mängel gemeldet und bekamen die Nachricht das man sich innerhalb von 6 Wochen wieder mit uns in Verbindung setzten wird. Leider sind die 6 Wochen nun schon vergangen, aber es kommt nichts.
    Müssen wir jetzt doch einen Anwalt einschalten?, oder sollte man noch warten?

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    • flkehn3956zF Offline
      flkehn3956zF Offline
      flkehn3956z
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Gabriele!
      Bei Öger hatte ich auch mal eine kleine Reklamation. Wir hatten AI gebucht. Die Nutzung des Termalbads war inclusive. Mein älterer Sohn freute sich rießig darauf. Ich persönlich stehe da nicht so drauf, aber wenn´s die Kid´begeistert, solls recht sein.
      Ich hatte den Katalog und die Rechnug mit. Der Reiseleiter eröffnete uns, dass man nur unter Vorlage der Reisebestätigung ins Thermalbad darf. Die Rechnung hat er nicht akzeptiert. Die Lösungsmöglichkeit war: Pro Person und Woche 35 Euro zahlen und hinterher würde man das von Öger wieder bekommen. Wir haben dankend abgelehnt und ich habe mir den Mangel schriftlich von der Reiseleitung bestätigen lassen. Einfacher wäre es gewesen, wenn die Reiseleitung ein Fax an Öger geschrieben hätte, aber das durfen sie nicht. Keine Ahnung für was dann eine Reiseleitung da war. Meiner Meinung nach nur zum Ausflüge verkaufen. Wäre auch eine Möglichkeit gewesen, uns dafür einen Ausflug nicht zu berechnen, aber das durfte man dann auch nicht.
      Ich habe dann 10 % vom Reisepreis gefordert. Das Reisebüro meinte, ich solle diese Höhe angeben. Nach längerer Zeit kam dann die Ablehnung.
      Ich habe dann bei Öger angerufen und mir die Rechtsabteilung geben lassen. Der Herr meinte, ich könne nicht einfach Leistungen aus dem Programm nehmen und hinterher Geld wollen. Ich konterte zurück, dass man nicht für jede AI-Leistung extra Geld mitnehmen kann. Nach kurzer Diskussion bot er mir 100 Euro an, womit ich dann auch einverstanden war. Es war mir eigentlich auch nicht so wichtig. Mir hat nur diese doofe Bürokratie vor Ort gestunken und dafür sollten die schon was zurückerstatten. Der Urlaub war ja trotzdem sehr schön. Zum Anwalt wäre ich deshalb nicht. Außerdem war unser Sohn doch im Thermalbad. Er ging als drittes Kind bei den Eltern seines Urlaubsfreunde mit durch, denn diese Leute hatten zufällig ihre Bestätigung mit.  
      Vielleicht wäre es an Deiner Stelle auch ratsam, mit Öger telefonisch Kontakt aufzunehmen. Papier ist geduldig, der Telefonpartner eventuell nicht. Probiers doch einfach mal.
      Viel Erfolg und viele Grüße
      Susanne

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      • LuziFairL Offline
        LuziFairL Offline
        LuziFair
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich würde noch ein Schreiben hinsenden und da eine Frist von 10 Tagen setzen, bis zu der die Bearbeitung zu deiner Zufriedenheit abgeschlossen sein soll und da gleich mit reinschreiben, daß ich ansonsten einen Anwalt einschalten werden und die Gebühren zusätzlich in Rechnung stelle.
        Und das nach den 10 Tagen auch tun.

        Alles wird gut!

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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ Gabriele

          Den Rat, den Luzi Dir gegeben hat, kann ich nur unterstreichen.

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • flkehn3956zF Offline
            flkehn3956zF Offline
            flkehn3956z
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Gabriele!
            Ganz wichtig: Schriftverkehr immer per Einschreiben. Ich kann mir aber vorstellen, dass Du das sicher gemacht hast, bzw. machen wirst. Ansonsten kann man sich den Weg zum Anwalt sparen.
            Soweit ich mich erinnern kann, hat es bei mir damals auch länger gedauert, bis Öger reagiert hatte.
            Viele Grüße
            Susanne

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            • schrottiS Offline
              schrottiS Offline
              schrotti
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wegen ein paar Tagen Überschreitung der versprochenen Bearbeitungszeit würde ich die Angelegenheit nicht gleich eskalieren lassen, sondern lieber bei Öger anrufen und das persönliche Gespräch suchen. Oft kommt man damit weiter, als sich Briefe um die Ohren zu hauen.
              Wenn du gleich aus allen Rohren ballerst, setzt du dich selbst unter Zugzwang. Denn wenn du jetzt schon mit Konsequenzen drohst, mußt du sie auch umsetzen. Du mußt dir der Rechtmäßigkeit und der Höhe deiner Reklamation sehr sicher sein, um die Entschädigungssumme durch den Anwalt hochzutreiben. Auch Rechtschutzversicherungen haben ja im Allgemeinen eine Selbstbeteiligung.
              Versuche es also lieber nochmals im Guten, das müßte im Interesse aller sein.
              Gruß
              Schrotti

              Keiner ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verrückteren findet, der ihn versteht. (Friedrich Nietzsche)

