Weniger Sterne, Mängel am Hotel, Flugverschiebungen
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Hab folgende Fragen an jemanden, der sich auskennt...

Wir haben im Reisebüro ein Hotel auf Mallorca gebucht, das lt. Katalog 4 Sterne hat. Es hatte aber nur 3 wie wir vor Ort festgestellt haben.
Ein Restaurant in der Clubanlage war schon geschlossen. Eine Strandbar auch. Das Hotel war nur zur Hälfte belegt, es schließt auch Ende Oktober. Weiter war der Pool nicht beheizt und a...kalt, 16 Grad.

Die Zimmer waren feucht und spakig, es hat unangenehm gerochen.
Der Flug wurde von 19:30 Uhr auf 8 Uhr vorverlegt. Das haben wir am Vortag erfahren. Also schnell packen und nachts um halb 5 wurden wir abgeholt. Der letzte Tag war also im Eimer.
Die Erholung von 1 Woche Urlaub auch - und das alles mit Kleinkind!

Für den späten Flug haben wir 250 Euro mehr bezahlt, damit wir am Abend zurück fliegen. Wir haben bewusst nicht den Flieger am Morgen genommen. (Der Hinflug hatte 3 Std. Verspätung)
Das mit dem Flug ist Pech, das habe ich schon mitbekommen. Aber auch wenn man extra mehr dafür bezahlt hat??
Und was ist mit den Mängeln am Hotel und den Sternen, können wir da evtl. was zurück erstattet bekommen???

Ich bin sehr dankbar über Nachrichten und Infos.
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hallo steefi
willkommen im hc forum.
deine fragen kann man so pauschal nicht beantworten. es wäre schön, wenn du uns noch ein paar infos an die hand geben könntest.
verrätst du uns, um welches hotel es sich handelt? das würde enorm weiter helfen.
über welchen veranstalter habt ihr gebucht? -
Hier ein paar antworten auf Deine Fragen:
a.) 4 Sterne (Katalog) 3 vor Ort: im Katalog gibt es keine Sterne, sondern nur Sonnen, Kronen, Waben, usw. ---> Kein Anspruch auf Minderung
b.) wenn das das einzige Restaurant war= Anspruch auf Minderung, wenn es noch eins oder mehrere gab= KEIN Anspruch auf Minderung, Ihr konntet ja Essen. Nicht offene Strandbar= KEIN Anspruch auf Minderung;
Hotel zur Hälfte belegt=KEIN Anspruch auf Minderung
c.)Pool nicht beheizt: steht im Katalog: Pool ist beheizt= Anspruch auf Minderung; steht nur beheizbar oder gar nichts=KEIN Anspruch auf Minderung.
d.)Flugzeiten bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich (siehe div. Threads dazu), übrigends egal wo sie gebucht sind.
e.) Mehrkosten bezahlt = kein Anrecht auf Flugzeiten (siehe d.) )Sorry, aber hier sehe ich Schwarz......
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Dir wurden sicher keine Sterne versprochen sondern Palmen, Seesterne, Punkte, Klötzchen, Weltkugeln......
Die Landeskategorie kann von der Veranstalterkategorie abweichen....
Wurde oben ja schon erklärt....
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@Steffilüne
Du hast also 250 Euro mehr bezahlt für eine Leistung,
die man nicht erbracht hat ? Von diesem Geld hättest Du ja
praktisch noch 1 Woche Urlaub auf Mallorca machen können.In fast jeder anderen Branche würde man es als unseriös
betrachten, für etwas Geld zu berechnen, was man nicht
liefern kann und würde ohne großes Aufsehen zumindest
die offensichtlichen Differenzen vergüten.Pflaumenkuchen ohne Sahne ist
nunmal nicht Pflaumenkuchen mit Sahne.
Tatsächlich gibt es ja für Reiseveranstalter einen Freibrief,
wonach Flugzeiten bei Pauschalreisen unverbindlich sind.Wenn Dir aber aufgrund des Aufpreises eine bestimmte
Fluggesellschaft schriftlich bestätigt wurde, dann wäre dies
wie hier in diesem FOCUS-Artikel (klick) festgehalten, ein Reisemangel.Wenn der spätere Flug allerdings mit der gleichen Fluggesellschaft
durchgeführt wurde, bist Du wieder beim Thema "Flugzeit-Änderung".Das Einzige, was momentan gegen solche "Machenschaften" hilft,
ist die direkte Buchung Deiner Flüge bei Deiner Wunsch-Airline.
