Nicht eigenes Kind dabei
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Hallo zusammen.
Habe unseren Urlaub gebucht und ab dem 6 juli geht es in die türkei.Nehme mein 6 jähriges Patenkind mit.Jetzt meinte aber meine Freundin das ich von ihr eine Bestätigung brauche das ich das Kind mitnehmen darf/Kann.Weiß einer ob sowas nötig ist?Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen?!
LG Claudia -
Hi,
also ich hatte vor 3 Jahren auch meine Cousiene dabei und sie war damals 14.
Wir hatten von meiner Schwester uns eine Bestätigung geben lassen, dass Sie mit uns in Urlaub fahren darf und wichtig Kinderausweis nicht vergessen.
Zusätzlich haben wir uns dann noch vom Bürgerbüro eine Vollmacht geholt, mußten aber beide Elternteile mit zum Unterschreiben und dann konnte es los gehen und es gab keine Probleme.
Lieber was dabei haben, als nachher nicht in den Urlaub fliegen zu können.Lg Mandy
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Hallo,
wir sind mit unserem Neffen mit Kinderausweis und Bestätigung der Eltern geflogen, die aber (in Spanien) gar keiner sehen wollte.
Ciao, Karin
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@ Mandy 1304
Cousiene

Kommt von?
Rosiene?

Was ist eine Cousine??
Cousin und Cousine , Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine (eingedeutscht) oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Cousinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. ...usw
Das Kind der Schwester ist die Nichte oder der Neffe

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung
Übrigens: Cousine und Rosine beides ohne "e" trotz langsprechens

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@ricarda
klaro benötigst Du eine Bestätigung. Sonst könnte vor Ort der Eindruck entstehen, das dies ja jeder behaubten könnte, obwohl es sich hierbei um ganz andere Dinge handeln könnte. Du bist in diesem Fall die Betreuungsperson u. somit ist dies auch auszuweisen.
LG -
Nicht nur Vorort, mein lieber Carsten aus Wismar?, sondern die Bundespolizei (Grenzpolizei) müsste die Ausreise verhindern, da es sich um unerlaubtes Verbringen einer Minderjährigen ins Ausland handeln könnte.
Übrigens: überhaupt, behaupten kommt vom Haupte = Kopf
saludos
j. -
OT Juanito:
Sach ma, haste gerade deinen Deutschkurs bestanden?

Gruß
Manfred
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Juanito, ein Schmnunzeln huscht über mein Gesicht.
Also du brauchst auf jedenfall eine Bestätigung, die die Eltern deines Patenkindes handschriftlich verfassen können. In der sollte stehen, daß sie während des Aufenthalts im Ausland die Betreuung auf dich übertragen. Auf das selbe Blatt noch eine Kopie vom Personalausweis der Eltern.
Das reicht und ihr bekommt keine Probleme.
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"Yvis" wrote:
Juanito, ein Schmnunzeln huscht über mein Gesicht.Also du brauchst auf jedenfall eine Bestätigung, die die Eltern deines Patenkindes handschriftlich verfassen können. In der sollte stehen, daß sie während des Aufenthalts im Ausland die Betreuung auf dich übertragen. Auf das selbe Blatt noch eine Kopie vom Personalausweis der Eltern.
Das reicht und ihr bekommt keine Probleme.
Je nach Reiseziel kann es sinnvoll sein dieses Blatt noch beglaubigen zu lassen. z. B. auf dem Rathaus.
Gruß
holzwurm -
Vielen lieben Dank an Euch alle für Eure ausführliche uns schnelle Antwort.
Na dann werd ich der Mutter mal Bescheid geben,daß sie mir das die Tage ausfüllt.Da sie das alleinige Sprgerecht hat,wird ihre Erlaubnis und Kopie des Eersonalausweises ja wohl reichen?!Oder brauch ich jetzt noch ne Kopie das sie das alleinige Sorgerecht hat?