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5,5 Stunden Flugverspätung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KHauckeK Offline
    KHauckeK Offline
    KHaucke
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wer kann helfen? Welchen Anspruch hat man bei einer Flugverspätung von 5,5 Stunden. Planmäßige Abflugzeit in Heraklion 0.40 Uhr, Abflug dann erst 6.10 Uhr.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hier ein Auszug:

      Neu sind auch Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen von
      mehr als zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, mehr als drei
      Stunden bei solchen bis 3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für
      längere Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung
      anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen ab fünf
      Stunden können die Passagiere wählen zwischen einer Rückerstattung des
      Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen.

      Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften
      geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der
      Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten.

      Gruß
      Karl-Heinz

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KHauckeK Offline
        KHauckeK Offline
        KHaucke
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank. Bucher will uns mit 15,00 € abspeisen, Begründung: wir haben den Flug genutzt, so gibt es den Ticketpreis nicht zurück. Wo können wir uns hinwenden, an Condor direkt?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KHauckeK Offline
          KHauckeK Offline
          KHaucke
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          die 15,00 € sind für beide.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Karl-Heinz hat das schon richtig ausgeführt. Allein, es wäre jetzt noch zu hinterfragen, ob es sich um einen reinen Flug gehandelt hat oder um ein Pauschalarrangement.

            Denn eine Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise gilt ab vier Stunden als Reisemangel. Für jede weitere, angefangene Verspätungsstunde stehen dem Kunden meist fünf Prozent vom Wert eines Reisetages zu: 7 Tage -> € 700.-- --> 1 Tag --> € 100.-- --> davon je angefangene Stunde € 5.--

            So gesehen wären € 15.-- wahrscheinlich im Rahmen des Denkbaren.

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • beachgirlB Offline
              beachgirlB Offline
              beachgirl
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              als wir jetzt im sommer in der Türkei waren, sollten wir morgens um 2.45Uhr abgeholt werden und zum Flughafen gebracht werden.Am vorabend hatten wir dann an der Rezeption den Weckdienst in Uaftrag gegeben und legten uns um 22.00 hin um wenigstens ein bisschen Schlaf zu haben.Um 1.00 bekamen wir dann einen Anruf von der Rezeption dass sich unser flug verspäten würde und wir erst um 10.00 abgeholt werden würden.Wir überlegten erstmal ob wir uns wieder hinlegen sollten, es hätte ja sein können dass sich da jemand einen Scherz erlaubt hatte.Um 2.00 rief dann der weckdienst an, den wir vergessen hatten wieder abzubestellen.MOrgens gingen wir dann ganz normal zum frühstück und danach dann zur infowand von den reiseveranstaltern.dort stand aber immer noch die alte abholzeit.sind dann zur rezeption gegangen, die uns dann aber versicherten, dass wir um 10.00 abgeholt werden würden.Dem war auch so.so landeten wir um 17.30 in düsseldorf anstatt um 08.25.Der rückflug war auch nicht mit pegasus sondern mit free bird airlines.einer charterlinie aus der türkei.
              Habe ich anspruch auf eine minderung des reisepreises wegen dieser verspätung??
              unser reiseveranstalter war alltours.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich würde sagen, NEIN

                wie schon öfter im Forum mitgeteilt, der 1. und der letzte Urlaubstag gelten als Reisetag und nicht als Urlaubstag.

                Euch sind demnach keine Nachteile entstanden, außer daß Ihr in der Nacht einmal durch den Weckdienst und das andere Mal durch die Rezeption im Schlaf gestört worden seid.

                Die Verzögerung sowie die Änderung der Airline kann u. U. durch einen technischen Defekt zustande gekommen sein.

                Es wäre etas anderes gewesen, wenn man Euch in der Nacht auf den Flughafen gekarrt hätte und Ihr durch dieses Problem dort festgesessen wärt.

                Gruß
                Karl-Heinz

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  möchte ausnahmsweise mal sehr provokant auf die letzte Frage anworten: anstelle Abflug am letzten Tag mitten in der Nacht - bequeme Abholung um 10 Uhr nach einem letzten genüsslichen Frühstück: gibt es Ansprüche?

                  ...ja, die gibt es - der Reiseveranstalter kann das zu viel konsumierte Frühstück und die zusätzlichen Urlaubsstunden nachverrechnen...

                  wie gesagt, provokant, denn manchmal versteh' ich die Welt nicht mehr. Nun hat man einen letzten fast echten Urlaubstag, wie es hunderte hier in den Foren stets einmahnen - und dann ist es auch nicht gut... wie soll ich armer Mensch denn das verstehen????

