arbeitsunfall darf ich trotzdem in urlaub
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hallo mal nee frage mein freund hatte letzte woche einen arbeitsunfall (hat sich mit der flechse den finger ruiniert
)wir wollten in 25 tagen in urlaub fliegen allerdings kann man noch nicht abschätzen wie lange der finger braucht zum verheilen ....aber der urlaub wurde schon im februar gebucht weiß jemand von euch ob mein freund in urlaub fliegen darf den er ist nicht bett lägerisch krankgeschrieben ...muss das auser der arzt noch jemand erlauben ....

danke schon mal für eure hilfe
lg luna1230_3
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Ich habe letztens noch gelesen, dass man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Urlaub fliegen darf, "solange es nicht der Genesung schadet". Blödes Beispiel: jemand ist wegen Knieproblemen krankgeschrieben, darf dann also nicht zum Bergsteigen nach Tibet. Aber darf sich natürlich auf Malle in die Sonne legen.
Also keine Angst, Ihr dürft natürlich fliegen!!Schönen Urlaub
Sandra1971 -
Sandra1971 wrote:
Ich habe letztens noch gelesen, dass man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Urlaub fliegen darf, "solange es nicht der Genesung schadet". Blödes Beispiel: jemand ist wegen Knieproblemen krankgeschrieben, darf dann also nicht zum Bergsteigen nach Tibet. Aber darf sich natürlich auf Malle in die Sonne legen.
Also keine Angst, Ihr dürft natürlich fliegen!!Schönen Urlaub
Sandra1971Bist du sicher Sandra ?
Und ich dachte immer krankgeschrieben ist krankgeschrieben , egal warum.
Und wie siehts mit Versicherungsleistungen aus ?
Um bei deinem Beispiel zu bleiben- ich lieg am Pool in Malle , rutsche aus und flieg auf das eh schon kaputte Knie.
Dadurch wird ja der Heilungsprozess abgebrochen. Was sagt dann die Krankenkasse dazu ?Lg
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@ wiener-michl
ich darf nichts tun was meinem Gesundungsprozeß schadet, also mit einer Knieverletzung z.B. Fußball spielen. Aber mit einer Depression z.B. kann ich in Urlaub fliegen, dies ist der Gesundung möglicherweise förderlich.
Ausrutschen und auf das kranke Knie fliegen kann ich auch in meinem eigenen Badezimmer. Es gibt Leute die haben sich den Finger beim Ar... putzen gebrochen.

MfG Rainer
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ich muss sndra echt geben ich selbst war vor einigen jahren auch trotz krankschreibung im urlaub
hatte nee op und der arzt meinte da es für mich gut wäre in die wärme zu fliegen hatte nee bandscheiben op und bin dann in die dom .reb. geflogen nach tirol ins bergsteigen hätte ich allerdings nicht gedurft ...aber jetzt bei meinem freund ist ja die berufsgenosenschaft zuständig ...
und ich habe keine ahnung wie die sowas entscheiden gut ich denke einem arbeitgeber gefällt das nicht :? wenn man mit krankmeldung in urlaub geht aber man säbelt sich ja nicht absichtlich einen teil der haut vom finger runter nur weil man urlaub sparen will 
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Für den Arbeitgeber wäre es akzeptabel, wenn man statt mit
Krankenschein unter Heranziehung der benötigten Urlaubstage
seinen Urlaub antritt. Also Krankschreibung bis zum Tag vor
dem Urlaub.Wäre sicherlich eine vertretbare Lösung für beide Seiten.
Unbedingt den Arbeitgeber in die Entscheidung einbinden.
So vermeidet man Probleme. -
Hallo Luna,
ein ebenso wichtiges Problem wurde noch gar nicht angesprochen:falls dein Freund den Urlaub nicht antreten kann, müsst ihr ja stornieren.
Und das sollte so schnell wie möglich sein, um Kosten zu sparen!
Selbst wenn ihr eine Reiserücktritts-Versicherung habt, muss diese umgehend informiert werden.
Ich würde an eurer Stelle sofort Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen, da den Urlaub abklären und dann entsprechend handeln.Auch noch wichtig:
falls in Bali ein Arzt benötigt wird, zahlt dies normalerweise die Ausland-Krankenversicherung (falls ihr eine habt). Da die Fingerkuppe aber bereits vor dem Urlaub verletzt war, könnte es bei einer evtl. notwendigen Behandlung im Ausland Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme geben! -
icepower wrote:
Hallo Luna,
ein ebenso wichtiges Problem wurde noch gar nicht angesprochen:falls dein Freund den Urlaub nicht antreten kann, müsst ihr ja stornieren.
Und das sollte so schnell wie möglich sein, um Kosten zu sparen!
Selbst wenn ihr eine Reiserücktritts-Versicherung habt, muss diese umgehend informiert werden.
Ich würde an eurer Stelle sofort Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen, da den Urlaub abklären und dann entsprechend handeln.Auch noch wichtig:
falls in Bali ein Arzt benötigt wird, zahlt dies normalerweise die Ausland-Krankenversicherung (falls ihr eine habt). Da die Fingerkuppe aber bereits vor dem Urlaub verletzt war, könnte es bei einer evtl. notwendigen Behandlung im Ausland Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme geben!an die reiserücktritt versicherung habe ich auch schon gedacht und im reisebüro angerufen die nehmen jetzt kontakt zum arzt auf und entscheien ob storniert wird oder noch abgewartet meine hoffnung ist ja das es schnell abheilt

