Flug überbucht - was passiert??
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Hallo Zusammen,
bin gestern von Ibiza zurückgekommen. Gebucht hatten wir einen Flug mit LTU nach München. In der Schlange vor dem Check in wurden wir von einer Angestellten des Reiseveranstalters 1-2fly aus der Schlange genommen. Sie hatte uns dann erklärt das der Flug überbucht ist da die LTU einen zu kleinen Flieger geschickt hat. Wir wurden an einen anderen Schalter geführt - so erreichte unsere Reiseleitung das Kunden von Tui und 1-2fly bevorzugt eingecheckt wurden. Wir hatten somit Glück und konnten heimfliegen. Für viele war kein Platz mehr in der Maschine, diese mußten dann mit einer anderen Maschine nach Berlin und erst am nächsten Tag nach München fliegen.
Ganz davon abgesehen war es natürlich für viele ärgerlich die am heutigen Montag wieder arbeiten mußten - kann man da ärger mit seinem Chef bekommen?
Meine Frage - wer trägt hier die Kosten und kann man Schadenersatz fordern wenn man davon betroffen ist? Und um welche Summen handelt es sich?
Kommt das ganze öfters vor, vielleicht meldet sich ja auch jemand der mitgeflogen ist.Gruß relo
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Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004
= 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke. Details hier: -
Dann kann ich es aber echt nicht verstehen daß die LTU einfach einen kleineren Flieger schickt, das kostet ja dann eine ganze Menge, Übernachtung und zusätzlicher Flug kommt ja noch dazu...
Ist das jemanden hier schön mal passiert und hat die Fluggesellschaft anstandslos bezahlt?
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Keinen Flieger schicken, wäre noch teurer geworden.

Ansonsten, durch die ganze Umstellung Air-Berlin, dbA, LTU
und dann noch Ferien und Sommerzeit scheint es da
ja momentan etwas schwierig mit der Disposition
der Flieger zu sein.Wärst Du bei dem Betrag "schwach" geworden
und hättest Deinen sicheren Platz abgetreten
für 250 Euro pro Person?Jede Airline versucht sich weitestgehend vor diesen Kosten
zu drücken. Es ist allemale ratsam, gleich eine Meldung
an das LBA zu leiten. Die sind mittlerweile geübt in der
Weiterleitung und das Anfordern einer Stellungnahme
an die Airline. Mit einer gewissen Hartnäckigkeit und
bei der oben geschilderten klaren Ausgangslage
dürfte die Durchsetzung möglich sein.Nicht immer ist das so, siehe auch Thread Reiserecht /
"13 Stunden Verspätung durch Triebwerkschaden" -
privacy wrote:
Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004
= 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke. Details hier:Bei Überbuchung greift erst mal garnichts, sonst wuerde jede Airline frueher oder spaeter pleite sein.
Das pdf ist hier nachzulesen.
Dann ist der Kram davon abhaengig wie weit die Entfernung war, wieviel Stunden man zu spaet an kommt usw und dann darf keiner der ganzen § greifen, bei denen die Airline nicht zahlen muss.
Les das pdf durch.
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Hallo Noeler,
der springende Punkt für die EU-Regelung war die Überbuchungspraxis
der Airlines in Europa. Nicht mitgenommene Passagiere fallen dem-
entsprechend unter Nichtbeförderung eines Fluges.
Kann mich Deiner Meinung daher nicht anschließen:Schlichtungsstelle Mobilität - Nichtbeförderung Artikel 4 = unverzüglicher Anspruch >hier klicken<
LG Frankfurt/Main, 13.10.2006 - Az: 3-2 O 51/06
"Ist ein vertraglich vereinbarter Flug überbucht und wird der Reisende deshalb erst 24 Stunden später als vereinbart befördert,
so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung."Es liegt alleine im Ermessen der Airline, in welchem Umfang sie
Überbuchungen vornimmt, sie trägt auch alleine das Risiko
der zu zahlenden Ausgleichsabgaben.Oder wenn die Flugdisposition wie im obigen Fall keine passende
Maschine organisieren kann, kann dies nicht zu Lasten
der betroffenen Passagiere gehen.In einem Punkt gebe ich Dir gerne Recht:
Wer das Geschäft nicht beherrscht, wird über kurz oder
lang Insolvenz anmelden. Das Risiko liegt bei der Airline. -
Hallo
Unser Flug war am 21.08.07 nach Leipzig auch überbucht gewesen, wir hatten die Nachricht aber schon 5 Tage vor Rückreise bekommen. Nun hatte der Reiseveranstalter und die Airline nach Urlaubern gesucht, die für zwei Tage länger in der Türkei bleiben möchten ( können ).Der Reiseveranstalter und die Airline haben die gesamten kosten für die zwei Tage voll übernommen. Soll heißen gleiche Hotelanlage gleiches Zimmer und gleiche Leistung heißt AI. Wir haben uns darüber sehr gefreut, unser erster Auslandsurlaub und solch ein Glück, und das alles für zwei Erwachende und zwei Kinder.
Mit freundlichen Grüßen Zuchi
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Interessanter Beitrag.
Scheint schon zu greifen. Leider ist es in der Praxis ja so,
daß es richtig finanziell weh tun muß, um
"schlechte Gewohnheiten" abzulegen.Anscheinend wird dann, aber wirklich erst dann,
nach praktikablen Lösungen gesucht.
Und siehe da, alle sind zufrieden ... -
oh darüber hätte ich mich auch gefreut

