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Auslandskrankenversicherung UND Auslandskrankenschein?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
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  • jannidie2teJ Offline
    jannidie2teJ Offline
    jannidie2te
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich habe eine private Auslandskrankenversicherung bei der Allianz abgeschlossen, brauche ich jetzt trotzdem den Auslandskrankenschein von meiner Krankenkasse oder ist das dann überflüssig?

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • anjaleinA Offline
      anjaleinA Offline
      anjalein
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      kommt drauf an wo du hinfährst. Der Auslandskrankenschein gilt nur in verschiedenen Ländern, und auch dort nehmen ihn nicht alle an. Also mit der Versicherung reist du besser. Du musst dann in Vorkasse treten und bekommst später die Kosten erstattet. Natürlich nur so viel, wie auch die Behandlung in D gekostet hätte.
      Soweit mein Informationsstand

      VG anja

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • JulieL.J Offline
        JulieL.J Offline
        JulieL.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Du bekommst von der Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel alle Kosten ersetzt, die im Versicherungsumfang eingeschlossen sind und das nicht nur zu dem Wert, der in Deutschland angesetzt würde. Es wird der ganze Wert ersetzt und da ist es egal, ob die OP 50000 gekostet hat und in Deutschland nur die Hälfte gekostet hätte.
        Es gibt aber Versicherungen, die springen in Europa nur ein, wenn die Gesetzliche vorgeleistet hat, da würde ich einmal nachschauen. Normalerweise reicht aber die Auslandsreisekrankenversicherung aus und Du brauchst die Karte dr Gesetzlichen nicht. Du fährst mit der Auslandsreisekrankenversicherung besser.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • jannidie2teJ Offline
          jannidie2teJ Offline
          jannidie2te
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          wir fliegen nach mallorca...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Marco L.M Offline
            Marco L.M Offline
            Marco L.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Von meiner KK

            Wenn Sie in ein Land des europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder in die Schweiz reisen, benötigen Sie die neue Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card). Der Vorteil der EHIC für Sie: Sie können sie direkt bei dem jeweiligen Vertragsarzt oder im Krankenhaus abgeben und müssen sie nicht – wie bislang – bei einer ausländischen Krankenkasse gegen einen Behandlungsschein eintauschen.

            Sollten Sie in ein Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (z. B. in die Türkei, nach Kroatien oder Tunesien) reisen, erhalten Sie von Ihrer KK einen in dem jeweiligen Land gültigen Auslandskrankenschein.

            Die neue Karte sollte in der Regel schon jeder erhalten haben.

            Gruß Marco

            Gruß Marco

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • JulieL.J Offline
              JulieL.J Offline
              JulieL.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ist ja das, was wir sagten.
              Trotzdem fährst Du mit dr Auslandsreisekrankenversicherung, da Du einmal als Privatpatient gilst und im Ausland wesentlich schneller behandelt wirst und das auch noch ordentlich. Mit der Gestzlichen im Ausland bekommst Du nicht gerade das Beste.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • jannidie2teJ Offline
                jannidie2teJ Offline
                jannidie2te
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                also, reicht es wenn ich quasi das von der allianz mitnehme?

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SunglassesS Offline
                  SunglassesS Offline
                  Sunglasses
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  die private Reisekrankenversicherung ist eine Restkostenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich ist der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert, den die gesetzlichen Krankenversicherungen in keinem Fall übernehmen dürfen. Da die Kosten für eine solche Vericherung (ab ca.6 € p.P. im Jahr )sehr gering sind, sollte jeder Reisende sie abschließen.

                  Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten in den Ländern der EU, Schweiz, Tunesien und der Türkei. Gerade in den Urlaubsgebieten liquidiert der Arzt lieber auf Privatrechnung, da er ein vielfaches der Gebührenordnung seines Landes abrechnen kann. Die Krankenkasse erstattet aber nur die Vertragskosten, rest dann über die Reisekrankenversicherung.

                  In allen anderen Ländern werden Kosten ausschließlich über die private Reisekrankenversicherung erstattet.

                  Trotzdem lohnt sich die Mitnahme der Europ. Krankenversicherungskarte (EHIC)der Krankenkasse, die heute i.d.R. den Auslandskrankenschein abgelöst hat.

                  Wenn man ambulante Behandlungskosten meist aus der Urlaubskasse vor Ort bezahlen kann, sieht es bei einem Krankenhausaufenthalt schon anders aus. Insbesondere dann kann die EHIC hilfreich sein. Also, schaden kann es nicht, sie mitzunehmen.

                  Viele Grüße
                  und bleibt gesund

                  Sunglasses

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • jannidie2teJ Offline
                    jannidie2teJ Offline
                    jannidie2te
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    dankeschön für deine antwort, sunglasses! 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Erika1E Offline
                      Erika1E Offline
                      Erika1
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Mit EHIC (mal bei der Suche eingeben...) erhält man nur die Leistungen, die im jeweiligen Land als Standard gelten.

                      Der Standard in Deutschland ist leidlich bekannt.

                      Mit einer preiswerten Auslandsreise-KV wirst Du als Privatpatient behandelt - ob die Gesetzliche vorleistet oder nicht.

