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Mythos Rückbestätigung

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  • bade_meisterB Offline
    bade_meisterB Offline
    bade_meister
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    bei Mitlesen in diesem Forum ist mir aufgefallen, das viele Gerüchte über die Rückbestätigung von Flügen hier rumkreisen.

    Als Servicemitarbeiter einer Airline will ich mal Licht ins Dunkle bringen:
    Eine Rückbestätigungeines Flüges (egal ob Hin- oder Rückflug oder auch Oneway) dient ausschliesslichdazu nocheinmal die Abflugzeit abzugleichen. Also, ob sich der Flug eventuell kurzfristig verschoben hat.
    Beispiel: auf dem Ticket oder der Buchnungsbestätigung steht:
    PMI-TXL XY1234 14:30-17:00, dann kann der Passagier über die Rückbestätigung herausfinden, ab es bei halb drei als planmäßige Abflugszeit bleibt.
    Dies kommt daher, dass die Flugesellschaften bei einer Flugzeitenänderung versuchen, den Passagieren dies (meist per Post oder kurzfristig: Telefon) mitzuteilen. War dieser allerdings gerade im Urlaub konnte man ihn im Zeitalter vor den Mobiltelefonen nur schlecht erreichen. Daher würde die Rückbestätigung seinerzeit eingeführt, um hierüber den Kunden informieren zu können.

    Allerdings hat die Rückbestätigung mit anderen Themen nichts zu tun! So bewahrt sie nicht davor, bei einer überbuchten Maschine eventuell stehen zu bleiben (also nicht mitfliegen zu können). Die Kriterien wer mitdarf liegen hier vielmehr beim Passagierstatus (Vielflieger) und Ticketpreis aber nicht ob rückbestätigt wurde oder nicht. Auch will die Fluggesllschaft über sie nicht herausfinden, wieviele Passagier wirklich mitfliegen werden.

    Im Nur-Flugist die Rückbestätigung (engl: reconfirmation, kurz RCF) mittlerweile eher unüblich, auch kann keine Fluggesellschaft dem Kunden vorschreiben, diese machen, oder gar Konsequenzen androhen, wenn sie ausbleibt. Sie ist hier freiwillig.
    Bei Pauschalreisenist dies ein wenig anders: Hier kann der Veranstalter auch kurzfristig noch die Fluggesellschaft wechseln. Daher ist die RCF hier ratsam und kann auch vom Veranstalter zwingendverlangt werden.

    Nochmal kurz:
    -Die RCF dient ausschliesslich der Information des Passagiers über die geplante Abflugzeit. verspätungen oder gar Streichungen können natürlich trotzdem vorkommen.

    Hoffe, ich konnte etwas helfen.

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo bade_meister,
      willkommen hier im Forum. Ein schöner Nickname, bist Du für den
      A380 zuständig, da wäre ja vielleicht Platz für einen Pool
      und diesen Job 😄

      Aber Spaß beiseite, danke für die Informationen.
      Zu den Pauschalreisen: Hier könnte der Eindruck entstehen, der Kunde
      wäre für die Rückbestätigung zuständig. Aber gerade hier wird ja
      durch den Reiseveranstalter der Rückflug organisiert und
      dem Kunden bekanntgegeben.

      Bei Nur-Flügen halte ich persönlich es schon so, daß ich mich via
      Internet spätestens 1 Tag vor Abflug über aktuelle Abflugzeiten
      informiere.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sehe ich auch so:

        Bei Pauschalreisen kümmert sich der Reiseleiter um die Rückbestätigung; der Urlauber findet seine Abhol- und Aflugzeiten dann in der sog. Heimreisemappe.

        Der Nur-Flug-Bucher informiert sich selbst darüber, ob die ursprüngliche Zeit unverändert bleibt: per Telefon, per Internet oder bittet die Rezeption darum.

        Die Lufthansa als Linienflieger verzichtet ausdrücklich auf eine Rückbestätigung; bei Flügen mit z.B. Condor informiere ich mich, ob es bei der vorgesehenen Abflugzeit bleibt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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