Hotel noch im Bau?
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Hallo,
wir haben Anfang März unseren Urlaub in Ägypten gebucht: 1 Woche (12.-19.05.05) im neuen 12fly-Club Samaya in Marsa Alam. Vor Buchung hatten wir konkret im Reisebüro angefragt, ob das Hotel auch wirklich dann fertiggebaut sei, da auf der Homepage der Hotelkette Solymar stand, dass die Eröffnung im Mai sein solle.
Das Reisebüro rief vor Buchung bei 12fly an, um die Bestätigung einzuholen. Der Mitarbeiter von 12fly erwiderte etwas frech, dass 12fly ja sicherlich das Hotel nicht anbieten würde, wenn es dann nicht fertig wäre.
Heute lese ich auf der Homepage der Hotelkette Solymar, dass die Eröffnung des Hotels erst im Juni erfolgen soll. Diese Info steht dort bereits seit längerem.
Eine Info von 12fly oder unserem Reisebüro haben wir bisher nicht erhalten.
Da wir mit zwei kleinen Kindern reisen (4+2), möchten wir schon sichergehen, einen halbwegs vernünftigen Urlaub zu haben.
Morgen werde ich natürlich im Reisebüro nachfragen, bitte aber trotzdem um Tipps oder Hinweise, wie wir uns verhalten sollen, welche Rechte wir haben?!
Besten Dank!
Maxxi -
@ Maxxi
Habt Ihr angezahlt oder gar voll gezahlt? Wenn ja, gibt es kein zurück mehr, denn Ihr habt durch konkludentes Verhalten, d.h. durch Eure Anzahlung, kundgetan, daß Ihr das Angebot des Veranstalters angenommen habt. Zumindest rechtlich habt Ihr jetzt keine Chance mehr.
Wenn Ihr aber sicher seid, daß das Hotel nicht rechtzeitig fertig wird, würde ich trotzdem über das Reisebüro oder besser noch direkt das Gespräch mit dem Veranstalter suchen, um zu einer kostenfreien Annullierung des Reisevertrages zu kommen.
Wenn die sich allerdings steif stellen, siehe oben...
Euch bleibt dann nur noch die Chance, über eine Mängelrüge zu Eurem Recht zu kommen. Also, Fotoapparat mitnehmen, Bilder machen, Zeugen suchen, Mängelliste erstellen, von der Reiseleitung abzeichnen lassen, fristgerecht per Einschreiben/Rü'schein reklamieren, das übliche Procedere halt. -
Ach ist doch alles dumme Zeug. Geht doch nicht immer vom Schllimmsten aus. Wenn das Hotel tatsächlich nicht fertig wird, bekommt ihr eine Info vom Veranstalter mit der Möglichkeit, umzubuchen, oder kostenlos zu stornieren.
Wenn ihr das Hotel extra günstig bekommen habt, da ihr die ersten Gäste seid, müßt ihr damit rechnen, dass der Betrieb im Hotel noch nicht zu 100% läuft bzw. bauliche Tätigkeiten während eures Aufenthaltes vorgenommen werden.
Deswegen steht im Katalog oft der Hinweis: Wird erst ..... 2005 fertig gestellt.
Es ist nicht ratsam, ein neues Hotel so knapp nach Eröffnung zu buchen. Häufig steht zu dem Zeitpunkt dann erst die nackte Anlage ohne Blumen und Gartendeko. Daher auch der verbilligte Preis.
Ich würde mich direkt mit dem Hotelmanagement in Verbindung setzen. Die müssen ja schließlich am besten wissen, wann der Betrieb des Hotels losgehen soll. -
Nein, nein, dummes Zeug ist das keineswegs!
Ich gebe Dir völlig Recht, wenn Du sagst, ein neues Haus sollte man nicht direkt nach der Eröffnung buchen, weil immer mit Restbautätigkeit und noch nicht installierter Hotel-Infrastruktur zu rechnen ist.
