Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. angeblich falsche Reisedokumente,Opa und sein Enkel durften nicht mitfliegen!
  6. angeblich falsche Reisedokumente,Opa und sein Enkel durften nicht mitfliegen!

angeblich falsche Reisedokumente,Opa und sein Enkel durften nicht mitfliegen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
28 Beiträge 6 Kommentatoren 13.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • mpenzi_18M Offline
    mpenzi_18M Offline
    mpenzi_18
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir wollten am 29.07.05 mit 9 Personen,darunter 3 Kinder nach Gambia fliegen!Wir hatten die Reise 7 Monate vorher in einem deutschen Reisebüro gebucht,Abflughafen war Amsterdam!Da es nicht unsere erste Reise nach Gambia wußten wir genau welche Reisedokumente wir brauchen!Wir sind mit 2 Autos nach Amsterdam gefahren,in voller Vorfreude auf unseren Urlaub,Parkplätze am Flughafen Amsterdam waren im Reisebüro schon vorreserviert und auch schon bezahlt für die 2 Wochen!Ankunft Amsterdam,Autos ins Parkhaus,jetzt geht der Urlaub los,dachten wir ind freuten uns!Zu früh gefreut,denn was dann passierte war unglaublich!Einer unserer Freunde hatte seinen Enkelsohn dabei,zur Einreise nach Gambia gilt der Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintrag in den Reisepass der Eltern!Der Herr hatte natürlich den Kinderausweis für seinen Enkel dabei,dieser wurde von der Fluggesellschaft(arke fly-holländische TUI) jedoch nicht akzeptiert(warum wissen wir bis heute nicht) und somit mußten der Junge und sein Opa da bleiben!Wir hatten das große Glück das unsere Söhne im Reisepass eingetragen waren,auch wir hatten den Kinderausweis mit und hätten sonst auch da bleiben können!Das nächste Problem war,wie kommen wir,die anderen 7 Personen nach dem Urlaub wieder heim?Es war ja alles durchdacht und geplant,und nun das?Man freut sich monatelang auf seinen Urlaub und dann tauchen solche Probleme auf!Habe mich nach dem Urlaub mit dem Konsulat in Verbindung gesetzt,es ist eindeutig der Kinderausweis für Gambia notwendig!Dann hab ich mit der Dame im Reisebüro Kontakt aufgenommen,sie fühlt sich nicht zuständig dafür,die gleiche Antwort bekam ich vom Veranstalter(Travelpoort in Holland)mit dem Hinweis das der Passagier selbst verantwortlich ist die richtigen Papiere bei sich zu haben(hat er ja gehabt)!Und die Arke Fly ist nicht bereit die entstandenen Kosten zu übernehmen(Reisepreis,Parkgebühren,entgangene Urlaubsfreuden etc.),obwohl sie den Fehler begangen haben,oder dürfen Fluggesellschaften Ihre eigenen Regeln aufstellen was die Einreiseformalitäten für ein Land betrifft?Habe mehrere E-Mails an Arke Fly geschickt,ich habe nicht mal eine Antwort bekommen!Travelpoort hat uns informiert das Arke Fly nicht bereit ist für den enstandenen Schaden aufzukommen!Unser Bekannter hat nun einen Anwalt eingeschaltet,aber das ist auch problematisch weil diese Sache in Holland vor Gericht geht und der Anwalt ihn in Holland nicht vertreten darf,d.h.er muß sich nun einen deutsch sprechenden Anwalt in Holland suchen!Mich macht das immer noch wütend wenn ich nur darüber nachdenke!Wem ist schon ähnliches passiert und wie stehen die Chancen unseres Freundes diesen Prozess zu gewinnen?Gruß Kotu

    Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Entgangene Urlaubsfreuden wird man in diesem Fall wahrscheinlich nicht einklagen können.

      Wohl aber natürlich den entstandenen Schaden. Die Frage wird aber die Beweisbarkeit sein: welcher Mitarbeiter genau war es? War der Kinderausweis vielleicht abgelaufen?

      Nun gut, Ihr habt ja einige Zeugen, die die Sache erleichtern können. Meines Wissens nach können deutsche Konsumenten an ihrem Wohnsitzort oder im Land, in dem der Leistungserbringer seinen Firmensitz hat, wahlweise die Klage einbringen.

