Einschränkungen u.a. wegen zu wenigen Gästen?
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Hallo,
wir sind letzte Woche aus unserem Kenia-Urlaub zurückgekehrt.
Eigentlich war der Urlaub sehr schön, zumindest die Safari.
Allerdings gab es im Hotel einige Einschränkungen, weil wir im Durchschnitt nur ca. 25 Gäste waren (davon nur 3 Deutsche). Jetzt wollen wir uns an unseren Reiseveranstalter wenden, um evtl. Geld zurück zu bekommen.
- Lt. Katalogbeschreibung gab es im Hotel 4 à la Carte Restaurants. Diese waren bedingt durch die wenigen Gäste entweder komplett oder zum Teil geschlossen. Wir hatten nur 2 Möglichkeiten, wo wir etwas essen konnten und die Auswahl dort war recht überschaubar. Da wir HP hatten, mussten wir aber darauf zurückgreifen. Zum Frühstück gab es ebenfalls recht wenig zur Auswahl und die Speisen waren zum Teil recht zäh (weil schon alt).
- Zudem stehen in der Katalogbeschreibung 2 Poolbars. Diese waren natürlich auch geschlossen.
Dann hatten wir leider auch noch mit Renovierungsarbeiten (Baulärm) im Hotel zu kämpfen und baten darum in ein anderes Hotel zu wechseln. Das wurde uns vom Reiseleiter nur mit einem Aufpreis von fast 30 eur pro Nacht angeboten. Das nette Angebot haben wir also nicht angenommen! Unser Reiseleiter war zu den angegebenen Zeiten auch nicht anzutreffen. (Wir waren ja die einzigen Gäste, die er betreut hatte in dem Hotel.)
Zudem ist das Baden im Meer nur eingeschränkt möglich, da direkt vor dem Hotel ein Riff ist. Bei Ebbe kann man ohne Badeschuhe nicht ins Wasser. Bei Flut sind sehr viel Seegras und Algen im Wasser und am Strand. Das geht aus der Katalogbeschreibung nicht hervor.
In der Katalogbeschreibung steht drin, dass es auf dem Zimmer ein Telefon gibt. Es steht aber nicht drin, dass man es nur benutzen kann, um mit der Rezeption zu sprechen.
Kann uns jemand helfen, was wir an Mängeln geltend machen können?
Wir haben diesen Urlaub mitte Dezember zu einem Preis von ca. 1.400 eur pro Person gebucht. Jetzt kostet es nur noch fast die Hälfte!
Deswegen möchten wir die Einschränkungen, die wir hatten, nicht einfach so hinnehmen.
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würde ich auch nicht einfach so hinnehmen. Hoffe Ihr habt über all die Mängel Bestätigungen der Reiseleitung eingeholt sowie auch Bilder gemacht. Von Vorteil ist auch eine Rechtschutzversicherung. Wenn Ihr die habt, würde ich die Sache dem Anwalt übergeben. Und denkt daran, binnen 4 Wochen muüßt Ihr Euren Reiseveranstalter angeschrieben haben bzgl. dieser Sache, wenn Ihr etwas einfordern wollt.
LG -
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Jambo
schön dass ihr wieder zurück seid.
Darf ich fragen in welches Hotel ihr gebucht habt?Lg Turtle 1994
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Jambo nochma
habe gerade im Kenia Forum gelesen ,dass ihr an der Nordküste gewesen seid.
Dort weiß man aber schon dass es mit dem Baden schlechter ist.Lg Turtle 1994
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Hallo,
wir waren an der Südküste. Tiwi Beach Resort.
Wir wußten das mit dem Riff auch, aber uns stört jetzt, dass es in der Katalogbeschreibung nicht drin stand. Denn wir wussten nicht, dass es so schlimm ist. Und eigentlich müssen die auf sowas doch hinweisen, oder? -
Hallo,
die a la Carte Restaurants sind nicht (und waren es auch früher nicht) im HP-Angebot enthalten, ihr habt Halbpension im Hauptrestaurant gebucht und erhalten. Dies stellt also keine Mangel dar.
Die geschlossenen Poolbars sind ein Mangel, falls sie in der Katalogbeschreibung enthalten waren. Gab es woanders Getränke ohne lange Lauferei?
Dass das Riff euch plötzlich störte weil es nicht in der Beschreibung stand, ihr es aber vorher wusstet, finde ich etwas merkwürdig.
In anderen HC-Bewertungen konnte ich nichts darüber finden, dass das Riff als sehr störend empfunden wurde.
Den einzigen wirklichen Mangel sehe ich in der Bautätigkeit. Wie lang und wie oft hielt das an?