Die Erfahrung, und davon können sicher einige auch hier im Forum berichten, zeigt aber, daß es Veranstalter gibt, denen das völlig schnuppe ist. Der Bauherr will return-on-investment sehen, der Hotelbetreiber zahlt ab Termin x Pacht und fürchtet leere Betten. Also wird oft ein viel zu früher Eröffnungstermin an die Veranstalter weitergegeben, und die schicken keineswegs dann immer jemanden los, der prüfen soll, ob die Gegebenheiten wirklich den Gästen zuzumuten sind. Sie geben den von der Hotelleitung genannten Eröffnungstermin an die Gäste weiter, und schon beginnt der Schlamassel.
Wie man aus weiter Entfernung objektiv feststellen kann, ob ein Hotel wirklich "eröffnungswürdig" ist, weiß ich auch nicht so recht. Die Hotelleitung zu fragen, könnte u.U. bedeuten, den Bock zum Gärtner zu machen. -
hallo...also da kann ich euch weiterhelfen...so lange im prospekt eures anbieters kein originalfoto des hotels abgebildet ist müßt ihr davon ausgehen das dieses auch noch nicht fertig oder vollständig fertig ist-glücksache..aber dein termin ist pfingsten..totale hochsaison in ägypten(ferienzeit)ein tip von mir..fliegt hin schauts euch an sollten wirklich sehr gravierende mängel bestehen vor ort oder es sich noch um eine großbaustelle handeln schnappt euch den reiseleiter und verlangt eine andere unterbringung..marsa-alam hat zwar nicht viele hotels aber es sind dort zumindest nur4-5sterne anlagen..also flieght hin und genießt euren urlaub...happy holidays
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@ Gabriella Fiedler
Also, sei mir nicht gram, aber was Du da schreibst, beinhaltet einen Widerspruch in sich selbst. Wenn dort absolute Hochsaison ist, sind vermutlich doch alle Hotels proppenvoll.
Wie soll die Reiseleitung ausgerechnet dann ein Ausweichquartier bereit stellen, wenn das gebuchte Hotel wirklich nicht zumutbar ist!?
Nein, ich würde schon alle Hebel in Bewegung setzen, um
v o r h e r zu erfahren, was mich da erwartet. -
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Nachdem das Reisebüro meine Infos über die verspätete Hoteleröffnung an den Reiseveranstalter weitergeleitet hat, bekamen wir am nächsten Tag ein Fax, in dem uns mitgeteilt wurde, dass das Hotel nicht rechtzeitig fertig würde. Angeboten wurde uns eine kostenlose Stornierung oder als Alternativhotel das von der Konzernmutter vertriebene Nachbarhotel zum gleichen Preis.
MOMENT!!!! Das Ersatzhotel hat "nur" vier Sterne (das gebuchte Hotel 4+) und gefiel uns in einigen Details auch nicht so richtig. Laut Reisebüro würde die Direktbuchung über die Konzernmutter aber auch noch 100 EUR billiger sein, zudem waren hier bereits die Visagebühren in Höhe von 100 EUR eingeschlossen. So würden wir eigentlich 200 EUR zuviel für das Alternativhotel zahlen.
Die Nachfrage nach Kulanz wurde direkt abgewehrt.
Wir haben heute im Reisebüro eine komplett neue Reise gebucht. Gleicher Termin, vergleichbares Hotel. Per Einschreiben bin ich vom Vertrag zurückgetreten und habe die Mehrkosten für die neue Reise (immerhin 450 EUR) eingefordert. Das ursprüngliche Hotel war übrigens nicht günstiger wegen Neueröffnung, sondern eher oberer Durchschnitt.
Ich bin eigentlich friedlich und durchaus kooperativ, aber die Sache geht zu weit.
Viele Grüße
Maxxi -
Das ist ja gerade die Crux!
Alexandra und Gabriella gehen stillschweigend von der kooperativen, kulanten Grundeinstellung des Veranstalters Dir als Kunde gegenüber aus. Das kann man inzwischen doch völlig vergessen! Jede einzelne Reise wird von den Veranstaltern kostenmäßig betrachtet, und wenn die rechtliche Seite zugunsten des Veranstalters abgesichert ist, gibt es keine Kulanz mehr! Höchstens noch in Ausnahmefällen bei besonders guten Kunden, vor allem Geschäftskunden. Die Zeiten der Kulanz sind längst vorbei und Dir als Kunde bleibt gar nichts weiter übrig, als Deine eigene Einstellung dieser harten Welle anzupassen, sonst bist Du verloren und zahlst drauf.