Das ist alles andere als unverbindlich - wie bei Pauschalreisen -
und Du hast bei (auch dort nicht ausgeschlossenen) Flugzeitenänderung
zumindest ein Vetorecht:Akzeptieren
oder kostenfrei stornieren
oder auf anderen Flug/Flughafen bei der Airline umbuchen
oder gar Umbuchung auf andere Airline
zu Lasten der Airline, die ihren Vertrag einseitig ändert.So ist zukünftig dann das Risiko gerechter verteilt:
Änderst Du, zahlst Du.
Ändert die Airline, zahlt die Airline.Irgendwann werden manche Reiseveranstalter erkennen,
daß die Leidensfähigkeit von Pauschalreisenden nicht
unendlich ist und besserer Service und Kundenorientierung
die einzigen Chancen für ein solides Wachstum sind.PS: Vielleicht gehört Dein Reiseveranstalter ja zu denen,
die solche Dinge nicht auf sich beruhen lassen.
Teil ihm die Schwachpunkte einfach mit.Gruß privacy
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@ Privacy
es wäre für das gesamte Forum eine Erleichterung, wenn Du mal Deine Schallplatte wechseln würdest, immer die gleiche Musik hält niemand auf dauer aus... wir kennen ja Alle Deine Einstellung und brauchen sie nun wirklich nicht ewig und ewig nochmals.....
Danke -
@ Privacy
......ich denke Du hast noch mehr Facetten drauf, als immer die gleiche Leier....überrasch uns doch alle mal, sonst müßten wir denken, der herr privacy hat nur ein Thema in seinem leben........also überzeug uns von deiner Vielseitigkeit.
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Chiara Saluta wrote:
@ Privacyes wäre für das gesamte Forum eine Erleichterung, wenn Du mal Deine Schallplatte wechseln würdest, immer die gleiche Musik hält niemand auf dauer aus... wir kennen ja Alle Deine Einstellung und brauchen sie nun wirklich nicht ewig und ewig nochmals.....
DankeHallo,
hier muß ich jetzt wirklich mal zustimmen. Ich hatte gerade den gleichen Gedanken. Privacy, es ist ja schön und gut, wenn Du so verreisen möchtest, aber es gibt halt auch Leute, die genau das nicht wollen! Vor allem kann man wirklich darauf wetten, daß und wie Du dich zu Wort meldest.
Sicher hast Du recht bei Leuten, die sich über Flugzeiten beklagen, aber mir fehlt manchmal einfach zumindest der Hinweis auf Nachteile bei deiner Buchungsart.
Frag doch mal die Kunden von Swissair, Aero Flight, Varig, BRA, oder Mahan Air, was diese von ganz oder teilweisen Verlusten duch insolvente Fluggesellschaften halten? Ich finde einfach hier bist Du zu einseitig und wenn Chiara den Beitrag nicht geschriben hätte, dann wäre es diesmal von mir gekommen.
Gruß
Berthold
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Ich fand privacys Beitrag für Otto-Normal-Verbraucher ok für ein Forum.
Ausserdem wundert mich im Gegenzug die Platte einiger die letzten Tage, seitdem bekannt ist das zwei neue Admins ausgewählt werden, soviel unterwürfiges Gefasel ist mir selten untergekommen. Schämt euch. Nix gegen Regelntreue, aber man kann sich auch auf der eigenen Schleimspur überholen. -
aengler wrote:
Ich fand privacys Beitrag für Otto-Normal-Verbraucher ok für ein Forum.Hallo,
um den Beitrag geht es ja auch nicht. Der ist an sich wirklich in Ordnung. Das Problem ist einfach, daß es immer der geliche Beitrag ist, in immer wieder abgewandelter Form. Ich bin jetzt noch nicht allzulange im Forum dabei, habe aber das Gleiche von Privacy schon mindestens 50 mal gelesen.
Nur darum gehts - nicht um den sachlichen Inhalt. Mir zumindest.
