Hotel nicht fertig
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Hallo : eine Frage an alle
wir haben ab 03.08 2 Wochen caribbean world soma bay in Ägypten gebucht .Nun geht in verschiedenen Foren das Gerücht das Hotel ist nicht fertig. Auf Nachfrage im Hotel haben wir eine email erhalten die von soft-opening im September und Umbuchungen in andere Hotels spricht. Der Veranstalter 1 2 Fly hüllt sich trotz Nachfrage über das Reisebüro in Schweigen .
Was können wir jetzt tun um dann nicht vor Ort " in die Wüste " geschickt zu werden ? - Unsere Befürhtung geht dahin , dass wir erst bei Ankunft erfahren dass das Hotel nicht fertig ist und dann in irgendeine ******** kommen .
Welche Ansprüche haben wir gegenüber dem Veranstalter ?
Grüße an alle -
Mit der Email vom Hotel liegen Dir ja schon gewisse Fakten vor.
Schriftlich 1-2-Fly auf diesen Sachverhalt hinweisen und
gleich schon selbst geeignete, mögliche Alternativen
aufgeben. Am besten per Email und zusätzlich noch
per Brief hinterhersenden.Natürlich nur etwa vergleichbare Hotels,
evtl. Mehrkosten wären dann vom Veranstalter
zu übernehmen.Und mit Nachdruck auf Änderung des Reisevertrages
im gegenseitigen Einverständnis drängen. Bleib am Ball ...PS: Wenn Du den Veranstalter erst kürzlich über den Sachverhalt
informiert hast, wird er bestimmt ein paar Tage benötigen,
um sich selbst ein Bild zu machen. Sind ja nicht alle so gut
informiert wie Forenteilnehmer. In einem anderen Thread
ging es um "Trommeln im Urwald
- statt moderner Kommunikation"
in Bezug auf Koordination zwischen Veranstalter und Hotel
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Trommeln brauchen tatsächlich noch etwas .
Werde dann das Ergebns melden. -
Hotel ist tatsächlich noch nicht fertig - Ersatzangebot soll Anfang nächster Woche kommen ???
Andere Haben ein Hotel angeboten , das keinen Cluburlaub bietet - nur Naturstrand / Riff - schlechtere Zimmer ( keine Familienzimmer ) und 5 % vom Reisepreis .
Es gibt in Ägypten derzeit keine vergleichbaren Angebote ( wir sind 7 Personen / 2 Familien ) .
Was sollen wir tun ? Was können wir tun ? Welche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter , der das anscheinend schon länger weis , haben wir ?
Grüße Petra -
"urlauberin1963" wrote:
Was sollen wir tun ? Was können wir tun ? Welche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter , der das anscheinend schon länger weis , haben wir ?
Grüße PetraNottfalls kostenlosen Rücktritt mit Schadensersatzansprüche.
LG
holzwurm -
Hallo Holzwurm!
Nur zur Info:
Ob Petra kostenlos stornieren kann oder nicht, ist Entscheidung des
Veranstalters, nicht des Gastes. Im Falle eines kostenloses Stornos könnes keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, da kein finanzieller Schaden entstanden ist und "entgangene Urlaubsfreude" bei´einer nicht angetretenen Reise schwer erklärbar sind.Da der Veranstalter Ersatzangebote anbietet, wäre ein kostenloser Storno Kulanzverhalten des Veranstalters.
LG
Shiva -
"shiva_cgn" wrote:
Hallo Holzwurm!Nur zur Info:
Ob Petra kostenlos stornieren kann oder nicht, ist Entscheidung des
Veranstalters, nicht des Gastes. Im Falle eines kostenloses Stornos könnes keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, da kein finanzieller Schaden entstanden ist und "entgangene Urlaubsfreude" bei´einer nicht angetretenen Reise schwer erklärbar sind.Da der Veranstalter Ersatzangebote anbietet, wäre ein kostenloser Storno Kulanzverhalten des Veranstalters.
