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BRA RIO-Koeln Flugstorno

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  • dicoD Offline
    dicoD Offline
    dico
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wie HIER im Forum bereits zu lesen war, wurde die Verbindung Köln-Rio-Köln am Freitag den 20.04.07 eingestellt. Mein Rückflug aus Rio sollte am 22.04. starten. Inzwischen habe ich eine Mail von KOELN-RIO Travel bekommen, daß ein Ersatzflug am 24.04. vorgesehen ist, näheres soll ich am BRA-Schalter erfragen.

    Ich will ja nicht kleinlich sein, das schöne Wetter zwei Tage länger genießen ist ja auch nicht schlecht. Aber ich müßte eigentlich am Montag den 23.04. wieder arbeiten.

    Gemäß der EU Verordnung 261/2004 werden in diesem Fall Entschädigungen fällig. Aber an wen wende ich mich damit? Ist Koeln-Rio Travel mein Ansprechpartner, weil ich dort gebucht habe? Diese Flüge wurden schließlich exclusiv von denen in Deutschland vermarktet. Soviel ich weiß hat die Fluggesellschaft BRA in Deutschland keine eigene Vertretung.

    Wer weiß Bescheid?

    Dico

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wünsche zunächst mal eine gute, wenn auch verspätete Rückreise.
      Zur EU-Verordnung 261/2004 hat es gerade ein Urteilgegeben, wonach für Probleme beim Rückflug die Fluggesellschaft haftet, auch bei einer Pauschalreise. Siehe Thread hier unter dieser Rubrik "Flugausfall".
      Ist aber nur ein Urteil eines Amtsgerichtes, andere Verfahren
      können auch einen anderen Verlauf nehmen.

      Denke, daß Du die Einzelheiten nach Deiner Rückkehr in Ruhe
      prüfen solltest. Andererseits kenne ich nicht die Gründe im
      Detail, warum BRA die Verbindung eingestellt hat. Sollte es
      die Liquidität betreffen, könnte die Durchsetzung Deiner
      Ansprüche schwierig werden.

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die EU Verordnung gilt NICHT, da BRA keine europäische Airline ist und der Flug nicht in Europa startete.....Du hast also Pech was die Entschädigung an geht.

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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        • floripanosF Offline
          floripanosF Offline
          floripanos
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          sei doch froh, dass du fliegen konntest, denn die Gesellschaft hat Insolvenz angemeldet, ich hatte auch einen Flug für Juli gebucht und jetzt darf ich mit Kreditkartenbank und Insolvenzverwalter hinter meinem Geld rennen... :?

          1 Antwort Letzte Antwort
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