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Mit 16 allein nach Ägypten?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ägypten
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  • ShellyS Offline
    ShellyS Offline
    Shelly
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo
    Kann mir jemand sagen ob mein Freund 16 mit mir 16 und meinen Eltern nach Ägypten fliegen darf ,natürlich erlauben es die Eltern von mein Freund.Was braucht man wenn es geht.?Hat da schon jemand Erfahrung??
    LG Shelly

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    • wally/xW Offline
      wally/xW Offline
      wally/x
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Shelly,

      wir benötigen für unser 9jähriges Enkelkind eine Vollmacht mit der Übertragung des Sorgerechts für den Ägyptenurlaub.
      Muss von jedem Elternteil unterschrieben sein.

      Vielleicht hilft dir das weiter.

      LG

      Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

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      • gabriellaG Offline
        gabriellaG Offline
        gabriella
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        salam shelly ich denke eine signierte einverständniserklärung der eltern deines freundes müsste genügen 😉 und vielleicht noch eine erklärung deiner eltern das sie für ihn haften,wärend des urlaubs, da ihr beide noch nicht volljährig seid! 😉 lg.gabriella

        • gabriellas reiseseiten * i ♥ egypt *
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        • datubD Offline
          datubD Offline
          datub
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich denke, eine solches "Schriftstück" sollte durchaus ausreichend sein.
          Außerdem sollte es ihn nicht stören, wenn du desöfteren die Blicke von Ägyptern, sei es im Hotel oder außerhalb, auf dich ziehst :p. In Anbetracht all meiner bisherigen Erfahrungen und deinem Bild in der ID scheint mir die Wahrscheinlichkeit dafür recht hoch ;).

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • FrankenstephanF Offline
            FrankenstephanF Offline
            Frankenstephan
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Um sicher zu gehen nehmt eine Kopie seiner Geburtsurkunde mit. Hier stehen seine Eltern drin und zusätzlich noch Kopien der Reisepässe bzw. Personalausweise seiner Eltern zwecks Unterschriftsvergleich für die Vollmacht.

            Und um ganz sicher zu gehen, färbe deine Haare schwarz vorm Abflug, gell datub... 😉 (sorry für dieses OT!!!)

            Gruß
            Stephan

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            • *Vievien*40w* Offline
              *Vievien*40w* Offline
              *Vievien*40w
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Stimmt, ne Kopie der Geburtsurkunde ist wichtig. Denn.........meine Kinder haben noch den Zunamen meines verstorbenen Mannes und ich habe wieder geheiratet und habe dessen Familienname angenommen. Hier in Deutschland an der Passkontrolle haben wir erstmal nur die Reisepässe und die Kinderpässe vorgelegt. Und es kam wie es kommen musste: Zum Glück hatte ich mir so was schon gedacht. Ich hatte ne Geburtsurkunde von den Kindern mit und noch nen Auzug das ich wieder geheiratet habe. Voila.....schon kappte es.
              In Deinem Fall auf jeden Fall ne Einverständniserklärung seitens seiner Eltern (jeder muss unterschreiben, ist wichtig!!!!!!!!!!!!!) und ggf. wirklich noch ne Kopie derer Reisepässe und Kopie der Geburtsurkunde. Komplettpaket...aber erstmal auf Nummer sicher gehen !!!!!

              ...@datub@hugo ....keine Frühlingsgefühle beim Anblick eines solch jungen, netten Mädel 😉 😉 😉 😉 😉 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FrankenstephanF Offline
                FrankenstephanF Offline
                Frankenstephan
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das vielleicht schon Vievien, aber sie würde mich alten **** nur auslachen...

                Da wärst dann du mit deinem hübschen Avatar schon interessanter! 😉

                OT ganz schnell wieder aus...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ShellyS Offline
                  ShellyS Offline
                  Shelly
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  😃 danke an alle 🙂
                  ich war schon 4 mal in ägypten also weiß ich was wiedermal auf mich zukommt 😛 😆
                  hab ja daddy als bodyguard dabei 😛

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • FrankenstephanF Offline
                    FrankenstephanF Offline
                    Frankenstephan
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Na, dann wisst ihr ja was ihr alles mitnehmen solltet. Dann gibts auch keine Probleme!

                    Viel Spaß im Urlaub und ich bin schon gespannt darauf wie du mit schwarzen Haaren ausschaust... 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • sirionS Offline
                      sirionS Offline
                      sirion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Shelly wrote:
                      Hallo
                      Kann mir jemand sagen ob mein Freund 16 mit mir 16 und meinen Eltern nach Ägypten fliegen darf ,natürlich erlauben es die Eltern von mein Freund.Was braucht man wenn es geht.?Hat da schon jemand Erfahrung??
                      LG Shelly

                      drafst du ich warletzte jahr sommer auhc mit meiner Freundi , sie 6 ich war 17 in Ägypten mit meinem VAter du must nurzu rsicherheit einene Wish mit habe wo di älter bestätigen das er mit dir fahren darf von den ELtern unterschrieben , und in Englischersprache aber beu uns wollte es auch keiner wissen , gibt keine probleme

                      Ich liebe urlaub !!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ShellyS Offline
                        ShellyS Offline
                        Shelly
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ja ich hab jetzt nochn problem 😄
                        mein freund seine eltern sind getrennt reicht des dann
                        wenn er nur die bestättigung von seinem dad hat ?
                        oder brauch ich umbedingt beide elternteile ?
                        Shelly 😃
                        achja meine haare sind mittlerweile dunkelblond 😛

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • roninR Offline
                          roninR Offline
                          ronin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wer ist denn dann für den Minderjährigen zuständig? Die Minderjährige?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • WeWaW Offline
                            WeWaW Offline
                            WeWa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ Shelly

                            Es hängt davon ab wer das Sorgerecht von Deinem Freund hat und das Aufenthaltsbestimmungsecht.

