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Ryanair Rückerstattung der Gebühren

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  • micha1166M Offline
    micha1166M Offline
    micha1166
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Leute,
    ich habe bei Ryanair einen Flug nicht angetreten und will jetzt meine Gebühren laut EU Recht zurück. Leider findet man auf der seite von Ryanair keinerlei Adressen nur eune teuere 0900 Telefonnummer wo man ewig ind der Warteschleife hängt.
    Kann mir vieleicht jemand die Adresse von Ryanair in Dublin schreiben und vieleicht ein paar Leute ihre Erfahrungen wie man an sein Geld wieder kommt.
    Super
    Micha

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Micha,
      wie hoch sind denn die zu erstattenden Steuern und Gebühren?

      Ryanair rechnet da deren Verwaltungsgebühr gegen und das
      rechnet sich bei "kleineren" Beträgen kaum.

      Ansonsten habe ich hier noch eine "normale" Telefonnummer und Adresse:

      Ryanair
      Corporate Head Office
      Dublin Airport
      Dublin
      Co. Dublin
      Ireland
      Tel: 00353 (1) 609 7881

      Viel Erfolg - und berichte mal.

      Hilfestellung z.B. von
      http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • micha1166M Offline
        micha1166M Offline
        micha1166
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        privacy wrote:
        Hallo Micha,
        wie hoch sind denn die zu erstattenden Steuern und Gebühren?

        Ryanair rechnet da deren Verwaltungsgebühr gegen und das
        rechnet sich bei "kleineren" Beträgen kaum.

        Ansonsten habe ich hier noch eine "normale" Telefonnummer und Adresse:

        Ryanair
        Corporate Head Office
        Dublin Airport
        Dublin
        Co. Dublin
        Ireland
        Tel: 00353 (1) 609 7881

        Viel Erfolg - und berichte mal.

        Hilfestellung z.B. von
        http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de

        Hallo,
        die Gebühren belaufen sich auf 96,72 euro.
        Vielen Dank für die Adresse, es ist verdamt schwer an die zu kommen
        Micha

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Immer gerne behilflich, unberechtigt einbehaltene Kundengelder von
          Reiseveranstaltern oder Airlines zurückzuholen. 😉

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            privacy wrote:
            Hilfestellung z.B. von
            http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de

            oder www.lba.de

            Die sind auch behilflich.

            LG
            holzwurm

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • jaykayhamJ Offline
              jaykayhamJ Offline
              jaykayham
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Allerdings gibt es bei Ryanair in den AGB's einen kleinen Haken:

              Erhobene Steuern werden unter Umständen erstattet. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Wenn der zu erstattende Betrag weniger beträgt als die jeweilige Verwaltungsgebühr, erfolgt keine Erstattung. Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.

              Leider wird nirgendswo geschrieben, wie hoch diese Verwaltungsgebühr ist... 😞
              Bei germanwings beträgt diese 5€; bei Intersky 50€ etc.! Ryanair scheinthier extrem flexibel zu sein... 😞

              PS: die Adresse von Privacy ist Korrekt; allerdings sollte groß geschrieben
              "Ryanair Refunds Dept." stehen! 😉

              LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                jaykayham wrote:
                Bei germanwings beträgt diese 5€; bei Intersky 50€ etc.! Ryanair scheinthier extrem flexibel zu sein... 😞

                Ich mag zu bezweifeln, ob übertriebene Gebühren als Bearbeitungsgebühren überhaupt rechtlich zulässig sind.

                Die Gebühren sollten sollten meiner Meinung nach maximal einen bestimmten Prozentsatz der zu erstattenden Summe nicht überschreiben. z. B. 10 Prozent, jedoch z. B. mindestens 5 Euro.

                Das wäre die gerechteste Lösung und sollte von der EU im Gesetz verankert werden.

                LG
                holzwurm

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                • relax99R Offline
                  relax99R Offline
                  relax99
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Gebühren dieser Art können nicht prozentual sein. Ein Bearbeitungsvorgang kostet gleich viel egal ob es sich um 1 Cent oder um 500000 Euro handelt.
                  Die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr hängt davon ab wie kulant man den Kunden ist oder sein will bzw. wie groß der Verwaltungsaufwand wirklich ist. und man den Mut oder die Notwendigkeit hat diesen in Rechnung zu stellen.
                  Also wenn wir in der Firma in der ich arbeite einen Korrektur- oder Reklamationsfall haben dann kalkulieren wir einen Basispreis von 100 Euro je Vorgang, das ist in der deutschen freien Industrie am unteren Limit.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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