Gruß
Berthold
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Steefilüne wrote:
Wir haben im Reisebüro ein Hotel auf Mallorca gebucht, das lt. Katalog 4 Sterne hat. Es hatte aber nur 3 wie wir vor Ort festgestellt haben.soweit ich weiß, bezeichnen die meisten Veranstalter ihre Hotels nach der Landeskategorie und geben ihnen eine eigene im Katalog erklärte Kategorie.
Steefilüne wrote:
Ein Restaurant in der Clubanlage war schon geschlossen. Eine Strandbar auch. Das Hotel war nur zur Hälfte belegt, es schließt auch Ende Oktober. Weiter war der Pool nicht beheizt und a...kalt, 16 Grad....von wie vielen Restaurants war eines geschlossen? Hat ein Hotel z. B. zwei oder drei Restaurants und ist nur mehr halb belegt, könnte eines oder zwei auch ausreichend sein. Hängt natürlich auch von der Beschreibung im Katalog ab!
Ein als beheizbar im Katalog bezeichnetes Pool bedeutet lediglich, dass es über die technische Einrichtung der Beheizbarkeit verfügt. Ob und mit wie viel Grad dann das Pool tatsächlich "beheizt" wird, kann aber der Hotelbetreiber selbst festsetzen. Das kann man nicht als Mangel reklamieren.
Steefilüne wrote:
Die Zimmer waren feucht und spakig, es hat unangenehm gerochen.Könnte eventuell ein Mangel sein. Aber bei Hotels am Meer muss man grundsätzlich mit einer gewissen Feuchtigkeit und Moder... rechnen. Denn im Einfluss der salzigen Luft des Meeres verwittert, vermodert alles wesentlich schneller als bei uns in Mitteleuropa.
Steefilüne wrote:
Der Flug wurde von 19:30 Uhr auf 8 Uhr vorverlegt. Das haben wir am Vortag erfahren. Also schnell packen und nachts um halb 5 wurden wir abgeholt.Könnte eine Verletzung im Sinne der Fluggastverordnung sein. Dazu müsste man aber die genaue Katalogschreibung und das Flugticket kennen.
Steefilüne wrote:
Der letzte Tag war also im Eimer.Erster und letzter Tag gelten im allgemeinen, auch bei Gericht, als Reisetage und nicht als Urlaubstage im Sinne von Erholung. Kein Mangel.
Steefilüne wrote:
Die Erholung von 1 Woche Urlaub auch - und das alles mit Kleinkind!Ich wage zu bezweifeln, dass wegen einer zugegebener Maßen frühen Abreise der Urlaubscharakter und -erholung von zumindest also fünf Tagen dahin sind. Ich meine, hier wäre eine andere mentale Einstellung auf einen kurzen Urlaub, und das ist nun einmal ein siebentägiger Flugurlaub, ratsam. Ich war vier Tage mit dem Auto "auf Urlaub" und habe es sehr genossen, weil ich wusste, dass es 800 km werden, in vier Tagen. Das meine ich mit "mentaler" Einstellung.
Steefilüne wrote:
Für den späten Flug haben wir 250 Euro mehr bezahlt, damit wir am Abend zurück fliegen. Wir haben bewusst nicht den Flieger am Morgen genommen. (Der Hinflug hatte 3 Std. Verspätung)Hier müsste man jetzt wissen:
a) hat man für eine bestimmte Fluglinie aufbezahlt und ist mit der dann nicht geflogen
b) hat man für eine bestimmte versprochene, also zugesagte Zeit, aufgezahlt und hat diese nicht bekommenbei a) angenommen, der frühe Flug ging mit der gebuchten aufgezahlten Fluglinie, dann hat man den Mehrpreis nicht für die Zeit, sondern für die Fluglinie bezahlt (unabhängig von der Zeit).
Aber ich weiß natürlich, wie das in den Katalogen präsentiert wird. Da muss der Laie den Eindruck bekommen, wenn er mehr zahlt, bekommt er garantiert auch die "besseren" Zeiten. Und überliest beispielsweise, dass die Flugzeiten jederzeit noch geändert werden können. Also nur das Versprechen: zahlen Sie ... Euro mehr und Sie fliegen garantiert um .. Uhr wäre jetzt dann ein Mangel gewesen.
