26 Stunden Verspätung in Singapur und keine Entschädigung !
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Hallo, bin mit der Lufthansa geflogen und auf dem Rückflug von Neuseeland nach Düsseldorf über Singapur, musste ich aufgrund eines technischen Defekts am Triebwerk 26 Stunden Verspätung in kauf nehmen ! Vor Ort hat man Nachts um 4 Uhr keinen Alternativflug bekommen und uns in Hotels verfrachtet ! Am Ende bin ich dann mit 26 Stunden Verspätung in Düsseldorf gelandet und musste mir sogar noch Urlaub nehmen ! Welche Ansprüche kann ich jetzt an Lufthansa stellen ? Der EU-Katalog kommt hier ja nicht zu tragen und die Lufthansa versucht mich gerade mit 10.000 Milen Gutschrift abzuspeisen ! Danke
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Tja, in Artikel 3 der Verordnung heisst es:
Anwendungsbereich(1) Diese Verordnung gilta) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
--> demnach müsste LH die Ausgleichszahlung leisten. Aber weiter heisst es auch:
Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die
Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen
in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in
denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände
zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen
worden wären. Solche Umstände können insbesondere
bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des
betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen,
Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln
und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens
beeinträchtigenden Streiks eintreten.
(15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte
ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements
zu einem einzelnen Flugzeug an
einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem
oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu
einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum
nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt,
obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle
zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die
Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft in einer
Vertragsbeziehung stehen und von einem Flughafen in
einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen in einem
Mitgliedstaat antreten.
-->Je mehr Verordnungen und Bestimmungen den Konsumenten mehr Rechte einräumen, desto mehr werden Winkeladvokaten natürlich Schwachstellen aufspüren und sie - ganz im Sinne der Verordnung natürlich... - interpretieren und auslegen. Was ich persönlich nicht ganz nachvollziehen kann, ist die Hektik und Zeithast, die in den letzten Jahren entstanden ist: Zeit ist Geld, Fernflüge über tausende von Kilometern müssen pünktlich sein, technische Probleme dürfen einfach nicht auftreten (dazu ist die moderne Welt wohl zu perfekt...). Und wenn schon mal Probleme, dann Kohle auf die Kralle... allzu weltlichen und immer vorgekommenen Ereignisse gibt es null-Toleranz - alles ist machbar - nichts ist unmöglich...Freunde, wo wird uns die Zeit hinführen...Es grüßt Euch Peter. -
Hallo,
vielleicht mal der Rechtschutzversicherung melden, falls vorhanden.
Übrigens: die Hotelunterbringung ist reine Kulanz und nicht immer üblich -
Diese Verordnung ist seit 17.2.05 in Kraft (eine frühere Verordnung hatte aber bereits ähnlichen Inhalt).
Die Hotelunterbrinung ist übrigens Pflicht... unter gewissen Voraussetzungen natürlich!
Die Verordnung findet du beispielsweise auf
http://www.reiserecht-web.de --> links im Menü unter Punkt "VO EG Nr. 261/2004
oder gleicher Inhalt auf meiner Seite:
http://vi01n116.members.eunet.at/Reiserecht/Reiserecht_Sonstiges.htm --> "neue Bestimmungen" im FlugGruß
Peter -
@Peter: du hast Recht, unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline die Ü bezahlen.
Nur leider wird es als Selbstverständlich angesehen, auch bei Ausfall wegen schlechter Wetterlage nach Entschädigungen und Hotelübernachtungen zu schreien. -
@kranichfan
Es wird nicht nur als selbstverständlich angesehen und nach Hotelübernachtungen geschrien, sondern es ist seit 17.02.05 verbindliches neues EU-Recht VO(EG)261/2004.
Verpflegung, Übernachtung, Essen, Trinken, Schadensersatz.Verspätungszeiten ( mit Zeitstaffelung ), Annullierung und auch Nichtbeförderung.