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • kimaugustK Offline
        kimaugustK Offline
        kimaugust
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        ich habe da eine Vermutung, die aber nicht stimmen muss.
        Ich habe schon von mehreren Fällen gehört, daß die Oma und
        der Opa mit dem Enkelkind - trotz ordnungsgemäßer Papiere -
        nicht einchecken durften und abgewiesen wurden, weil:
        es fehlte das Einverständnis der Eltern, daß das Kind mit
        den Großeltern auch alleine verreisen darf. (evtl. Kindesentzug?)
        Für welche Länder diese Bestimmung gilt, weiss ich nicht ganz genau.
        Also ich habe immer eine entsprechende Einwilligungserklärung
        meiner Tochter/Schwiegersohn dabei.    
        Gruss Jürgen

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • kimaugustK Offline
          kimaugustK Offline
          kimaugust
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nachtrag:
          Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift
          beider Elternteile
          gruss jürgen

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • kimaugustK Offline
            kimaugustK Offline
            kimaugust
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
            ich scheine Recht zu haben.
            Jugendliche , unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung Ihrer
            Eltern reisen, brauchen zu den erfordlichen Dokumenten
            zusätzlich eine Einverständniserklärung ihrer Eltern
            in englischer Sprache. Betrifft das Land Gambia
            Quelle : Internet bei verschiedenen Veranstaltern, einfach mal googeln.
            gruss jürgen

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Jürgen.

              Ich kann nur hoffen, dass Kotu das Ergebnis Deiner Suche rechtzeitig liest und nicht schon geklagt hat. Das dürfte nämlich böse enden.

              Dies ist einer der Fälle, wo man sich nach dem ersten Blick bereits "FÜR" den Reisenden entschieden hat und sich nach dem zweiten revidieren muss.

              LG
              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mpenzi_18M Offline
                mpenzi_18M Offline
                mpenzi_18
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo!Unser Bekannter hatte die Einverständniserklärung der Eltern in Deutsch und englisch dabei und sicherheitshalber sogar die Kopie des Reisepasses der Mutter mit dem Eintrag des Sohnes!Unser Bekannter fliegt jedes Jahr mit seinem Enkel in den Urlaub,Türkei,Tunesien etc.,nie gab es Probleme!Der Kinderausweis war auch NICHT abgelaufen!Er hat also an alles gedacht!Ich finde schon das man auf entgangene Urlaubsfreuden klagen kann,versetzt Euch mal in die Laga!Auch für uns,den Rest der Guppe die reisen "durften"war es ärgerlich,wie mussen die zwei sich gefühlt haben?Ich sollte auch mal erwähhnen das man für Gambia bestimmte Gesundheitsvorsorgen treffen muß die nicht billig sind(Hepatits,Malariaprophylaxe),alles umsonst!Da geht es also nicht nur um den Reisepreis und Parkgebühren!Gruß Kotu

                Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mpenzi_18M Offline
                  mpenzi_18M Offline
                  mpenzi_18
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Sokrates!Natürlich hat unser Bekannter schon geklagt und wir hoffen er kommt zu seinem Recht!Warum sollte das böse enden,in welcher Hinsicht?Gruß Kotu

                  Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • SokratesS Offline
                    SokratesS Offline
                    Sokrates
                    Experte Istanbul
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Kotu,

                    hast Du die Postings von kimaugust direkt über meinem letzten gelesen? Du schreibst nichts davon, dass Dein Bekannter die angesprochene Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache vorgelegt hat.

                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wenn es sich nur um den Flug gehandelt hat, gibt es keine Möglichkeit wegen vertanem Urlaub oder entgangenen Urlaubsfreunden Ersatz zu bekommen.

                      Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, gibt diese Möglichkeit. Allerdings grundsätzlich nur, wenn während des Urlaubs gravierende Mängel auftreten. Das einzige bisher bekannte Urteil, dass bereits bei Vereitelung der Reise = Nichtantritt eine solche Entschädigung gewährt hat, hatte eine besondere Begründung (es handelte sich um einen Weihnachtsurlaub, der aufgrund der Besonderheit des Termins weder verschiebbar noch nachholbar war - daher billigten die Richter in diesem Fall auch eine Entschädigung wegen entgangenen Urlaubsfreuden zu - aber dieses Urteil ist mit Vorsicht zu genießen und nicht automatisch auf jede Urlaubsreise umzulegen, die man nicht antreten kann, weil der VA einen Fehler gemacht hat).

                      Wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat, wäre der Veranstalter verpflichtet gewesen, in seinen Unterlagen in geeigneter Form die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger dem Reisenden zur Kenntnis zu bringen.

                      Sollten diese mit den vor Ort vorhandenen Papieren und Bestimmungen übereingestimmt haben und trotzdem der Reiseantritt nicht möglich gewesen sein, so haftet der Veranstalter für die Kosten. Nicht aber, wie oben angesprochen, wenn es sich nur um den Flug gehandelt haben sollte.

