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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • chrissiwuenschiC Offline
    chrissiwuenschiC Offline
    chrissiwuenschi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, kann mir jemand einen Tipp geben?
    Ich habe von der Deutschen BA zwei Fluggutscheine von Hamburg nach Madrid. Als ich die einlösten wollte, teilte mir die Fluggesellschaft mit, das die Strecke nicht mehr gefolgen wird und sie haben mir aus kulanz Hamburg - München angeboten. Dieses wollte ich dann ein Jahr später einlösen, aber man sagte mir, das der Gutschein jetzt verfallen sei. Ausstellung vom Gutschein ist tatsächlich schon 1998, aber vor einem Jahr hätte man die wohl noch angenommen, wenn ich von heut auf morgen meine Urlaubspläne geändert hätte. Was soll ich tun? Das einfach so akzeptieren? Nirgends stand das der Gutschein ein Gültigkeitsdatum hat!
    Chrissi

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn nicht anders angegeben, verfallen Gutscheine nach 3 Jahren.

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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ist ja man interessant, wo steht denn das?

        Soweit ich weis ist es NICHT zulässig, dass Gutscheine verfallen, schau mal bei google.....

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wieso verfallen Gutscheine nach 3 Jahren, wenn keinerlei Gültigkeitsdauer angegeben ist?
          Worauf stützt sich diese Rechtsauffassung?

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chrissiwuenschiC Offline
            chrissiwuenschiC Offline
            chrissiwuenschi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich hatte auch gehört das Gutscheine wo nix drauf steht verfallen. Allerdings habe ich gehört das es erst ab 2001 ein Gutschein nach 3 Jahren verfällt. Davor hatten Gutscheine eine Gültigkeit von 30 Jahren. Aber ganz sicher bin ich da halt nicht.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • salvamor41S Offline
              salvamor41S Offline
              salvamor41
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ Chrissi Wünschi

              Du hast Recht, nach neuester Rechtsprechung beträgt ab 01.01.2002 die Verjährungsfrist für Gutscheine drei Jahre. 
              Die Neuregelung war mir durchgegangen.

              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "Dinge des täglichen Lebens", dazu zählen auch Gutscheine, die nicht mit Bargeld bezahlt wurden, sondern als Good-will, als "Entschädigung", als Gewinn usw. aus gegeben wurden, verfallen nach drei Jahren. Beispielsweise auch offene Rechnungen...
                Bei bezahlten Gutscheinen, also die echt um Geld gekauft wurden, gilt diese Frist aber nicht!

                Gruß
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • salvamor41S Offline
                  salvamor41S Offline
                  salvamor41
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Peter,

                  Du bist ja ein juristischer "Fuchs", das weiß ich.
                  Daß aber der Gesetzgeber zwischen geschenkten Gutscheinen, also z.B. aufgrund Gewinn, Gefälligkeit etc. ausgestellten, und bezahlten Gutscheinen einen Unterschied macht, habe ich nirgendwo finden können. Könntest Du uns mal auf die Sprünge helfen?

                  Gruß salvamor

                  ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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