Übrigens braucht ihr euch über den gezahlten Reisepreis nicht zu ärgern, momentan wird das Hotel für 1100€ Last-minute angeboten, der regüläre Preis ist nach wie vor ab 1400€ aufwärts. -
Hi,
ich denke mit dem Baulärm wird es kein großes Problem geben, wir hatten
das in Griechenland auch mal, ist nur schon ewig her, weiss nicht mehr
wieviel wir da wiederbekommen haben, aber es war nicht wenig, zumal
dieser Lärm 2 Wochen Tag und Nacht andauerte...Der Veranstalter zeigte
sich sofort bereit für Rückzahlungen.Bei dem Rest bin ich mir nicht sicher, was hat Chrissy dazu gesagt, als
Ihr Euch getroffen habt?Ich glaube, dass das mit dem Riff nicht zwingend in den Katalogen stehen
MUSS. In einigen Reiseführern wird auch auf die Badeeinschränkungen
hingewiesen - an der Nordküste sowieso, aber auch teilweise an der
Südküste. Und mit Algen muss man immer rechnen.Habt Ihr schon Kontakt zu dem Veranstalter aufgenommen?
Lg
Stüppi -
Mit Chrissy hab ich noch nicht drüber sprechen können. Werd ich aber noch nachholen, sobald sie wieder im Lande ist.
Mit dem Baulärm war es so, dass der von morgens 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr immer wieder auftrat. (Wir vermuten, dass das Dach eines Gebäudes neu gemacht wurde, denn es wurde ständig gehämmert.) Der Lärm war sowohl auf dem Zimmer, als auch am Pool zu hören. Es gab sogar ein Schreiben an der Pinnwand welches besagte, dass seit Mai 2007 (!!!!) Renovierungen im Hotel gemacht werden und es deswegen zu Lärmbelästigungen kommen kann. Hätten wir darüber nicht informiert werden müssen, als wir gebucht haben??? Was kann man da fordern???
Das die á la Carte Restaurants nicht im HP-Angebot enthalten sind ist mir auch klar, aber wir haben HP genommen, weil die Auswahl an Restaurants groß war und man immer wo anders hätte essen können mittags. So hatten wir aber keine Auswahl, weil die Restaurants geschlossen waren oder man der einzige war, der dort bedient wird.
Wenn man am Pool lag und etwas trinken wollte, musste man an die Lounge-Bar im Eingangsbereich des Hotels gehen. Manchmal gingen aber die Angestellten rum und fragten ob jemand etwas trinken wollte.
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Ok, das mit dem Baulärm ist nicht ohne...
Denke mit den Poolbars da werdet Ihr wenig Chancen haben, die
Angestellten sind rumgelaufen und somit konntet Ihr bestellen.
Das war im Southern nicht anderes, tagsüber waren die beiden Poolbars
geschlossen, eine generell, die andere hatte mal zwischendurch kurz auf,
wobei aber auch hier die meisten Getränke von der Hauptbar geholt
wurden. Auch hier sind die Angestellten rumgelaufen und haben gefragt,
ob jemand was trinken möchte.
Im Voyager war es genauso, auch hier waren die Poolbars geschlossen.
Es lohnt einfach nicht bei den Gästezahlen.
Ich habe keine Ahnung mit dem Essen, bei uns war es im Voyager auch
so, die A la carte Restaurants waren zu, gegessen wurde im Hauptrestaurant, das allerdings hatte eine nette Auswahl. Natürlich nicht
in dem normalen Umfang, aber für wen denn? Hier haben wir den lieben
Gott mal einen guten Mann sein lassen - allerdings war das Essen wirklich
superlecker! Ich denke keiner kann im Moment nach Kenia fliegen mit den
Erwartungen an ein Buffet wie es sonst ist.
Im Southern war das Grillrestaurant und das ital. Restaurant geöffnet.Sprecht mit dem Reisebüro, vielleicht läßt sich ja was machen.
Lg
Stüppi -
Danke für die Antwort Stüppi.
Es ist zwar richtig, dass man Abstriche machen sollte und es sicher nicht so sein kann, wie wenn das Hotel voll belegt wäre, aber wir haben viel Geld bezahlt, also hätten wir gerne auch die Angebote wahrgenommen. Mit den Kellnern war es so eine Sache. Wenn man ein mal am Tag gefragt wurde, dann war es schon viel.
In unserem Hotel war das Essen (wie ich oben schon geschrieben habe) leider nicht so gut. Und wenn dann auch noch keine Auswahlmöglichkeiten da sind, ist das alles umso schlechter.
Wir haben im Internet gebucht und nicht über ein Reisebüro. Werden also direkt an unseren Reiseveranstalter einen Brief schreiben.
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Ich denke nicht das sich da viel machen lässt, das ist eben der "Krisengebietsfaktor" fast jeder RV hat im Katalog stehen, das bei mangelnder Auslastung einzelne Angebote des Hotels geschlossen werden könne...Beispiel alternativ Restaurants..beim Baulärm muss dieser eine echte Beeinträchtigung und nicht nur Unannehmlichkeit sein, denn diese sind erstzlos hinzunehmen...