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              • LuziFairL Offline
                LuziFairL Offline
                LuziFair
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nicht jede Rechtsschutzversicherung hat einen Selbstbehalt. (Meine z.B. nicht und die meisten kann man mit oder ohne anschließen). Und wenn sie eine hätte, dann wäre das genial, denn dann braucht sie nicht mal in Vorleistung zu gehen, was die Kosten für den Anwalt betrifft. Ansonsten kann ein Anwalt recht  gut einschätzen, was man denn zu erwarten hat, bei einer Reklamation.
                Was man aber machen sollte, wenn der Anwalt eingeschaltet wird: bitte einen suchen, der sich auch, mit Reiserecht auskennt!
                Da kann man die Rechtsanwaltskammer anrufen und fragen.
                Aber eine Bearbeitungsfrist von 4 Wochen ist mehr als ausreichend.

                Ach: und ich würde den Reiseveranstalter gleich noch in Verzug setzen. Das bedeutet, daß er, wenn er nicht bis zum gewünschten Zeitpunkt bezahlt hat, dann auch noch Zinsen an mich zahlen darf.

                Alles wird gut!

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                • thias160281T Offline
                  thias160281T Offline
                  thias160281
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  drohen mit einem rechtsanwalt bringt da erstmal gar nichts.
                  jeder reiseveranstalter, und gerade die türkei-spezialisten, haben ein grosses team von rechtsanwälten in ihren rechtsabteilungen die sich besser in sachen reiserecht auskennen als anwalt xy. heisst also die werden darüber nur lachen. bringt gar nix. mein tipp: wenn ihr euch auf der sicheren seite glaubt, reicht gleich eine klage ein.
                  woher ich das weiss?
                  tja..... 🐵

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LuziFairL Offline
                    LuziFairL Offline
                    LuziFair
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich habe keine Lust, mich mit der Klage zu befassen. Genau dafür habe ich meine Anwältin. Und daß man sich einen Anwalt suchen sollte, der sich mit Reiserecht auskennt, ist doch hoffentlich klar.
                    Ich behaupte auch, daß ein Anwalt, der gut ist, wesentlich  mehr Geld wieder rausholen kann, als man das selber könnte.
                    Und ich denke, daß die Klage erst erfolgen sollte, wenn man vorher die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Denn wenn man das alleine macht, würde es auch bedeuten, daß man selbst zur Gerichtsverhandlung fahren muß, die nicht unbedingt im Heimatort ist, sondern da, wo der Beklagte, das Reiseunternehmen, den Sitz hat. Und dazu hätte ich keine Lust und würde die Kosten auch nicht tragen wollen.

                    Alles wird gut!

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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Lutzi
                      ...ein Anwalt ist gut, der mehr rausholt, als ich es könnte..

                      --> ... der Anwalt ist gut, der sich im Reiserecht auskennt!

                      Im Reiserecht sind die Ersätze für Mängel relativ festgeschrieben. Da gibt's nix wirklich mehr rauszuholen. Wird ein Mangel im Allgemeinen mit 10 Prozent geregelt, dann wird auch der beste Anwalt nicht mehr als 10 Prozent erreichen.

                      Wir sprechen, wohlgemerkt, von Mängel-Regelung, nicht von Schadenersatz bzw. vertanen Urlaubszeit. a) Schadenersatz mag wohl individuell sein, b) dazu gibt es auch bereits mehr oder weniger feste Sätze.

                      @Gabriele
                      ein bis zwei Monate Bearbeitungszeit einer Reklamation, vor allem bei Großveranstaltern wird man wohl hinnehmen müssen. Es gibt im übrigen keine festgesetzten Grenzen, bis wann eine Reklamation erledigt sein muss. Ich meine aufgrund langjähriger Praxis, ab drei Monaten sollte man dann etwas unternehmen.

                      Gruß
                      Peter

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                      • LuziFairL Offline
                        LuziFairL Offline
                        LuziFair
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ Peter: wenn du Anwalt bist, ist das ja ok, aber nicht jeder ist Anwalt.
                        Und nicht jeder Anwalt hat Ahnung vom Reiserecht. Und ein Anwalt, der Ahnung davon hat, kann mehr fordern, als ich es vielleicht machen würde, weil er genau weiß, wofür man wieviel bekommen kann, welche Urteile es gibt.
                        Praktisches Beispiel: ich habe gerade eine Klage laufen. Ich, als Privatperson, habe im Internet keine ausreichenden Informationen zu meinem Problem gefunden und hätte mich, weil ich es nicht  entsprechend hätte begründen können, mit wesentlich weniger Geld zufrieden geben müssen, als ich jetzt eventuell bekommen werde.  Ich hätte die Portokosten für das Einschicken meiner defekten Koffer nicht ersetzt bekommen (4 mal 9,70 €) und hätte für den  Totalschaden nur 164 EUR bekommen , statt 500 EUR.  Meine Anwältin konnte die Informationen finden und beschaffen und  schon bekam ich die Portokosten und  hoffe, daß ich auch den Koffer ganz bezahlt bekomme plus Zinsen seit einem halben Jahr.
                        Also gibt es schon Unterschiede.

                        Alles wird gut!

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