                      Und, zum x-ten Mal: keine GKV zahlt den medizinisch notwendigen Rücktransport.

                      jannidie2te,

                      in den Urlaubsgebieten auf Mallorca findest Du vorwiegend Privat-Ärzte und Privat-Kliniken, die auf EHIC oder Auslandskrankenschein ohnehin nicht behandeln würden. Mit Deiner Entscheidung für eine private Auslandsreise-KV liegst Du völlig richtig!

                      Natürlich wird nun Widerspruch kommen... aber wer möchte im Notfall nach einer staatlichen Klinik suchen, die auf EHIC behandelt?

                      Und eben der medizinisch notwendige Rücktransport...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Marco L.M Offline
                        Marco L.M Offline
                        Marco L.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ist klar das man am besten noch eine Private abschließt, hatte ich oben vergessen mit anzugeben.

                        Würde immer beides mitnehmen.

                        Gruß

                        Gruß Marco

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • jannidie2teJ Offline
                          jannidie2teJ Offline
                          jannidie2te
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ok, danke

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • avimenA Offline
                            avimenA Offline
                            avimen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich habe ein Auslandskrankenversicherung bei der DKV abgeschlossen

                            Nun habe ich aber keine Police bekommen. Das Geld wurde abgebucht,hab nur einen Online vertrag den hab ich ausgedruckt. Reicht das???

                            Mein muss ja wenns der Fall wäre, dem Arzt was vorlegen.

                            Fahren nach tunesien

                            Gruß aus Meißen/Sachsen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LadyguenesL Offline
                              LadyguenesL Offline
                              Ladyguenes
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo avimen, der onlinevertrag reicht erstmal...hauptsache die 24 - h - notrufnummer steht dort drauf. ganz wichtig! sieh mal nach! ladyg.

                              -Einseitige Denkweisen führen in den Tunnel der Blindheit-

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • avimenA Offline
                                avimenA Offline
                                avimen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Da steht eine 0180 iger Numer da ,Als Notfallnummer.

                                Gruß aus Meißen/Sachsen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Erika1E Offline
                                  Erika1E Offline
                                  Erika1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Du brauchst Deine Versicherungsnummer bzw. die Nummer der Bestätigung der DKV und die Telefonnummer. Sonst nichts.

                                  Dem Arzt wird nichts vorgelegt. Er liquidiert ohnehin privat.

                                  Schau aber nochmal auf Deine Bestätigung, ob da nicht in verschiedenen Sprachen die Bitte an den jeweiligen behandelnden Arzt steht, dass die Rechnung detailliert sein muss und die Diagnose vermerkt werden soll. Wenn Du das nicht hast, musst Du es dem Arzt selbst klar machen.

                                  Andere Versicherer geben bei einem Jahresvertrag ein Kärtchen oder - bei Tagespolicen - einen entsprechenden Vordruck (mitsamt der Bedingungen) und dem Vermerk für den Arzt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • TDSCCT Offline
                                    TDSCCT Offline
                                    TDSCC
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    als Info zur EHIC (neue Auslandskrankenversicherungskarte dr Gesetzlichen Krankenversicherungen, NUR nach Beantragung)

                                    In welchen Ländern gilt die Karte?

                                    Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (griech. Teil).

                                    Zusatzversicherung sinnvoll

                                    Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam.

                                    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
                                    und nennen ihn ihren Standpunkt."

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • gobo0101G Offline
                                      gobo0101G Offline
                                      gobo0101
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      "anjalein" wrote:
                                      Hallo,
                                      kommt drauf an wo du hinfährst. Der Auslandskrankenschein gilt nur in verschiedenen Ländern, und auch dort nehmen ihn nicht alle an. Also mit der Versicherung reist du besser. Du musst dann in Vorkasse treten und bekommst später die Kosten erstattet. Natürlich nur so viel, wie auch die Behandlung in D gekostet hätte.
                                      Soweit mein Informationsstand

                                      VG anja

                                      Du bekommst den kompletten Behandlungspreis wiedererstattet, habe in der Dom.Rep eine Spritze bekommen für 500 Dollar, mit Beratung, da würde sich jeder deutsche Doc freuen. Habe das komplette Geld wiederbekommen

                                      Dont worry be happy----denk nicht darüber nach, sei einfach glücklich

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SunglassesS Offline
                                        SunglassesS Offline
                                        Sunglasses
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo Avimen,

                                        durch die Abbuchung des Beitrags vom Konto ist der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen. Eine Police (Versicherungsschein) wird heute bei Reisekrankenversicherungen von vielen Versicherungen nicht mehr ausgestellt.

                                        Dem Arzt muss im Ausland nichts vorgelegt werden. Er stellt eine Rechnung aus und will nur bares sehen.

                                        Gruß
                                        Sunglasses

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          @Avimen

                                          Durch die Abbuchung besteht der Vertrag.

                                          Im Fall der Fälle vor Ort den Arzt bezahlen und die Rechung in Deutschland einreichen dann bekommst du das Geld erstattet.

                                          Bei höheren Beträgen (Operationen Krankenhausaufenthalte) Die Versicherung anrufen die Kümmern sich dann um den Rest.

                                          Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

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