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Familienzimmer gebucht, DZ bestätigt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AnmirosaA Offline
    AnmirosaA Offline
    Anmirosa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben am Wochenende online ganz gezielt eine Reise in die Türkei mit Familienzimmer gebucht (In der Hotelbeschreibung steht ganz klar: Familienzimmer sind zwei Zimmer mit Verbindungtür). Dies wurd in den ersten E-Mails auch so bestätigt. Heute kam die Reisebetätigung per Post und dort steht plötzlich "DZ mit Zustellbett".
    Auf Nachfrage hieß es, ein Familienzimmer wäre für uns nicht möglich, da wir nur zwei Vollzahler sind. Wir könnten Umbuchen und unseren Sohn als Vollzahler angeben( Mehrkosten 50ß0 EUR), dann würde das FZ buchbar sein oder wir können stornieren wobei da Gebühren auf uns zukommen würden....
    Da wir das Angebot aber nur unter der Promise Familienzimmer gebucht hatten, kommt dies für uns so nicht in Frage. Nirgendwo in der Leistungsbeschreibung wurde darauf hingewiesen und auch bei der Buchung war zunächst alles in Ordnung udn korrekt bestätigt.

    Was können wir hier tun `?

    LG
    Andrea

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    • dagmar474D Offline
      dagmar474D Offline
      dagmar474
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Andrea,

      ich würde in diesem Falle schriftlich per Einschreiben mit Rückschein stornieren und die erste Email der Bestätigung des Familienzimmers als Kopie beilegen und den Storno damit begründen.

      Grüsse
      Dagmar

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        die Bestätigung des Veranstalters ist rechtlich gesehen ein neues Angebot. Also stornieren und etwas anderes passendes suchen. Wobei das hier nicht unbedingt mit Einschreiben laufen muß. Ein Anruf beim Veranstalter bzw. Vermittler sollte hier reichen, damit eine Bestätigung der Stornierung in kürzester Zeit bei Dir eintrifft. Wäre dies nicht der Fall wäre immer noch Zeit für ein Einschreiben.

        Gruß

        Berthold

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        • DomRepperinD Offline
          DomRepperinD Offline
          DomRepperin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also wenn ich das richtig verstanden habe, soll es ausreichen, beim Veranstalter telefonisch zu stornieren? Dem User wurde doch schon gesagt, dass in diesem Fall eine Gebühr auf ihn zukommt. Es sei denn, er wäre bereit, bei diesem Veranstalter eine andere Unterkunft zu buchen, die seinen Vorstellungen entspricht und (hoffentlich) nicht mit Mehrkosten verbunden ist. Das dürfte wohl nicht so einfach sein.
          Vor allem, wer so behandelt wird, dem könnte gut die Lust vergangen sein, bei dem gleichen Veranstalter nach etwas anderem zu suchen.

          Ich würde es so machen wie Dagmar es vorgeschlagen hat. Das ist die sicherste Variante. Und sollte der User wider Erwarten trotzdem beim gleichen Veranstalter ein Angebot nach seinen Vorstellungen finden - so er da noch Vertrauen fassen kann - kann er immer noch dort buchen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Nenne uns doch Roß (Veranstalter) und Reiter (Hotel) sowie von wem die erste Email kam. Dann kann man sich den Vorgang noch mal anschauen.

            Sollte die Email vom Vermittler gewesen sein, kommt man nicht weit. Da nutzt auch Dagmars Lösung nix, denn die Buchungsbestätigung ist maßgebend. Dann kann man nur auf Kulanz vom RV hoffen.

            War die Email vom Veranstalter, dann kommt man über Dagmars Weg wieder raus, weil es wie ADEgi schon schrieb mit der Buchungsbestätigung ein neues Angebot wäre.

            LG
            holzwurm

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              wenn ich etwas buche und ich eine andere Bestätigung bekomme, als die in Auftrag gegebene, dann ist dies immer ein neues Angebot. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Buchung beim Veranstalter oder beim Vermittler getätigt wurde.

              Einzige Ausnahme könnte sein, wenn zwischen der Buchung und dem Feststellen der anderen Bestätigung eine unverhältnismäßig langer Zeitraum liegt. Ansonsten dürfen hier natürlich keinerlei Stornokosten auf den Kunden zukommen.

              Da dies hier nicht der Fall ist, einfach auf Stornierung bestehen. Wie auch immer.

              Trotzdem habe ich hier noch eine kleine Nachfrage. Du schreibst, daß Dir bestätigt wurde, daß Familienzimmer Doppelzimmer mit Verbindungstüren wären. Liegt denn hier auch eine Bestätigung der so getätigten Buchung vor, oder war das nur eine allgemeine Anfrage?

              Vielleicht online gebucht, aber etwas ganz anderes, als man dachte? Ich bitte hier um genaue Mails, nicht daß doch ein Fehler Deinerseits vorliegen kann.

              Falls das alles nicht zutrifft: Kostenloser Storno und nichts anderes!

