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arbeitsunfall darf ich trotzdem in urlaub

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • luna1230_3L Offline
    luna1230_3L Offline
    luna1230_3
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo mal nee frage mein freund hatte letzte woche einen arbeitsunfall (hat sich mit der flechse den finger ruiniert 😞 😞 )wir wollten in 25 tagen in urlaub fliegen allerdings kann man noch nicht abschätzen wie lange der finger braucht zum verheilen ....aber der urlaub wurde schon im februar gebucht weiß jemand von euch ob mein freund in urlaub fliegen darf den er ist nicht bett lägerisch krankgeschrieben ...muss das auser der arzt noch jemand erlauben .... ❓ ❓ ❓ ❓
    danke schon mal für eure hilfe 😘

    lg luna1230_3

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    • Sandra1971S Offline
      Sandra1971S Offline
      Sandra1971
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich habe letztens noch gelesen, dass man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Urlaub fliegen darf, "solange es nicht der Genesung schadet". Blödes Beispiel: jemand ist wegen Knieproblemen krankgeschrieben, darf dann also nicht zum Bergsteigen nach Tibet. Aber darf sich natürlich auf Malle in die Sonne legen.
      Also keine Angst, Ihr dürft natürlich fliegen!!

      Schönen Urlaub
      Sandra1971

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      • wiener-michlW Offline
        wiener-michlW Offline
        wiener-michl
        Verwarnt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sandra1971 wrote:
        Ich habe letztens noch gelesen, dass man trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Urlaub fliegen darf, "solange es nicht der Genesung schadet". Blödes Beispiel: jemand ist wegen Knieproblemen krankgeschrieben, darf dann also nicht zum Bergsteigen nach Tibet. Aber darf sich natürlich auf Malle in die Sonne legen.
        Also keine Angst, Ihr dürft natürlich fliegen!!

        Schönen Urlaub
        Sandra1971

        Bist du sicher Sandra ?
        Und ich dachte immer krankgeschrieben ist krankgeschrieben , egal warum.
        Und wie siehts mit Versicherungsleistungen aus ?
        Um bei deinem Beispiel zu bleiben- ich lieg am Pool in Malle , rutsche aus und flieg auf das eh schon kaputte Knie.
        Dadurch wird ja der Heilungsprozess abgebrochen. Was sagt dann die Krankenkasse dazu ?

        Lg

        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          ich sehe das eigentlich auch so wie Sandra. Um das ganze aber sicher zu wissen gibt es einen ganz einfachen Weg: Anruf bei der Krankenkasse!

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Bifi44B Offline
            Bifi44B Offline
            Bifi44
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @ wiener-michl

            ich darf nichts tun was meinem Gesundungsprozeß schadet, also mit einer Knieverletzung z.B. Fußball spielen. Aber mit einer Depression z.B. kann ich in Urlaub fliegen, dies ist der Gesundung möglicherweise förderlich.

            Ausrutschen und auf das kranke Knie fliegen kann ich auch in meinem eigenen Badezimmer. Es gibt Leute die haben sich den Finger beim Ar... putzen gebrochen. 😉

            MfG Rainer

            Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • luna1230_3L Offline
              luna1230_3L Offline
              luna1230_3
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ich muss sndra echt geben ich selbst war vor einigen jahren auch trotz krankschreibung im urlaub 😱 hatte nee op und der arzt meinte da es für mich gut wäre in die wärme zu fliegen hatte nee bandscheiben op und bin dann in die dom .reb. geflogen nach tirol ins bergsteigen hätte ich allerdings nicht gedurft ...aber jetzt bei meinem freund ist ja die berufsgenosenschaft zuständig ... ❓ ❓ und ich habe keine ahnung wie die sowas entscheiden gut ich denke einem arbeitgeber gefällt das nicht :? wenn man mit krankmeldung in urlaub geht aber man säbelt sich ja nicht absichtlich einen teil der haut vom finger runter nur weil man urlaub sparen will 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Für den Arbeitgeber wäre es akzeptabel, wenn man statt mit
                Krankenschein unter Heranziehung der benötigten Urlaubstage
                seinen Urlaub antritt. Also Krankschreibung bis zum Tag vor
                dem Urlaub.