Leider ist es so! Die Reise-Juristen sind sehr gut beschäftigt! -
Naja, ich denke schon, daß man ein 4 + -Hotel von 1-2-Fly vom Standard her gut und gerne mit einem 4-Sterne Haus der TUI vergleichen kann. Wären die Häuser denn von der Landeskategorie gleich gewesen? Und wenn das TUI-Haus vielleicht - bedingt durch ein Angebot - momentan günstiger ist, gehe ich doch mal davon aus, daß dann auch der TUI-Preis verlangt wird.
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Hallo,
beide Hotels haben die Landeskategorie 5 Sterne. Trotzdem wird es schon einen Grund haben, warum das eine Hotel 4 Sterne bzw. 4+ Sterne hat. Dies zeigt sich schließlich auch im Preis.
Es geht auch nicht um einen Stern mehr oder weniger, sondern um die Leistung. Wir hatten bewusst das Hotel gebucht, da es dort ein Familienzimmer mit seperatem Schlafraum geben sollte. Bei dem Angebot der Alternative stand nur, dass die Zimmerkategorie zugesichert würde. Eine Zusage, dass hier auch separate Schlafräume sind, wollte man uns nicht geben. Im Alternativhotel gibt es nämlich auch Familienzimmer, bei denen die Schlafbereiche durch einen Vorhang abgetrennt sind. Dies entspricht aber nicht unseren Vorstellungen.
Das über TUI vertriebene Alternativhotel wurde zum regulären Preis angeboten, also kein Sonderpreis o.ä.
Den Katalogpreis und die Bedingungen (Visageb. inkl.) von TUI wollte man uns nicht geben.
So kam es leider zu keiner Einigung.
Meines Erachtens ist es die Pflicht des Reiseveranstalters, die Reise zu den genannten Konditionen durchzuführen. Ist er dazu nicht in der Lage, trifft ihn die Schuld, da er vor Angebot sichergehen muss, dass das Hotel auch wirklich fertig wird. Insofern müsste der Reiseveranstalter auch für die Mehrkosten der neuen Reisebuchung aufkommen.
Wenn ich eine Reise buche und dann 6 Wochen vorher wieder storniere, weil mir die Reise z.B. dann doch zu teuer ist, sagt auch kein Reiseveranstalter aus Nächstenliebe "Alles klaro", sondern will hierfür Schadensersatz in Form von Rücktrittsgebühren sehen.
Und dann soll ich dem Reiseveranstalter auch noch dankbar sein, wenn er mir ein "schlechteres" Alternativangebot zu einem überteuerten Preis macht???
Viele Grüße
Maxxi -
Hallo, Maxxi,
Dein Ärger ist verständlich - ich wäre genau so sauer. Das Alternativ-Angebot hat Dir nicht zugesagt (hat man Dir nur eines gemacht? oder hast Du aus dem gesamten Angebot wählen können?), also hast Du von Deinem kostenfreien Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Ich könnte mir vorstellen, daß der Reiseveranstalter die Meinung vertritt, daß Dir kein finanzieller Schaden entstanden wäre, wenn Du nach Deinem Rücktritt ein gleichwertiges Hotel zum gleichen Preis gesucht hättest. Im Forum wurde schon so oft über noch im Bau befindliche Hotels geschrieben. Selbst den Zusicherungen des Reiseveranstalters oder des Hoteliers würde ich mißtrauen. Das würde wohl jeder, der mal gebaut hat oder auch nur auf einen bestellten Handwerker gewartet hat. Ich glaube nicht, daß eventuelle Forderungen Deinerseits Aussicht auf Erfolg haben. Schlimm für Dich und Deine Family, gut für die Reiseveranstalter mit ihren juristisch einwandfrei formulierten Bedingungen ... trotzdem hoffe ich, daß Du einen erholsamen, streßfreien Urlaub hast!
Gruß Erika -
a) ein Veranstalter ist verpflichtet, sobald er von Änderungen der Katalogausschreibung seiner Produkte etwas erfährt, diese sofort dem Kunden mitzuteilen. Sind diese Änderungen gravierend, so hat er dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht einzuräumen und sofern er auf Grund seines Programmes in der Lage ist, ein Alternativangebot zu stellen. Allfällige Mehrkosten muss er allerdings nicht übernehmen.