LG
ShivaMag sein.
Jedoch liegen anscheinend Gegenargumente vor, daß der Veranstalter dies schon früher gewusst hat und die Kunden nicht unverzüglich darüber informiert hat. Schließlich gehört sowas auch zu seinen Pflichten.
Es ist jedenfalls nicht korrekt wenn der RV erst vom Kunden auf die Probleme aufmerksam gemacht werden muß und somit jetzt nicht mehr die große/gescheite Hotelauswahl für den kunden zu einem Hotelwechsel zur Verfügung steht.
Daher die obige Empfehlung, wenn es nachweisbar ist, daß der RV schon früher Bescheid wusste.
LG
holzwurm -
Und da wird plötzlich aus dem KFZ-Sachverständigen aus dem Touranclub ein Reiserechtler mit Rechtsberatung. Ich finde dich unglaublich. Du bist ein Verwandlungskünstler. Nur, deine Argumente sind hier so falsch wie im LZT.
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"Touranfahrer" wrote:
@HolzwurmUnd da wird plötzlich aus dem KFZ-Sachverständigen aus dem Touranclub ein Reiserechtler mit Rechtsberatung. Ich finde dich unglaublich. Du bist ein Verwandlungskünstler. Nur, deine Argumente sind hier so falsch wie im LZT.
Und Du verzeihst Dich am besten schnell wieder.
Touranfahrer alias CorayaDiver, alias Wurmvernichter.
lg
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Ein Kunde muss grundsätzlich keine Alternativangebote annehmen und hat das Recht, wenn sein gebuchtes Hotel nicht verfügbar ist, kostenfrei von seinem Reisevertrag zurück zu treten.
Darüber hinaus hat der Konsument Anspruch auf Schadensatz wegen Nichterfüllung des vereinbarten Reisevertrages, der sich jedoch nach mehreren Kriterien richtet.
Zu diesen Kriterien zählen zum Beispiel die Zeitspanne zwischen Information über die Unmöglichkeit des Urlaubs und dem Reisetermin (je weiter es dorthin ist, desto unwahrscheinlich entsteht ein "Schaden") oder die Verfügbarkeit gleichwertiger Objekte (wobei hier von objektiven Kritieren ausgegangen wird) u. a.
Nimmt ein Konsument allerdings die Alternative an, so ist das wie ein neuer Reisevertrag und er kann nur Unzulänglichkeiten reklamieren, die von der Beschreibung dieses Alternativangebots abweichen. Also nicht beispielweise: Originalhotel hatte Riff - Alternative nicht - Alternative angenommen und dann fehlendes Riff reklamiert...
Gruß
Peter -
Vielen Dank für eure Tipps.
Wir haben uns jetzt mit unseren Forderungen an 1-2-Fly gewand und auf die rechtliche Lage hingewiesen - jetzt heißt es wieder warten .
Schaden ensteht auf jeden Fall - da es nur noch 7 Wochen bis zur Abreise sind - und eigentlich alles ausgebucht .
Grüße Petra -
koreko wrote:
Kann man eigentlich auch einen Preisnachlass von 20% des Gesamtpreises verlangen, wenn nur 50% des Hotel fertig sind und noch mit Baulärm im und um das Hotel zu rechnen sind?Nein - im vorhinein kann man keine Nachlässe verlangen auf den Verdacht hin, dass es im Urlaub nicht so sein wird, wie man hofft.
Sind mögliche Mängel im voraus vom Veranstalter mitgeteilt worden und man hatte die Möglichkeit kostenlos zu stornieren oder umzubuchen und reist trotzdem an, so bestehen theoretische Mängelrügemöglichkeiten. Nämlich in der Form, wenn zwischen der vom Veranstalter im voraus mitgeteilten Mängeln und den tatsächlich auftretenden ein erheblicher Unterschied wäre.