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zuchi wrote:
Hallo
Unser Flug war am 21.08.07 nach Leipzig auch überbucht gewesen, wir hatten die Nachricht aber schon 5 Tage vor Rückreise bekommen. Nun hatte der Reiseveranstalter und die Airline nach Urlaubern gesucht, die für zwei Tage länger in der Türkei bleiben möchten ( können ).Der Reiseveranstalter und die Airline haben die gesamten kosten für die zwei Tage voll übernommen. Soll heißen gleiche Hotelanlage gleiches Zimmer und gleiche Leistung heißt AI. Wir haben uns darüber sehr gefreut, unser erster Auslandsurlaub und solch ein Glück, und das alles für zwei Erwachende und zwei Kinder.
Mit freundlichen Grüßen Zuchi
Also wenn wir nicht erst am Flughafen bescheid bekommen hätten wären wir auch paar Tage länger geblieben. Aber wenn man schon am Check-In-Schalter steht ist es doch ein bischen spät. Außerdem hätte man uns ja befördert - aber eben näch Berlin und nicht näch München....
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privacy wrote:
Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004
= 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke.Stimmt leider definitiv nicht...

Ist die Ankunft des Ersatzfluges nicht später als 2Stunden bei Kurzstrecken, so gibt es nur 125€ (50%). Erst bei mehr als 2Stunden gibt es die 250€!
Ggfs. darf die Fluggesellschaft noch für Verpflung und Hotel zahlen.

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Danke für Deine ergänzenden Informationen.
Dennoch ist meine Aussage nicht wie behauptet falsch.Es macht keinen Sinn, durch eine teilweise Zitierung
Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen.
Denn erst die dazugehörige Verlinkung auf das LBA- Luftfahrtbundesamt und die EU-Verordnung mit all
ihren Facetten ergibt letztlich ein Gesamtbild.
Zudem ging es in diesem Zusammenhang um Flüge,
bei denen die Fluggäste erst am Folgetag ihr Ziel erreichten.Mit anderen Worten:
Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004,
Einschränkungen/Besonderheiten sind zu beachten.Gruß privacy
- Luftfahrtbundesamt und die EU-Verordnung mit all
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Yeap, gebe dir voll recht! Allerdings war die Ausgangsfrage in diesem forum: "gibt es schadensersatz". Die Rückflüge am nächsten Tag betreffen ein anderes Forum.

