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Preisminderung/Mängel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HogitH Offline
    HogitH Offline
    Hogit
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, haben heute Post von tjaereborg bekommen, als antwort auf unsere Reklamation vom 25.08. Wir hatten im Frühjahr unseren Sommerurlaub in der Türkei gebucht, 2 Familien je ein Familienzimmer(ausdrücklich mit 2 Räumen( der Veranstalter bot auch gar keine anderen an. Bekamen das auch bestätigt und auch auf den Reiseunterlagen waren die Zimmer richtig ausgewiesen. Im Hotel aber teilte man uns mit, es gäbe keine Fam. zimmer mehr, das Hotel sei komplett ausgebucht und wir mussten mit 3 Erw. + 1 K in einem Doppelzimmer hausen. Es gab nicht mal 4 Betten, sondern 1 Doppelbett, 1 Einzelbett und eine Couch bei auf der man sich nicht drehen konnte und die Beine 40 cm in der Luft hingen. Das Zimmer war für 4 Personen zu klein und es war auch nicht genügend Platz für die Kleidung. Desweiteren beanstandeten wir den Lärm durch Müllautos und Lastwagen, eine Laute Klimaanlage neben dem Hotel, das ewige warten auf den Reiseleiter um Abhilfe zu schaffen und Abwasser in der Dusche, vom über uns gelegenen Zimmer. Wir legten eine Bestätigung der Reiseleitung bei, da wir auch nicht in einem Ersatzhotel untergebracht werden konnten. Jetzt bekamen wir Post in der es heisst "...dass sie die Leistungen erhalten die sie gebucht haben. Leider war dies bei Ihrer letzten Reise nicht der Fall......Da Ihnen die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, erklären wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zu einem finanziellen Ausgleich bereit.....371€ für die Unterbringung und 50€ für die Dusche, insgesamt 421€." Das erscheint uns für zwei Wochen für einen Preis von ca. 3800€ zu wenig. Was haltet ihr davon und wie würdet ihr weiter vorgehen? Über viele Antworten/Meinungen würde ich mich freuen. Im voraus vielen Dank

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Sofern keine Rechtschutzversicherung vorliegt, wird es ein finanzielles Risiko weiter zu streiten.

      Zum Nachteil wird Euch gereichen, dass Ihr die Situation hingenommen habt und nicht den Reisevertrag gekündigt und selber Abhilfe geschaffen habt. Durch Euer Aushalten habt Ihr bewiesen, dass es soooo schlimm ja wohl nicht war...so wird man es sehen und die Entschädigung wird dem entsprechend niedrig.

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • muecke1401M Offline
        muecke1401M Offline
        muecke1401
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ach Thorben Hendrik

        und wenn man auf eigene Kosten (der RV hilft dir gern, aber will sofort Knete, sonst kein anderes Hotel) dann verweigert der VA im Nachhinein gerne die Rückzahlung der Mehrkosten (hast ja was besseres gekriegt-musste eben zahlen).

        @Hogit
        Wenn du eine Rechtschutz hast- mal einen Anwalt kontaktieren.
        falls nicht- nehm das Geld und ziehe deine Konsequenzen.

        Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

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        • HogitH Offline
          HogitH Offline
          Hogit
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Thorben Hendrik, hingenommen haben wir das meiner Meinung nach nicht, da wir von Dienstag bis Samstag immer wieder mit der Reiseleitung und dem Hotelmanagement diskutiert haben. Nicht nur meine Familie, sondern noch zwei andere denen es genauso ging. Sie waren am gleichen Tag wie wir angereist. Wir wollten wenigstens für die 4 Kinder(2 als Erwachsene bezahlt+2Kinder) ein extra Doppelzimmer-nicht möglich, wir wollten am ersten Tag gleich wieder nach kause fliegen-nicht möglich, ein anderes Hotel war laut Reiseleitung auch nicht möglich, da wir ein 5 Sterne Hotel gebucht hatten und sie uns gleichwertig oder besser unterbringen mussten und lt. Reiseleitung in Lara und Belek keine Familienzimmer zu bekommen waren. Rechtschutz besteht. Ich frage mich :warum buche ich so früh, bekomme eine Bestätigung meiner Buchung und bekomme dann die gebuchte Leistung nicht? Wir waren letztes Jahr im gleichen Hotel und es klappte wunderbar, wir hatten die gebuchten Zimmer. Allerdings wundere ich mich wie viele Veranstalter in diesem Hotel Familienzimmer anbieten, wobei das Hotel nur 16 dieser Zimmer hat. Das kann doch nie funktionieren. Ich glaube man wird vom Veranstalter wie auch von der Hotelleitung vera....!!!Danke für die Antworten.

