Automatisch aufblasenden Schwimm-Rettungswesten im Gepäck?
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CO2-Patrone ist verboten, bekommst du nicht durch die Sicherheitskontrolle.
Keine Druckbehälter zugelassen, bzw. nur im leeren Zustand. Bei Pressluftflaschen (zb. zum Tauchen) ja möglich, aber wahrscheinlich nicht mit deiner Bulle, oder?
Anm. d. Admins:
Völlig überflüssiges Zitat entfernt - kennst das doch... -
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Auszug von der AB HP:
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere:
Explosivstoffe,
komprimierte Gase,
oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
leicht entzündliche Stoffe,
giftige oder aggressive Stoffe,
flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.Gruß
Anm. d. Admins:
Überflüssiges Zitat entfernt. Grund bekannt. -
Dann packe sie einfach in den Koffer.
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bernhard707 wrote:
Dann packe sie einfach in den Koffer.Auszug von der AB HP:
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere:
Explosivstoffe,
komprimierte Gase,
oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
leicht entzündliche Stoffe,
giftige oder aggressive Stoffe,
flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Siehe Post weiter oben -
MyThai wrote:
CO2-Patrone ist verboten, bekommst du nicht durch die Sicherheitskontrolle.Keine Druckbehälter zugelassen, bzw. nur im leeren Zustand. Bei Pressluftflaschen (zb. zum Tauchen) ja möglich, aber wahrscheinlich nicht mit deiner Bulle, oder?
Leider VÖLLIG falsch...

Wie ich schon immer zu diesem Thema Handgepäck schreibe, steht auch diesmal wieder die Antwort im "Table 2.3.A" der IATA. Siehe hier:
Siehe Seite 2- Schwimmwesten sind erlaubt, sogar im Handgepäck und mit 2 Ersatzpatronen!

Allerdings MUSS der Transport von der Fluggesellschaft genehmigt werden- daher: vorher eine Genehmigung unter Verweis auf IATA Table 2.3.A einholen...
So einfach ist das!

Link anklickbar gemacht
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@jaykay...
Man lernt nie aus .....Aber warum übertreibst du so? Großschreibung und Smilis? Willst du uns damit sagen, daß du ein ganz ein toller Schlauberger bist?
Aber trotzdem danke für die Info, auch wenn ich nie eine Schwimmweste brauch, ich will ja tauchen.
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Air Berlin kann als IATA-Member nicht einfach so die Beförderung in den AGB's ausschließen; dafür ist die Tabelle für alle Airlines verbindlich.
Jedoch gibt es eine Ausnahme: sollte AirBerlin einen Sonderstatus haben, so kann sie die Beförderung ggfs. unter Chapter 2.9.4. "Amended Operator Variations" widerrufen; bzw. sich auf die BRD als Lizenzgeber der Fluggesellschaft als solches mit Sonderstatus 2.9.2 "Amended State Variations" berufen. Aber das führt hier zu weit...

Daher gilt ersteinmal Allgemein: "Schwimmweste ja, aber nur unter Voraussetzung der Anmeldung des op. IATA-Carriers".