                Wäre sicherlich eine vertretbare Lösung für beide Seiten.
                Unbedingt den Arbeitgeber in die Entscheidung einbinden.
                So vermeidet man Probleme.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • cippoC Offline
                  cippoC Offline
                  cippo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich denke letztendlich hat das die zuständige Berufsgenossenschaft zu entscheiden.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • angie66A Offline
                    angie66A Offline
                    angie66
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Frage:

                    Ist es aber nicht so, dass zwischen Ende der Krankschreibung und Urlaubsbeginn mindestens 1 Arbeitstag liegen muss???

                    Grüße
                    angie66

                    Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • icepowerI Offline
                      icepowerI Offline
                      icepower
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Luna,
                      ein ebenso wichtiges Problem wurde noch gar nicht angesprochen:

                      falls dein Freund den Urlaub nicht antreten kann, müsst ihr ja stornieren.
                      Und das sollte so schnell wie möglich sein, um Kosten zu sparen!
                      Selbst wenn ihr eine Reiserücktritts-Versicherung habt, muss diese umgehend informiert werden.
                      Ich würde an eurer Stelle sofort Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen, da den Urlaub abklären und dann entsprechend handeln.

                      Auch noch wichtig:
                      falls in Bali ein Arzt benötigt wird, zahlt dies normalerweise die Ausland-Krankenversicherung (falls ihr eine habt). Da die Fingerkuppe aber bereits vor dem Urlaub verletzt war, könnte es bei einer evtl. notwendigen Behandlung im Ausland Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme geben!

                      Sonnige Grüße, Jutta


                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • luna1230_3L Offline
                        luna1230_3L Offline
                        luna1230_3
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        icepower wrote:
                        Hallo Luna,
                        ein ebenso wichtiges Problem wurde noch gar nicht angesprochen:

                        falls dein Freund den Urlaub nicht antreten kann, müsst ihr ja stornieren.
                        Und das sollte so schnell wie möglich sein, um Kosten zu sparen!
                        Selbst wenn ihr eine Reiserücktritts-Versicherung habt, muss diese umgehend informiert werden.
                        Ich würde an eurer Stelle sofort Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufnehmen, da den Urlaub abklären und dann entsprechend handeln.

                        Auch noch wichtig:
                        falls in Bali ein Arzt benötigt wird, zahlt dies normalerweise die Ausland-Krankenversicherung (falls ihr eine habt). Da die Fingerkuppe aber bereits vor dem Urlaub verletzt war, könnte es bei einer evtl. notwendigen Behandlung im Ausland Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme geben!

                        an die reiserücktritt versicherung habe ich auch schon gedacht und im reisebüro angerufen die nehmen jetzt kontakt zum arzt auf und entscheien ob storniert wird oder noch abgewartet meine hoffnung ist ja das es schnell abheilt 😛

                        aber an die auslandsreisevers. habe ich noch nicht gedacht super tipp danke muss ich gleich in angriff nehmen ...oh je ist das alles kompliziert ... 😞 an was man da alles denken muss

                        da will man einmal im jahr in urlaub und was passiert mein freund fällt von der leiter und sowas passiert ... ❓ na ja ist gott sie dank ist nichts schlimmeres passiert...und wie war das die hoffnung stierbt zu letzt 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • DiehartD Offline
                          DiehartD Offline
                          Diehart
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich denke, dass allein der behandelnde Arzt entscheidet, ob die Urlaubsaktivitäten der Genesung abträglich sind oder nicht.

                          Allein der Arzt wird auch der Reiserücktrittsversicherung erklären können, ob ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen angemessen war.

                          Also das Ok des Arztes holen und entweder vor Urlaubsbeginn die Arbeitsfähigleit bescheinigen lassen oder die Arbeitsunfähigkeit bis nach dem Urlaub verlängern lassen.

                          Endet die Arbeitsunfähigkeit mitten im Urlaub, könnte es ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Patient den Arzt nicht über den beabsichtigten Urlaub informiert hat.