Selbst schlechtes Wetter z.B. im Winter gilt als vorhersehbar.
Da wird so mancher Kranich und auch andere Federn lassen müssen.Hier mal die Details und die "amtlichen" Vordrucke zur Durchsetzung von "berechtigten" Ansprüchen beim zuständigen LBA Luftfahrtbundesamt:
http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/Fluggastrechte.htm -
@embedo
nicht ganz richtig, das mit dem schlechten Wetter: genau solche Situationen fallen ausdrücklich nicht unter diese Verordnung --> siehe mein Posting weiter oben (Originalzitat aus der Verordnung).
@wally
was heißt, durch die Finger schauen? Das ist immer so, dass Gesetze und Verordnungen ab einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten. Davor gab es eben diese Möglichkeiten nicht - genauso, wie ab einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Möglichkeiten abgeschafft werden können.
Grundsätzlich sollte man jetzt nicht auf das große Geld mit Flugänderungen zählen. Fakt ist, dass in der Verordnung etliche Ausnahmen stehen und man sich im Fall einer ungerechten Behandlung an die Schiedsstelle wenden muss, die in jedem EU-Land eingerichtet worden ist.
Und so wie ich die Fluggesellschaften kenne, werden sie, wenn nur irgendwie ansatzweise der Verdacht begründet wäre, nicht zahlen zu müssen, auf die Entscheidung der Schiedsstelle warten.
Gruß
Peter -
@peter
Mein Hinweis auch bei schlechtem Wetter im Winter" bezieht sich auf den Passus (Absatz 15)
**".. obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden "**Das bedeutet, dass man im Winter durchaus von schlechten Wetterverhältnissen ausgehen kann und beispielsweise Zusatzmassnahmen wie Enteisung der Flugzeuge kein Zeitaufwand ist, den man nicht einplanen konnte. Also demnach greift nicht der Grund für außergewöhnliche Umstände.Nur ein Beispiel, dass Airlines sich nicht mit den Wetterverhältnissen im Allgemeinen herausreden können. Im Einzelfall werden diese Feinheiten wohl die Gerichte beurteilen müssen. Es bleibt schwierig ...
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@emdebo: wenn schon Verweis auf Link, dann auch richtig lesen: Unter außergewöhnlichen Umständen ist das ausführende Luftfahrtunternehmen von den Verpflichtungen gemäß der o.a. EU-Verordnung teilweise oder ganz befreit. Beispiele: politische Instabilität, nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks etc.
...enteist werden die Maschinen im Winter generell, d.h. nicht, dass sie dadurch immer starten können, wenn z.B. starker Schneefall ist und der Tower keine Starterlaubnis gibt...
aber nix für ungut -
Es gibt unterschiedliche "Flughafenberichtigungen", was beispielsweise die Landevorausetzungen betrifft: je nach technischem Ausbau eines Flughafens erteilt das entsprechende Ministerium Genehmigungen bis zu einer gewissen Mindestsichtweite für Landungen und Starts.
Ist diese nicht mehr gegeben, landet keine Maschine mehr und kann demnach auch nicht mehr starten.
Starker Wind kann Landungen-Starts unmöglich machen.
Schneestürme am Zielflughafen können ebenso zur (vorrübergehenden) Sperre eines Flughafens führen.
Salzburg und Linz sind mehrmals im Winter gesperrt und alle abfliegenden Passagiere müssen mit Bussen nach München oder Wien gebracht werden. Das ist halt so in einem Winter hier zulande.
Und dafür nun Fluglinien haftbar zu machen, so meine ich, wird gerichtlich nicht halten.
All diese Fragen haben sich die EU-Politiker einfach nicht überlegt. Sie ärgerten sich halt selbst über Verspätungen und haben dann eine Verordnung gegen den Willen der IATA und deren Gesellschaften durchgesetzt.
Also sind wir gespannt, wie sich das Spielchen entwickeln wird.
Gruß
Peter