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gsam55 wrote:
Allerdings gab es im Hotel einige Einschränkungen, weil wir im Durchschnitt nur ca. 25 Gäste waren (davon nur 3 Deutsche).es liegt kein Reisemangel vor, sofern nicht eine gewisse Anzahl von Gäste und oder einer bestimmten Sprache im Katalog zugesagt / versprochen wurden.
gsam55 wrote:
- Lt. Katalogbeschreibung gab es im Hotel 4 à la Carte Restaurants. Diese waren bedingt durch die wenigen Gäste entweder komplett oder zum Teil geschlossen. Wir hatten nur 2 Möglichkeiten, wo wir etwas essen konnten und die Auswahl dort war recht überschaubar. Da wir HP hatten, mussten wir aber darauf zurückgreifen. Zum Frühstück gab es ebenfalls recht wenig zur Auswahl und die Speisen waren zum Teil recht zäh (weil schon alt).
zu dieser Thematik gibt es schon etliche Urteile: eines aus Kenia: ein Kunde reiste vorzeitig ab, da ihm von den mehreren Restaurants (Zahl habe ich nicht im Kopf) nur zwei zur Verfügung standen. Er blitzte mit seiner Forderung der Reisepreisrückzahlung und Zahlung der zusätzlichen Flugkosten ab. Der Richter war der Auffassung, dass auch zwei Restaurants ausreichende Möglichkeiten zur Verpflegung böten.
Auch über die Qualität gibt es Urteile. Da diese Aussagen meist im subjektiven Bereich der Kunden liegen, müssen objektive Beweise vorgelegt werden können und wie es schön fachlich heißt "substanziell" dargelegt werden. Das heißt, genau geschildert, was schlecht war und weshalb man das so feststellen konnte usw.
gsam55 wrote:
2. Zudem stehen in der Katalogbeschreibung 2 Poolbars. Diese waren natürlich auch geschlossen.Reisemangel!
gsam55 wrote:
Dann hatten wir leider auch noch mit Renovierungsarbeiten (Baulärm) im Hotel zu kämpfen und baten darum in ein anderes Hotel zu wechseln. Das wurde uns vom Reiseleiter nur mit einem Aufpreis von fast 30 eur pro Nacht angeboten. Das nette Angebot haben wir also nicht angenommen! Unser Reiseleiter war zu den angegebenen Zeiten auch nicht anzutreffen. (Wir waren ja die einzigen Gäste, die er betreut hatte in dem Hotel.)Wenn man über den Baulärm eine Bestätigung der Reiseleitung erhalten, so ist dies als Reisemangel zu werten.
gsam55 wrote:
Zudem ist das Baden im Meer nur eingeschränkt möglich, da direkt vor dem Hotel ein Riff ist. Bei Ebbe kann man ohne Badeschuhe nicht ins Wasser. Bei Flut sind sehr viel Seegras und Algen im Wasser und am Strand. Das geht aus der Katalogbeschreibung nicht hervor.Da ich die Katalogbeschreibung nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen. Grundsätzlich steht aber eigentlich in jedem Kenia-Prospekt etwas über diese Besonderheit der Gezeiten.
gsam55 wrote:
In der Katalogbeschreibung steht drin, dass es auf dem Zimmer ein Telefon gibt. Es steht aber nicht drin, dass man es nur benutzen kann, um mit der Rezeption zu sprechen.Wenn in der Katalogebeschreibung dem Telefon keine besonderen Merkmale wie Direktwähltelefon zugeordnet sind, ist die Tatsache, dass man mit dem Telefon nur zur Reception rufen kann, kein Reisemangel.
Meint
Peter -
Danke für die Antworten.
Zum Thema Gezeiten:
Es ist zwar richtig, dass davon im Katalog etwas darüber drin steht, aber bei anderen Hotels war es nicht so gravierend wie im Tiwi Beach. Wir hatten wirklich das Riff direkt "vor der Tür". Man konnte ohne Badeschuhe nichts ins Wasser. Bei anderen Hotels konnte man locker ins Wasser gehen, da waren lediglich Felsen oder unebenheiten. Müssen die so etwas nicht schreiben???Zum Thema Poolbars und Baulärm. Den Baulärm haben wir uns bestätigen lassen vom Reiseleiter. Das mit den Poolbars nicht. Was kann man da fordern???
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Hallo,
ich darf noch kurz etwas ergänzen, was Peter vermutlich überlesen hat.
Der Tipp von Stueppi ist gründlich falsch. Ansprechpartner bei einer Reklamation ist nicht das Reisebüro sondern der Reiseveranstalter. Bitte eventuelle Ansprüche schriftlich innerhalb von vier wochen nach Rückkehr dort einreichen.
Gruß
Berthold
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Hi Berthold,
sorry, wir hatten diesen Fall auch erst ( oder Gott sei Dank..) einmal,
da hat das Reisebüro den Kram übernommen und das auch erfolgreich.
Also brauchten wir uns nicht weiter kümmern...
Aber gut, dann eben direkt zum Veranstalter...Anja, ich drücke Dir die
Daumen!Viele Grüße
Stüppi -
Hallo
Auch wir hatten im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. haben vor Ort eine Mängelliste geschrieben, diese dann vom Reiseleiter unterschreiben lassen.
Daheim haben wir dann einen Brief an den RV aufgesetzt, diesen Brief mit der Mängelliste zu unserem Reisebüro gebracht. Alles Weitere hat dann das Reisebüro auch für uns erfolgreich mit dem RV ausgehandelt.
LG joa1951