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Welches Kindesalter bei Buchung angeben

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • buschiB Offline
    buschiB Offline
    buschi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich weiß gar nicht ob ich hier jetzt richtig bin???? Welches Alter bei den Kindern muss man bei der Buchung angeben? Das in dem sie sich zu dem Zeitpunkt befinden oder wie alt sie sind wenn man fliegt ?

    Vielen Dank

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    • zahnmausZ Offline
      zahnmausZ Offline
      zahnmaus
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Zum Zeitpunkt des Urlaubes ! 😉
      Und bei mehreren Kindern mit dem ältesten beginnen. So macht es unser Reisebüro zumindest immer, warum weiß ich aber nicht. ❓
      LG

      "Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die Zeit vorüber, in der man kann."

      Marie von Ebner-Eschenbach

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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Immer das Alter zum Reisezeitpunkt.

        LG
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          oder noch konkreter: Das Alter am Tag des Reiseantritts!

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ADEgi wrote:
            Hallo,

            oder noch konkreter: Das Alter am Tag des Reiseantritts!

            Gruß

            Berthold

            OK, dann schreib ich zukünftig z. B. 3 Jahr und 250 Tage rein. Leider geht das ja nicht.

            Es ist doch ganz einfach:

            wenn man heute bucht und nächstes Jahr im Juni reist und das Kind wird im Mai nächstes Jahr z. B. 4 Jahre alt. Dann müssen die 4 Jahre eingetragen werden, weil das Kind am Tag des Reiseantritts bereits 4 Jahre alt ist.

            oder

            wenn man heute bucht und das Kind wird im Juli nächstes Jahr z. B 4 Jahre alt und die Reise findet ebenso im Juni statt. Dann müssen 3 Jahre eingetragen werden, weil das Kind am Tag des Reiseantritts noch 3 Jahre alt ist.

            LG
            holzwurm

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            • zahnmausZ Offline
              zahnmausZ Offline
              zahnmaus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ADEgi

              Wie wäre es eigentlich, wenn ein Kind während des Urlaubes Geburtstag hat und "rutscht" in ein Alter, ab dem es zum Beispiel keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfestpreis mehr hätte ?
              Würde das eine Rolle spielen?

              "Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die Zeit vorüber, in der man kann."

              Marie von Ebner-Eschenbach

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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                zahnmaus wrote:
                @ADEgi

                Wie wäre es eigentlich, wenn ein Kind während des Urlaubes Geburtstag hat und "rutscht" in ein Alter, ab dem es zum Beispiel keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfestpreis mehr hätte ?
                Würde das eine Rolle spielen?

                Deswegen gilt immer das Alter zum Zeitpunkt des Reiseantritts.

                Abreise: 30.09.07 und Kind ist am 02.10.00 geboren = 6 Jahre
                Abreise. 04.10.07 und Kind ist am 02.10.00 geboren = 7 Jahre

                Viele Veranstalter verlangen ja zur genauen Berechnung des Reisepreises inzwischen das Geburtsdatum und nicht mehr das Alter in Jahren.

                LG
                holzwurm

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                • Siggi1234S Offline
                  Siggi1234S Offline
                  Siggi1234
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Mal eine Frage: wird das nachgeprüft? Sonst könnte man ja das Alter seines Kindes geldbeutelfreundlich "schönen", also wenn das Mägdelein z.B. 7 ist, 6 Jahre angeben, wenn es damit preisgünstiger wird.
                  Gruß, Peter

                  Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Peterkengel wrote:
                    Mal eine Frage: wird das nachgeprüft? Sonst könnte man ja das Alter seines Kindes geldbeutelfreundlich "schönen", also wenn das Mägdelein z.B. 7 ist, 6 Jahre angeben, wenn es damit preisgünstiger wird.
                    Gruß, Peter

                    Da ich selber noch keine Kinder habe, kann ich das nicht beurteilen.

                    Ich könnte mir aber vorstellen, daß das Alter bei den Kindern in den Tickets und Vouchern vermerkt ist.

                    Und man muß ja am Flughafen und in den Hotels den Ausweis vorlegen.

                    Da dürfte nix mit schummeln drin sein.

                    Lg
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ja, das Alter der Kinder wird sehr häufig überprüft, eben um "Missbrauch" von Kinderermäßigungen zu verhindern. Meist müssen ja die Pässe beim Check In abgegeben werden und dabei kann man es überprüfen, das Alter.

                      Es muss natürlich nicht immer sein.

                      Wer vorsätzlich falsche Angaben, macht sich mal grundsätzlich auch strafbar, das nur nebenbei. Inwieweit man das natürlich in diesen Fällen auch "weiterverfolgen" würde, ist natürlich wieder eine andere Sache... 😉

                      Praktisch kann einem passieren, dass das Hotel vor Ort eine Nachzahlung auf den tatsächlich das Alter des Kindes betreffenden Preis verlangt. Das wäre rechtlich auch zulässig.

