."..oder gleichwertige/vergleichbare Fluggesellschaft", wem ist das schon passiert und wie war es?
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Hallo,
habe gerade mal wieder einen Reisekatalog (aus dem Supermarkt) in der Hand gehabt und las da folgendes: "Flug mit Lufthansa (oder vergleichbar ) in der Economy Class..."
Mich würde mal interessieren, wer von Euch schon mal mit einer "vergleichbaren" Airline fliegen mußte und ob diese wirklich "vergleichbar" zur ursprünglichen Airline war.
Gruß, Silvi! -
Was vergleichbar ist, weiß nur der Veranstalter und legt dies auch fest....aber es ließt sich eben besser als wenn man "irgendeine Linienfluggesellschaft" schreibt......
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Würde mich da nicht drauf verlassen.
Eine Tante von mir hatte eine Türkeireise gebucht,Flug mit SunExpress oder gleichwertig.
Geflogen ist sie mit Onur Air.
2 Jahre später Reise nach Fuerteventura gebucht,Flug mit LTU oder gleichwertig.
Geflogen ist sie mit Cirrus/Futura Airlines. -
Thorben-Hendrik wrote:
Was vergleichbar ist, weiß nur der Veranstalter und legt dies auch fest....aber es ließt sich eben besser als wenn man "irgendeine Linienfluggesellschaft" schreibt......Genauso ist es -mit Lufthansa oder Swiss werben und dann mit XY-Airlines fliegen. Die RV bringen es wohl auf einen einfachen Nenner bei der Vergleichbarkeit:
- es muss Sitze drinhaben
- das Flugzeug muss nach Flugzeug aussehen
- das servierte Brötchen sollte nicht von vor-vorgestern sein
- der Pilot sollte den Weg ans Ziel in etwa kennen
Was für die RV viel wichtiger ist und absolut nicht vergleichbar ist, ist wohl der Preisunterschied zwischen den für die Werbung bevorzugten Airlines und den dann tatsächlich geflogenen "Kisten".
Gruss Markus
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Na ja, wenn ich werbe mit "LH oder vergleichbar" dann sollte das schon eine andere rennomierte Linien-Airline und nicht Never-Come-Back-airways sein. Alles andere ist unlautere Werbung und kann entsprechend belangt werden.
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santamarinello wrote:
Na ja, wenn ich werbe mit "LH oder vergleichbar" dann sollte das schon eine andere rennomierte Linien-Airline und nicht Never-Come-Back-airways sein. Alles andere ist unlautere Werbung und kann entsprechend belangt werden.Aber wer legt denn fest, welche Airlines "rennomiert" sind und welche sind die die nicht zurückkommen? Erst wenn eine auf der EU- oder Ländersperrliste ist, ist sie nicht zumutbar.
Gruss Markus
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Nun, Markus, die deutsche Verbraucherschutz-Rechtsprechung und auch Gesetzgebung ist sehr restriktiv und eher Verbraucherfreundlich (weiß nicht wie das in der Schweiz gehandhabt wird). Wenn ich also mit "LH oder vergleichbar" buche und dann mit, sagen wir mal, Onur Air losgeschickt werde kann ich den Veranstalter mit einer recht großen Aussicht auf Erfolg verklagen. Vergleichbar heißt "selber Standard". Die Air Frace, British Airways, KLM, alitalia oder auch SAS (um nur mal ein paar Beispiele zu nennen) wären "vergleichbar". Ryanair oder Easy Jet eben nicht.
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santamarinello wrote:
Nun, Markus, die deutsche Verbraucherschutz-Rechtsprechung und auch Gesetzgebung ist sehr restriktiv und eher Verbraucherfreundlich (weiß nicht wie das in der Schweiz gehandhabt wird). Wenn ich also mit "LH oder vergleichbar" buche und dann mit, sagen wir mal, Onur Air losgeschickt werde kann ich den Veranstalter mit einer recht großen Aussicht auf Erfolg verklagen. Vergleichbar heißt "selber Standard". Die Air Frace, British Airways, KLM, alitalia oder auch SAS (um nur mal ein paar Beispiele zu nennen) wären "vergleichbar". Ryanair oder Easy Jet eben nicht.Ok, aber ich würde mich schon bedanken, wenn ich statt Lufthansa mit Iberia oder Alitalia auf Langstrecke geschickt werden würde. Die wären für mich schon nicht mehr vergleichbar. Aber das wäre wohl nur meine persönliche Ansicht und hätte im Streitfall keinen Wert.
Bei uns in CH werden eigentlich nur die "Sonderangebote" mit vergleichbaren Airlines beworben. Die sonstigen RV geben recht konkrete Fluglösungen an, darum wird wohl auch das Preisniveau ab Zürich eher höher sein. Bei Charter ab der Schweiz sind schon einige "Ausländer" auf die Nase gefallen, weil die die Maschinen nicht voll kriegten. Am liebsten fliegen wir immer noch wenn ein Kreuz drauf ist...

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Im Klartext:
Wer sich auf derartige Werbeversprechen einläßt, muß mit allen
- wie vorstehend schon beschrieben - Möglichkeiten rechnen.
Rechtlich auf unsicherem Terrain, bleibt nur die Möglichkeit
entweder eine verbindliche Zusage einer bestimmten Airline
zu bekommen (schwierig bis unmöglich bei Veranstaltern)
oder als Ausweichmöglichkeit ggf. den Flug
bei der Airline selber einbuchen.