          1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • rodaR Offline
            rodaR Offline
            roda
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hallo,

            ich persönlich würde die 421 Euro einsacken, denn auch mit Anwalt wird nach meiner Erfahrung nicht viel mehr rüberkommen und ohne Rechtschutz würde ich mich eh nicht wagen, vor Gericht zu ziehen. Viel zu kostspielig.

            Würde aber auf jeden Fall im Reisebüro die Erfahrungen weitergeben, denn es mutet schon seltsam an, wenn wirklich nur 16 Fam. Zimmer vorhanden sind und diese bei Buchung dann als frei angegeben werden.

            Diese Feststellung würde ich auch dem Veranstalter nochmals direkt mitteilen und um Klärung bitten.

            Damit hilfst du vielleicht mit, dass das Hotel in der nächsten Saison anders handelt und zukünftiger Ärger für kommende Touristen vermieden wird.

            Grüße

            Heike

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            • HogitH Offline
              HogitH Offline
              Hogit
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              wir werden uns mit einem Anwalt beraten, da wir eine Rechtschutzversicherung haben. Mal sehen was der meint. Muss ich das dem Veranstalter gleich mitteilen oder reicht es wenn der Anwalt schreibt? wir haben noch nie reklamiert und lieber wäre mir der Urlaub wäre nach Wunsch verlaufen und wir könnten uns den ganzen Ärger sparen. Vielleicht weiss jemand wie man sicher gehen kann, das gebuchte Zimmer auch zu bekommen? Laut Aussage der Reiseleitung und des Hotels wird oft überbucht. Vom Hotel kam der Tip 4 Wochen vor Reisebeginn telefonisch odr per e-mail nachzufregen, da um diese Zeit erst die Zimmer eingeteilt werden!!!! Toll, oder und was macht man dann?

              1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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              • muecke1401M Offline
                muecke1401M Offline
                muecke1401
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nutzt auch nix, nachzufragen.

                haben wir einen Tag vor Abflug gemacht- jawoll alles klar.
                (namen etc. hab ich notiert)
                Nächster tag Ankunft Flughafen: Sorry Überbucht etc. Unter Vorbehalt angenommen (dat kerlchen am FH hatte null Ahnung von irgendwas und wir waren froh nach einiger Verspätung angekommen zu sein)
                Nächster Tag reiseleitung:
                abends waren wir im gebuchten Hotel plus extra Ausflug wegen Unannehmlichkeiten.

                Da musst du dann sachlich bleiben und hart. so nette Andeutungen wie: Tja, wie ihr Chef das wohl fände? können da ruhig mit einfliessen, wenn man denn sachlich und ruhig bleiben kann.
                (Mein Mann ist ein hervorragender Rhetoriker 😉 )

                Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mücke
                  ja, das ist wohl das geheimrezept: sachlich bleiben, auch wenn es schwer fällt.
                  und man sollte auf keinen fall den anschein haben, einlenken zu wollen.
                  ich habe die erfahrung gemacht, dass auf die nette/freundliche und sachliche art (mit den worten freundlicherweise, wäre es evtl möglich, könnte man nicht vielleicht) so überhaupt nicht weiter kommt. leider!
                  erst wenn man bestimmt auftritt und signalisiert, dass man keine andere alternative zulässt, dann kommt man weiter.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da ja innerhalb des ersten Monats nach Reiseende beim Veranstalter reklamiert wurde, bleibt nun die Zweijahresfrist ab Reiseende in Kraft, um Einspruch gegen das Angebot zu erheben. Es empfiehlt sich allerdings, angebotene Schecks nicht einzulösen (man muss sie nicht zurückschicken), sondern dem Anwalt zur Verwahrung zu übergeben.

                    Ich würde in diesem Fall nicht den Rat geben, sich selbst eine Ersatzunterkunft zu suchen! Das könnte im konkreten Fall möglicherweise nicht anerkannt werden.

                    Bei Selbsthilfe müssen schwerwiegende Mängel die Reise beeinträchtigen oder sie unmöglich machen.

                    Da wir keine Fotos von dem Extrabett und der Liege sowie von der Größe des Zimmers haben, lässt sich hier nicht so ohne weiters sagen, inwieweit beispielsweise zwei Zimmer mehr Platz und oder Komfort geboten hätten.

                    Ich will damit jetzt nicht die Situation bezweifeln, sondern nur darauf hinweisen, dass es sich zwar um durchaus einen ernsteren Mangel gehandelt hat, der sicherlich in der Größenordnung von 10 Prozent oder etwas mehr abgegolten werden sollte. Aber ob er ausgereicht hätte, um sich eine Ersatzunterkunft zu besorgen, wage ich so im Moment zu bezweifeln.

