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namensänderung=umbuchung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • roadrunner-pgR Offline
    roadrunner-pgR Offline
    roadrunner-pg
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe Forenmitglieder.
    wie ist das eigentlich mit einer Namensänderung ist das gleich zu setzen mit einer umbuchung?
    Danke im Voraus

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kommt auf den Tarif der Airline an.

      Je nach Airline und Tarif kann eine Namensänderung gemacht werden.
      Bei anderen Tarifen ist es eine Umbuchung.
      Und wiederum bei bestimmten Tarifen geht der Weg nur über Storno und Neubuchung.

      LG
      holzwurm

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      • roadrunner-pgR Offline
        roadrunner-pgR Offline
        roadrunner-pg
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ja das hat mir die condor auch gesagt,da ich aber über ein Reisebüro gebucht habe und ich nicht über die einzelheiten des tarifes aufgeklärt wurde,sagte mir die Condor das eine namensänderung nicht möglich ist ausser das Reisebüro würde zugeben das mir nicht gesagt wurde das eine namensänderung nicht möglich ist, was das Reisebüro natürlich nicht zugab.
        nun habe ich im Internet gesehen das eine namensänderung keine umbuchung ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Isabelle-SteveI Offline
          Isabelle-SteveI Offline
          Isabelle-Steve
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          Ich nahm einmal eine Namensänderung vor und musste lediglich einen gewissen Beitrag an Unkosten tragen (etwa um die 30 Euro) und das ganze etwa einen Monat vor Reisebeginn. Die Reise wurde nicht storniert, sondern nur der Name von meinemn Lebensgefährten durch den einer Freundin ersetzt. Hängt wahrscheinlich von der Gesellschaft und auch von den Nationalitäten der jeweiligen Reisenden ab, da sonst noch zusätzliche Probleme mit den Visen/ Einreiserechten auftauchen.
          Isabelle

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • cippoC Offline
            cippoC Offline
            cippo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            aus den condor-agb:

            3.6. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 50,00 € bei Special-Offer-Tarif (bei Flex-Tarif kostenfrei) nach Ausstellung der Reiseunterlagen/Flugscheine zu verlangen. Für den Aktions-Tarif ist keine Namensänderung gestattet. Die Flugscheine werden bei Online-Buchung mit Online-Kreditkartenzahlung oder bei Zahlung per Lastschriftverfahren sofort ausgestellt. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Fluggastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
            Die Benennung einer Ersatzperson ist bis 1 Tag vor Reisebeginn nur für alle Flugstrecken einer Buchung einheitlich möglich. Eine nachträgliche Änderung von Bank- oder Kreditkartendaten ist im Zusammenhang mit einer Namensänderung nicht möglich.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              roadrunner-pg wrote:
              ja das hat mir die condor auch gesagt,da ich aber über ein Reisebüro gebucht habe und ich nicht über die einzelheiten des tarifes aufgeklärt wurde,sagte mir die Condor das eine namensänderung nicht möglich ist ausser das Reisebüro würde zugeben das mir nicht gesagt wurde das eine namensänderung nicht möglich ist, was das Reisebüro natürlich nicht zugab.
              nun habe ich im Internet gesehen das eine namensänderung keine umbuchung ist.

              Jetzt kommt es darauf an:

              Hat das Reisebüro den Fehler gemacht trotz korrekter Angabe, dann muß dies auch das Reisebüro ausbaden.

              Hat Du den Fehler gemacht oder möchtest Du eine Ersatzperson mitnehmen, dann soll ebenfalls das Reisebüro die Änderung vornehmen und die Mehrkosten Dir in Rechnung stellen.

              LG
              holzwurm

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                also ich besteite hier sogar, daß ein Reisebüro von sich aus dazu verpflichtet ist zu erklären, daß eine Namensänderuing kostenpflichtig ist. Wenn alle Möglichen Eventuelitäten berücksichtigt werden müßten wären Stundenlange Erklärungen nötig.

                Anders sähe das natürlich aus, wenn Du konkret gesagt hast, daß der eine oder andere Name noch nicht sicher ist.

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ADEgi wrote:
                  Hallo,

                  also ich besteite hier sogar, daß ein Reisebüro von sich aus dazu verpflichtet ist zu erklären, daß eine Namensänderuing kostenpflichtig ist. Wenn alle Möglichen Eventuelitäten berücksichtigt werden müßten wären Stundenlange Erklärungen nötig.

                  Anders sähe das natürlich aus, wenn Du konkret gesagt hast, daß der eine oder andere Name noch nicht sicher ist.

                  Gruß

                  Berthold

                  Ich glaube mal, daß auch nicht jeder Reisebüromitarbeiter weis bei welchem Tarif ne Namensänderung möglich ist bei welchem nicht. Dazu sind die Unterschiede von Airline zu Airline zu groß und der Tarifauswahl recht breit gefächert.

                  LG
                  holzwurm

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