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Widerrufsrecht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Schnuckelchen0_8S Offline
    Schnuckelchen0_8S Offline
    Schnuckelchen0_8
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Hab am Montag meinen Urlaub gebucht, aber heute habe ich ein güstigeres Angebot bei einem anderen Veranstalter gefunden.
    Gibt es ein Widerrufsrecht bei Pauschalreisen, also dass man den Reisevertrag innerhalb eines bestimmten zeitraumes widerrufen kann?
    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Vielen Dank schon mal im voraus!

    Grüßle
    Schnuckelchen

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Am besten liest du das in den AGBs Deines gebuchten Veranstalters nach. Ganz unten auf der Holidaycheck - Seite findest Du auch einen Link zu den Veranstalter - AGBs.

      Kostenlos wirst Du allerdings nicht mehr aus dem Vertrag herauskommen, wenn Du schon am Montag fest gebucht hast.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ganz klar NEIN.

        Du kannst zwar stornieren. Aber dies kostet kostet Dich Gebühren. Außer der Veranstalter gewährt Dir Kulanz.

        LG
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Schnuckelchen
          Die Kosten liegen je nach Veranstalter mindestens bei 15 Prozent.
          Auch 20 Prozent sind branchenüblich. Es gibt leider auch einige,
          nennen wir sie mal "dunkelgraue Schafe", die vom 1. Tag an
          40 oder 70 Prozent des Reisepreises fordern.

          Hoffentlich bist Du nicht an einen von diesen geraten,
          denn die zeichnen sich vordergründig oft durch
          günstige Preise aus - zumindest auf den ersten Blick 😱
          Jetzt weißt Du auch, warum ...

          Wobei nicht jeder günstige Reisepreis gleich einen Haken
          aufweisen muß. Aber im Zweifelsfall besser vorher
          die Bedingungen durchlesen.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            den vorherigen Schreibern kann ich mich nur anschließen. Wenn fest gebucht ist, geht eine Stornierung nur noch gegen Gebühr. Zwei Dinge zur Ergänzung.

            1. Es gibt sogar noch Veranstalter mit 10% Anzahlung. Das Üblichste sind aber 20%.

            2. Warum tue ich mir das an und suche noch Preise, nachdem ich schon gebucht habe. Nur damit ich mich ärgern kann, für den Fall, daß ich mehr bezahlt habe als nötig?

            Ach Ja - sollte es eine Kurzfristige Reise sein, so können die Stornogebühren auch 100% betragen. Leider schreibst Du hierzu nichts.

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • rodaR Offline
              rodaR Offline
              roda
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              hallo,

              ich empfehle dir für das nächste Mal eine optionale Buchung. Dann hast du nämlich den riesen Vorteil von der Reise ohne Kosten "zurückzutreten", falls dir wieder ein günstigeres Angebot zusagt.

              So gehst du kein Risiko ein, kannst aber sicher sein, dass die Reservierung getätigt ist, bis du dich wirklich entschieden hast.

              Ansonsten musst du, wie bereits mehrfach geschrieben, auf jeden Fall Stornogebühren bezahlen.

              Kann mich im übrigen Berthold nur anschließen: Wenn gebucht ist, dann schau ich doch garnicht mehr weiter. Das muss man schon vorher genau überlegen, denn es wird sich sonst wohl immer was günstigeres oder besseres finden.

              Gruß Roda

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • hf40H Offline
                hf40H Offline
                hf40
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                ich habe vor 2 Wochen eine Reise aus persönlichen Gründen stornieren und die jeweiligen Gebühren zahlen müssen.

                Nun stellt sich heraus, dass das Hotel zu diesem Zeitpunkt geschlossen wäre, der Veranstalter hat den Reisenden kostenloses Storno oder Umbuchung angeboten.

                Habe ich jetzt noch eine Chance, meine Gebühren zurückzubekommen? Steht ja auch in den AGB, wenn ich nachweisen kann, dass keine Kosten entstanden sind...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @roda
                  Die meisten Leser Deines Beitrages werden es einschätzen können.
                  Für alle anderen noch die Ergänzung, daß eine Option natürlich
                  nicht generell zu einem kostenfreien Rücktritt führt.
                  Und auch nicht das Risiko vermeidet, bis man sich
                  wirklich entschieden hat.