                    Meint
                    Peter

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HogitH Offline
                      HogitH Offline
                      Hogit
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      hallo mosaik,
                      das zimmer war mit den betten und der couch total ausgefüllt. wenn ich extra ein familienzimmer mit 2 räumen buche, da wir 3 erw.+1ki sind ist ein doppelzimmer wohl etwas klein. dadurch waren auch die möglichkeiten der kleideraufbewahrung beschränkt. zumal wir die familienzimmer kennen, da wir letztes jahr im selben hotel waren und beide familien ein familienzimmer hatten. eine familie ein fam.z mit schlafzimmer und extrazimmer mit verbindungstüre, die andere familie ein fam.z mit schlafzimmer, extrazimmer mit 2 betten und nochmal ein weiteres mit einer ausklappbaren couch. das ist doch wohl ein gravierender unterschied. von der mehrmaligen reklamation wegen des abwassers in der dusche mal abgesehen.mich ärgert vor allem, dass wir bei weitem nicht die einzigen waren denen das diesen sommer in diesem hotel passierte. wobei die hotelanlage selbst gut ist. die reiseleitung gab an ,dass sie keine anderen zimmer oder eine andere gleichwertige unterkunft besorgen kann und bestätigte uns, dass wir unsere gebuchten leistungen nicht bekommen haben. fotos haben wir gemacht und der reklamation beigelegt. wir waren schon oft mit unseren kindern im urlaub und ich glaube wir sind nicht besonders anspruchsvoll oder stören uns an allem und jedem, aber das fand ich dann doch echt ätzend. vielen dank für deine meinung und ich freue mich über jede weitere antwort.
                      tschüß

                      1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Rathaus01R Offline
                        Rathaus01R Offline
                        Rathaus01
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Hogit,
                        möglicherweise ist es hilfreich, wenn du mal im (hoffentlich noch vorhandenen) Katalog nachblätterst, was ein Zimmer für 3 bzw 4 Personen gekostet hätte und du dann die Differenz zu dem Angebot ziehst.
                        Allein hier kann sich ein grösserer Preisunterschied ergeben von 2 Zimmern zu Einem mit 4 Personen. Nunmehr ergibt sich dann der Restbetrag des Angebots als Schmerzensgeld. So hast du eine ungefähre Vorstellung, was Der RV dir im endeffekt als Schmerzensgeld anbietet.
                        Nur ein Rechenversuch.
                        Gruß
                        Rathaus01

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                        • HogitH Offline
                          HogitH Offline
                          Hogit
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          hallo rathaus07,
                          ein fam.zimmer gibt es bei dem veranstalter nur mit 2 räumen. die doppelzimmer können gar nicht mit 3 erw.+ 1 k gebucht werden. und wir und einige andere hätten den urlaub in einem 4 bettzimmer für so einen preis nie gebucht, sondern wären zurückgetreten, falls uns der veranstalter am 06.06. als er angeblich von der hotelleitung erfuhr, dass diese zimmer nicht mehr buchbar sind uns das mitgeteilt hätte. das ist ja die frechheit, aber bestimmt fahren sie genau auf die tour. danke übrigns für deine antwort. gruß

                          1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • NolleFriedN Offline
                            NolleFriedN Offline
                            NolleFried
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wie lange nach der Heimkehr von meiner Reise kann ich Mängel noch beim Veranstalter geltend machen?
                            (-->Lautstärke in der Nacht, unsauberes Bad)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HogitH Offline
                              HogitH Offline
                              Hogit
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo nollefried
                              die frist beträgt 4 wochen nach rückkehr, mit mängelbestätigung der reiseleitung. wir waren gestern beim anwalt, da uns die gebotenen 10% zu wenig erscheinen und auch der anwalt meinte 25% wären wohl angebracht. die reiseveranstalter würden immer am anfang weniger bieten, auch um auszuloten, ob man rechtschutzversichert ist. mal sehen was dabei rauskommt.

                              1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                NolleFried
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @ Hogit:

                                Vielen Dank,
                                da kann ich's ja noch probieren!!!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  NolleFried wrote:
                                  Wie lange nach der Heimkehr von meiner Reise kann ich Mängel noch beim Veranstalter geltend machen?
                                  (-->Lautstärke in der Nacht, unsauberes Bad)

                                  Hast Du einen schriftlichen Mängelbericht?

                                  Wenn keiner vorliegt wird es schwer was zu erreichen.

                                  LG
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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