                  Nix für ungut, aber nur durchs Fragen kommt man weiter...

                  herzlichst
                  Peter

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                  • finchenF Offline
                    finchenF Offline
                    finchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,
                    wir ahten 6 Stunden Flugverspätung von Monastir zurück nach Deutschland, wir haben kostenlos Essen und Getränke bekommen. Hätte man da mehr rausholen können? Also ich war ja schon zufrieden das wir Essen und Getränke bekamen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • elkeromE Offline
                      elkeromE Offline
                      elkerom
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,
                      wir hatten auch 6 Stunden Verspätung auf dem Rückflug von Punta Cana nach Frankurt - wegen defekten Reifen. Die neuen mussten erst aus Puerto Plata eingeflogen werden. Wir durften uns in einem Imbiss Essen und Getränke nach Wahl aussuchen. Am Schluss waren die meisten Fluggäste froh, dass es nach 6 Stunden zurückging und keine Übernachtung mehr erfolgen musste.
                      Wir hatten Glück weil wir per Zug weiter fuhren - die Personen mit Anschlussflug hatten da schon mehr Probleme!
                      Wir hatten keine Grund uns aufzuregen - besser gewartet und die Reifen gewechselt als......
                      Gruß Elke

                      Hotel aus diesem Beitrag
                      52%
                      Puerto Plata Village
                      Dominikanische Republik Nordküste/Dominikanische Republik
                      Zum Hotel
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                      • GoldbaerG Offline
                        GoldbaerG Offline
                        Goldbaer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Peter
                        leider nicht ganz richtig.
                        Hotelübernachtungen werden Anzahl der Übernachtungen gerechnet  und eine Übernachtung mit Frühstück beginnt in der Regel Mittags um 12 Uhr und endt am anderen Tag um 12 Uhr. Allso ist das Frühstück incl.
                        Wenn nun die Abholzeit vor 12 Uhr liegt  zum Beispiel  6 Uhr oder auch wie genannt 10 Uhr  so ist das Frühstück noch im normalen Preis enthalten und stellt keine Zusatzleistung dar.
                        Denn  wenn diese Nacht und das Frühstück  nicht mehr incl gewesen wäre, wären die Reisenden bereits seit 12 Uhr mittags des Vortages auf der Strasse gestanden.
                        Und somit könnte höchstens für 1.5 Std  Schadensersatz geltend gemacht werden und das wären ca 7.5 % vom anteiligen Tagespreis der Pauschalreise.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • GoldbaerG Offline
                          GoldbaerG Offline
                          Goldbaer
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Auch ich hatte schon öffters Verspätung. Da war z.B. Grichenland. Wir sollten gegen 20 Uhr fliegen. Geflogen sind wir aber am anderen morgen um 4 Uhr.
                          Gebucht war über FTI.
                          Wir wurden dann uín unserem Hotel benachrichtigt  das wier wegen der Verspätung erst gegen 19 Uhr abgeholt werden.
                          Im Bus erfuhren wir dann das wir erst um 4 Uhr  am nächsten Tag flogen und wir deshalb für diese Nacht in ein Flughafen nähes Hotel gebracht würden und dort auch das Abendessen bekommen.
                          Und das tollste war ja  das FTI eine entsprechende Garantie seiner Zeit gab das bei Verspätungen größer x Std es entweder einen Gutschein von 200 DM  oder eine Rückzahlung von 100 Euro gab. Mann bekam dann auch tatsächlich die entsrechende Postkarte  und  nach Absendung kam dann auch der entsprechende Gutschein.
                          Im übrigen  gab FTI anschliesend ihre Fluggesellschaft auf.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @goldbaer

                            zunächst muss ich einmal zugeben, dass mir erst heute auffällt, dass es sich beim Ausgangsposting ja um eine Veränderung des Rückflugs, also nicht des Hinflugs handelt, zu der eigentlich meine bzw. die Antwort von Karl passte.

                            Bei der Rückflugänderung ist es ja zum Vorteil des Kundes! Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich um den letzten Urlaubstag handelte. Also der Kunde konnte länger schlafen! In diesem Fall hat er nämlich überhaupt keine Ansprüche.

                            Aber zum Thema Hotelnächte - gerne hier meine bereits mehrmals publizierte Antwort zu diesemThema:

