Probleme mit der ERV
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Reiserücktrittsversicherung
Hallo,
ich habe eine Pauschalreise für mich und meine Frau gebucht inkl. Reiserücktrittsversicherung. Meiner Frau war bei der Buchung arbeitslos gemeldet und hat jetzt eine Beschäftigung aufgenommen. Soweit alles klar.
Wir haben alles an die Reiserücktrittsversicherung geschickt. Jetzt möchte die vom Arbeitsamt eine Bestätigung haben, dass die Reise von denen genehmigt war. Das Problem ist, wird hatten Ende März für Juli die Reise gebucht, so dass wir es noch nicht mitgeteilt haben. Wie der ****** es will hat meine Frau zum 01.05.2007 eine Beschäftigung angefangen.
In den AGBs der Versicherungsgesellschaft konnte ich keinen Passus darüber finden, dass man den Urlaub zuvor beim Arbeitsamt hätte genehmigen sollen. Kann einer mir Erklärung wieso die das dann wollen. Schaut mal bitte in die PDF auch, ob Ihr dort was diesbezüglich findet.
Vielen Dank.
http://www.alice-dsl.net/istanbul_2012/Ihr_Versicherungsschein.pdf
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Wenn man Arbeitslosengeld bezieht, muss man Abwesenheit an das Arbeitsamt melden und bei Urlauben muss das Arbeitsamt zustimmen. Dieser Verpflichtung seid Ihr nicht nachgekommen... Das ist die eine Sache.
So weit, so gut.
Die entsprechende Bestimmung der Europäischen lautet:
§2 Abs.i) = Stornierung der Reise
Aufnahme eines Arbeitsverhältisses, sofern diese Person bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.Nach meiner Meinung ist die Genehmigung der Arbeitsamtes für den Reiserücktritt eher unerheblich - ob der Urlaub genehmigt war oder nicht, dürfte eine untergeordnete Rolle spielen (die Angelegenheit eines ungenehmigten Urlaubs wäre ggf. mit dem Arbeitsamt zu klären).
Was die ERV verlangen kann, ist eine Bestätigung darüber,
a) dass Deine Frau zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos war und
b) dass sie zum 1.05. eine neue Stellung angetreten hat.
Das ist meine Einschätzung - es ist keine verbindliche Rechtsauskunft.
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Gemäß AGBs wird nur der Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt und der Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers verlangt.
Außerdem sollte der RRV bekannt sein, daß während der Arbeitslosigkeit in der Regel einen Urlaub erst kurz vor Antritt der Reise genehmigt wird.
Ich persönlich würde gegenüber der RRV mit deren eigenen AGBs zitieren und die darin geforderten Unterlagen in Kopie beifügen.
Gleichzeitig würde ich mir eine Übergabe der Angelegenheit an einen Anwalt vorbehalten.
Dann müsste die RRV eigentlich einlenken.
LG
holzwurm -
"Erika1" wrote:
Nach meiner Meinung ist die Genehmigung der Arbeitsamtes für den Reiserücktritt eher unerheblich - ob der Urlaub genehmigt war oder nicht, dürfte eine untergeordnete Rolle spielen (die Angelegenheit eines ungenehmigten Urlaubs wäre ggf. mit dem Arbeitsamt zu klären).Ist auch meine Meinung.
Schließlich ist sie zum Zeitpunkt des Urlaubs nicht mehr arbeitslos.
LG
holzwurm -
Hallo Holzwurm,
danke auch an dich.
ich hatte mal eine Broschüre in der Hand, die wir scheinbar schon entsorgt haben, wo drinstand, dass man den Urlaub erst 2-3 Wochen vorher beantragen soll. Nur finden wir die Broschüre nicht mehr.Auf der Seite des Arbetisamtes ist nur die neue Version, wo ich nichts darüber finden konnte.
Hat jemand einen Tipp, wo man die Broschüre finden kann?
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Gern geschehen, Birbey.
Aber das Arbeitsamt hat keine AGB, die für den Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages für die gesamte Laufzeit gelten.
Das Arbeitsamt hat Bestimmungen: die älteren treten außer Kraft, wenn es neue gibt.Wenn Arbeitsamt heute eine Idee hat, ist das morgen "Gesetz" und gilt damit auch für Dich und Deine Frau.
Für Euch ist die Verpflichtung zur Genehmigung nur eine Woche vorher in jedem Fall vorteilhafter... gegenüber der ERV.
Hältst Du uns auf dem Laufenden, bitte?
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Ja, ich geb' dann Bescheid.
Ich habe heute die Sachbearbeiterin von meiner Frau per Mail angeschrieben und ihr den Fall geschildert und Sie gebeten, ob Sie uns bestätigen kann, dass es bei meiner Frau keine bedenken bezüglich Gewährung des Urlaubs gegeben hätte, wenn wir es beantragt hätten. Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.
Eigentlich wollte ich ja die nächste Zeit noch eine Risiko-BU abschließen. Wenn ich aber nur sehe, dass Sie bei einer Reise von 1500 für beide Personen so viel streß machen, will ich nicht wissen, was Versicherungsgesellschaften machen, wenn man sagt, man ist BU. Wahrscheinlich tausende von Gutachten, damit man ja nicht zahlen muss.
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Oh ja, die BU ist eine besonders sensible Sparte - da sollte man sich die Bedingungen ganz genau anschauen, besser studieren...
Dabei ist sie neben der Privathaftpflicht der wichtigste Versicherungsschutz, leider mit vielen "Fallen".
Zur RRV - ich würde doch zunächst versuchen, die arbeitsamtliche Genehmigungsgeschichte außen vor zu lassen. Lt. Bedingungswerk der ERV ist das irrelevant.