Das ist die derzeit gültige gesetzliche Basis.
Weiter: wäre es zur Anreise gekommen und man hätte vor Ort ein gleichwertiges Hotel bekommen und man hätte da wegen 4 und 4+ dann geklagt: hätten die Richter aber genau erhoben, welche Ausstattung die beiden Häuser haben. Das heißt im Klartext: es könnte dann das 4-Sterne-Hotel exakt die gleichen Einrichtungen und Serviceleistungen bieten und das + ist lediglich eine persönliche Einschätzung, vom Reiseveranstalter oder Hotelbesitzer. Daraus lässt sich ableiten, dass nicht die Sterne ausschlaggebend sind, sondern die reale Betrachtung des Objekts!
Gruß
Peter -
@ Erika:
Danke für die aufmunternden Worte
Der Reiseveranstalter hat uns leider nur ein Alternativhotel angeboten, und das auch nicht aus dem eigenen Programm, sondern aus dem Programm der Konzernmutter.
@ Peter:
Danke für die Infos.
Richtig, es ist die Pflicht des Reiseveranstalters auf Missstände hinzuweisen. Hier mussten wir aber erst den Reiseveranstalter informieren, dass das Hotel, deren Hotelkette übrigens auch zur Konzernmutter gehört, nicht rechtzeitig fertig gebaut wird.
Weiterhin ging es uns bei der Hotelalternative auch nicht um die genau gleiche Kategorie, sondern um das Familienzimmer mit 2 separaten Räumen, Bad etc. Ich finde, das sind durchaus relevante Dinge, zudem uns hier die Alternativleistung zu einem überteuerten Preis angeboten wurde.
Zur rechtlichen Situation:
Verträge müssen eingehalten werden. Möchte ich den Vertrag als Reisender nicht einhalten, muss ich entsprechend Schadensersatz leisten. Warum sollte der Reiseveranstalter nicht auch schadensersatzpflichtig sein, wenn er seine Hauptleistung nicht erbringen kann. Es ist die Aufgabe des Reiseveranstalters, für sein Angebot gerade zu stehen, also z.B. die Unterbringung im gebuchten Hotel zu ermöglichen.
Hierzu ein Urteil, das unserer Situation recht nahe kommt:
Das AG Bad Homburg hat etwa entschieden:
Ist eine Ferienanlage einen Monat vor Reiseantritt einer Urlauberfamilie noch nicht fertig gestellt und sagen ihr Ausweichangebote des Veranstalters nicht zu, so muss der Veranstalter die Mehrkosten für eine Ersatzbuchung übernehmen - auch wenn die Reise ( in diesem Fall 80 Prozent) teurer ist als die ursprüngliche. So das Urteil des AG Bad Homburg (Az.: 2 C 2261/01-22).
Viele Grüße
Maxxi -
Hallo, Maxxi,
stellt sich die Sache nicht wie folgt dar: Mit Deinem Rücktritt von der Reise war der Vertrag mit dem Reiseveranstalter beendet. Veröffentlichte Urteile samt AZ in der Presse können zwar ein Hinweis darauf sein, daß mit dem eigenen Fall etwas nicht ganz so in Ordnung ist. Details erfährt man aber erst aus der Urteilsbegründung, die sehr umfangreich sein kann und auch erst später veröffentlicht wird. So könnte es z.B. sein, daß das von Dir aufgeführte Urteil u.a. auch darauf beruht, daß der/die Kläger den Vertrag nicht durch Rücktritt beendet, sondern ihr Recht sofort gerichtlich erstritten haben. Damit hätte ja ein Vertragsverhältnis bestanden und ein solches muß von beiden Seiten erfüllt werden.
Ich will hier nur ausdrücken, daß wir als juristische Laien fast immer die A...karte haben, weil wir nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt laufen und weil wir - so wie ich - denken, Gerechtigkeit siegt. Aber nee - Justitia ist eben doch blind.
