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  • gutenmorgenG Offline
    gutenmorgenG Offline
    gutenmorgen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ...., ist es richtig, dass Jugendliche in der Ausbildung, für ihren Fernseher im Zimmer im Hause der Eltern Gebühren zahlen müssen?
    Bin jetzt ziemlich verunsichert.

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    • franzi3332F Offline
      franzi3332F Offline
      franzi3332
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      nach meinen Wissen, müssen Kinder mit eigenen Einkommen auch GEZ zahlen, wenn Sie daheim wohnen.
      Das gilt auch für Lehrlinge.

      Aber wer macht denn das?

      Niemals einen GEZ Mensch zur Tür reinlassen!
      Es gibt KEINE rechtliche Handhabe dass Er/Sie in die Wohnung darf.

      Nicht einschüchtern lassen!

      Achtung bei jedem Umzug gibt das Einwohnermeldeamt die Daten an die GEZ weiter.

      Also nicht wundern, wenn nach einem Umzug Post kommt.
      Kleiner Tipp, nicht öffnen, "Unbekannt verzogen" draufschreiben und wieder in einen Briefkasten werfen.

      Bei mir war das vor 3 Jahren der Fall...
      Seitdem war es sehr ruhig.

      Natürlich habe ich keinen Fernseher und auch kein Radio:-)

      Ich bin ein Bär und zwar ein HubschrauBär.
      FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen
      FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen
      FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

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      • FrankenstephanF Offline
        FrankenstephanF Offline
        Frankenstephan
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ist gefährlich Franzi, die GEZ Leute können herausfinden ob die Fernseher und Radio.

        Das können die irgendwie messen wenn sie durch die Straßen laufen und suchen.

        Und dann wirds teuer, denn dann wird geschätzt wie lange du schon TV und Radio besitzt und musst nachzahlen plus Strafe!

        Aber so lange es gut geht, why not!

        Gruß
        Stephan

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        • franzi3332F Offline
          franzi3332F Offline
          franzi3332
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi Hugo,

          da muss ich Dir widersprechen, dieser Irrtum hält sich schon seit Jahren.

          Es kann nicht gemessen werden, ob ein Fernseher an der Antenne/ Kabel hängt oder angeschlossen ist.
          Das ist ein altes GEZ Märchen.
          Wie gesagt GEZ hat keine Erlaubnis für den Wohnungseintritt.

          Na ja, wenn Sie schon mal da waren kann man immer noch über eine Anmeldung nachdenken.

          Gefährlich sind Firmenautos mit Aufschrift, da kann es richtig teuer werden, jedes Autoradio (gerwerblich) muss angemeldet werden.
          Ob ein Radio im Auto ist, lässt sich ja durchen Blick durchs Fenster feststellen.

          Thema Fernsehen...
          Es ist nur etwas peinlich wenn Deine Sat- Schüssel mit 100 cm Durchmesser aus Deinem Fenster hängt:-)

          ansonsten keine Panik

          Gruß Franzi

          Ich bin ein Bär und zwar ein HubschrauBär.
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          • BrigitteB Offline
            BrigitteB Offline
            Brigitte
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das was franzi hier sagt, kann ich bestätigen. Darüber habe ich vor ein paar Wochen eine Reportage gesehen.

            GEZ- Eintreiber kommen von keinem Amt. Irgendwie private Firma. Weiß nicht mehr genau, wie man sie nannte.

            1. muss man nicht reinlassen
            2. wenn sie sich mit Gewalt Einlass verschaffen, wie im Fernsehfall.. (vom Hausmeister aufsperren lassen)...., dann kann man sie anzeigen.

            Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

            Albert Schweitzer

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            • kruemel1312K Offline
              kruemel1312K Offline
              kruemel1312
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Diese GEZ Leute werden unter anderem vom WDR offiziell eingestellt... haben aber - wie schon geschrieben - keinerlei rechtliche Handhabe... auch wenn sie manchmal so auftreten... 😇 🤷

              Aber achte darauf, dass das Radio nicht so laut ist wenn mal einer von den Jungs vor der Türe steht.... 😜

              Kruemel1312 - Rioja und Amarone Liebhaber

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...am einfachsten und kostengünstigsten ist es, GEZ für Radio/Internetfernsehen anzumelden, damit erübrigen sich im Regelfall diese dämlichen Kontrollen... 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • erik e.E Offline
                  erik e.E Offline
                  erik e.
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  wenns eine ernste Frage ist ❓ hier was rechtliches

                  eindringen in die Wohnung - Hausfriedensbruch

                  auftreten wie vom Amt - Amtsanmaßung

                  in beiden Fällen anzeigen_

                  ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo gutenmorgen,

                    ich habe zunächst vermutet, dass eine Ausbildungsvergütung einem Einkommen nicht gleich kommt. Das stimmt jedoch nicht, die GEZ schreibt dazu folgendes:

                    "11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

                    Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

                    Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro.