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Sachstand:
Habe heute früh mit einer Dame von der ERV telefoniert. Die behauptete, dass das in den AGBs nicht stehen muss. Ich selbst im kleinen juristischen Bereich tätig; ich dachte ich fall aus allen Himmeln
. Ich habe ihr zu verstehen gegeben, dass AGBs, ein Regelwerk sind und die ERV nicht berechtigt ist, einseitig mündilich was einfach reinzuintrepretieren. Daraufhin schaute Sie in die AGBs nach und ließt mir den Passus vor, wo das schwarz auf weiß drinsteht. Ich schaute wiederum bei meinen AGBs nach, da stand nichts davon. Ich fragte welchen Stand Ihre AGBs haben. Sie sagte 2005. Ich sagte zu Ihr, dass meine von November 2006 sind und das dort nichts drinsteht. Daraufhin meinte Sie frecherweise, dass für mich die AGBs von 2005 gelten. Ich sagte Ihr, dass ich mit meiner Prämienrechnung die AGB von 2006 bekommen habe und nicht die von 2005, was ja auch richtig ist, da immer die AGB gelten, die bei der Buchung Gültigkeit haben. Danach meinte sie, sie wird es weitergeben und legte sehr schnell auf. Fast schon ins Gesicht.Ich mein, ich mach auch Fehler, wir sind alle Menschen, aber selbst eine kleine Schuldigung wie "Sorry, da hat sich scheinbar die Kollegin getäuscht" währt immer noch am Längsten.
1 Stunde später rief ich erneut an. Diesmal hatte ich scheinbar einen Kompetenteren. Ich schilderte ihm den Sachverhalt. Er sah sofort ein, dass es ein Fehler ihrerseits war und vermerkt es. Ich weiß nicht ob dieser Mann, ein junger Chef oder so war, ich teilte ihm mit, dass einige in der Hotline sich überhaupt nicht kooperativ zeigten und mehr oder weniger schnell das Gespräch beendeten bzw. auflegten. Er wollte dann sofort den Namen der Personen haben. Ich sagte Ihm, dass ich es nicht verraten werde, da ich nicht möchte, dass die Ärger bekommen. Er hackte zwei dreimal nach um den Namen von mir zu bekommen. Alles vergebens, denn ich will nicht, dass jemand wegen mir in dieser wirtschaftlichen Lage seinen Job verliert. Ich blieb bei meiner Linie.
Ich kann die ganzen Firmen auch nicht verstehen. Um Personalkosten zu sparen, werden scheinbar derart inkompetente Leute eingestellt und die dazu auch fast garnicht geschult sind. Tollte Unternehmensphilosophien in deutschen Manageretagen.
Mal schaun, was rauskommt, wenn ich die Sachen einreiche.
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Hallo Birbey,
die Erfahrung, die Du mit der Hotline gemacht hast, kann ich gut nachvollziehen...
Vielleicht ist anzuraten, mit der Meldung gleichzeitig eine Kopie der für Dich gültigen AGB einzureichen, auf der der entsprechende Passus quietschgelb markiert ist?
Ich habe übrigens gestern abend nicht Deinen Link benutzt, sondern direkt bei der ERV in die Bedingungen geschaut.
Da darf man gespannt sein, wie es weiter geht...
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Hallo Birbey,
wie du vielleicht weiter unten hier im Rechtsforum lesen kannst, stehe ich auch mit der ERV auf dem Kriegsfuß, mittlerweile bin ich wegen denen beim Rechtsanwalt. Diese Leute, die an der Telefonhotline sitzen, sind wirklich inkompetent. Als ich da letztens da angerufen haben wegen unserer Sache, hatte ich jemanden dran, der noch nichtmal richtig Deutsch konnte, sondern mit einem osteurop. Akzent sprach und ich ständig was wiederholen mußte, damit er es verstand....
Ich hoffe, das die Sache für Euch und uns gut ausgeht...VG
Sandra1971 -
Wie schon geschrieben:
Notfalls die Keule auspacken und mit einem Anwalt an die Geschichte gehen.
Diese Kosten muß der Versicherer dann auch noch übernehmen wenn er im Unrecht ist bzw. vor Gericht verliert.
Kannst ihm ja eine billige und eine teure Variante für die Schadensabwicklung anbieten.
Das Gesicht des RV möcht ich sehen.
Nur mal noch so nebenbei:
Unabhängig davon von welchem Stand die AGBs sind die Du erhälst bzw. der Sachbearbeiter bei sich vorliegen hat. Im Streitfalle gelten immer die aktuellsten bzw. maximal diejenigen, die zum Zeitpunkt des Abschlußes gültig waren.
LG
holzwurm -
Hallo,
die ERV gibt auf. Habe heute folgende Mail erhalten:
Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr E-Mail vom 31. Mai 2007.
Unsere erneute Überprüfung der vorliegenden Unterlagen hat ergeben, dass die Bestätigung der Agentur für Arbeit bzgl. der Genehmigung Ihres Urlaubs versehentlich angefordert wurde. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.Sobald uns die weiteren zur abschließenden Bearbeitung Ihres Schadenfalls benötigten Unterlagen vorliegen, werden wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Bis dahin verbleiben wir...
@Sandra1971:
Ich hatte einen kompetenten in der Hotline. Den Namen kann ich dir gerne sagen. Er war freundlich und vorallem kompetent. Ich weiß nicht, ob er Chef ist, weil wie schon oben berichtet, als ich mich über die anderen Kollegen beschwerte, wollte er unbedingt einen Namen wissen.
Den Namen des Herren möchte ich nicht öffentlich kundtun. Ich schreibe dir eine Mail.