Geschäftsgebahren der WIZZAIR
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Wir haben im Oktober zwei Flüge von Dortmund nach Bukarest, mit WIZZAIR, gebucht.
Den Hin- und Rückflug für 75 € pro Person.
Jetzt, etwa 5 Wochen vor dem Abflug, storniert die WIZZAIR den Flug und bietet eine Alternative, zwei Tage später, an.
Den geplanten Termin, am Morgen des zweiten Tages, können wir nun vergessen. Den Transfair vom Flughafen zumTielort müssen wir jetzt neu organisieren und "teuer" bezahlen.
Den Zubringerflug nach Dortmund müssen wir jetzt ebenfalls umbuchen (pro Person 25 Euro)!
Kann uns da das neue, Europäische Reiserecht, helfen?VIELE GRÜSSE und SCHÖNE FEIERTAGE!!
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Hallo,
die EU-Verordnung 261/2004 greift da nicht. Erst wenn Flüge ab 14 Tage
vor Abflug storniert werden. Du könntest gegenüber Wizzair auf dem
gebuchten Flugtermin ( Vertragsrecht - Fixtermin - Details unter Schlichtungsstelle.mobilitaet.de ) zwar bestehen, aber ob dort schnell eine Einigung zustandekommt, ist zumindest fraglich. Dazu Wizzair auffordern, Dich auf einen dieser Flüge kostenfrei einzubuchen, da der neu vorgeschlagene Termin für Dich nicht infrage kommt.Empfehlung:
Wizzair (zumindest den Hinflug) aufgrund deren Änderung kostenfrei stornieren und schauen, ob alternativ Buchung Köln-Bukarest mit GermanWings oder Stuttgart/Köln-Bukarest mit Blue-Air besser passen.
Vielleicht ist das unter dem Strich günstiger als Umbuchung
des Zubringers und geänderte Transferzeiten vom Flughafen.
Wenn Du die Änderungen selber durchführst, könntest Du
auch noch versuchen, die entstandenen Mehrkosten von
Wizzar erstattet zu bekommen. Dazu müßtest Du Wizzair
aber über Deine beabsichtigten eigenen Umbuchungen
informieren und ihnen die zeitliche Chance lassen,
selber aktiv zu werden. Aber besser darauf
einstellen, daß die Kosten von dort nicht
problemlos übernommen werden.Viel Erfolg und ein schönes Weihnachtsfest.
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Ist schon schade, dass die Fluggesellschaften beinahe machen können was sie wollen und wie sie es wollen.
Planbar ist damit, eine Geschäftsreise oder ähnliche dann nicht mehr!Schöne Feiertage und guten Rutsch ins neue Jahr!
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Die Schlichtungsstelle ist ein zahnloser Papiertiger , in der Praxis bringen die einen nicht wirklich weiter, weil die Airlines den Spruch nicht annehmen müssen.
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sonderpreis2000 wrote:
Jetzt, etwa 5 Wochen vor dem Abflug, storniert die WIZZAIR den Flug und bietet eine Alternative, zwei Tage später, an.Ich dachte, im Fall einer unzumutbaren Änderung der Flugzeiten ist die Airline verpflichtet, die Passagiere auf Ersatzflüge - auch mit anderen Airlines - umzubuchen?!

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Genau so etwas hätte ich auch erwartet.
Das Problem ist aber wohl, dass die Alternative vom 5fachen bis zum 25fachen des WIZZAIR-Preises kosten.Schade nur, dass man sich gar nicht auf den Flugplan verlassen darf (scheinbar)!!
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Ich hatte im Januar einen ähnlichen Fall. Bangkok Airways hatte meine Strecke von Hangzhou nach Bangkok einfach eingestellt. Selbstredend, ohne irgendwelche Faxen haben sie mich auf Flüge anderer Linien umgebucht, bin dann über den Umweg Hong Kong nach Bangkok geflogen.
Und mit AB hatte ich auch einmal einen ähnlichen Fall. Der Hinflug wäre von SA auf FR vorverlegt worden und der Rückflug von mittags auf morgens. Damals hab ich mich - weil ich's noch nicht besser wusste - auf ein kostenloses Storno eingelassen und mir neue Flüge gesucht.
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Gib es denn eine rechtliche Handhabe??
Kann man sich da auf Urteile oder Gesetztestexte berufen??
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Klar Du kannst versuchen in Rumänien Deinen €75.- Flug einzuklagen...und in 3-4 Jahren hast du dann Dein Urteil...wie immer das dann auch ausgeht...
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Hallo T._H.
man mag ja von Deinen Kommentaren halten, was man will, aber jetzt schon der zweite Fehler innerhalb kürzester Zeit! Bist außer Form heute?
Um Dich aufuklären: WIZZAIR ist eine polnische Fluggesellschaft. Außerdem meine ich hier auch schon gelesen zu haben, daß wenn eine Fluggesellschaft Tickets in Deutschland verkauft, diese auch dort verklagbar ist.
Im Übrigen ist das halt das Los, wenn man Billigflieger bucht. Diese stellen halt schnell mal unrentable Verbindungen ein oder reduzieren die Frequenzen. Die können es sich halt nicht leisten mit halbleeren Maschinen durch die Gegend zu fliegen.
Dies ändert aber nach meiner Meinung nichts am Anspruch auf eine Ersatzbeförderung.
Gruß
Berthold
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Das Resultat bleibt das Gleiche...Du findest nicht einmal einen Anwalt der das einklagt....es lohnt einfach nicht....ergo aussichtslos...
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Da haben wir den Salat....man weiß noch nicht mal WO man klagen soll

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CaptainJarek wrote:
Auch wenn es bei den Reisebüros im Ruhrgebiet gerne heißt: "Mit der Wizz nach Kattowitz" ( Wortspiel! ), so ist das aber trotzdem eine Airline aus Ungarn und nicht aus Rumänien oder Polen.Viele Grüße!
FAST richtig...

Die Wizz Air Hungary Airlines Ltd. kommt aus Ungarn; es gibt daneben aber eine eigenständige bulgarische Airline, die WIZZ AIR BULGARIA AIRLINES. Es kommt darauf an, bei welcher Airline man bucht!
Sonst würde wohl kaum in den AGB folgender Satz stehen:
Flugbuchungen, die für Wizz Air Bulgaria (Code der Fluggesellschaft: 8Z) vorgenommen wurden, können nicht auf Flüge von Wizz Air Hungary (Code der Fluggesellschaft: W6) umgebucht werden. Flugbuchungen, die für Wizz Air Hungary (Code der Fluggesellschaft: W6) vorgenommen wurden, können nicht auf Flüge von Wizz Air Bulgaria (Code der Fluggesellschaft: 8Z) umgebucht werden.
