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Urlaub mit minderjähriger Freundin

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • kwondiK Offline
    kwondiK Offline
    kwondi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Meine Tochter ist noch keine 18, möchte aber gerne mit ihrem 19-jährigen Freund für 1 Woche irgendwo hin fliegen.

    Ist dies möglich und wenn ja, was muß man dabei beachten (z.B. wer sollte die Reise buchen, in welchen Ländern gibt es besondere Bestimmungen, müssen wir irgend welche Vollmachten mitgeben) ?

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      schau doch mal 5 Threads über dir (City Girl). Dort ist deine Frage durch den Beitrag von Carsten Wismar beantwortet.

      LG S. Hartmann

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      • wukovitsW Offline
        wukovitsW Offline
        wukovits
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo kwondi

        Ich fürchte so einfach wie Ahotep die Sache sieht wird es leider nicht sein.
        Erstens ging in dem von Ihm angesprochenen Tread um 2 Mädchen und in weiterer Folge um alleinreisende Jugendliche.
        Ich finde zunächst müßtet Ihr entscheiden welche Länder in Frage kämen und euch dann bei der jeweiligen Botschaft über die entspechenden gesetzlichen Bestimmungen erkundigen.
        Ideal wäre es wenn Ihr die Auskunft in schriftlicher Form bekommen könntet damit Ihr im Zweifelsfall etwas in der Hand habt.
        Damit würden sicher einige Länder wegfallen.
        Auf Auskünfte seitens des Reisebüros würde ich mich in dieser heiklen Angelegenheit nicht verlassen.

                                                      Gruß
                                                       Karl  
        
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo wukovits,

          ich sehe die Sache wirklich nicht "so einfach". Es geht um 1 Woche, da wirds ja nicht gleich am Ende der Welt sein.Der volljährige Freund ist der bevollmächtige Reisebegleiter sprich Aufsichtsperson. Es reicht eine Vollmacht der Eltern nebst kopiertem Pass (für alle Fälle). Die Freundin ist ja sicherlich nicht unter 14 Jahren ❓

          LG
          Sabine Hartmann

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gutenmorgenG Offline
            gutenmorgenG Offline
            gutenmorgen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ...., ich meine auch, dass man zuviele aufstände macht, wenn jugendliche verreisen wollen und gehe davon aus, dass die eltern schon wissen werden, ob sie ihre kinder ziehen lassen können oder nicht. die reife oder nichtreife zeigt sich ja schließlich an 365 tagen im jahr
            und das mit dem 18. geburtstag die große reife eintritt, glaube ich sowie so nicht. von daher ist eine solche person wohl kaum eine aufsichtsperson

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • wukovitsW Offline
              wukovitsW Offline
              wukovits
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Ahothep Hallo gutenmorgen

              Und was sollen die beiden machen wenn der Hotelbesitzer nach einem Blick auf die Reisepässe unter Hinweiß auf die nationalen Gesetzte sich weigert Ihnen das gebuchte Zimmer zu Verfügung zu stellen.
              Es sind ja schließlich nicht nur deutsche oder österreichische Gesetze maßgeblich sondern in erster Linie die des Urlaubslandes.
              Deshalb habe ich auch dazu geraten die Auswahl des Urlaubszieles davon abhängig zu machen.

                                                                        Gruß
                                                                        Karl
              
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              • carstenW.C Offline
                carstenW.C Offline
                carstenW.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @gutenmorgen
                es geht um die Gesetztesmäßigkeit bzw. um die Verantwortung, wenn irgend etwas ist. Des weiteres ist es einfacher zu Hause oder vor Ort noch irgendwo in der Nähe zu sein, wenn was passiert. Dies ist im Urlaub anders, wenn vieleicht tausende Kilometer dazwischen sind. Der Gesetzgeber hat dies so verankert. Was jeder daraus macht ist seine Sache, inklusive der Konzequenz.
                LG

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                • anniiA Offline
                  anniiA Offline
                  annii
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  HALLO kwondi,

                  also ich bin 17 jahre alt und fliege am 25.05.07 auch mit meinem 18-jährigen freund in die türkei.

                  am anfang war es für meine eltern auch nicht einfach zu entscheiden, ob sie mich "alleine" in den urlaub fahren lassen wollen. vorallem für mein vater war es schwierig, da er meinte, wenn mir etwas passiere, könne er es sich nie verzeihen, dass er mir das erlaubt hatte.
                  doch ich habe natürlich auch nicht locker gelassen 😄 und wir haben uns gemeinsam, auch mit meinem freund zusammen gesetzt und es ausführlich besprochen, so das wir uns geeinigt haben, das ich fahren darf, dennoch jeden tag eine sms oder mit einem anruf bestätigen muss, ob bei uns alles in ordnung ist.

