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26 Stunden Verspätung in Singapur und keine Entschädigung !

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  • hoviH Offline
    hoviH Offline
    hovi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, bin mit der Lufthansa geflogen und auf dem Rückflug von Neuseeland nach Düsseldorf über Singapur, musste ich aufgrund eines technischen Defekts am Triebwerk 26 Stunden Verspätung in kauf nehmen ! Vor Ort hat man Nachts um 4 Uhr keinen Alternativflug bekommen und uns in Hotels verfrachtet !  Am Ende bin ich dann mit 26 Stunden Verspätung in Düsseldorf gelandet und musste mir sogar noch Urlaub nehmen ! Welche Ansprüche kann ich jetzt an Lufthansa stellen ? Der EU-Katalog kommt hier ja nicht zu tragen und die Lufthansa versucht mich gerade mit 10.000 Milen Gutschrift abzuspeisen !       Danke

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tja, in Artikel 3 der Verordnung heisst es:

      Anwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilta) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
      b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
      --> demnach müsste LH die Ausgleichszahlung leisten. Aber weiter heisst es auch:
      Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die
      Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen
      in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in
      denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände
      zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden
      lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen
      worden wären. Solche Umstände können insbesondere
      bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des
      betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen,
      Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln
      und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens
      beeinträchtigenden Streiks eintreten.
      (15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte
      ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements
      zu einem einzelnen Flugzeug an
      einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem
      oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu
      einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum
      nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt,
      obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle
      zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die
      Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
      einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft in einer
      Vertragsbeziehung stehen und von einem Flughafen in
      einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen in einem
      Mitgliedstaat antreten.
      -->Je mehr Verordnungen und Bestimmungen den Konsumenten mehr Rechte einräumen, desto mehr werden Winkeladvokaten natürlich Schwachstellen aufspüren und sie - ganz im Sinne der Verordnung natürlich... - interpretieren und auslegen. Was ich persönlich nicht ganz nachvollziehen kann, ist die Hektik und Zeithast, die in den letzten Jahren entstanden ist: Zeit ist Geld, Fernflüge über tausende von Kilometern müssen pünktlich sein, technische Probleme dürfen einfach nicht auftreten (dazu ist die moderne Welt wohl zu perfekt...). Und wenn schon mal Probleme, dann Kohle auf die Kralle... allzu weltlichen und immer vorgekommenen Ereignisse gibt es null-Toleranz - alles ist machbar - nichts ist unmöglich...Freunde, wo wird uns die Zeit hinführen...Es grüßt Euch Peter.

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      • hoviH Offline
        hoviH Offline
        hovi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi Peter,  danke erst einmal für Deine Hilfe. Auf welche Verordnung beziehst du dich genau ? Muss sie ja irgendwo im Netz finden können !  Du meinst also ich sollte weiter dran bleiben und mich nicht veräppeln lassen oder ?    danke Hovi

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Kranich-FanK Offline
          Kranich-FanK Offline
          Kranich-Fan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          vielleicht mal der Rechtschutzversicherung melden, falls vorhanden.
          Übrigens: die Hotelunterbringung ist reine Kulanz und nicht immer üblich

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Diese Verordnung ist seit 17.2.05 in Kraft (eine frühere Verordnung hatte aber bereits ähnlichen Inhalt).

            Die Hotelunterbrinung ist übrigens Pflicht... unter gewissen Voraussetzungen natürlich!

            Die Verordnung findet du beispielsweise auf
            http://www.reiserecht-web.de --> links im Menü unter Punkt "VO EG Nr. 261/2004
            oder gleicher Inhalt auf meiner Seite:
            http://vi01n116.members.eunet.at/Reiserecht/Reiserecht_Sonstiges.htm --> "neue Bestimmungen" im Flug

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • hoviH Offline
              hoviH Offline
              hovi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              OK danke. Mein Flug war übriegends in 11/2004 und die haben sich 3 Monate Zeit für die Bearbeitung genommen 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Kranich-FanK Offline
                Kranich-FanK Offline
                Kranich-Fan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Peter: du hast Recht, unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline die Ü bezahlen.
                Nur leider wird es als Selbstverständlich angesehen, auch bei Ausfall wegen schlechter Wetterlage nach Entschädigungen und Hotelübernachtungen zu schreien.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • emdeboE Offline
                  emdeboE Offline
                  emdebo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @kranichfan
                  Es wird nicht nur als selbstverständlich angesehen und nach Hotelübernachtungen geschrien, sondern es ist seit 17.02.05 verbindliches neues EU-Recht VO(EG)261/2004.
                  Verpflegung, Übernachtung, Essen, Trinken, Schadensersatz.