aber an die auslandsreisevers. habe ich noch nicht gedacht super tipp danke muss ich gleich in angriff nehmen ...oh je ist das alles kompliziert ...
an was man da alles denken mussda will man einmal im jahr in urlaub und was passiert mein freund fällt von der leiter und sowas passiert ...
na ja ist gott sie dank ist nichts schlimmeres passiert...und wie war das die hoffnung stierbt zu letzt 
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Ich denke, dass allein der behandelnde Arzt entscheidet, ob die Urlaubsaktivitäten der Genesung abträglich sind oder nicht.
Allein der Arzt wird auch der Reiserücktrittsversicherung erklären können, ob ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen angemessen war.
Also das Ok des Arztes holen und entweder vor Urlaubsbeginn die Arbeitsfähigleit bescheinigen lassen oder die Arbeitsunfähigkeit bis nach dem Urlaub verlängern lassen.
Endet die Arbeitsunfähigkeit mitten im Urlaub, könnte es ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Patient den Arzt nicht über den beabsichtigten Urlaub informiert hat.
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hallo diehart
unser arzt weiß bescheid das wir in urlaub wollen und mein freund ist auch schon seid 20 jahren in der gleichen firma beschäftigt ..das dürfte kein problem sein...dadurch kennen sie ihn gut und wissen das er niemand ist der auf krankenschein urlaub macht ...
tja der arzt kann noch keine prognose abgeben wie schnell es verheilt also heißt es abwarten und tee trinkenlg
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Arbeitsunfähige Erkrankte sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitsverpflichtungen nachzukommen. Dies bedeutet, dass die Krankschreibungszeit frei gestaltet werden kann. Grundsätzlich ist kranken Arbeitnehmern erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Ratsam ist es den Urlaub mit einem Arzt abzusprechen und sich die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Andernfalls müssen Langzeit-Erkrankte damit rechnen, dass für die Zeit der Abwesenheit das Krankengeld gestrichen wird. Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber informiert werden und daher bestehen aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den geplanten Urlaub.
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Ich sehe es auch so wie Dylan.
Urlaub ja, solange die Genesung nicht beeinträchtigt wird bzw. dies sogar förderlich ist. Jedoch sollte man sich die Zustimmung des behandelden Arztes und der zuständigen Krankenkasse einholen. Anschließend den Arbeitgeber darüber informieren.
Und schon kann der urlaub beginnen.
LG
holzwurm -
Rein theoretisch darfst du ja nicht mal in die Stammkneipe wenn du krank geschrieben bist, und dann nach Malle in Urlaub ?
Also ich weiß nicht.................... -
Hallo Luna,
meine Kollegin hatte letzten Sommer ein Ähnliches Problem.
Ihr Mann war auch krankgeschrieben, und sie wollten in den
Süden reisen.
Meine Kollegin hat bei der Krankenkasse angerufen, die hat sich zunächst
stur gestellt. Aber da der behandelde Arzt die Reise befürwortet
hat, hatte die Krankenkasse nach einigem Hin und Her nichts mehr da-
gegen.
Den Arbeitgeber haben sie auch informiert, der war auch einverstanden.
LG
Ria -
wiener-michl wrote:
Rein theoretisch darfst du ja nicht mal in die Stammkneipe wenn du krank geschrieben bist, und dann nach Malle in Urlaub ?
Also ich weiß nicht....................
Wer mit einer Erkältung in der Kneipe sitzt, schadet der Genesung und setzt seine Genesung leichtfertig aufs Spiel.Aber wer sich den Finger mit einer Flex ruiniert hat, setzt seine Genesung nicht leichtfertig aufs Spiel und darf in den Urlaub fahren.
wiener-michl wrote:
HIER wird ganz gut erklärt was erlaubt ist und was nicht wenn man krank geschrieben ist.LG
Also, lieber Michl, dann lies Dir das alles noch mal genau und in Ruhe durch.