                  gebucht habe ich selber, das war absolut kein problem, solange die eltern einverstanden sind.

                  mein vater gibt mir auch eine vollmacht und eine kopie mit seinem ausweiß mit, für alle fälle.

                  ich denke jede eltern sollten das für ihre kinder selber entscheiden, aber wenn du deiner tochter und ihrem freund vertrauen kannst, dass sie aufpassen und verantwotungsbewusst handeln, düfte es kein problem sein.

                  ich hoffe ich konnte ein bisschen weiter helfen und dir die entscheidung erleichtern.......

                  LG anna-lena
                  PS: falls noch fragen sind, stehe ich gern zur verfügung 😄

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Manuel84M Offline
                    Manuel84M Offline
                    Manuel84
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich weiss nicht wie dies in andern Ländern ist, aber in der Schweiz reicht 1 volljährige Person pro Zimmer bez. Gruppe damit ein Zimmer vergeben wird.

                    Sonst halt in die Jugendherberge dort geht es fast sicher ohne Problem.

                    Nur die USA könnte etwas komplizierter sein, in einigen Staaten muss 1 Person mind. 21 Jahre alt sein, oder dass unter 18 Jahre niemals ohne aufsicht sich in der Hotelanlage/Zimmer oder Pool aufhalten dürfen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sann01S Offline
                      sann01S Offline
                      sann01
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo kwondi!
                      Mein Sohn und seine damals noch nicht volljährige Freundin hatten letztes Jahr Probleme in Italien (in Mailand und Turin), und zwar wegen der gemeinsamen Übernachtung in einem Zimmer. Ein Hotel gab sich mit einer elterlichen Erlaubnis per Fax zufrieden. Ein anderes Hotel wollte eine gemeinsame Übernachtung keinesfalls zulassen, vermittelte die beiden aber an ein weiteres Hotel, in dem die Angelegenheit nicht so eng gesehen wurde.

                      (Keinerlei Probleme gab's in Frankreich, Spanien und der Schweiz.)

                      Liebe Grüße
                      Susanna

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • maassiblauM Offline
                        maassiblauM Offline
                        maassiblau
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bin vor Jahren auch mit meiner Freundin nach Mallorca geflogen sie war damal erst 17 und ich volljährig.
                        Die Reise hab ich gebucht. Allerdings war Ihre Mutter mit auf dem Reisebüro und willigte ein. Für unterwegs hatte Sie mir etwas schriftliches Mitgeben das damit einverstanden war! Ging ohne Probleme!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Steffi-BlackyS Offline
                          Steffi-BlackyS Offline
                          Steffi-Blacky
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo

                          Bin vor ca. 4 Jahre mit 2 Freundinnen nach Mallorca geflogen, waren zu diesem Zeitpunkt alles 3 16 Jahre. Im Reisebüro war ein Eternteil dabei. Bei der Reise nur wir 3 Mädels und es ging alles ohne Probleme es intersierte niemand wie alt wir sind.

                          LG

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • carstenW.C Offline
                            carstenW.C Offline
                            carstenW.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Steffi-Blacky
                            Glück gehabt. Natürlich geht es auch anders. Mal so, mal so

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Klara HessK Offline
                              Klara Hess
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo!

                              Als ich vor zwei Jahren in der Türkei war, haben wir auch ein Pärchen getroffen, das Mädel 17, der Freund 20. Es gab überhaupt keine Probleme. Wir waren in einem All Inclusive-Hotel, und sie hat dann ein Bändchen für unter 18-jährige bekommen. Die Buchung war auch kein Problem. Also es wird sich schon was finden!

                              Gruß,
                              Klara

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • carstenW.C Offline
                                carstenW.C Offline
                                carstenW.
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                so lange eine Person als Aufsichtsperson 18 Jahre als ist, ist das auch ok. Minderjährige Jugendliche, welche alleine Urlaub machen, das ist dann was anderes. Aber dazu habe ich jetzt eine Empfehlung des Jugendamtes in der Zeitung gelesen, welche ich in einem öffentlichen Thread mal jetzt reinsetze.
                                LG

                                1 Antwort Letzte Antwort
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