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Airline muss Fluggäste mit baldigem Abflug bevorzugt abfertigen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • starwalkerS Offline
    starwalkerS Offline
    starwalker
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    "Erding/Wiesbaden - Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen diejenigen Passagiere herausrufen, deren Abflug bald an der Reihe ist. Passiert dies nicht, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erding (Bayern) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" aufmerksam.
    Im konkreten Fall waren Türkei-Urlauber etwa 90 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flughafen München angekommen. Sie reihten sich in eine lange Warteschlange ein und liefen nach etwa 25 Minuten, in denen sie nicht vorangekommen waren, nach vorne zum Schalter. Dort erfuhren sie, dass der Flug bereits überbucht sei und sie nicht mehr einsteigen könnten. Wenn ein Unternehmen wegen Personalmangels nicht in der Lage sei, große Passagierzahlen in 90 Minuten abzufertigen, dürfe das nicht zu Lasten der Fluggäste gehen, entschied das Gericht.

    Auf Grund der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehe den Betroffenen eine Ausgleichszahlung von jeweils 400 Euro zu.

    Amtsgerichts Erding, Aktenzeichen 4 C 309/06"
    [URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,473880,00.html[/URL]

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    • MarcellM Offline
      MarcellM Offline
      Marcell
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Endlich!!!

      Wurde auch Zeit, wenn man bedenkt, was an manchen Abfertigungsschaltern in Deutschland los ist ...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • netsrot80N Offline
        netsrot80N Offline
        netsrot80
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hab ich denn da jetzt was falsch verstanden, oder....
        Wenn die Leute 90 Minuten vor Abflug da sind und nach 25 Minuten gesagt wird das der Flug überbucht ist hat das doch nichts mit dem rechtzeitigen Check in zu tun, oder???
        Dann liegt doch der Hase ganz wo anders im Pfeffer.
        Oder heißt überbucht im Check-In Bereich was anderes als das alle Plätze bereits vergeben sind?
        Bitte freundlichst um Aufklärung. Danke.
        Gruß
        Torsten

        Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub
        **** und ab dem 9.5.15 im neuen One Resort AquaPark in Monastir :-)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Kessy05K Offline
          Kessy05K Offline
          Kessy05
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Irgendwie kann ich das jetzt auch nicht verstehen !
          Wenn ich doch einen Flug gebucht habe, kann er doch nicht überbucht sein !
          Und was hat das mit schneller Abfertigung zu tun ?

          Sinn macht dieses Gesetzt nur, wenn ich zu lange in der Abfertigungsreihe stehe, und dann meinen Abflug verpasse, weil ich nicht rechtzeigig einchecken konnte... 😞

          Viele Grüße

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Oftmals fertigen die Airlines wegen Personalmangel an den offenen Check-In-Schaltern mehrere Flüge auf einmal ab.

            z. B. Flug A fliegt um 6.10 am Schalter 1
            z. B. Flug B fliegt um 6.50 am Schalter 1
            z. B. Flug C fliegt um 7.30 am Schalter 1

            so jetzt steht ne riesen Schlange und Fluggäste für Flug A stehen ganz am Ende, weil vor Ihnen Gäste für Flug B und C stehen.

            Ich denke mal mit dem Urteil soll das Einchecken für mehrere Flüge gleichzeitig mehr oder weniger unterbunden werden.

            Im Prinzip bedeutet es nichts anderes als daß für jeden Flug ein eigener Schalter aufmachen sollte.

            So hab ich es zumindest zwischen den Zeilen rausgelesen.

            Gruß
            holzwurm

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • olli_o2O Offline
              olli_o2O Offline
              olli_o2
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "holzwurm" wrote:
              Oftmals fertigen die Airlines wegen Personalmangel an den offenen Check-In-Schaltern mehrere Flüge auf einmal ab.

              z. B. Flug A fliegt um 6.10 am Schalter 1
              z. B. Flug B fliegt um 6.50 am Schalter 1
              z. B. Flug C fliegt um 7.30 am Schalter 1

              so jetzt steht ne riesen Schlange und Fluggäste für Flug A stehen ganz am Ende, weil vor Ihnen Gäste für Flug B und C stehen.

              Ich denke mal mit dem Urteil soll das Einchecken für mehrere Flüge gleichzeitig mehr oder weniger unterbunden werden.

              Im Prinzip bedeutet es nichts anderes als daß für jeden Flug ein eigener Schalter aufmachen sollte.

              So hab ich es zumindest zwischen den Zeilen rausgelesen.

              Gruß
              holzwurm

              das denke ich auch.

              Im übrigen verstehe ich den Zusammenhang zwischen zu langem Schlangestehen und dem Überbuchtsein des Fliegers auch nicht.

              Schade, dass dieses Urteil nur für deutsche Flüghäfen gilt bzw. gelten wird, wenn es in die Rechtsprechungspraxis übergeht.

              Wenn ich da an das Chaos z.B. am Flughafen Hurghada denke wo ich schon so manches mal nur mit Glück noch rechtzeitig zum Flieger kam, obwohl ich noch eher als 90 Minuten vorm Abflug am Flughafen ankam. Aber dann stand man erstmal draußen in der Sonne und brauchte eine halbe Stunde bis man sich erstmal ins Gebäude reingequetscht hatte.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Kessy05K Offline
                Kessy05K Offline
                Kessy05
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Schade, dass dieses Urteil nur für deutsche Flüghäfen gilt bzw. gelten wird, wenn es in die Rechtsprechungspraxis übergeht.