                  Das funktioniert immer nur innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens,
                  der beidseitig zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter ( auch
                  über Vermittler) vereinbart wird. Und der liegt häufig so um 3 Werktage.
                  Abweichungen möglich.

                  Also die Frist unbedingt beachten, sonst gilt nach Ablauf des Termins der Vertrag in vollem Umfang als abgeschlossen.

                  Bin sicher, so hast Du es gemeint, aber bevor es der eine oder
                  andere falsch versteht und ein finanzielles Risiko eingeht ... 😉

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mal abgesehen von Optionsbuchungen:

                    das Widerrufsrecht gilt nur bei sog. Haustürgeschäften = der Kunde wurde aufgesucht, bebrabbelt und zur Unterschrift mehr oder weniger genötigt. Es gilt auch bei Zusagen am Telefon.

                    Es gilt n i c h t bei Geschäften, die der Kunde abgeschlossen hat, wenn er selbst die Initiative ergriffen hat, z.B. ins Reisebüro gegangen ist und eine Buchung getätigt hat.

                    Aus meiner Sicht vollkommen okay, möge der Kunde v o r Abschluss seines Vertrages Preisvergleiche anstellen - nicht hinterher.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ erika

                      Es gilt auch nicht bei Geschäften, bei denen der Kunde den Vermittler ins Haus bestellt hat.

                      LG
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Erika1E Offline
                        Erika1E Offline
                        Erika1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hab´ ich vergessen, holzwurm ... :?

                        Ich wollte nur verdeutlichen, dass man nicht Verträge verbindlich unterschreiben kann, von denen man auf Grund des Widerrufsrechtes zurücktritt, weil man was besseres/günstigeres gefunden hat.

                        "Drum prüfe, wer sich ewig bindet... ob sich nicht noch was bess´res findet" - eben: vorher genau hinschauen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @hf40

                          Hallo,

                          ich würde auf jeden Fall einmal an den Veranstalter mit diesen Argumenten schreiben. Ich denke Du hast eine Chance Geld zurück zu bekommen. Jedoch wahrscheinlich nur auf Kulanzbasis.

                          Es kann ja sein, daß das Hotel geschlossen hat, weil zu wenige Buchungen vorliegen. Dann könnte der Veranstalter ja sagen, daß dieses Hotel unter Umständen nicht geschlossen hätte, wären genügend Urlauber dort gewesen.

                          Außerdem können dem Veranstalter ja auch Kosten entstanden sein, durch die von Dir stornierten Flüge.

                          Versuchen würde ich es aber in jedem Fall.

                          Gruß

                          Berthold

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hf40H Offline
                            hf40H Offline
                            hf40
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ADEgi

                            Das Hotel ist geschlossen, weil direkt neben dem Pool ein neues Hotel entsteht (= Baulärm) und der Baustop (Türkei) wohl erst ab April gilt.

                            Gruß

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              rechtlich sicher hoch interessant.

                              Du hast zu einem Zeitpunkt storniert an dem ein Veranstalter davon ausgehen musste eine zugesagte Leistung erbringen zu können. Daraufhin wurden Dir entsprechend Stornokosten berechent. Später erfährt man, daß der Veranstalter gar nicht in der Lage gewesen wäre diese Leistung zu erbringen. Dies wusste der Veranstalter zum Stornozeitpunkt aber nicht.

                              Ich denke, daß es sich rechtlich um unterschiedliche Dinge handelt, da Dein Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung ja schon abgewickelt war. Somit tendiere ich rechtlich eher dazu zu sagen, daß Du keinen Anspruch hast.

                              Ich möchte aber betonen, daß ich kein Experte bin, sondern mich wirklich nur aus Interesse mit dem Thema beschäftige. Außerdem meine ich, daß Du sehr gute Chancen hast das Geld auf dem Kulanzweg zurückerstattet zu bekommen.

                              Versuche es doch erst einmal so.

