Der Countdown läuft
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Ab Übermorgen Rauchverbot in Baden Württemberg
in allen Kneipen.Und nun? Was macht ihr?
Geht ihr nicht mehr in eure Stammkneipe?
Oder jedesmal raus zum Rauchen?
Ich finde da zum K.....
Jeder sollte selber entscheiden können ob er in eine
Raucherkneipe geht oder nicht.Was denkt ihr.
Restaurants ausgeschlossen, da ist es meines Erachtens
selbstverständlich, dass man nicht raucht.Grüssle
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Freitag, 27. Juli 2007
Rauchverbot in Baden-Württemberg
Seit vorgestern ist es nun beschlossene Sache: Ab 1. August 2007 darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Der Grund ist das verabschiedete Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten (1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3419) unterliegt. Satz 1 gilt nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen zulässig, wenn und so weit diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Satz 1 gilt nicht für Diskotheken. (3) Arbeitsschutzrechliche Bestimmungen bleiben unberührt.Zum Glück haben wir einen Nebenraum, wohin wir die Raucher abschieben können. Der Nebenraum wird dann natürlich als "exklusives Raucherzimmer" oder noch besser: "exklusive Raucher-Lounge" angepriesen
.Was aber bedeutet "vollständig abgetrennt"? Eine Türe reicht hoffentlich.
Aber der Knüller ist der Titel des Paragraphen: "Rauchfreiheit in Gaststätten". Unsere Politiker haben schon Humor! Sie schaffen die Freiheit des Rauchens ab und und fordern gleichzeitig noch eine Rauchfreiheit!
In Schulen, Jugendhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder, Behörden, Dienststellen, Einrichtungen des Landes und der Kommunen, sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann ich es absolut verstehen. Dort muß man ab und zu mal hin und für Nichtraucher kann es schon störend sein, wenn dort geraucht wird. Aber in Gaststätten zu rauchen ist etas anderes. Der (nichtrauchende) Gast kann doch ganz einfach entscheiden, wo er sich aufhält und welchem Gastwirt er sein Geld gibt.§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots (1) Die Leitungen der in §§2 bis 6 genannten Einrichtungen sind für die Einhaltung des Rauchverbots in den von ihnen geleitenten Einrichtungen verantwortlich. Sie haben auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen. Soweit ihnen Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern. (2) Die Pflichten nach Absatz 1 gelten auch für Gaststättenbetreiber für deren jeweilige Gaststätte. Die Regelung zur Kennzeichnung nach §7 Abs. 2 Satz 1 bleibt davon unberührt.Das wird witzig! Wenn dann ein Gast mit Zigarette in die Bar will, muß ich ihm sagen: "Sorry, aber hier ist Rauchverbot! Aber Du mußt die Zigarette nicht ausmachen, sondern kannst direkt nach hinten in den Nebenraum laufen, wenn Du dabei keinen Zug von der Zigarette nimmst!"
§ 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer forsätzlich oder fahrlässig 6. entgegen §7 in einer Gaststätte raucht. (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu 40 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgenden Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 150 Euro geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im SInne §36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Ortspolizeibehörde. [...]Da hat die Polizei dann mal lustig was zu tun. Und bei den Bußgeldern ist es deutlich besser für den Staat, wenn er die Polizei in Kneipen auf Raucher-Fang schickt, statt für Verbrechensbekämpfung oder allgemeine Sicherheit zu sorgen.
Ich freue mich schon auf nächsten Mittwoch (1.8.2007). Da kann ich der Poker-Runde, die immer mittwochs zu Gast ist, gleich sagen: "Bitte nach hinten in den Nebenraum! Hier vorne ist nun Nichtraucher!" Das hat auch den Vorteil, daß sie die Geld-Bündel und Drogen nicht mehr unter dem Tisch verstecken müssen

Weitere Links (alle vom Gastgewerbe Gedankensplitter):
FAQ Nichtraucherschutzgesetz Baden-Wuerttemberg. - sehr gelungene Kommentare und Gedanken zur FAQ des Nichtraucherschutzgesetzes des Sozial-Ministeriums
Rauchverbot und Spaß dabeiquwelle www.thekenmeister.de
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Die Niedersachsen trifft das ab dem 01.08.07 auch. Bin mal gespannt wie's wird!!!
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Hallo Kowo,
was sollen wir tun?
Schlag mal was vor!
Mal abgesehen davon, das Rauchen eine Sucht und saudumme Angewohnheit ist, dass es der Gesundheit schadet, und uns alle vorzeitig Altern lässt, es stinkt und alle Gardinen vergilbt...
Ich finde es eine Sauerei, Menschen in einer Republik und Demokratie solche Bevormundungen aufzuerlegen.
Grüssle
Lapis -
Hallo Lapis,
ich weiss es auch nicht.
Aufhören? Ha, Ich hör schon das Geschrei der Nicht-
raucher, wenn die dem Staat entgangene Tabaksteuer
auf andere Bereiche umgelegt wird.Der Spruch "Raucher sterben früher" Na und, ist doch
praktisch, spart Rente
In unserer Kneipe sind 90%Raucher, der Wirt auch.