                          Heute ist der 1. Tag vom Rest Deines Lebens. Und morgen wieder und übermorgen wieder und .....

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • luna1230_3L Offline
                            luna1230_3L Offline
                            luna1230_3
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            hallo diehart

                            unser arzt weiß bescheid das wir in urlaub wollen und mein freund ist auch schon seid 20 jahren in der gleichen firma beschäftigt ..das dürfte kein problem sein...dadurch kennen sie ihn gut und wissen das er niemand ist der auf krankenschein urlaub macht ...
                            tja der arzt kann noch keine prognose abgeben wie schnell es verheilt also heißt es abwarten und tee trinken

                            lg

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DylanD Offline
                              DylanD Offline
                              Dylan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Arbeitsunfähige Erkrankte sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitsverpflichtungen nachzukommen. Dies bedeutet, dass die Krankschreibungszeit frei gestaltet werden kann. Grundsätzlich ist kranken Arbeitnehmern erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Ratsam ist es den Urlaub mit einem Arzt abzusprechen und sich die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Andernfalls müssen Langzeit-Erkrankte damit rechnen, dass für die Zeit der Abwesenheit das Krankengeld gestrichen wird. Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber informiert werden und daher bestehen aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den geplanten Urlaub.

                              Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • holzwurmH Offline
                                holzwurmH Offline
                                holzwurm
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich sehe es auch so wie Dylan.

                                Urlaub ja, solange die Genesung nicht beeinträchtigt wird bzw. dies sogar förderlich ist. Jedoch sollte man sich die Zustimmung des behandelden Arztes und der zuständigen Krankenkasse einholen. Anschließend den Arbeitgeber darüber informieren.

                                Und schon kann der urlaub beginnen.

                                LG
                                holzwurm

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • wiener-michlW Offline
                                  wiener-michlW Offline
                                  wiener-michl
                                  Verwarnt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Rein theoretisch darfst du ja nicht mal in die Stammkneipe wenn du krank geschrieben bist, und dann nach Malle in Urlaub ?
                                  Also ich weiß nicht....................

                                  Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • DylanD Offline
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                                    Dylan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Aber, aber Michel. 😱
                                    In welchen Zeitalter lebst Du denn? ❓

                                    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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                                    • RiaR Offline
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                                      Ria
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Luna,
                                      meine Kollegin hatte letzten Sommer ein Ähnliches Problem.
                                      Ihr Mann war auch krankgeschrieben, und sie wollten in den
                                      Süden reisen.
                                      Meine Kollegin hat bei der Krankenkasse angerufen, die hat sich zunächst
                                      stur gestellt. Aber da der behandelde Arzt die Reise befürwortet
                                      hat, hatte die Krankenkasse nach einigem Hin und Her nichts mehr da-
                                      gegen.
                                      Den Arbeitgeber haben sie auch informiert, der war auch einverstanden.
                                      LG
                                      Ria

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • wiener-michlW Offline
                                        wiener-michlW Offline
                                        wiener-michl
                                        Verwarnt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        HIER wird ganz gut erklärt was erlaubt ist und was nicht wenn man krank geschrieben ist.

                                        LG

                                        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          wiener-michl wrote:
                                          Rein theoretisch darfst du ja nicht mal in die Stammkneipe wenn du krank geschrieben bist, und dann nach Malle in Urlaub ?
                                          Also ich weiß nicht....................
                                          Wer mit einer Erkältung in der Kneipe sitzt, schadet der Genesung und setzt seine Genesung leichtfertig aufs Spiel.

                                          Aber wer sich den Finger mit einer Flex ruiniert hat, setzt seine Genesung nicht leichtfertig aufs Spiel und darf in den Urlaub fahren.

                                          wiener-michl wrote:
                                          HIER wird ganz gut erklärt was erlaubt ist und was nicht wenn man krank geschrieben ist.

                                          LG
                                          Also, lieber Michl, dann lies Dir das alles noch mal genau und in Ruhe durch. 😉

                                          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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