                  Verspätungszeiten ( mit Zeitstaffelung ), Annullierung und auch Nichtbeförderung.
                  Selbst schlechtes Wetter z.B. im Winter gilt als vorhersehbar.
                  Da wird so mancher Kranich und auch andere Federn lassen müssen.

                  Hier mal die Details und die "amtlichen" Vordrucke zur Durchsetzung von "berechtigten" Ansprüchen beim zuständigen LBA Luftfahrtbundesamt:
                  http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/Fluggastrechte.htm

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • wally/xW Offline
                    wally/xW Offline
                    wally/x
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Danke Emdebo,

                    Dein Link war äusserst aufschlussreich.
                    Leider gilt das erst ab dem 17.02.05 .
                    Passagiere die vorher die Probleme hatten gehen also eigentlich
                    leer aus, oder? 🌈

                    Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @embedo
                      nicht ganz richtig, das mit dem schlechten Wetter: genau solche Situationen fallen ausdrücklich nicht unter diese Verordnung --> siehe mein Posting weiter oben (Originalzitat aus der Verordnung).
                      @wally
                      was heißt, durch die Finger schauen? Das ist immer so, dass Gesetze und Verordnungen ab einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten. Davor gab es eben diese Möglichkeiten nicht - genauso, wie ab einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Möglichkeiten abgeschafft werden können.
                      Grundsätzlich sollte man jetzt nicht auf das große Geld mit Flugänderungen zählen. Fakt ist, dass in der Verordnung etliche Ausnahmen stehen und man sich im Fall einer ungerechten Behandlung an die Schiedsstelle wenden muss, die in jedem EU-Land eingerichtet worden ist.
                      Und so wie ich die Fluggesellschaften kenne, werden sie, wenn nur irgendwie ansatzweise der Verdacht begründet wäre, nicht zahlen zu müssen, auf die Entscheidung der Schiedsstelle warten.
                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • emdeboE Offline
                        emdeboE Offline
                        emdebo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @peter
                        Mein Hinweis auch bei schlechtem Wetter im Winter" bezieht sich auf den Passus (Absatz 15)
                        **".. obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden "**Das bedeutet, dass man im Winter durchaus von schlechten Wetterverhältnissen ausgehen kann und beispielsweise Zusatzmassnahmen wie Enteisung der Flugzeuge kein Zeitaufwand ist, den man nicht einplanen konnte. Also demnach greift nicht der Grund für außergewöhnliche Umstände.

                        Nur ein Beispiel, dass Airlines sich nicht mit den Wetterverhältnissen im Allgemeinen herausreden können. Im Einzelfall werden diese Feinheiten wohl die Gerichte beurteilen müssen. Es bleibt schwierig ...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Kranich-FanK Offline
                          Kranich-FanK Offline
                          Kranich-Fan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @emdebo: wenn schon Verweis auf Link, dann auch richtig lesen: Unter außergewöhnlichen Umständen ist das ausführende Luftfahrtunternehmen von den Verpflichtungen gemäß der o.a. EU-Verordnung teilweise oder ganz befreit. Beispiele: politische Instabilität, nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks etc.
                          ...enteist werden die Maschinen im Winter generell, d.h. nicht, dass sie dadurch immer starten können, wenn z.B. starker Schneefall ist und der Tower keine Starterlaubnis gibt...
                          aber nix für ungut

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Es gibt unterschiedliche "Flughafenberichtigungen", was beispielsweise die Landevorausetzungen betrifft: je nach technischem Ausbau eines Flughafens erteilt das entsprechende Ministerium Genehmigungen bis zu einer gewissen Mindestsichtweite für Landungen und Starts.

                            Ist diese nicht mehr gegeben, landet keine Maschine mehr und kann demnach auch nicht mehr starten.

                            Starker Wind kann Landungen-Starts unmöglich machen.

                            Schneestürme am Zielflughafen können ebenso zur (vorrübergehenden) Sperre eines Flughafens führen.

                            Salzburg und Linz sind mehrmals im Winter gesperrt und alle abfliegenden Passagiere müssen mit Bussen nach München oder Wien gebracht werden. Das ist halt so in einem Winter hier zulande.

                            Und dafür nun Fluglinien haftbar zu machen, so meine ich, wird gerichtlich nicht halten.

                            All diese Fragen haben sich die EU-Politiker einfach nicht überlegt. Sie ärgerten sich halt selbst über Verspätungen und haben dann eine Verordnung gegen den Willen der IATA und deren Gesellschaften durchgesetzt.
                            Also sind wir gespannt, wie sich das Spielchen entwickeln wird.
                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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