Eine andere Theorie wäre, dass der Veranstalter tatsächlich einen Nachlass gewährt, allerdings nur mit einer Verzichtserklärung auf weiter gehende Forderungen aufgrund der dann auftretetenden Mängel. Das wäre dann ein Fall für den Richter, ob dies zulässig wäre oder nicht. Meine persönliche Meinung: es wäre zulässig...
Gruß
Peter -
Hallo mosaik,
danke für die Ausführung.Kurze Schilderung:
Wir haben ein 5*Hotel in Ägypten, "neu erbautes Urlaubsresort" gebucht. Sollte somit fertig sein, laut Katalog!! Kein softopening
Jetzt finde ich in Foren diese Hinweisehttp://www.pictureupload.de/originals/pictures/080707181948_DSCN9494.JPG
Fakt:"ITS bestättigt zurzeit hier der genaue Wortlaut
Urlaubsbeinträchtigung durch Baustelle +Baulärm im Hotel und drumherum,
Nicht vorhandene Katalogleistungen Spa /Wellness,Tennis,Billard ,Steg zum Schnorcheln,Promenade,Amphitheater,Asiatisches Restaurant,SwimmingPool,Wasserrutschen.Fitnesscenter erst ab Ende Juni,Diskothek,Internetecke und Telefon im Zimmer erst ab Ende Juli vorhanden.
Baustellen in und rund ums Hotel sind sehr störrend,lt Manager Yasser dauern sie noch mindestens bis Ende Herbst,eher Jahresende. "
Das ist schon einiges was fehlt!!! Wieviel % könnte man in Rechnung stellen?
Da wir im September dort hin wollen und uns der Baustellenumstand erst jetzt bekannt wurde und wohl noch andauern wird, möchten wir alles soweit es geht schon hier klären, damit ich mich nicht vor Ort ärgern und rum streiten muss.
Habe jetzt mal den RV Jahn angemailt und angefragt ob dieser Umstand bekannt ist und dieser garantieren und schr.Bescheinigen kann, dass alles so sein wird wie in Katalog beschrieben ohne Baustelle und Lärm.
Wenn nicht, möchte ich in ein anderes bestimmtes 5*Hotel auch im Katalog.
Wenn dies nicht möglich ist halte ich einen Preisnachlass von 200 Euro pP~20% für angemessen, dann ist mir auch die Baustelle und Lärm egal.Könnte ich darauf bestehen wenn die Baustelle bestätigt würde oder muss ich erst hin, Beschweren und später Einklagen, hab Rechtschutz wäre dann auch eg.. Nur das würde aber auch Schmerzengeld,Schadensersatz bedeuten für entgangene Urlaubsfreude usw.
Oder sollte ich versuchen kostenlos zu stornieren?
Was kann ich schon hier veranlassen?So hier ist schon die Antwort vom RV:
Da wir diesbezüglich keine Garantien geben können - trotz Zusicherung
entsprechender Stellen vor Ort können immer Verzögerungen auftreten -
bieten wir Ihnen aus Kulanz eine kostenlose Umbuchung innerhalb
unseres Programmes bis einen Monat vor Abreise an.
Was bedeutet, das man uns die Umbuchungskosten erlassen will.
Wenn wir ein anderes Hotel buchen müßten wir ca500 drauzahlen sagte man am Telefon.Was für Rechte hab ich jetzt, man sagte ich müsse warten bis sich die Clearing-Stelle meldet und uns informiert.
Was können wir jetzt tun, stehen wohl bald auf einer Baustelle für teures Geld.
Gruß
koreko -
Diese Risiko hast Du nun einmal, wenn Du unfertige Hotels zum trocken Wohnen Preis buchst......
Du kannst ja umbuchen, das hat man Dir ja angeboten, da Dir die Einschränkungen bekannt sind, wird es schwer hinterher zu Argumentieren.
Durch den hinweis auf den Hotelneubau ist auch gegeben, so dass der Urlauber mit weiteren Baustellen rechnen muss und für bloße "Unannehmlichkeiten", was auch immer der Richter dafür hält, gibt es gar nix....dazu gibt es zahlreiche Urteile.