              Gruß

              Berthold

              p.s. Ross und Reiter nennen? Ersteres eher ja; letzteres eher nein. Könnte ein Vermittler sein!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • santamarinelloS Offline
                santamarinelloS Offline
                santamarinello
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                holzwurm wrote:
                Dann kann man nur auf Kulanz vom RV hoffen.

                Entschuldigung, das ist doch wohl der Hohn. Ich buch X und bestätigt wird mir Y, das ich aber nicht will, dann ist da nix mit Kulanz, dann nehm ich den Vertrag einfach nicht an und irgendwelche Gebühren zahl ich gleich dreimal nicht.

                Merke: Ein Veranstalter der seine Kunden vergackeiert hat keine anderen Rechte als der vergackeierte Kunde!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AnmirosaA Offline
                  AnmirosaA Offline
                  Anmirosa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wir haben ein FZ (Zwei Zimmer mit Verbindungstür) online gebucht und das entsprach ganz genau der Hotelbeschreibung und der Bestätigung des Vermittlers, die wir per E-Mail nach der Buchung erhielten.
                  Selbst ein Anruf vor der Buchung beim Vermittler bestätigte uns nochmals, dass es sich beim FZ um zwei Zimmer mit Verbindungstür handelt und das bei zwei Erwachsenen und einem Kind okay ist.

                  Erst die schriftliche Buchungsbestätigung per Post vom Veranstalter schrieb ein DZ mit Zustellbett aus. Wir riefen daraufhin beim Vermittler an. Nachdem dieser Rücksprache mit dem Veranstalter gehalten hat, rief er uns zurück und erklärte uns, das wir für 500 € Mehrkosten das FZ haben könnten oder stornieren könnten und damit jedoch Stornogebühren verbunden seien...
                  Wir versuchten unser Glück beim Veranstalter, aber dieser war zu den eigentlichen Öffnungszeiten schon nicht mehr erreichbar und der zweite Satz auf dem Band verwies darauf, das die Rechtsabteilung DO vom 10-12 Uhr erreichbar sei... Das sagt doch eigentlich schon alles. Ich muss sagen, da vergeht es einem wirklich...
                  Was ist, wenn wir den Veranstalter vorort mal benötigten...das kann man sich jetzt schon ausrechnen...
                  Ich nenne das reine ******* !

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Sina1S Offline
                    Sina1S Offline
                    Sina1
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Um welches Hotel und um welchen Veranstalter geht es denn?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AnmirosaA Offline
                      AnmirosaA Offline
                      Anmirosa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Der Vermittler ist xxxxxxxx und der Veranstalter ist GTI Travel.

                      Die Reise wird nach wie vor als FZ (zwei Räume mit Verbindungstür) angeboten und ist so buchbar und Anfragen beim Vermittler bestätigen die Richtigkeit.... Die Überrachung kommt dann erst mit der Buchungsbestätigung....

                      Anm. d. Admins:
                      Vermittler gexxxxxt - für den können und wollen wir hier keine Werbung zulassen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • AnmirosaA Offline
                        AnmirosaA Offline
                        Anmirosa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Nachtrag: Das Hotel ist das Vera Country Resort in der Türkei bei Kemer.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @santa

                          Richtig, aber.......

                          Lies bitte das Eingangsposting nochmals genau durch. Es wird nicht davon geschrieben, daß das FZ bei Buchung bestätigt wurde. Es steht nur, daß hier bestätigt wurde, daß ein FZ aus zwei DZ besteht. Nicht aber, ob diese Anfrage nicht getrennt von der Buchung stattfand.

                          Beispiel: Ich frage an. Diese Auslegung wird mir bestätigt. Ich buche, sehe aber nicht, daß ich mit dieser Personenzahl kein Familienzimmer bekomme und bestätige irrtümlich das Doppelzimmer.

                          Wäre möglich, doch hier kann uns nur die Threaderöffnerin weiterhelfen. Bis dahin sollten wir uns etwas zurückhalten. Vor allem damit uns die Köpfe einzuschlagen! 😉

                          Wenn, wie im letzten Satz erwähnt dies wirklich so bestätigt ist, wäre die Sache klar. Hier kommt es aber auch auf die Art der Bestätigung an. War das direkt als Option, oder wie sieht die Bestätigung aus?

                          Gruß

                          Berthold

                          p.s. Falls es Dich tröstet. Ich habe dies auch erst beim zweiten lesen gemerkt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • santamarinelloS Offline
                            santamarinelloS Offline
                            santamarinello
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Berthold,
                            danke für den Trost 😉 😉 und, nein, Köpfe schlag ich bestimmt keine ein. Ich ärger mich immer so saumäßig über diese unseriösen Billigheimer die mit allen Tricks arbeiten um dem Kunden dann doch mehr Geld als gedacht aus der Tasche zu ziehen. Das gibts in der Form in anderen Branchen nicht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • AnmirosaA Offline
                              AnmirosaA Offline
                              Anmirosa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Bei der Online Buchung steht: (bei der Beschreibung und der tatsächlichen Buchhung)
                              Familien Zimmer All Inclusive

                              In der Buchungsbestätigungs-Email des Vermittlers steht: Familienzimmer-all inklusive (mit der Bitte um Überprüfung der Richtigkeit aller Daten...)

