HILFE!!Sollen in falsches Hotel fliegen! bei stonierung 250€ bezahlen
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Hallo
Wir haben vor 5 Tagen bei Travelscout24 ein Hotel in der Türkei gebucht. Sie haben zwei Hotels in einen Angebot vermischt. Das Hotel gibt es zwei mal in der Türkei, selber name nur Sterne und Ort und natürlich Hotel selber sind unterschiedlich. Als überschrieft und eingeordnet war es unter Alanya wo wir das auch gebucht haben. In dem Angebot war das Hauptbild und die Beschreibung und Sterne richtig, nur die restlichen Bilder waren von den anderen Hotel. Dann haben wir gebucht und dann stand dort aber auf einmal nur noch 3 Sterne aber der richtige Ort und richtiges Bild. Dazu haben wir gleich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Am nächsten Tag habe ich noch mal geschaut und da haben sie die Hotelbeschreibung auch umgeändert. Da stand dann auf einmal Hotel in Kemer. Aber eingegliedert war es in Alanya und auch die Überschrift steht Blue Sky 4 Sterne in Alanya. Da waren wir uns dann unsicher und haben in den folgenden Tagen 6 mal bei Travelscout angerufen und jeder sagte uns, die haben die Beschreibung vertauscht, ja das ist das Hotel, das stimmt schon. Ich war mir nicht sicher genug und habe eine große Mail an Travelscout geschickt wo dann nach zwei Tagen zurück kam, sie haben das 3Sterne Hotel in Kemer gebucht aber sie können gegen Aufpreis (nicht wenig) in das Hotel in Alanya umbuchen, bei stonierung wollen sie 20Prozent haben. Aber das war doch nicht unser Fehler!! Wenn Travelscout 2 Hotels in ein Angebot reinschreibt was zuerst noch annähernt stimmte. Dazu habe ich geschaut jetzt steht das Hotel was IN KEMER ist immer noch unter Alanya 4 Sterne. Wir wollen jetzt auch keine Reise mehr bei denen da sie uns sehr unseriös und unfreundlich erscheinen. Aber müssen wir denn wirklich jetzt die 20Prozent bezahlen, wobei es doch garnicht unser Fehler war??
mfg Anke -
@ Anke
Rechtlich ist es so, daß Du mit Deiner Buchung ein Angebot abgibst. Nur wenn dieses Angebot des Kunden angenommen wird, kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande. Als Annahme gilt in der Regel die Buchungsbestätigung. Weicht diese von dem Angebot des Kunden ab, kommt gar kein Vertrag zustande, weil die abweichende Buchungsbestätigung höchstens als ein neuerliches Angebot von Veranstalterseite zu werten ist. Dem Kunden steht es nun frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle der Ablehnung entstehen dem Kunden keinerlei Kosten. Weil kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, greifen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters nicht. Auf diese wird von Veranstalterseite immer gerne verwiesen, um Stornogebühren kassieren zu können. Übrigens: auch wenn Konto- oder Kreditkartendetails zur Bezahlung bereits angegeben wurden, kommt damit nicht automatisch ein Vertrag zustande. Die oft von Veranstalterseite getroffene Behauptung, man könne nur noch gegen Gebühr stornieren, weil diese Daten seitens des Reisegastes übermittelt wurden, ist irrig.
Der schriftliche Widerspruch gegen das "neuerliche Angebot" des Veranstalters (Einschreiben, Rückschein!) muß enthalten, bei welchen Merkmalen die Buchungsbestätigung vom eigenen "Angebot zur Buchung" abweicht (Beleg in Kopie beifügen) und, daß man das Angebot ablehnt, die Reise zu den geänderten Kondotionen zu buchen, wie sie in der abweichenden Buchungsbestätigung genannt werden. -
nicht ganz korrekt lieber salvamor:
mit einer geleisteten Anzahlung ist definitiv der Vertrag zustande gekommen. Diese Rechtsmeinung vertrete nicht nur ich unwichtige Laus im Pelz des Tourismus, sondern der anerkannte deutsche Reiserechtsanwalt Dr. Noll.Wer einer erhaltenen Buchungsbestätigung inhaltlich nicht widerspricht und eine Zahlung leistet, hat definitiv den Vertrag geschlossen und kann ihn nur zu den vereinbarten Bedingungen wieder lösen.
Gruß
Peter -
Lieber Peter, das ist natürlich richtig, was Du schreibst! Sobald angezahlt wurde, gilt das als konkludentes Verhalten des Kunden und das Gegenangebot des Veranstalters ist rechtlich akzeptiert.
Ich bin von der Annahme ausgegangen, daß keine Anzahlung erfolgte, zumindest ging das nicht eindeutig aus dem Beitrag hervor. -
Hallo
Wir haben jetzt lange mit der einen Dame die man leider persönlich nie erreicht dauernd hin und her geschrieben. Sie wollen jetzt den Urlaub stonieren und NUR eine Bearbeitungsgebühr von 25Euro pro Person haben. Was ich wiederrum auch nicht einsehe, es war ja nicht unser Fehler. Jetzt bekommen wir keine Antwort mehr, werden morgen schriftlich per Einschreiben einen Brief schreiben.
Dazu wir haben kein Geld überwiesen oder sie abgebucht, sie haben auch keine Bankdaten. Wir haben nur eine FALSCHE Buchungsbestätigung.
mfg Anke -
@ Anke
Nach der von Dir geschilderten Sachlage würde ich denen keinen Cent schicken! Die haben nämlich überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche Stornokosten, weil überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich würde denen einen Brief per Einschreiben/Rückschein (sehr wichtig, damit sie nicht sagen können, sie hätten den Brief nicht erhalten!) schicken und darlegen, in welchen Punkten die Bestätigung von Deiner Buchung abweicht und ihnen mitteilen, daß Du nicht bereit bist, die Reise gem. ihrem neuerlichen Angebot anzutreten.
Weiterhin würde ich denen mitteilen, daß Du dir weitergehende Schadensersatzforderungen vorbehältst. Immerhin sind Dir Kosten entstanden, z. B. für Telefon, Porto, Wege etc., die Du nicht hättest, wenn die Buchung ordnungsgemäß bestätigt worden wäre. Von dem entstandenen Zeitaufwand einmal ganz abgesehen! Ob Du das dann wirklich später geltend machst, mußt Du sehen. Man ist ja auch froh, wenn man die "Geschichte" dann endlich hinter sich hat.
Ich habe geschildert, wie ich es machen würde. Was Du tust, mußt Du natürlich selber wissen. Wenn Du das Gefühl hast, es sei besser, zur Sicherheit einen RA zu befragen, solltest Du das tuen.