Hotelüberbuchung Ägypten
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Hallo,
wer hat Erfahrung für bezüglich einer Mängelmeldung wegen Hotelüberbuchung? Ein Musterbrief würde mir auch sehr weiterhelfen.Erst am Flughafen in Ägypten habe ich erfahren dass das gebuchte Hotel überbucht sei und ich in ein "besseres" 5 statt 4 * Hotel muss. Dieses Hotel lag jedoch nicht direkt am Strand, AL war im HP-Hotel improvisiert, Zeitverlust durch Umzug nach einer Woche (nur aufgrund Eigeninitiative, RV tat nichts).
Was muss man bei der Formulierung beachten? Gibt es bestimmte Begriffe, welche sind wann richtig? Muss ich die meine Kopie der Beschwerdemeldung (Original vor Ort beim RV) mitschicken oder reicht davon auch eine Kopie aus?Wer hat mit ETI schon Erfahrungen in dieser Hinsicht? Wie kann ich eine Gelderstattung und nicht den Erhalt eines Gutscheins erreichen?
Bin über jeden Tipp dankbar!!!
In der Hoffnung auf zahlreiche Infos
Sabina
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Also ich hatte schon 2 mal Probleme und habe einfach alles sachlich niedergeschrieben und die Kopien der Beschwerden vor Ort reingetan und hab beide Male einen Scheck bekommen , keinen Gutschein.
Einfach alles niederschreiben , wenn Zeugen vorhanden sind , diese aufführen.Kopie reicht aus...
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Hallo Berthold,
warst Du auch in unserer Gruppe der "Umgebuchten"? Wir hatten Siva Grand Beach gebucht und kamen ins Grand Resort. Hattest Du schon Erfolg mit Deiner Beanstandung?
Soll man eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz fordern?Grüße
Sabina
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Sorry Sabine,
aber ich war noch nie in Ägypten. Die Frage war nur darum so treffend, da ich den Veranstalter selbst im Programm habe und von den ETI eigenen Hotels nicht so viele in Frage kommen! Für den "Profi" also kein Problem gut zu raten.
Ansonsten rate ich zu einem Schreiben, das den Sachverhalt darlegt. Schreibt einfch, daß ihr gerne einen Scheck haben wollt, einen Gutschein aber ablehnen würdet, weil Ihr das nächste Jahr nicht nach Ägypten wollt.
Denke die Damen und Herren haben da sicher Verständnis. Gebt auch Eurer Verwunderung ausdruck, wie es sein kann, daß eine Überbuchung bei Veranstaltereigenen Hotels vorkommt.
Ansonsten sollte ein Kopie der Beschwerde reichen. Die Unterschiede, die wirklich relevant für Euch waren bitte genau beschreiben Alles sachlich darlegen, dann klappt das schon. Wichtig: Ihr habt vier Wochen nach Rückankunft Zeit. Diese Frist müßt Ihr unbedingt einhalten.
Gruß
Berthold
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Erstmal danke für all die Antworten!
Eine Frage habe ich noch. Muss ich meine Beschwerde bei ETI vorbringen oder bei dem Online-Reisebüro ei dem ich gebucht habe?
Grüße
Sabina2