                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SokratesS Offline
                        SokratesS Offline
                        Sokrates
                        Experte Istanbul
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Kotu schrieb:
                        Da es nicht unsere erste Reise nach Gambia wußten wir genau welche Reisedokumente wir brauchen!

                        @Peter

                        Das Zitat oben gibt mir zu denken. Ich bin mittlerweile fast 20 mal in der Türkei gewesen, ob ich für meinen Enkel - den ich noch nicht habe - außer dem Ausweis noch irgendwelche Einverständniserklärungen brauche, wüsste ichnicht!

                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mpenzi_18M Offline
                          mpenzi_18M Offline
                          mpenzi_18
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Unser Bekannter hatte die Einverständniserklärung dabei und selbsverständlich auch vorgelegt!LG Kotu

                          Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • holzwurmH Offline
                            holzwurmH Offline
                            holzwurm
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Da ich mal Jugendleiter war, würde ich grundsätzlich nicht ohne eine solche Einverständniserklärung von den Eltern verreisen. Dies gilt auch für Europa.

                            Damit kann man auch eine dringende ärztliche Behandlung veranlassen, ohne daß die betreffenden Eltern sofort informieren und auf deren Anreise warten zu müssen.

                            Gruß
                            Karl-Heinz

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • mosaikM Offline
                              mosaikM Offline
                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Halten wir einmal fest, soweit ich das richtig gelesen habe:

                              • Reisewillige hatten Kinderausweis plus Einverständniserklärung in deutsch und englisch dabei
                              • Reiseteilnehmer waren schon mehrmals in Gambia
                              • immer mit diesen Reisedokumenten
                              • es handelt sich um eine Pauschalreise eines deutschen Reiseveranstalters mit Abflugshafen Amsterdam
                              • lt. Außenministerium in Bonn auf der Internetseite Stand April 05 ist ein Kinderausweis samt Einverständinserklärung ausreichen

                              nun wäre es sehr wichtig zu wissen, was der Reiseveranstalter in seinen Reiseunterlagen stehen hat (das gilt nämlich schon auch als Information an den Kunden...!). Denn, das was dort steht, muss der Kunde eingehalten haben, um bei Problemen Forderungen an den Veranstalter stellen zu können.

                              Aber aben Gerichte schon mehrmals festgestellt, dass der Passagier letztendlich selbst für die Richtigkeit seiner persönlichen Reisedokumente verantwortlich ist. Das bedeutet in der Praxis, man muss sich vor jeder neuen Reise in ein wohl bekanntes Land informieren, ob sich etwas geändert hat.

                              Seit ihr schon öfters von Amsterdam nach Gambia geflogen? Eine Überlegung, die mir noch gekommen wäre: dass Passagiere, die von den Niederlanden abfliegen, anderen Bedingungen unterliegen könnten, als bei Abflug von Deutschland (zwar sehr unwahrscheinlich, aber vorstellbar).

                              Vielleicht lag es auch am Wortlaut der Einverständniserklärung? Oder muss sie beglaubigt sein?

                              Ohne alle Dokumente im Original gesehen zu haben, wird es wohl für uns im Forum schwierig sein, die Sache einigermaßen korrekt betrachten zu können. Ich kann mir andererseits auch nicht ganz vorstellen, dass ein Mitarbeiter am APT Amsterdam, der tagtäglich oder wöchtentlich Flüge nach Gambia abfertigt, derart unwissend sein kann - er hätte ja noch einen Supervisor gehabt - wurde der kontaktiert?

                              Gruß
                              Peter

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @sokrates

                                Reisen für Minderjährige sind nur mit der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten gestattet!

                                Dabei hat jedes Land andere Vorschriften, mit welchen Dokumenten ein Minderjähriger alleine oder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen darf.

                                Die Mitnahme eines Ausweisdokuments des Minderjährigen oder seines Erziehungsberechtigten alleine kann durchaus zuwenig für manche Länder sein.

