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Fahrpreisnacherhebung der DB, weil der Tochter ihr Alter nicht geglaubt wurde

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  • aureliaA Offline
    aureliaA Offline
    aurelia
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Meine 14jährigeTochter fuhr gestern mit ihrer Freundin, mit der DB, in den Nachbarort, als sie bei der Rückfahrt kontrolliert wurde, zeigte sie ihren Kinderfahrausweis vor. Der Kontrolleur wollte ihr Alter nicht glauben und nahm ihre Personalien auf, stellte eine Fahrpreisnacherhebung aus und zog den Fahrschein ein. Zuhause stellten wir mit Schrecken fest, daß bei der Rubrik "Fahrschein eingezogen : NEIN " steht, was unwahr ist und uns nun die Möglichkeit nimmt zu beweisen, daß unsere Tochter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

    Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Rat geben
    MfG aurelia

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Einspruch erheben!
      Der Kontrolleur wird schon einen Bericht verfassen.

      Und warum hat sie keinen Schülerausweis mit?
      Kann doch immer mal was passieren und dann weiss keiner wer sie ist.

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • aureliaA Offline
        aureliaA Offline
        aurelia
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Den Schülerausweis hat sie bei ihrer Freundin liegen gelassen, obwohl wir ihr geraten haben diesen immer bei Unternehmungen mitzunehmen. Aber mit 14 hat man oft andere und wichtigere 😉 Dinge im Kopf

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MapprechtsM Offline
          MapprechtsM Offline
          Mapprechts
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Schick doch eine Kopie des Kinderausweises mit dem Schreiben an die Bahn mit.

          Uns ist Ähnliches passiert: Mein Sohn, damals auch 14, wurde im Bus auf der Fahrt von der Schule nach Hause ohne seinen Schülernachweis "erwischt". Hier braucht man so eine Karte, auf der ein Schulstempel ist, das man dort wirklich Schüler ist. Allerdings steht auch auf dieser drauf, daß diese Karte erst ab 15 notwendig ist.

          Ich habe mich dann auch mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb in Verbindung gesetzt, eine entsprechende Karte angefordert, diese wieder kopiert und eine Kopie des Kinderausweises mitgeschickt. Natürlich mit einem sehr freundlichen Brief dazu. Ergebnis war, daß wir keine "Strafe" zahlen mußten.

          LG
          Birgit

          Et kütt wie et kütt!

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