Meint
Peter -
Hallo Steffilüne,
der Ausgewogenheit halber hier ein OLG-Urteil, indem festgehalten wurde,
daß Veranstalter sich schon an ihrer Werbung, egal ob Seesternchen,
Sonnen oder sonstwas, messen lassen müssen:Hotel muss angegebener Kategorie entsprechen > Urteil OLG Celle 11 U 170/03 hier klicken<
Reiseveranstalter müssten die Qualität des Hotels an der Kategorie messen lassen, in der sie die Anlage einstufen, befanden die Richter. Bei vier Sternen, Punkten oder Seesternen könne der Urlauber erwarten, dass das Wasser im Pool sauber und das Essen einem gehobenen Standard entspreche. Werde dies nicht erfüllt, könne der Urlauber nach seiner Rückreise den vollen Reisepreis zurückverlangen.
Viele Grüße privacy
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... und ein paar weitere Informationen zum Thema
kurzzeitige Flugzeitänderung bei Pauschalreisen:"Grundsätzlich kann ein Veranstalter die Flugzeit ändern, wenn sich die Verschiebung in vertretbarem Rahmen hält", sagt Prof. Dr. Ronald Schmid, Rechtsanwalt in Frankfurt und Professor für Reiserecht in Dresden. "Das ist der Fall, wenn die Verschiebung den Zuschnitt der Reise nicht wesentlich verändert und den Reisenden nicht ungebührlich belastet." So ist eine rechtzeitig mitgeteilte Vorverlegung des Abflugs am Tage bis zu acht Stunden hinzunehmen. Verkürzt die Änderung die Nachtruhe "unangemessen", kann der Passagier Entschädigung verlangen. Doch die Gerichte urteilen hier sehr unterschiedlich. Einige entschieden bereits ab vier Stunden zu Gunsten des Klägers, andere nicht einmal bei einer Verspätung von fast sieben Stunden".
Der gesamte Artikel kann hier nachgelesen werden:
Wenn die Airline Pläne umwirft - Abendblatt >hier klicken<Bleibt festzuhalten, daß etliche von Dir beschriebenen Punkte
darauf hindeuten, daß ein Reisemangel gegeben sein kann:- Benachrichtigung erfolgte erst Stunden vor Abreise
- Die Abflugzeit änderte sich um mehr als 8 Stunden
- Die Nachtruhe wurde unangemessen verkürzt.
Ihr solltet Euch von Fachleuten beraten lassen,
ganz aussichtslos wird das wohl nicht sein.Gruß privacy
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Was hier völlig im Klagewahn von Privacy unter geht, ist UM WIEVIEL Entschädigung geht es?
Auch treffen die Urteile die hier als Patentlösung präsentiert werden immer nur sehr peripher zu........wie immer...Das dürften bei der angesprochenen Reise weitaus weniger als €100 sein, d.H das Prozessrisiko und die Kosten stehen in gar keinem Verhältnis zum möglichen "Gewinn"....
Die rechtliche Beratung ist da schon teurer als das was potentiell dabei rum kommt...
Und wenn Du dafür zu oft Deine Rechtschutzversicherung belastest, schmeißen die Dich raus und Du hast keinen Versicherungsschutz mehr, wenn es mal um wirklich wichtige Dinge wie z.B. Deinen Job geht....
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Unter dem Az. 11 U 170/03 habe ich auf der HP vom OLG Celle nichts gefunden. Und ohne den genauen Urteilstext ist der Bericht praktisch wertlos, weil die Entscheidungsgründe nicht ersichtlich sind.
Gruß
Manfred
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Weitere Einzelheiten hier:
Falls nicht ausreichend, gibt es noch eine Urteilsabschrift
auf Anforderung beim OLG CelleGruß privacy
PS: Bei der Nennung von Urteilen, die in die jeweilige Richtung tendieren,
kann es sich immer nur um einen ersten Anhaltspunkt handeln.
Eine juristische Bewertung kann nur von Fachleuten vorge-
nommen werden. Dies können durchaus auch
Verbraucherschutzverbände sein, deren
Erstberatung entsprechend günstig
durchgeführt wird. -
schall und rauch........
oder aber viel lärm um nichts ( wer den film noch kennt möge lachen
)aber wie schon erwähnt, Urteile sind EINZELN zu betrachten und taugen NICHTS für den Einzelnen, denn hier gilt Individualrecht und NICHT Kollektivrecht..dass sollte man NIE vergessen.....
aber es macht sich ja immer gut mit Wissen zu prahlen.....nur dass irgendwann der Schuß nach hinten losgeht.....