                    Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind."

                    Zitat Ende

                    Ich sag´s mal so:

                    Radio- und/oder Fernsehgerät, die von den Kindern genutzt werden, gehören i.d.R. den Eltern, oder? In den FAQs der GEZ wird von "eigenen" Geräten gesprochen.

                    Unsere Tochter ist nach dem Abi in ein Studentenwohnheim gezogen und hat sich bei der GEZ angemeldet. Nach dem Studium zog sie in eine eigene Wohnung - sie hatte Ärger mit der GEZ. Sie ist dann mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen - und hatte Ärger mit der GEZ.

                    Sie hat sich jeweils umgemeldet, beim Einwohnermeldeamt UND bei der GEZ - die Briefe kamen zu uns nach Hause. Auch ich habe mit den Leuten telefoniert, man sagte "alles in Ordnung", worauf Tochter wieder einen Brief erhielt, sie möge sich bitte umgehend bei der GEZ anmelden.

                    Hat man die Leute einmal am Hals, kriegt man sie nur schwer wieder los.

                    Wie bereits vorher gesagt: niemanden ins Haus lassen!

                    Schau Dir mal unter gez.de die Faqs an - Du wirst sicher ebenso viel Erheiterndes finden wie ich.... 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • katze2oooK Offline
                      katze2oooK Offline
                      katze2ooo
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      gez hat kein recht

                      nur mal goggeln 😄

                      Kann seit dem 25.4 ab ca. 20 Uhr nicht mehr schreiben!
                      Warum? keine Ahnung

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gutenmorgenG Offline
                        gutenmorgenG Offline
                        gutenmorgen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ..., danke euch allen, ich wollte eigentlich nur wissen, ob mein Sohn, der jetzt Azubi ist, seinen Fernseher anmelden muß, der seit sechs Jahren in seinem Kinderzimmer steht 😞

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • heike-2110H Offline
                          heike-2110H Offline
                          heike-2110
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ein Jugendlicher muß auf jeden Fall, sobald er in der Ausbildung ist, seinen Fernseher bei der GEZ anmelden. Das gilt sogar dann, wenn Bafög während einer schulischen Ausbildung gezahlt wird. Hat mir zumindest die Dame, die damals wegen unserem Sohn vor der Haustür stand, erzählt.

                          Reicht das nicht schon, wenn wir als Eltern die GEZ zahlen ❓ Mehr ist das Programm doch gar nicht wert 😉 .

                          LG
                          Heike

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            Rhodos-Peter
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Update <<<

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ❓ Zahlt das noch einer? 😀

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Rhodos-Peter
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ...wenigstens zahlen die jetzt auch, die noch nie Schwarzwaldklinik, Traumschiff, Tatort und Wetten dass sahen oder heimlich Judith Rakers und Annika de Buhr in tiefster Nacht angeschmachtet haben, genau der Personenkreis, der auch noch nie bei McDoof war oder die Blöd-Zeitung gelesen hat und das ist gut so

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Heißt das jetzt, ich muß übermorgen nicht die blöden Gebühren überweisen?? 🔥 😮 😎

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @palme
                                    hier der Ärklärbär (und die wissen, wo Dein Haus wohnt)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      ..ich überweis jetzt einfach nix und behaupte, "Rhodos-Peter" von HC hats gesagt... 😮 💜 😄

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                                        #19

                                        Muß ich da jetzt kurz vor Jahresende aktiv werden?Bei mir in der Anstalt zahlt die Gebühr immer die Heimleitung 💜

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          ...letzte Möglichkeit wäre noch ein Verhältnis mit einem "GEZ-Beauftragten" einzugehen.... 😎 💡 ..aber wie diiieee wohl aussehen??? 🤮 😮

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