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Hotel wird immer wieder überbucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bebeceB Offline
    bebeceB Offline
    bebece
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben für unseren Urlaub direkt in einem Hotel gebucht. Die Bestätigung erhielten wir bereits am 01.03. per Mail. Jetzt hab ich erfahren, das der Inhaber immer wieder sein Hotel überbucht und aus dem Fremdenverkehrsverband ausgeschlossen wurde.

    Können wir Aufgrund dessen die Buchung stornieren und uns um eine alternative Unterkunft bemühen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    bebece

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich würde mir nochmals mit Hinweis auf die gewonnenen Erkenntnisse vom Hotel das gebuchte Zimmer bestätigen lassen.

      Gleichzeitig sollte man sich rechtliche Schritte vorbehalten, falls es trotz Bestätigung nicht klappt.

      Falls Ihr die ADACPlus-Mitliegschaft habt könnt Ihr dort kostenlos Rechtschutz gegen den Hotelier in Anspruch nehmen.

      Gruß
      Karl-Heinz

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      • bebeceB Offline
        bebeceB Offline
        bebece
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die Tipps.

        Könnten wir nicht gleich stornieren, wir haben keine Anzahlung geleistet, und uns um eine andere Unterkunft kümmern? Müssen wir dann mit irgendwelchen Ansprüchen des Hotels rechnen?

        Ehrlich gesagt haben wir keine Lust mehr auf dieses Hotel. Nach nochmaliger Recherche habe ich noch mehr negative Punkte gefunden, angefangen von der Sauberkeit über Service und auch die Verpflegung.

        Viele Grüße
        Beate und Bert

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        • melbelleM Offline
          melbelleM Offline
          melbelle
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich glaube eher, dass es nicht mit der Überbucherei was zu tun hat, dass Ihr auf einmal "keinen Bock" mehr auf dieses Hotel habt, sondern die Fakten, die Ihr in Eurem 2. Posting angegeben hattet (Sauberkeit...etc...).
          Wenn der Hotelier seine Betten überbucht hat, dann wird er sich über freiwillige Abspringer doch sicher freuen...oder?

          Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... 😉

          ;) melbelle

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass Internet-Informationen oder -Beurteilungen von Gästen rechtlich keine Grundlage für kostenloses Storno sind!!!

            Der Reiseveranstalter muss die versprochene Leistung erbringen und muss dazu auch Gelegenheit bekommen. Sprich, man muss erst einmal hinreisen, stellt man Mängel fest, kann man diese reklamieren.

            Eine Buchung ist mit Unterschrift im Reisebüro verbindlich geworden, egal, ob man etwas anbezahlt hat oder nicht.

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bebeceB Offline
              bebeceB Offline
              bebece
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Peter

              Wir haben in keinem Reisebüro gebucht, sondern direkt im Hotel. Unterschrift leisteten wir auch keine.

              Bei etwaigen Mängeln würden wir vom Hotelinhaber bestimmt keinen Nachlaß gewährt bekommen. Selbst das Fremdenverkehrsbüro bestätigt uns die Verhaltensweisen des Inhabers.

              Viele Grüße
              Beate und Bert

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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Aha, direkt beim Hotel gebucht - da schaut die Sache so aus:

                Ist der Reservierungsauftrag zustande gekommen, also von beiden Seiten angenommen worden, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Hotels. Auf diese kann er bestehen.

                Nun ist natürlich die Frage, um welches Land es sich handelt und ob der Hotelier dann auch tatsächlich die Stornogebühr in Deutschland eintreiben wird.

                Grundsätzlich gilt aber bei Direktbuchungen das Recht des Hotel-Landes. Deutsches Konsumentenrecht greift hier dann nicht.

                Gruß
                Peter

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