                                Gruß
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mpenzi_18M Offline
                                  mpenzi_18M Offline
                                  mpenzi_18
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Peter!Veranstalter ist Travelpoort in Holland,haben aber in dtsch.Reisebüro gebucht!Dieses wies uns auf die aktuellen Einreisebestimmungen nach Gambia hin,was wir ja ohnehin wußten und befolgten!Ob Einverständniserklärung beglaubigt sein muß weiß ich leider nicht,der Opa fliegt seit Jahren mit Einverst.erklärung der Mutter,ohne Probleme,Gambia war das erste mal für den Jungen!Wir,der Rest der Gruppe fliegen jedes Jahr,immer ab Amsterdam!Der Mitarbeiter vom Check-in sprang mit den Papieren dann mal weg um nachzufragen,nach ca.40min.kam er wieder und es blieb dabei,der Junge darf nicht mit!Das schlimme ist nur das die Dame v.Reisebüro in dem wir gebucht haben das auch nicht versteht(sie hat eine Tochter mit der sie jedes Jahr nach Gambia fliegt,mit Kinderausweis wohlbemerkt)aber in keinster Weise Hilfe von Ihr kommt!Habe von der Dame nichts mehr gehört,wir haben mit 9 Personen bei Ihr gebucht,da kann man schon bisschen Kundenservice erwarten!Gruß Kotu

                                  Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mosaikM Offline
                                    mosaikM Offline
                                    mosaik
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz nicht in Deutschland hat und ein deutsches Reisebüro die Reise vermittelt hat, so gelten einmal die Bedingungen des Reiseveranstalters samt Rechtslage - als niederländisches Recht. Das heißt auch, er hätte nicht auf Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger hinweisen müssen.

                                    Andererseits gelten für den deutschen Konsumenten, der in einem deutschen Reisebüro gebucht hat, teilweise die deutschen Bestimmungen hinsichtlich Reiserecht. Er kann somit entweder an seinem Wohnsitz eine Klage einbringen oder eben in den Niederlanden.

                                    Das vermittelnde Reisebüro haftet für die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seiner Produkte. Was soll also die Dame vom vermittelnden Büro machen? Sie kann eine Reklamation weiter leiten, aber sie ist nicht befugt, irgendwelche Zusagen dem Kunden gegenüber zu tun und kann auch nicht in ihrem Namen etwas verlangen.

                                    Für mich scheint der sehr ominöse Punkt der Mitarbeiter am Flughafen gewesen zu sein. Was der für Papiere vor sich sah und warum er daraufhin den Transport verweigerte, kann ich hier aus der Ferne natürlich nicht sagen. Dazu müsste man diese - zweite - Seite der Geschichte befragen. Denn es könnte sich ja auch um einen Mitarbeiter der Flughafenverwaltung gehandelt haben, der im Auftrag des Reiseveranstalters den Check-In abwickelt (was auch meist der Fall sein wird). Das heißt, er ist auch nicht unbedingt Mitarbeiter des Reiseveranstalters selbst und somit rechtlich wieder anders zu betrachten.

                                    In der Tat stellt sich die Sache so dar, dass sich niemand zuständig fühlt. Ich bleibe bei dem Punkt: der Mitarbeiter am Flughafen - wenn man den ausfindig machen kann mit Namen und er seine Aussage wiederholt, dann wäre derjenige haftbar, in dessen Dienst dieser Angestellte steht. Und das wiederum wahrscheinlich ein niederländischer Arbeitgeber...

                                    Gruß
                                    Peter

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mpenzi_18M Offline
                                      mpenzi_18M Offline
                                      mpenzi_18
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Mit TUI -Hannover haben wir auch gesprochen,konnten es auch nicht nachvollziehen was da los war!Sie können aber leider auch nichts machen,da sie eigentlich nichts mit Arkefly zu tun haben!Ich werde mich jetzt dahinter klemmen und versuchen den Namen des Mitarbeiters am Check-in rauszubekommen!Gruß Kotu

                                      Ich bin nicht geboren worden, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!!!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • GoldbaerG Offline
                                        GoldbaerG Offline
                                        Goldbaer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        haette man von einem Deutschen Reiseveranstalter gebucht wäre es vielleicht anders gekommen.
                                        Geiz  ist geil....   aber nicht immer.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mosaikM Offline
                                          mosaikM Offline
                                          mosaik
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          ich möchte zur Bemerkung von @goldbaer sagen, dass es im Bereich Niederlande - Belgien und angrenzende Gebiete Deutschland durchaus nicht geiz-ist-geil sein muss, weshalb man einen in NL oder B ansässigen Veranstalter bucht!

                                          Salzburg - Flughafen München sind 180 km --> tausende Salzburg buchen München nicht nur wegen auch möglichen Preisvorteilen, sondern auch wegen anderem Angebot, wegen Direktflugmöglichkeiten, wegen günstigeren Flugtagen usw.

                                          Gambia wird sicherlich nicht von jedem deutschen Flughafen mit Pauschalarrangements bedient.

                                          Daher finde ich es durchaus normal, wenn man als in deutschen Grenzgebieten Wohnender nach Amsterdam fährt. Amsterdam - Raum Essen knapp 200 km...

                                          Gruß
                                          Peter

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag