Geschenkte Reise Stornokosten
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Ich habe auch mal eine rechtliche Frage:
Meine Eltern haben von einem Buchclub eine Reise geschenkt bekommen, weil sie in diesem schon so lange Mitglied sind.
Nun ist mein Vater krank geworden und kann diese Reise nicht antreten.
Ich habe jetzt beim Veranstalter nachgefragt, was jetzt zu tun ist und ob jemand anderes in der Familie diese Reise antreten könnte.
Der Veranstalter teilte mir daraufhin mit, dass eine Übetragung nicht möglich wäre und pro Person eine Stornogebühr von 89,00 Euro fällig würde.....
Was meint Ihr dazu ist es bei einer geschenkten Reise zulässig Stornogebühren zu verlangen - auch vor dem Hintergrund, dass ja ein anderer bereit wäre diese Reise zu übernehmen ???
Vielen Dank schon mal für Eure Meinung
Marcel
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Zwischen dem Geschenk/Werbemaßnahme des Buchclubs
(der praktisch auch nur vemittelt hat und nicht der Veranstalter ist?)
und der Teilnahme liegt die Unterschrift unter den Reisevertrag
und somit liegt die Anerkennung der Teilnahmebedingungen des Veranstalters vor. Daher kann entsprechend eine Stornogebühr anfallen.Schau noch mal in die Bedingungen. Der 2. Punkt, wonach eine
Ersatzperson nicht in den Vertrag eintritt, ist da schon fraglicher.
Das dürfte nicht so einfach abzulehnen sein. Wenn da allerdings
eine Änderungsgebühr von sagen wir mal auch 89 Euro entsteht ... -
Nein, da bin ich aber anderer Ansicht:
In diesem Fall handelt es sich um eine Reisebuchung zugunsten Dritter:
Vertragspartner vom Reiseveranstalter was Zahlung anbelangt wurde der Buchclub
Nutznießer der Leistungen wurde das Ehepaar, das aber keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen hat.Das Ehepaar kann daher nicht mit Stornogebühren belangt werden, sofern diese nicht mit dem Buchclub vereinbart waren! Andererseits kann das Ehepaar aber während des Urlaubs auf Erfüllung der Leistungen bestehen bei Nichterfüllung Gewährleistung verlangen. Da es aber keine Zahlungen getätigt hat, könnte es keine Preisminderung geltend machen. Diese kann nur der Vertragspartner = Buchclub geltend machen!
Klartext: hat der Buchclub die Reise geschenkt und es wurden keine Stornovereinbarungen getreten und treten die Beschenkten die Reise nicht an, so kann man von den Beschenkten jedenfalls die Stornogebühren nicht verlangen
meint
Peter -
vielen dank ihr beiden für die tipps.....
ich würde rein vom logischen auch zu der meinung von peter tendieren, denn wir sind ja tatsächlich nicht die vertragspartner des reisebüros sondern der buchclub, der uns diese reise geschenkt hatte.....
na mal sehen was jetzt dabei heraus kommt...
grüsse marcel
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Der Buchclub hat sich abgesichert.......wenn Du die "geschenkten" Ausflüge nicht machst kostet es auch Geld....der Storno steht mit Sicherheit auch im Kleingedruckten....die Beschenkten haben mit Sicherheit einen Vertrag unterschrieben und sind somit an die Vereinbahrungen gebunden...
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Thorben-Hendrik wrote:
Der Buchclub hat sich abgesichert.......wenn Du die "geschenkten" Ausflüge nicht machst kostet es auch Geld....der Storno steht mit Sicherheit auch im Kleingedruckten....die Beschenkten haben mit Sicherheit einen Vertrag unterschrieben und sind somit an die Vereinbahrungen gebunden...woher weißt du das ?
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Es geht hier um eine geschenkte Reise aufgrund langjähriger Mitgliedschaft.
Wieso soll dann das Buchclubmitglied eine Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter haben?
Ein Buchclub kann nicht verlangen, daß man eine geschenkte Reise antritt.
In meinen Augen sind die Stornokosten ein Problem zu lasten des Buchclubs.
LG
holzwurm -
Ich glaube eher, dass es sich bei diesem "Geschenk" um die allseits bekannte "Woche Hotelaufenthalt mit HP und Rundreise vorzugsweise in der Türkei" handelt, bei dem man für den Flug selber sorgen bzw. diesen "zu äußerst günstigen Vorzugspreisen" beim Veranstalter buchen muss.
Und wenn der Beschenkte Letzteres getan hat, dann ist die Sache, so wie vom Thread-Öffner geschildert, m. E. rechtens.
LG
Sokrates
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Glauben, lieber Sokrates, können wir in Kirchen!
Was wir hier bisher wissen:
- langjährige Mitgliedschaft
- Schenkung
um welche Art von Reise es sich handelt, ist nicht bekannt
ob und was unterschrieben wurde, ist nicht bekanntsomit kann man bei diesem Stand der Dinge von einem Vertrag zugunsten Dritten sprechen und - siehe mein erstes Posting. Punkt.
Alles weitere können wir erst nach weiteren Details "bestimmen", gell!
Peter
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Hallo Peter !
Aber mal ehrlich, was Sokrates geschrieben hat, entspricht doch eher der Realität ! Wer kennt sie nicht, diese Schreiben : "Aufgrund ihrer langjährigen Mitgliedschaft, möchten wir Ihnen ein besonderes Geschenk machen....." BlaBlähBlubb....
Im Kleingedruckten stehen dann die diversen "Extras". So richtig zu verschenken hat doch heute keiner mehr was !Mal schaun, ob sich die Threaderöffnerin noch mal meldet. Ich kanns nicht glauben, daß da so einfach was ohne Wenn und Aber hergeschenkt wird.
LG
Kidir
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Der Threaderöffner meldet sich noch einmal....

@Holzwurm so sehe ich den Sachverhalt eigentlich auch
Anbei noch ein Paar Angaben zu diesem Thema:
Es handelt sich tatsächlich um eine geschenkte Reise in die Türkey, aufgrund einer sehr langen Mitgliedschaft meiner Eltern in einem Buchclub....
Im Gegensatz zu den sonstigen hier von usern aufgeführten Angeboten ist diese Reise - auch der Flug und die Ausflüge - kostenlos.....
Die Reisebestätigung enthält in den Reisebedingungen logischerweise auch Hinweise auf Kostenerstattung für nicht angetretene Reisen.
Diese sind aber in % vom Reisepreis angegeben.....Wenn diese Reise aber kostenlos ist - von welchem Betrag wird denn dann das Storno berechnet

Und wenn der Veranstalter tatsächlich Stornokosten verlangen darf - darf er dann auch eine Übertragung verweigern?
Grüsse
Marcel -
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Reicht es nicht, dass man dem Beschenkten einfach irgendwelche Bedingungen zuschickt, ohne dass diese vom Beschenkten bestätigt werden!
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Selbst wenn der Beschenkte selbst die Reisebestätigung erhalten hat, ist der Reisevertrag nicht mit diesem abgeschlossen worden.
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Wie Marcel schreibt: wenn man gar nicht weiß, was die Reise gekostet hat, kann man keine Stornogebühren vereinbaren.
Beispiel:
Eine Firma schenkt ihrem Mitarbeiter eine Reise, die dieser nicht antreten kann und möchte umbuchen. Das aber geht beispielsweise nicht mehr oder nur zu den Bedingungen: stornieren und neu buchen (weil schon innerhalb des letzten Monats vor Abflug).Da wird sich der Mitarbeiter aber auch schön bedanken, wenn er nun die Stornogebühren bezahlen müsste, sofern ihn nicht sein Chef schriftlich bestätigen hat lassen, dass er, der Beschenkte, im Falle einer Stornierung oder Änderung die Kosten selbst zu tragen hat.
Ansonsten muss der Vertragspartner = Firma diese Kosten zahlen. Pech.
So und nicht anders ist es, wenn sonstige rechtskräftige Vereinbarungen fehlen.
Erklärt
Peter -
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habe eine mahnung v. creditreform erhalten,angeblich f. eine geschenkte reise v. aventia 2018.
soll jetzt stornokosten überweisen v. 2018.kann mich nicht erinnern ,das ich sie angenommen habe .
keine unterlagen o. eine email erhalten . wie verhalte ich mich. -
Hier geht es zum Aventia Thread klick
Bitte dort Beitrag einfügen, danke sehr.