                            Wenn seine Eltern beide das Sorgerecht haben müssen auch beide Ihr Einverständnis geben.
                            So wie Du fragst lebt Dein Freund wohl bei seinem Vater!?

                            Dann müßte beides bei Ihm (Vater) liegen.

                            LG

                            Werner

                            Wo alle das selbe denken,denkt keiner sehr viel.


                            Vom 22.04.10 - 20.05.10 im Giftun Azur

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              WeWa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              UUUps,
                              da war ich wohl etwas zu langsam 😆 😆

                              Wo alle das selbe denken,denkt keiner sehr viel.


                              Vom 22.04.10 - 20.05.10 im Giftun Azur

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • FrankenstephanF Offline
                                FrankenstephanF Offline
                                Frankenstephan
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                [quote=WeWaSo wie Du fragst lebt Dein Freund wohl bei seinem Vater!?

                                Dann müßte beides bei Ihm (Vater) liegen.

                                LG

                                Werner[/quote]

                                Nö, mit 16 kann man ganz gut entscheiden wo man leben möchte.

                                Aber ihr habt recht, mit euren Aussagen zur Sorgerechtsentscheidung und Unterschrift(en).

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • WeWaW Offline
                                  WeWaW Offline
                                  WeWa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ hugo

                                  Das kannst du schon mit 14 Jahren.

                                  LG
                                  Werner

                                  Wo alle das selbe denken,denkt keiner sehr viel.


                                  Vom 22.04.10 - 20.05.10 im Giftun Azur

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                                    Frankenstephan
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    WeWa wrote:
                                    @ hugo

                                    Das kannst du schon mit 14 Jahren.

                                    LG
                                    Werner

                                    @WeWa,

                                    die einen sagen so, die anderen so... 😉

                                    Gruß
                                    Stephan

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      ronin
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                                      #18

                                      "Nö, mit 16 kann man ganz gut entscheiden wo man leben möchte."

                                      Genau, in der Pubertät ist die Denkleistung und der weise Erfahrungsschatz bekanntermaßen am stärksten ausgeprägt. 😆

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Ana_BekhairA Offline
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                                        Ana_Bekhair
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Es können beide das Sorgerecht haben, aber nur einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

                                        Deine Eltern benötigen von demjenigen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat eine Vollmacht. Ferner muss eine Kopie des Sorgerechtsurteils beigelegt werden. Das hat bei uns bisher immer gereicht und keine Probleme gebracht.

                                        Ist aber nichts Ägypten-Spezifisches. Das gilt für alle Auslandsreisen.

                                        Viel interessanter finde ich den Punkt, ob es ägypt. Hotels gestatten, dass Minderjähirge unverheiratet in einem Zimmer schlafen. Das hört sich für uns sicherlich merkwürdig an, aber in Ägypten hat man deutlich andere Moralvorstellungen als bei uns. So ist es z.B. ägypt. Moslems untersagt unverheiratet mit einer Frau ein Zimmer zu teilen, selbst wenn beide deutlich über die Vollhährigkeit hinaus sind.

                                        Daher würde ich diesen Punkt noch mal klären.

                                        LG
                                        Ana

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • WeWaW Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Anna- Bekhair
                                          Was Du sagst stimmt schon,aber es handelt sich hier um keine Moslems
                                          (sag ich jetzt mal). Da es sich um Touristen handelt,wage ich es zu bezweifeln, dass das hotel es verbietet. Was wäre denn wenn Du dort Eigentum besitzt? Darfst du dann auch keine unverheirateten Gaste unterschiedlichen geschlechts( Nichten,Neffen,Cousine ect.) beherbergen?

                                          LG

                                          Werner

                                          Wo alle das selbe denken,denkt keiner sehr viel.


                                          Vom 22.04.10 - 20.05.10 im Giftun Azur

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                                          Hotel Aufsteiger
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                                          Barceló Cairo Pyramids
                                          Kairo (Metropolregion)/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 71%
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                                          Weiterempfehlung: 89%
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                                          Luxor
                                          Sidi Abd El Rahman
                                          El Gouna
                                          Dahab
                                          El Alamein
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                                          Steigenberger Resort Alaya Marsa Alam - Red Sea - Adults only
                                          Jaz Makadina
                                          Steigenberger Pure Lifestyle - Adults only
                                          Pickalbatros Aqua Blu Resort - Sharm El Sheikh
                                          Pickalbatros Water Valley Resort - Neverland Hurghada
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