Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiserücktritt - dem Veranstalter seine Kosten nachweisen ...
  6. Reiserücktritt - dem Veranstalter seine Kosten nachweisen ...

Reiserücktritt - dem Veranstalter seine Kosten nachweisen ...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
7 Beiträge 6 Kommentatoren 5.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • schromicS Offline
    schromicS Offline
    schromic
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe das Problem, eine Reise stornieren zu müssen, da ich zum genannten Zeitpunkt leider eine medizinische Behandlung über mich ergehen lassen muß, habe aber keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

    Der Veranstalter (in diesem Fall Vtours/HCX) verlangt stolze 40% des gesamten Reisepreises was ich zum einen schon fast als sittenwidrig bezeichne (der Regelsatz bei über 40 Tagen Rücktritt vor Reiseantritt ist 20%) aber hauptsächlich geht es mir um die Frage ... wie soll ich dem Veranstalter "niedrigere Kosten" nachweisen. In den AGBs heißt es:

    1. Rücktritt durch den Reisegast
      Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
      Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
      Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
      In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
      Bei Flugreisen:
      bei Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%

    Tja, habe ich da in der Praxis überhaupt eine Chance? Soll ich mich auf die lauer legen, ob diese Reise jetzt nochmal verkauft wird (und das wird sie mit Sicherheit und auch noch zu einem viel besseren Preis für den Veranstalter) ... hat einer Erfahrung oder Tipps? Danke im voraus.

    Gruß Michael

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • cippoC Offline
      cippoC Offline
      cippo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich glaube, Du wirst kaum eine Chance haben dem Veranstalter geringere Kosten nachzuweisen, dafür müsstest Du theoretisch einen aufwändigen Prozess führen, in dem der Veranstalter dann seine Verwaltungskosten offenlegt.
      Vielleicht hast Du ja eine Möglichkeit die Reise zu verkaufen, dann fallen pro Umbuchung auf eine Ersatzperson nur 30,-€ an. Bei einer langfristig gebuchten Reise ist es natürlich auch etwas fahrlässig keine RRV abzuschließen.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Petrajetset1P Offline
        Petrajetset1P Offline
        Petrajetset1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Michael,

        kannst Du nicht versuchen, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Dann fiele nur eine geringe Umbuchungsgebühr an.

        Petra

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • SiegfriedS Offline
          SiegfriedS Offline
          Siegfried
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wir hatten zusammen mit unseren Nachbarn Reise gebucht. Die konnten aus geschäftlichen Gründen nicht mitkommen. Wir konnten aber beweisen, daß, das Flugzeug ausgebucht war und der Veranstalter die 2 Plätze doch noch verkauft hatte. Bei der Rückkehr sagten wir das den Nachbarn. Die bekamen Geld zurück. Ich weiß nicht mehr wie viel. Ich denke es war fast der ganze Preis. Aber dieser Fall ist wohl selten, das jemand reist und das beweisen kann. Oft ist man ja selbst der Betroffene und kann dann es ja nicht beweisen.
          Gruß
          Siegi

          s.w.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • dagmar474D Offline
            dagmar474D Offline
            dagmar474
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich würde auch versuchen die Reise privat übers Internet zu verkaufen oder eben auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

            Dagmar

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • reifelR Offline
              reifelR Offline
              reifel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Prinzipiell gilt hier: Man sollte sich die AGB's des Veranstalters VOR der Buchung genau anschauen. Wenn einem die Stornogebühren zu hoch sind dann lieber woanders buchen bzw. eine RRV abschliessen. Hinterher sich zu beschweren finde ich bedenklich.

              Aber zurück zur Problematik. Gerade bei einer Pauschalreise wirst Du es sehr schwer haben einem Veranstalter niedrigere Kosten nachzuweisen, da Du ja die Prozesse und die Kalkulation nicht kennst. Prinzipiell entsteht dem Veranstalter zunächst einmal ein Aufwand durch die Bearbeitung der Stornierung, die will bezahlt werden.
              Hinzu kommt, dass Du ja nicht weisst zu welchem Preis der Veranstalter letztendlich die stornierten Plätze im Flieger noch verkaufen konnte. Womöglich hat der Veranstalter kaum noch was daran verdient, während der kalkulatorische Anteil der Flüge in Deiner Pauschalreise höher ist. Es geht ja auch nicht um das "weiterverkaufen", sondern auch "zu welchem Preis" um nachzuweisen, welche Stornogebühren angemessen werden.

              Hinzu kommt das Hotel... Wenn der Veranstalter zwar die Flüge wiederverkaufen konnte, aber auf den Hotelkosten oder anderen Leistungen sitzenbleibt, wie hoch ist dann der Schaden? -> dazu müsste man die Kalkulation des RVA kennen.

              Kurz: Ich würde viel eher versuchen eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine andere Reise anzustreben, bzw. falls eine Namensänderung zulässig ist die Reise an jemand anderes verkaufen (aber unbedingt prüfen ob und bis wieviel Tage vor Reisebeginn das geht! Bei manchen Veranstaltern kostet das nur 50 €, bei manchen geht das ganz und gar nicht!)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • schromicS Offline
                schromicS Offline
                schromic
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo und danke für eure Antworten, werde beim nächsten mal wohl doch eine Rücktrittversicherung abschließen. Der Veranstalter macht hier das Schnäppchen, ich habe für die Reise 200 EUR weniger bezahlt als diese jetzt "wie aus heiterem Himmel" wieder online angeboten wird.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                Antworten
                • In einem neuen Thema antworten
                Einloggen
                • Sortiert nach
                • Älteste zuerst
                • Neuste zuerst
                • Meiste Stimmen

                • 1 von 1
                Reiseforum Service
                • RSS-Feed abonnieren
                • Verhaltensregeln im Reiseforum
                • Reiseforum Hilfe
                • Forensuche
                • Aktuelle Themen

                • Inhalte melden
                • Veranstalter AGB
                • Nutzungsbedingungen
                • Datenschutz
                • Privatsphäre-Einstellungen
                • AGB
                • Impressum
                © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                • Erster Beitrag
                  Letzter Beitrag