Den Nichtrauchern macht es nichts aus, wenn geraucht
wird.
Ausserdem haben sie die Wahl in eine Nichtraucherkneipe
zu gehen. Wir haben keine Wahl.Rauchen ist eine Sucht, Alkoholabhängigkeit auch. Den
Alkoholikern wird durch Therapien geholfen. Die Ausfall-
zeit wird auch noch bezahlt.Was ist mit uns Rauchern? Wir dürfen uns Kaugummis,
Pflaster oder Ähnliches selber kaufen.Ich bin mal gespannt, wie unser Wirt reagiert, wenn
in der Nacht Angetrunkene in die Kneipe kommen.
Erzähl denen mal, dass sie nicht rauchen dürfen.
Das gibt Krawall.Also, nur noch zu Hause rauchen und sein Feierabend-
bierchen trinken.
Ergo, es werden jede Menge Kneipen dicht machen.
Haben ja noch nicht genug Arbeitslose.Grüssle
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Hi Kowo,
am Wochenende waren bei uns in Bowling-Bahnen und Restaurants überall Schilder aufgestellt:
"Hier wird nicht mehr geraucht"... BASTA!
o.k.!
Offiziell nicken alle Leute anständig und freuen sich über die neu gewonnene und auferlegte frische Luft und Freiheit. Inoffiziell betrauern alle Gäste die verlorene Gemütlichkeit und geben offen zu:
"soooooo schlimm wars ja gar nicht! Bisher haben Raucher auf Nichtraucher auch ohne Gesetze und Strafgelder Rücksicht genommen."
bin mal gespannt, was als nächstes kommt.
Grüssle
Lapis -
- August 2007 12:55:54
Bild.T-Online
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Chaos beim Rauchergesetz
Sind unsere Politiker denn total benebelt?
Von N. BLOME, S. Ernst J. MEYER und J. TOPARAuf Bundesebene wird kein umfassendes Rauchverbot geben
Kommentar
Nikolaus Blome
Zum Rauchverbot:
Schwarz-rote
WurstigkeitBerlin – Riesen-Blamage für die Bundesregierung: Sechs Monate beraten vier Ministerien und eine Expertengruppe des Bundestages ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher – und in letzter Minute wird es wieder zurückgezogen.
Grund: Der Bund ist gar nicht zuständig, sondern die 16 Bundesländer. Hätte man das nicht gleich wissen können? Sind unsere Politiker denn total benebelt? Die Opposition ist fassungslos!
Der FDP-Abgeordnete Detlef Parr: „Dilettantisch, eine Bankrotterklärung der schwarz-roten Koalition!“ Grünen-Fraktionschefin Renate Künast: „Für die Arbeitsweise der Regierung zeigt sich hier, dass das Wort Murks noch steigerbar ist.“
Geradezu absurd: Alle haben es gewusst! Die vier zuständigen Ministerien (Gesundheit, Verbraucher, Innen und Justiz) bekriegten sich sogar mit Rechtsgutachten!
Schon im Juni gab es Warnungen, dass das sogenannte „Gaststättenrecht“ nach der Reform der Bund-Länder-Beziehungen (Föderalismusreform) ausschließlich Ländersache ist – ein bundesweites Gesetz gegen das Rauchen in Restaurants also nicht möglich ist
Nur für seine eigenen Gebäude und Ämter kann der Bund Nichtrauchen verfügen. Vor einer Woche dann wollten Verbraucherschutz- und Gesundheitsministerium das Gesetz retten – und wegen der Krebsgefahr für Raucher auf die Bundeszuständigkeit bei „Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten“ stützen.
Ein Sprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gestern: „Es ist nicht unehrenhaft, über das verfassungsmäßig Mögliche hinauszudenken.“ Klartext: Schmidt ahnte, dass sie das Grundgesetz verletzt.
Am vergangenen Mittwoch dann das endgültige Aus: Innen- und Justizministerium setzten sich bei einem Krisentreffen im Kanzleramt durch – das Gesetz kommt nicht! Jetzt droht beim Nichtraucherschutz Chaos in Deutschland – denn die Länder sind weder in der Sache noch im Zeitplan einig.
Saarlands Ministerpräsident Peter Müller zu BILD: „Aus dem privaten Bereich sollte sich der Staat möglichst heraushalten. Ob in Restaurants oder Bars geraucht werden darf, sollten Besitzer und Kunden entscheiden. Natürlich macht es einen Unterschied, ob es um reine Speiselokale oder die Kneipe um die Ecke geht.“
Hotel- und Gaststätten-Präsident Ernst Fischer zu BILD: „Jetzt droht ein Rückfall in Kleinstaaterei, der Gäste und Wirte verprellt. Ein Flickenteppich wie beim Ladenschluss muss verhindert werden. Freiwillige Regelungen sind besser als Verbote und Bußgelder.“
