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Reiserücktrittsversicherung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • schwarze_dameS Offline
    schwarze_dameS Offline
    schwarze_dame
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir wollten im November zu viert nach Ägypten fliegen. Zwei Tage vor Reiseantritt ist mein Vater ganz plötzlich verstorben und ich musste für meine Person die Reise stornieren. Hatten eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt bei Schauinsland abgeschlossen.
    Naja, und irgendwie sehe ich gar keinen Stich mehr...
    Mein Zimmergenosse sollte dann auf einmal einiges mehr zahlen, da er dann eben ein Einzelzimmer hat. Weiterhin wurde uns bei Abschluss der Versicherung gesagt, dass im Falle einer Stornierung der gesamte Reisepreis erstattet wird.
    Bis jetzt habe ich nur einen Teil wiederbekommen, den Mehrpreis für das Einzelzimmer wurde einfach einbehalten.
    Mein Reisebüro hat dort nun angefragt, was mit dem Rest sei, man meinte, eigentlich würde mir dieses Geld nicht zustehen, aber aus Kulanz würde mir man dieses überweisen?!
    Kann mich einer aufklären, wie das abläuft? Jeder erzählt einem etwas anderes und ehrlich gesagt, fühl ich mich echt etwas versch... In deren Geschäftsbedingungen ist das auch alles etwas schwammig formuliert und alles sehr kurz und knapp.

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      So wie es jetzt läuft scheint es richtig zu sein...genaues steht in Deinen Versicherungsbedingungen.

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • schwarze_dameS Offline
        schwarze_dameS Offline
        schwarze_dame
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...und genau diese Versicherungsbedingungen sind so kurz und knapp formuliert, dass man daraus auch nicht schlauer wird. Aber soll ja sicher auch so sein... (und das nicht ohne Grund)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-Hendrik
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das mag schon sein.....aber dann wird es auch schwer hier die RICHTIGE Antwort zu ermitteln...so als Ferndiagnose....

          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

          [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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          • maximaxM Offline
            maximaxM Offline
            maximax
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            schwarze_dame wrote:
            ....Hatten eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt bei Schauinsland abgeschlossen.
            ...

            schwarze_dame,

            Schauinsland ist nicht der Versicherungsgeber, sondern nur der Vermittler. Schau mal in die Versicherungsunterlagen, die Du von Schauinsland bekommen hast, um welche Versicherungsgesellschaft es geht. Und verlange dann die Deinen Vertrag betreffenden ausführlichen Versicherungsbedingungen. Wie mein Vorredner Th.H. schon sagte, kommt es ganz darauf an, was diese Bedingungen ausagen.

            Suaviter in modo, fortiter in re.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Schwarze Dame,

              Es sieht wohl so aus, daß der Versicherer TAS sein dürfte. Laut Katalog ist eine Versicherung sowohl mit, als auch ohne Selbstbehalt möglich.

              Hier könnte auch ein Fehler der Buchung vorliegen.

              Der Mehrpreis für das Einzelzimmer ist, sofern vom Veranstalter verlangt, korrekt. Diesen sollte aber die Versicherung ebenfalls übernehmen, da Du denen ja letztlich Geld gespart hast, da zumindest eine Person geflogen ist. Daher eventuell auch die Kulanzregelung des Veranstalters, da die Versicherung diesen Betrag intern kaum bezahlen dürfte.
              Falls gemeinsam gebucht und versichert hätten sogar alle vier stornieren dürfen!

              Also: Versicherung prüfen. Hat das Reisebüro die Versicherung mit SB abgeschlossen, obwohl die andere gewünscht war, dann wäre wohl dieses Dein Ansprechpartner.

              Gruß

              Berthold

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ADEgi wrote:
                Der Mehrpreis für das Einzelzimmer ist, sofern vom Veranstalter verlangt, korrekt.

                ist nicht korrekt, den Stornogebühren sind die pauschale Abfindung für entgangenen Gewinn, Gebühren und Kosten, die der Reiseveranstalter hat bzw. bei Erfüllungsgehilfen zu bezahlen hat.

                Das heißt im Klartext: wenn zwei Personen buchen und nur eine im Hotel ankommt, dann zahlt halt die andere die Person die vereinbarte Stornogebühr, aber der Gereiste SICHER NICHT einen Einzelzimmerzuschlag!

                Da habe ich schon ein paar Mal Reiseveranstalter höflich aber sehr bestimmt darauf hingewiesen...

                Und natürlich bleibt noch die Möglichkeit, bei bereits höheren Stornogebühren die Versicherung um Ersatz des Einzelzimmerzuschlags zu bemühen, wenn der RV uneinsichtig ist und man jetzt nicht gleich klagen will (--> 100 % Erfolgschancen!).

                Meint
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-Hendrik
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Klingt wirklich gut und ist absolut klar....