                            Was sind X Tage Urlaub?
                            Bei Pauschalreisen zählen die Nächte. Eine Nacht beginnt international gesehen um 14 Uhr mit der frühestens check-in-Möglichkeit und endet am nächsten Tag um 12 Uhr mit der spätestens check-out-Zeit.  Wann dazwischen das Zimmer tatsächlich bezogen wird, ist nicht relevant, weil man die Nacht bezahlt hat (und es keine stundenweise Benützung von Hotelzimmern gibt, zumindest nicht im seriösen Bereich...).  Da es international auch weit verbreitet ist, nur das Zimmer zu vermieten, also auch ohne Mahlzeiten (Frühstück) , muss man Nächtigung(en) und Mahlzeiten getrennt betrachten.
                            Weiß man gar schon bei Buchung von den voraussichtlichen Flugzeiten, besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen. Bucht man eine Kurzreise und erfährt erst mit Ticket von Nachflugzeiten und fand sich im Katalog kein Hinweis auf diese Möglichkeit, könnte man u. U. eine Minderung bekommen, wegen ungebührlicher Verkürzung. Aber die Urteile dazu sind bisher immer individuell auf die einzelne Klage gewesen. Es gibt hier keine pauschale Urteilsfindung.
                            Meist finden sich im Veranstalterkataloge entsprechende Hinweise, dass es zu Abend-Nachtflugzeiten kommen kann, die man dann erst an Hand der Tickets genau feststellen kann. Problematischer ist es für einen Reiseveranstalter, wenn er im Katalog feste Flugzeiten auspreist, womöglich diese sogar werblich noch besonders hervor streicht - in diesem Fall wäre eine gravierende Zeitänderung ein Reisemangel.
                            Es wäre auch nicht sinnvoll, lange im voraus bei Fluggesellschaften selbst Zeiten zu erfragen. Der Flugeinkauf mit voraussichtlichen Flugzeiten erfolgt beispielsweise für den Sommer 2006 bereits im Juli oder August dieses Jahres. Nun kann sich dann bis 2006 zig mal der Einsatzplan der Maschinen ändern. Gleiches gilt, wenn beispielsweise jetzt nachgefragt wird für Mai. Ein Super-Frühlingswetter lässt dann die Nachfrage kurzfristig nach Flugreisen ansteigen und die Charterer sind gezwungen ihre Flugpläne neu zu gestalten, um die Auslastung der Maschine zu gewährleisten.
                            Wäre die Ankunft im Hotel am Tag 2 um 14:01 Uhr so sagt mir mein Rechtsverständnis, dass die erste Nacht zu vergüten wäre und ein Reisemangel vorläge. Richtig.
                            Auch die Frage eines fehlenden Frühstücks - es gab schon öfters darüber heiße Diskussionen: stellt ein nicht konsumiertes Abendessen bei Ankunft im Hotel um Mitternacht oder ein nicht konsumiertes Frühstück wegen baldigem Abflug einen Reisemangel dar oder nicht?
                            Meist weisen hier die Veranstalter durch einen entsprechenden Hinweis im Katalog darauf hin, dass kein Anspruch besteht. Das heißt, Mehr- oder Minderleistungen bei Verpflegung aufgrund von Flugzeiten wurden bereits in der Kalkulation berücksichtigt.
                            Heißt im Klartext: X Tage Vollpension sind nicht zwingend X Abendessen, X Frühstücke und X Mittagessen im Hotel; es ist auch ein Essen im Flugzeug als Teil der Vollpension anzusehen.  X Tage Vollpension ist in die Richtung zu interpretieren, dass die im Urlaubshotel üblichen Mahlzeiten und üblichen Zeiten serviert, zur Verfügung stehen müssen.
                            Hier gab es ja harte Meinungen, beispielsweise, im Hotel X gab es auch um 1 Uhr nachts noch ein kleines Buffet - warum also nicht auch im Hotel Y? Nun, es ist eben jeden Hotel überlassen, was es an Service bieten will (oder kann) oder nicht.
                            Dann noch etwas: heute kauft kein Veranstalter mehr Frühstück + Mittagessen + Abendessen + Hotelnacht in getrennten Preisteilen ein. Da wird ein meist unvorstellbar günstiger Betrag für eine Vollpension mit dem Hotelier ausgehandelt, oft sogar schon gar nicht mehr nach Saisonen unterteilt, sondern das ganze Jahr über ein oder der selbe Preis.
                            Die Preisunterschiede zwischen den Reisezeiten macht hauptsächlich der Reiseveranstalter selbst, in dem er zu hohe Kosten einer Nebensaison eben der Hauptsaison aufschlägt, um unter dem Strich am Jahresende alle seine Kosten und eben Gewinn verdient zu haben.
                            Es wären wahrscheinlich Beträge von vielleicht € 2 bis € 4 Euro, die da ein Hotelier einer 500 Betten-all-inclusive-Anlage in der Türkei für das Frühstücksbuffet verrechnet.  Ich meine, man sollte im Zeitalter des absoluten Massentourismus seinen Urlaub genießen und möglichst die nun einmal entstehenden und nicht mehr weg zu machenden logistischen Probleme nicht beachten. Es hilft nichts, auf Stunden oder einzelnen Mahlzeiten zu bestehen und sich damit aufzureiben, wenn der Urlaub im gesamten ein wunderbarer war.
                            Trotz alldem bin ich etwas vorsichtig, da von vielen Fällen weiß, bei denen ich dann Detaileinsicht erhalten habe, dass die Sachlage an einem kleinen, aber feinen Punkt, doch etwas anders lag, als ursprünglich beschrieben. Damit will ich niemanden Unkorrektheit unterstellen, aber manchmal sind Kleinigkeiten in den Augen Betroffener unwichtig, wohl aber im Sinne der Rechtssprechung von Bedeutung.  Autor: Peter  Quelle: eigen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • trelkettteT Offline
                              trelkettteT Offline
                              trelkettte
                              schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                              #14

                              Entschädigung bei Flugverspätung - xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxSchnelle und problemlose Abwicklung. Musste mich um nichts kümmern. Nach der Flugverspätung der AUA hatte ich nach knapp sieben Wochen das Geld auf meinem Konto. Kann Compensair nur weiterempfehlen.

                              Entschädigung bei Flugverspätung - https://compensair.tp.st/ZLVgIsi5

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Ahotep2A 1
                                Ahotep2A 1
                                Ahotep2
                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Dabei haben wir doch einen aktuellen Thread zum Thema. Ich mache zu und entferne die Werbung.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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