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • hf40H Offline
                                hf40H Offline
                                hf40
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo @ADEgi

                                der Reiseveranstalter schreibt u.A. in seinen AGB:

                                Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

                                Darauf sollte man sich doch berufen können, denke ich!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sina1S Offline
                                  Sina1S Offline
                                  Sina1
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Nun ja...aber weise dem Veranstalter mal nach, daß er zum Zeitpunkt der Stornierung schon gewußt haben soll, daß das Hotel eh schließt... Da wird es dann schwierig.

                                  In diesem konkreten Fall macht der Ton die Musik - bleib freundich und sachlich - vielleicht bietet der Veranstalter Dir eine Kulanzlösung an (z. B. Reisegutschein in Höhe des Stornobetrages) an. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht darauf.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ADEgiA Offline
                                    ADEgiA Offline
                                    ADEgi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo hf40,

                                    darauf kannst Du dich auch berufen. Aber was ist, wenn der Veranstalter sagt, daß er Kosten bei den Flügen hatte? Dieses Argument wäre ja denkbar und nach meinem Verständnis gilt der Zeitpunkt deiner Stornierung.

                                    Halt uns doch bitte auf dem Laufenden was herausgekommen ist. Interessiert mich wirklich sehr, da so ein Fall ja immer wieder passieren kann.

                                    Danke

                                    Berthold

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • hf40H Offline
                                      hf40H Offline
                                      hf40
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo Sina1,

                                      der Rechtsanspruch ergibt sich prinzipiell und eindeutig aus seinen AGB, wie ich schon zuvor schrieb. Entscheidend sinddoch wohl die Kosten und da scheinen mir 20% schon recht hoch angesetzt?

                                      Ist dann halt die Frage, mit welchen weiteren Kosten (Flug, Aufwand, Porto...etc) er noch ankommt.

                                      GTI z.B. hat nicht mal die Differenz zwischen Stornogebühren und Anzahlung versucht, mir zukommen zu lassen. Auf das Geld warte ich jetzt seit 2 Wochen!

                                      Gruß

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ADEgi wrote:
                                        nach meinem Verständnis gilt der Zeitpunkt deiner Stornierung.

                                        Richtig. Wenn der Veranstalter zum Zeitpunkt der Stornierung schon begonnen hätte, die betroffenen Gäste über die Schießung des Hotels zu informieren und somit nachweislich wußte, daß das Hotel für eine Weile geschossen ist, hätte er keine Stornokosten berechnen dürfen (und hätte es wohl auch nicht getan). Hier wurde aber schon im Voraus storniert - und jetzt kommt es auf Verhandlungsgeschick des Kunden und Kulanz des Veranstalters an. Eigentlich eine gute Chance zur Kundenbindung. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          @hf40

                                          Also zum Ersten eimal folgendes. Innerhalb von zwei Wochen wirst Du wahrscheinlich bei keinem Veranstalter einen Differenzbetrag erstattet bekommen. So schnell geht das kaum einmal. Ich habe das bei meinen Kunden jedenfalls noch nie so erlebt.

                                          Dann hängt es noch davon ab, wie Du bezahlt hast. Falls dies an Dein Reisebüro war, dann dauert das sicher nochmals ein paar Tage länger.
                                          Hat der Veranstalter überhaupt Deine Kontodaten? Ansonsten kommt nochdie Zeit für den Postversand für einen Scheck hinzu. Auch daß die Banken schon einmal vier Tage brauchen bis eine Überweisung ankommt ist keine Seltenheit.

                                          Außerdem heißt es ja nicht, nur weil die anderen kostenlos stornieren können, daß dem Veranstalter dadurch keine Kosten entstehen. Hier ist auch ein Knackpunkt. Hier liegt es an Dir den Nachweis zu bringen, daß dem Veranstalter weniger Kosten entstanden sind, als er Dir berechnet. Der zitierte Fall kann nur als Indiz gewertet werden, ob es aber auch ein Beweis vor Gericht wäre halte ich für fraglich.

                                          Darum. Erst einmal auf Kulanz das Ganze versuchen und sich danach gegebenenfalls fachlich beraten lassen.

                                          Gruß

                                          Berthold

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