                      Bei Linienflügen übrigens muss man das genaue Geburtsdatum angeben, das man auch im Ticket wiederfindet (DOB00102099 = Date of Birth 00 10 2099)

                      erklärt
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Gänzlich anderer Meinung als die einiger vorstehender Forumsteilnehmer
                        war das Landgericht Gera, welches feststellte, daß ausschließlich
                        der vereinbarte Reisepreis verbindlich sei.

                        Und da das Kind zwischen Buchungs- und Reisedatum
                        vom 14- zum 15-jährigen wurde, blieb es auch beim alten Reisepreis:

                        Urteil LG Gera >hier klicken<

                        Wie immer der Hinweis, daß jedes Urteil einen Einzelfall
                        darstellt. Dennoch gut zu wissen ...

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • boerotB Offline
                          boerotB Offline
                          boerot
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wir haben schon oft erlebt, dass ein Kind IM Urlaub Geburtstag feiert. Die Hotels schmücken dann die Tische, stellen eine Überraschung bereit usw. Also ich glaube kaum, dass da ein Hotel für den Rest des Urlaubs Preiserhöhung verlangt, zumal man ja schon vorher den Reisepreis voll bezahlt hat. Und wenn doch: HOTEL ABHAKEN.

                          Ausschlaggebend ist das Alter bei Reisenantritt, ja. Und so wäre es wohl auch richtig, finde ich zumindest. 😛

                          LG

                          Kontrolle ist gut - Vertrauen ist besser!!!

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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Nun, die Veranstalter haben ja die Möglichkeit, sich vor "Missbrauch"
                            zu schützen, indem sie das Geburtsdatum abfragen. Wer dies
                            versäumt, hat dann wohl Pech gehabt.
                            Nachzahlungen gibt es eher keine,
                            s. Urteil oben.

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • rodaR Offline
                              rodaR Offline
                              roda
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo,

                              wir haben noch nie die Kinderausweise im Hotel vorlegen müssen, aber will man sich wirklich strafbar machen ?

                              Dann doch lieber ein Hotel suchen, wo man z.B. mit 13 oder 14 Jahren noch einen Kinderfestpreis kriegt.

                              In einem guten Reisebüro wird man auch darauf hingewiesen, dass das Alter bei Reisenantritt maßgeblich ist, was ja wohl auch logisch ist.

                              Gruß Roda

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich kenne dieses Urteil und meine, es würde bei einer Berufung beim OGH nicht Stand halten.

                                meint
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • reiseneleR Offline
                                  reiseneleR Offline
                                  reisenele
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo an alle, z.B anhand von Griechenland - in Griechenland musste ich bei Ankunft immer den Paß vorlegen und am nächsten Tag konnte ich mir den wieder abholen. Bei Familien wird das auch so sein und da ist es anhand des Ausweises für den Hotelier leicht zu erkennen ob jemand mit den Alter betrogen hat. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Ich könnte verstehen wenn Hoteliers eine Nachzahlung verlangen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    miraalinaM Offline
                                    miraalina
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo! Wenn das Alter bei Reiseantritt maßgeben ist, so wie es die meisten schreiben - warum verlangt Holidaycheck das Alter bei der Rückreise. Meine Tochter wird im Juli während des Urlaubes 7 Jahre (besser gesagt 2 Tage vor der Rückreise) und das macht mind. 300-400€ aus.
                                    Gibt es irgendwo verbindliche Aussagen, was nun richtig ist?
                                    Danke

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                                    • kiotariK Offline
                                      kiotariK Offline
                                      kiotari
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Bei der Buchung sind die AGB des RV für Dich wichtig .

                                      Bei TUI u. Thomas Cock zählt das Alter des Kindes bei Reiseantritt , bei Schauinsland
                                      ist es das Alter bei Reiseende .

                                      LG

                                      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • miraalinaM Offline
                                        miraalinaM Offline
                                        miraalina
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hm, das kann es aber auch nicht sein - soeben habe ich Angebote von holidaycheck erhalten von verschiedenen Veranstaltern - wie kann ICH wissen, für welchen Veranstalter was maßgeblich ist? Warum verlangt Holidaycheck pauschal für alle Reiseveranstalter das Alter bei Rückreise, wenn z.B. TUI es anders handhabt???
                                        Das scheint eine Grauzone zu sein, deswegen würde es mich interessieren, ob es eine Regelung gibt...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @miralina
                                          " wie kann ICH wissen, für welchen Veranstalter was maßgeblich ist?"

                                          Siehe Posting von @kiotari: Schau in die AGB der jeweiligen Veranstalter. Sie sind hier bei HC direkt aufzurufen.  😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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