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Billigflieger bekommen Druck bei Erstattungen

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  • holzwurmH Offline
    holzwurmH Offline
    holzwurm
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wie gerade im Heute-Jurnal berichtet wurde, sollen die Billig-Flieger jetzt mehr Druck bezüglich dem Umgang mit berechtigten Erstattungsansprüchen durch Fluggäste von der EU bekommen. Die Eu akzeptiere es nicht, daß geltende Gesetze mißachtet werden und werde dem Geschäftsgebahren nicht länger zuschauen.

    Sollte die Airline eine berechtigte Erstattung ignorieren bzw. nur schleppend bearbeiten kann man sich auch an das Bundesluftfahrtsamt in Braunschweig wenden. Von dort kommt dann Unterstützung für den Fluggast.

    Gruß
    holzwurm

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da hat sich ja in den letzten Monaten beim LBA etwas geändert,
      wohl auf Druck aus Brüssel. Eine ganze Zeit lang haben die
      sich gegenüber Fluggästen nämlich nie geäussert, allenfalls
      eine interne Strichliste über Verstöße geführt bzw. im
      Hintergrund agiert.

      Jetzt liest sich das auf der Homepage der LBA
      doch ganz anders:

      "Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf."

      Aus dem bisherigen "Papiertiger" könnte ja noch was werden ...

      Weitere Details in diesem Artikel des Spiegel Online:
      Zehntausende Beschwerden ...

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bongibabyB Offline
        bongibabyB Offline
        bongibaby
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Mit der Aufforderung des Luftfahrtunternehmens zu ergänzenden Informationen durch das Luftfahrtbundesamt ist es wohl nicht getan. Um die Einhaltung der entsprechenden EU-Verordnung hinsichtlich der Fluggastrechte zu gewährleisten, sind meines Erachtens empfindliche Geldstrafen nötig.

        Im Ürigen kann ich aus eigener Erfahrung nur jedem raten, seine berechtigten Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend zu machen und sich nicht von der Fluggesellschaft abwimmeln oder mit Gutscheinen abspeisen zu lassen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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