Insofern wenn Du dich nicht im Urlaub ärgern willst buche lieber um!
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Also wenn man softopening bucht hätte man das gewusst.
Aber der Umstand, dass das Hotel nur zu 50% fertig ist und über 1000€ pP.kostete und vor Ort noch LKW und Bagger rum kurven war uns neu. Wir dachten kleine Arbeiten wie Farbe oder Putz und fertig. Dort ist noch nicht mal der 2.Pool fertig. Steg ins Wasser, Sauna, Dampfbad, Theater, Wasserrutschen,Telefon, Disco, Internet, Tennisplatz undundund fehlt noch.Umbuchen auf ein gleichwertiges Hotel kann ich mir nicht leisten hab die 500-600 Euro nicht die ich laut Katalog draufzahlen muss.
Somit muss ich jetzt warten bis der RV uns officiel über die Mängel informiert und mitteilt das diese nicht bis zum Reisetag abgestellt werden können.
Anspruch auf Schadensersatz habe ich auch dann wenn ich den RV mitteile das ich die Reise unter Vorbehalt antrete oder nicht?
(Vertragserfüllung)Cu
koreko -
koreko wrote:
Umbuchen auf ein gleichwertiges Hotel kann ich mir nicht leisten hab die 500-600 Euro nicht die ich laut Katalog draufzahlen muss.Cu
korekoGenau das ist der Kernsatz, es gibt nix umsonst, wer weniger zahlt muss auch davon ausgehen, dass er SEHR wahrscheinlich weniger bekommt!
Die teureren Hotels sind wahrscheinlich nicht gleichwertig, sondern besser....
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Hallo Thorben-Hendrik,
du willst mir jetzt erzählen, dass über 1000€ pro Person und gem Normalpreis im Katalog , zu wenig sind.
1300 pP sind halt ein bischen viel für Ägypten. Was zahlst du denn so für deine Hotels das es keine Bausstellen sind??Vor Monaten lagen die Ausweichhotels auch noch um die 1000 € aber jetzt gibt es keine Frühbucherpreise mehr.
Somit ist deine Agumentation nicht korrekt.
Gruß
koreko -
Hallo koreko,
wenn Du jetzt schon weisst, was derzeit alles im Argen mit dem Hotel ist und du nicht sicher bist, das alles abgestellt ist bis du fliegst, würde ich ein anderes Hotel wählen. Hat der RV dir nicht ein Ausweichhotel angeboten??
Da du dich ja jetzt schon über das Hoel ärgerst, wirst du auf keinen Fall im Urlaub zufrieden sein, wenn du dorthin fliegst. Wirst immer nach den Mängeln schauen und nach dem Urlaub noch über den Rechtsanwalt mit dem RV streiten.
Ist dir die Sache das Wert, den Urlaub mit vorherigem und hinterherigem Stress zu haben???
Nur meine subjektive Meinung, aber ich würde die Geschichte unter Erfahrungswerte abhaken und sage: mal muss Schluss sei. Ich will den Urlaub doch noch geniessen, auch wenn ich kein gleichwertiges Hotel bekomme oder zuviel gezahlt habe.
Gruß und trotzdem noch einen schönen Urlaub
Rathaus01 -
Ja ,ich will auch das Beste draus machen aber laut Service Hotline werden erst kurzfristig Angebote des RV durch eine Clearingstelle an den Kunden gegeben. Somit muss ich jetzt warten bis ein Brief vom Veranstalter für ein Ausweichhotel kommt. Hab ja noch 8 Wochen bis Abflug Zeit und der ein oder andere Mangel kann bestimmt noch abgestellt werde,nur die hoteleigene Baustelle nicht.
Den Urlaub werde ich aber antreten dort oder dort! Ich brauch Sonne,Strand und Meer und der Rest wird sich auch noch Regeln.
Weiß halt zurzeit noch nicht wie, aber es wird was geben.;-)Gruß
koreko