Und auf die Anfangsfrage zurückzukehren lautet hier die Antwort: ja, 250€ bei Ankunft über 2std. der geplanten/gebuchten Ankunftszeit; bzw. 125€ bei weniger als 2std..
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Hallo zusammen,
ich habe gerade von meiner Fluggesellschaft (den namen der Gesellschaft möchte ich hier nicht nennen, ich sage nur pfUI) einen Anruf bekommen, dass mein lang (Frühbucher) geplanter Urlaub in die Dom.Rep. wegen Überbuchung 2 Tage kürzer ausfällt.
D. h. anstatt 14 Tage, sind es nur noch 12 Tage. Naja, am 12.Tag ist auch noch der Abflug um 10:00 morgens.....Eine Entschädung von der Fluggesellschaft habe ich ja auch schon bekommen, da diese für diese beiden Tage automatische von mir 70,-€ weniger abgebucht haben! Genaugesagt für beide Tage 70,-€ !!!!
Bin nun schon den ganzen Tag auf der Suche, wie die rechtliche Lage ist, und was man da eventuell unternehmen kann.
Vielleicht kann mir in diesem Forum jemand weiterhelfen...
Vielen Dank
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Ich denke, mit sowas kennt sich unser "mosaik" ganz gut aus. Vielleicht kann der hier etwas dazu sagen oder Du schreibst ihm mal ne PN. Wäre trotzdem schön, wenn er hier antworten könnte, damit wir mitlesen können.
Ich würde darauf tippen (ohne es genau zu wissen), dass man versucht, Dich billig zu entschädigen, obwohl Du wahrscheinlich die ganze Reise hinschmeißen könntest. Wenn 2 von 14 Tagen verloren gehen, braucht das meiner Meinung nach niemand zu akzeptieren und kann zurücktreten. Die erstatteten 70€ halte ich für sehr niedrig, es sei denn, der Reispreis beträgt so um die 1000€.
Gruß Serramanna
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Es fehlen etwas Daten.....wann gebucht? Wann Abreise?
Von Überbuchung kann auch keine Rede sein....es scheint eher so, als ob sich die Flugtage geändert haben und Du deshalb am gewünschten Tag nicht zurück kommen kannst.....ein Rücktrittsrecht hast Du auf jeden Fall...ob weitergehende rechte hängt davon ab, wie lange es noch hin ist und wie lange schon gebucht.... -
Erstmal Danke für die schnellen Antworten.
Die Reise hätte mal 1498,-€ gekostet. Nach der Abrechnung jetzt 70,-€ weniger...
Gebucht: mitte April
Abreise: 31.10.2007
geplante Abreise: 14.11.2007
Gebuchte Personenzahl: 4 Erwachsene mit der TUI-CardMein Reisebürofreund hängt schon den ganzen Tag an der Strippe und versucht noch etwas rauszubekommen und eine Lösung zu finden...
mfg
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OK dann ist es klar...es ist keine Überbuchung sondern lediglich eine Änderung der reise...Ihr könnt zurück treten und sofern es Euch denn Möglich ist, einen Schaden nachzuweisen (das wird schwer.....), diesen geltend zu machen.....
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Laut EU-Verordnung stehen einem Fluggast bei Überbuchung bei mehr als 6.000 Km Entfernung und mehr als 4 Stunden Verspätung 600 Euro pro Person zu. Bei der Martinair wurden vor zwei Jahren in Amsterdam diese 600 Euro vor Abflug in bar ausgezahlt + Hotelübernachtung in einem 5 Sterne Hotel. (Abflug am nächsten Morgen).
Bei einem Rückflug aus der DomRep wurde von der LTU eine kleinere Maschine eingesetzt, 35 Passagiere wurden auf einen späteren Flug über Paris umgebucht. Ein Teil der Passagiere bekam vorab 50 Euro ausgezahlt, mussten dies quittieren und hatten damit auf weitere Ansprüche verzichtet. Wir haben versucht, die 600 Euro per Rechtsanwalt von der LTU zu bekommen. Keine Chance. Die LTU verwies auf einen technischen Defekt der ursprünglich geplanten Maschine und war nur bereit, in einem Gerichtsverfahren das Protokoll des technischen Defektes offen zulegen. Nach 9 Monaten Rechtsstreit haben wir das ganze beendet und die 100 Euro Kulanz der LTU akzeptiert, die nicht einmal die Kosten (neues Bahnticket usw.) deckten. Somit hat die EU-Verordnung wenig Sinn, die Fluggesellschaften haben einfach den längeren Arm.