Gruß Erika -
zum Urteil vom AG Bad Homburg möchte ich allerdings anmerken, dass man ohne Kenntnis der genauen Urteilsbegründung dieses Urteil nicht so ohne weiteres auf alle Fälle umlegen kann. Denn im Detail der Urteilsbegründung würden sich Hinweise finden, weshalb in diesem Fall der Mehrpreis übernommen wird.
Aber noch einmal zu den Alternativen und Mehrpreis.
Die exakte gesetzliche Regelung:
a) kostenloser Rücktritt
b) Gleichwertiges Angebot aus dem Katalog des Reiseveranstalters
c) und sollte der Veranstalter von sich aus ein höherwertiges Alternativangebot stellen - Betonung liegt auf "von sich aus" - dann darf er dafür keine Mehrkosten verlangenfindet sich jedoch der Kunde eine Alternative im Katalog, die mehr kostet, dann - siehe meine Einleitung - ist es sehr fraglich aus meiner Sicht, ob er diese Mehrkosten übernehmen muss.
Richtig ist, dass der Veranstalter die Erfüllung des Vertrags schuldet.
Und da sind wir dann beim Grundproblem aller Fragen hier: wäre Rechtssprechung stets so klar und einfach, bräuchte man weder Rechtsanwälte noch Gerichte. Der Punkt ist immer, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden müsste. Hiesse im Klartext: jeder einzelne Betroffene müsste zu Gericht gehen und klären lassen, ob er in seinem Fall Ansprüche hat oder nicht.
Schönen Tag auch noch
Peter -
Aktueller Stand ist, dass das Samaya angeblich nun im Juni eröffnet werden soll. Wir sind von der Reise zurückgetreten und haben ein schönes Hotel in Hurghada gefunden. Ich rate euch vom Samaya ab, da ich davon ausgehen würde, dass die Eröffnung bis zu eurem Reisetermin zwar klappen könnte, aber noch vieles nicht funktioniert bzw. fertig ist.
@ Peter
Zuerst einmal möchte ich anmerken, dass ich deine Kommentare - auch zu anderen Themen - immer sehr fundiert und kompetent empfinde - vielen Dank!
Zu der ganzen Angelegenheit mit unserem Reiseveranstalter bin ich mir noch unschlüssig, ob ich die Energie aufbringen möchte, gerichtlich vorzugehen. Ein Anwalt stufte unsere Erfolgschancen als gut ein, einen Rechtsstreit zu gewinnen, aber der ganze Aufwand und das Risiko lassen doch Zweifel bei mir aufkommen. Das unfaire und dreiste Verhalten des Veranstalters macht mich aber immer noch sehr wütend.
Bzgl. des Bad Homburg-Urteils bin ich mir im klaren, dass man zuerst den ganzen Fall vor Augen haben muss, um einen Vergleich anstellen zu können. Der Fall passt jedoch gut zu meinem Rechtsempfinden, dass sich der Reiseveranstalter nicht einfach so aus seiner Verantwortung stehlen kann. Wie ein Gericht entscheiden würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.Na ja, mal sehen, wie es weiter läuft?!
Viele Grüße
Maxxi -
Hi,
ich habe für Ende juni Anfang July das Hotel Samaya gebucht, konntet ihr vorort feststellen ob es mittlerweile eröffnet wurde.
Danke für eine Antwort -
Hallo Tauchentodde,
da wir nun unseren wirklich traumhaften Urlaub nicht in Marsa Alam, sondern in Hurghada verbracht haben, kann ich dir leider hierzu nichts sagen.
Auf der Solymar-Homepage steht immer noch, dass das Hotel im Juni eröffnen wird.
Am Besten soll das Reisebüro direkt bei 12fly verbindlich anfragen.
Viele Grüße
Maxxi -
um mal ganz ehrlich zu sein: Tui und 1-2-fly zu vergleichen, ist wie Äpfel mit Birnen aufzuwiegen. Das einzige was die beiden verbindet ist, dass sie zusammen gehören, aber dennoch oft total unterschiedliche Unterkünfte anbieten. Auch die Sternenvergebung ist anders. Ein Beispiel, was ich nennen kann ist das Riu Waikiki, welches bei 1-2-fly als 4 Sterne angeboten wird, Tui selbst bietet es als 3 Sterne an (so war es Anfang letzten Jahres), teilweise hab ich es überhaupt nicht mehr bei Tui sehen können.