                  [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                  [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                  • wukovitsW Offline
                    wukovitsW Offline
                    wukovits
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ mosaik

                    Ich hätte auch einige Fragen zu Reiserücktrittsversicherungen.

                    1. Die beigegten Versicherungsbedingungen tragen die Überschrift:
                      "Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherungs AG für
                      STA - Austria nach Tarif VB-UR STA - A2007 RS.
                      Die folgenden Erleuterungen strotzen jedoch vor Bezeichnungen welche sich eindeutig auf Deutschland beziehen.
                      So ist zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit und nicht vom österreichischen Gegenstück dem Arbeitsmarktservice die Rede.
                      Muß ich auf Grund dieser Tatsache im Ernstfall mit Problemen rechnen?

                    2. Die Versicherung welche ich für meinen Urlaub abgeschloßen habe zahlt auch im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes.
                      Gilt hierbei als Stichtag der Tag an dem die Kündigung ausgesprochen wird oder der Tag an dem das Beschäftigungsverhältnis endet? (ich habe momentan 45 Tage Resturlaub stehen)

                    3. Nach österreichischem Recht sind Urlaubstermine nur dann verbindlich wenn der Urlaubsantrag mindestens 13 Wochen vor Urlaubsantritt eingereicht und bewilligt, oder zumindestens nicht widersprochen worden ist.
                      Gibt es Reiserücktrittsversicherungen welche auch dann zahlen wenn der Unternehmer im Falle eines kurzfristiger eingereichten Urlaubes von seinem Recht Gebrauch macht die Urlaubsbewilligung zu widerrufen?

                    Gruß
                    Karl

                    Gruß
                    Karl

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      wukovits wrote:

                      1. Die beigegten Versicherungsbedingungen tragen die Überschrift:
                        "Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherungs AG für
                        STA - Austria nach Tarif VB-UR STA - A2007 RS.
                        Die folgenden Erleuterungen strotzen jedoch vor Bezeichnungen welche sich eindeutig auf Deutschland beziehen.
                        So ist zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit und nicht vom österreichischen Gegenstück dem Arbeitsmarktservice die Rede.
                        Muß ich auf Grund dieser Tatsache im Ernstfall mit Problemen rechnen?

                      Eine deutsche Versicherung hat Bedingungen für einen österreichischen Anbieter erstellt. Es gelten die in diesen Bedingungen angeführten Konditionen. Richten sich diese nach deutschem Recht, so gilt deutsches Recht.

                      wukovits wrote:
                      2) Die Versicherung welche ich für meinen Urlaub abgeschloßen habe zahlt auch im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes.
                      Gilt hierbei als Stichtag der Tag an dem die Kündigung ausgesprochen wird oder der Tag an dem das Beschäftigungsverhältnis endet? (ich habe momentan 45 Tage Resturlaub stehen)

                      Wird man gekündigt und hat bereits eine Reise gebucht und kann man diese nun nicht mehr antreten, weil das Geld anderwertig gebraucht wird, so muss man unverzüglich nach Erhalt der Kündigung den Reisevertrag kündigen und die Versicherung verständigen. Eine gewisse Bedenkzeit, abhängig auch vom Reisebeginn wird man hier aber sicherlich dem Kunden einräumen müssen.

                      Somit hängt die Übernahme der Stornokosten nicht mit dem Ende des Dienstverhältnisses zusammen, sondern mit dem Zeitpunkt des Eintritts des ''Schadenereignisses '' (=Kündigung)

                      wukovits wrote:
                      3) Nach österreichischem Recht sind Urlaubstermine nur dann verbindlich wenn der Urlaubsantrag mindestens 13 Wochen vor Urlaubsantritt eingereicht und bewilligt, oder zumindestens nicht widersprochen worden ist.
                      Gibt es Reiserücktrittsversicherungen welche auch dann zahlen wenn der Unternehmer im Falle eines kurzfristiger eingereichten Urlaubes von seinem Recht Gebrauch macht die Urlaubsbewilligung zu widerrufen?

                      Eine Reiserücktrittsversicherung wird dann die Stornokosten übernehmen müssen, wenn der Arbeitnehmer einen "gültigen" Nachweis erbringen kann, dass sein Urlaub ordnungsgemäß genehmigt war. Dies hat nichts mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Inanspruchnahme des Urlaubs zu tun!

                      Meint Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • wukovitsW Offline
                        wukovitsW Offline
                        wukovits
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ Mosaik

                        Danke für die schnelle Antwort.
                        Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Ablehnungsgrund bereits in den Versicherungsbedingungen eingebaut da für mich das Arbeitsmarktservice und nicht die Bundesagentur für Arbeit zuständig wäre.
                        Folglich könnte ich die geforderte Bestätigung nicht beibringen.

                        Gruß
                        Karl

                        1 Antwort Letzte Antwort
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