                              In der schriftlichen Bestätigung dess Veranstalters steht nun:
                              DZ mit Zustellbett

                              In der Hotelbeschreibung steht:
                              Unterbringung: Country Standardzimmer sind alle geschmackvoll eingerichtet und zum Thema passend eingerichtet, mit Bad /WC, Fön, Sat-TV, Telefon, Minibar, Mietsafe, Klimaanlage (zentral gesteuert, stundenweise), Fliesenboden, Teilweise mit Balkon oder Terasse. Die Familienzimmer bestehen aus zwei voneinander getrennten Schlafzimmern mit Verbindungstür.

                              LG
                              Andrea

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                ich habe das nachgeprüft. Leider wirst Du nur auf Kulanzbasis eine Möglichkeit haben.

                                Laut Katalogbeschreibung (Preisliste) steht ganz klar, daß die Mindestbelegung von 2 Ew. und 2 Kd. für ein Familienzimmer vorgeschrieben ist. Wenn Du das Hotel online abfragst, dann wird zwar ein Familienzimmer ausgewiesen, in der Ausschreibung darunter steht aber eindeutig:
                                1 x DZ, Bad, DU/WC (zumindest auf meiner Homepage)

                                Zwar etwas verwirrend, aber dennoch eindeutig! Der Begriff Familienzimmer ist ja nicht geschützt und so kann auch ein Doppelzimmer mit Zusatzbett ein Familienzimmer sein.

                                Leider fehlerhaft gebucht. Zugegeben nicht ganz einfach zu erkennen, aber trotzdem würde ich sagen, daß der Fehler bei Dir liegt.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • AnmirosaA Offline
                                  AnmirosaA Offline
                                  Anmirosa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Der Fehler bei mir ?

                                  In unserer Beschreibung stand davon rein gar nichts. Es wurde von uns so gebucht wie angeboten und auch vom Vermittler bestätigt. In unserer Beschreibung stand nichts von einer Mindestbelegung. Wir haben alles nochmals durchgesucht.

                                  Kann es wirklich "unser Fehler" sein, wenn der Veranstalter oder Vermittler die Reise falsch beschreibt oder anbietet und selbst auf Nachfrage hin die falsche Auskunft gibt ?

                                  Wenn dem wirklich so ist, dann weiß ich echt nicht wie man sich gegen sowas absichern kann...

                                  Andrea

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sina1S Offline
                                    Sina1S Offline
                                    Sina1
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    ADEgi, ausnamsweise muß ich Dir mal widersprechen 😉

                                    Im vorliegenden Falle scheint das Familienzimmern mit 2 Räumen tatsächlich schon bei einer Belegung von 2 Erwachsenen und einem Kind buchbar gewesen sein - obwohl der Preisteil des Veranstalters eine Mindestbelegung von 2+2 vorgibt. Scheinbar hat sich da ein Fehler im Buchungssystem des Veranstalters eingeschlichen. Dieser Fehler ist nun aufgefallen, es erfolgte ein neues Angebot (DZ mit Zustellbett).
                                    Dafür kann der Kunde aber nichts und ein Anspruch auf eine gebührenfreie Stornierung bzw. auf Ablehnung des neuen Angebotes müßte nach meiner Einschätzung vorliegen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ADEgiA Offline
                                      ADEgiA Offline
                                      ADEgi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Anmirosa wrote:
                                      Wenn dem wirklich so ist, dann weiß ich echt nicht wie man sich gegen sowas absichern kann...

                                      Bevor es die anderen schreiben, schreib ich das jetzt.

                                      Bei eine Online - Buchung immr nachkontrollieren, ob die Bestätigung wirklich mit der Ausschreibung identisch ist. War sie hier nicht.

                                      Die Alternative zum absichern wäre hier das Reisebüro Deines vertrauens. Die sollten im Normalfall den Fehler bemerken und Dich darauf hinweisen. Der Preis wäre auch der gleiche gewesen.

                                      Gruß

                                      Berthold

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        ADEgiA Offline
                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo Sina,

                                        das neue Angebot kommt aber schon online. Hier liegt der Knackpunkt. In der Online Hotelbeschreibung steht wirklich ein Familienzimmer mit zwei DZ. Bei der Eingabe von nur drei Personen und der Anforderung "Familienzimmer" erscheint zwar ein Familienzimmer als Angebot, jedoch steht darunter dann 1 x DZ u.s.w.

                                        Dies ist schon das neue Angebot. Kann jeder online nachprüfen, bei allen, die GTI anbieten.

                                        Zwar nicht ganz eindeutig, ist aber leider so! Vermutlich auch rechtlich absolut nichts zu machen.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Erstens glaub ich nicht dass da rechtlich nichts zu machen ist.
                                          Zweitens ist das absolut unseriös.
                                          Drittens ist hoffentlich noch kein Geld bezahlt worden. Also SCHRIFTLICH stornieren und die Sache auf sich beruhen lassen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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