                Es gilt nicht für Flughäfen , sondern für Fluglinien. Im konkreten Fall ging es um einen verpassten Flug in der Türkei.

                Viele Grüße

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • olli_o2O Offline
                  olli_o2O Offline
                  olli_o2
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "Kessy05" wrote:

                  Schade, dass dieses Urteil nur für deutsche Flüghäfen gilt bzw. gelten wird, wenn es in die Rechtsprechungspraxis übergeht.

                  Es gilt nicht für Flughäfen , sondern für Fluglinien. Im konkreten Fall ging es um einen verpassten Flug in der Türkei.

                  haben die deutschen Fluggesellschaften Einfluss auf die Arbeitsweise des Personals der ausländischen Flughäfen?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "olli_o2" wrote:
                    haben die deutschen Fluggesellschaften Einfluss auf die Arbeitsweise des Personals der ausländischen Flughäfen?

                    Ich denke schon. Sonst fliegt man im nächsten Fluplan diesen Flughafen nicht mehr an. Dann fehlen dem Flughafen Einnahmen.

                    Gruß
                    holzwurm

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                    • Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-Hendrik
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das Check-In Personal wird nicht vom Flughafen sondern von der Airline bezahlt, gleiche gilt für die Anzahl der Schalter, die Airline kann so viele mieten, wie sie bezahlen kann...

                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                      • holzwurmH Offline
                        holzwurmH Offline
                        holzwurm
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die meisten Airlines haben kein eigenes Personal am Check-In sitzen. Meist macht es der Flughafen Ground Service. Es ist klar, daß die Airline für diese Leistung bezahlen muß.

                        In z. B. Stuttgart werden die meisten Check-Ins vom Ground Service des Stuttgarter Flughafens durchgeführt. Für Condor macht es beispielsweise die Lufthansa.

                        Von dem her kann man nicht grundsätzlich sagen, daß es Personal von der Airline ist, welches den Check-In durchführt.

                        Gruß
                        holzwurm

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Kessy05K Offline
                          Kessy05K Offline
                          Kessy05
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es spielt in dem Fall dann wohl eher eine untergeordnete Rolle. Wenn die Airlines erst mal des öfteren Schadensersatzpflichtig gemacht worden sind, werden sie schon dafür sorgen, auch bei Fremdpersonal, dass Flugäste vorgezogen werden, deren Flüge bald abheben !

                          Viele Grüße

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Thorben-HendrikT Offline
                            Thorben-HendrikT Offline
                            Thorben-Hendrik
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            "holzwurm" wrote:
                            Die meisten Airlines haben kein eigenes Personal am Check-In sitzen. Meist macht es der Flughafen Ground Service. Es ist klar, daß die Airline für diese Leistung bezahlen muß.

                            In z. B. Stuttgart werden die meisten Check-Ins vom Ground Service des Stuttgarter Flughafens durchgeführt. Für Condor macht es beispielsweise die Lufthansa.

                            Von dem her kann man nicht grundsätzlich sagen, daß es Personal von der Airline ist, welches den Check-In durchführt.

                            Gruß
                            holzwurm

                            Das ist doch nicht der Punkt, wer jetzt der Arbeitgeber, der Ticket-Abreißer ist.....

                            Die Airlines mieten dieses Personal und wer bezahlt bestimmt auch was gespielt wird und welche Regeln gelten 💡

                            [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                            [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                            • olli_o2O Offline
                              olli_o2O Offline
                              olli_o2
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              "Thorben-Hendrik" wrote:
                              Die Airlines mieten dieses Personal und wer bezahlt bestimmt auch was gespielt wird und welche Regeln gelten 💡

                              Du Optimist. Als ob sich ein türkischer, ägyptischen oder sonstwo Flughafenmitarbeiter, dessen Arbeitgeber der Flughafen ist, von einer deutsche Fluggesellschaft sagen lässt wie er zu arbeiten hat.........

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Thorben-HendrikT Offline
                                Thorben-HendrikT Offline
                                Thorben-Hendrik
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hmmmm Dein Einwand entbehrt nicht einer geweissen Logik, ich kann es nur für die Linien-Airlines beurteilen mit denen ich fliege, da steht immer ein MA der Airline im Hintergrund hinter dem gemieteten Personal und sagt ggf. was zu tun ist..bei mir haben die beim Check-in oft eingegriffen, damit ich auch all meine Loungepässe oder Upgrades bekomme etc....bei Charter habe ich da noch nicht drauf geachtet, da hatte ich noch keine "Extrawürste"...

                                [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  HeikeKr
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Lufthansa greift bei Linienflügen den Wartenden nicht "unter die Arme".
                                   
                                  Na ja, ich fliege aber auch nur Eco 😞

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • juanitoJ Offline
                                    juanitoJ Offline
                                    juanito
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Heike,
                                    da hast du einen 3 Jahre alten Thread ausgegraben. 😱
                                     
                                    Du musst mal bei deinem compi auf aktualisieren clicken 😆

                                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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