Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Was sind "außergewöhnliche Umstände" bei Flugstornierungen EU 261/2004 ?
  6. Was sind "außergewöhnliche Umstände" bei Flugstornierungen EU 261/2004 ?

Was sind "außergewöhnliche Umstände" bei Flugstornierungen EU 261/2004 ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 5 Kommentatoren 6.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • privacyP Offline
    privacyP Offline
    privacy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Damit hat sich das Landgericht Darmstadt beschäftigt und kam zu dem
    Schluß, daß dies nur gilt, wenn diese etwa durch Blitzschlag,
    Hagel oder Terroranschläge
    verursacht werden.

    Handele es sich aber um

    "ein Versagen der technischen Einrichtungen des Fluggerätes selbst,"

    so kann sich die Airline nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.

    LG Darmstadt, Az.: 21 S 263/07 >Klick hier für Details<

    Gruß privacy

    Es versteht sich, daß dieses Urteil einen Einzelfall betrifft und
    jedes Gericht zu einem anderen Urteil in ähnlichen Fällen
    gelangen kann.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
    Bertrand Russell (1872-1970)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • DagwynaD Offline
      DagwynaD Offline
      Dagwyna
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Allerdings wurde den Reisenden Schadenersatz wegen Flugannullierung aufgrund eines technischen Defekts an einer Tür nach Art. 7 Abs. 1 lit. a VO zugesprochen.

      Viel schlimmer sind doch die Reisenden dieser türkischen Airline dran, bei denen sich die Kabinentür Kabinentür beim Rückflug öffnete. Für ihre Todesangst bei der folgenden Notlandung erhielten sie nur eine Minientschädigung für diesen einen Urlaubstag, denn mehr läßt das Gesetz nicht zu (LG Duisburg 31.05.2007)

      Gruß
      Dagwyna

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Viel schlimmer waren die Fluggäste der Türkischen Birgen Air dran
        Kopflosigkeit des Captains

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dagwyna wrote:
          Viel schlimmer sind doch die Reisenden dieser türkischen Airline dran, bei denen sich die Kabinentür Kabinentür beim Rückflug öffnete. Für ihre Todesangst bei der folgenden Notlandung erhielten sie nur eine Minientschädigung für diesen einen Urlaubstag,

          Hallo,

          hier kann ich nur antworten: Was ist schon eine offene Tür. Ich versuche es mal wieder mit einem Link:

          http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Alohaairlinesdisaster.jpg

          oder für die, die mehr auf bewegte Bilder stehen:

          http://www.youtube.com/watch?v=1kbFpzCGzdk

          Gruß

          Berthold

          p.s. Irgendwann lerne ich das mit dem Verlinken auch noch.
          p.s.p.s. Nichts für Leute mit Flugangst!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ... die Stadtgemeinde muss jetzt Entschädigungen zahlen, wenn eine Ampel "völlig unerwartet" auf Rot schaltet
            ... die Eisenbahn muss jetzt Entschädigungen zahlen, wenn durch eine Notbremsung Personen im Zug überrascht und erschrocken sind
            ... die Fluglinie muss jetzt Entschädigungen zahlen, wenn das Flugzeug aufgrund von wetterbedingten Turbulenzen hin und her geschleudert wurde...

            ... wofür möchten wir denn noch Entschädigungen im täglichen leben ❓

            Wenn einer Fluglinie tatsächlich Schlamperei nachgewiesen werden kann, dann ist es durchaus gerechtfertigt, dass sie dafür Entschädigungszahlungen leisten muss.

            Wenn aber jetzt Fluglinien auch laufend dann Entschädigungen zahlen müssen, wenn ihre Kapitäne bei vorgeschriebenen Checks - zur Sicherheit der Passagiere - mögliche Fehler entdecken und daher den Start sicherheitshalber verspäten oder absagen, dann

            ... werden halt Flugkapitäne nicht mehr so genau mit der Sicherheit umgehen (Griechenland-Unglück lässt grüßen! Birgenair lässt grüßen!)

            ... werden halt Fluglinien schleichend teurer werden (Gepäckregel bei Ryainair lässt grüßen! Lufthansa ab Juni mit Mindestaufschlag von € 9.-- lässt grüßen!)

            Ich rede hier nicht Todesängste weg. Ich sehe nur eine Gesellschaft kommen, die für jeden Pfurz Geld sehen will und weil dann alles "gesetzlich regelmentiert" sein wird, gibt man am besten bei Buchung gleich seine Kontodaten bekannt! 😆

            Genau die Art des Ausgangsfall dieses Postings ist einer der Gründe, weshalb sich der Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof wieder mit der Fluggastverordnung beschäftigen müssen: Was ist ein Grund, für den die Fluglinie nicht zahlen müssen? Was ist eine Verspätung? Was ist mit einem extra gebuchten Flug von Dschibuti nach Dafliegtjakeinermehrhin, wenn dieser in der Pampas nicht stattfindet?

            Verzeihung, Freunde, haben wir wirklich keine anderen (Lebens-)Sorgen als darüber nachzudenken, wie und wieviel ich für einen Flug um € 90.-- an Entschädigung bekommen oder was ich herausschlagen kann, wenn ich 12.000 Kilometer entfernt auf Urlaub war und der Junge dort, a Eingeborena, net so tan hat wia wir wollten?

            Nochmals - Fehler, die auf schlechte, mangelnde oder falsche Wartung zurück gehen, sollen durch meine Aussagen hier NICHT unter den Tisch gekehrt werden. Aber manchmal geht mir der Konsumentenschutz nun doch zu weit

            😘 Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ja ja - die Rechtssprechung und deren Auslegung.

              Wat dem ehn sien Uhl, is de anner sin Nachtigall ...

              Gut, daß es HC gibt, da kann sich jeder unvoreingenommen orientieren.
              Leben ja schließlich in einer Informationsgesellschaft 😉

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              Antworten
              • In einem neuen Thema antworten
              Einloggen
              • Sortiert nach
              • Älteste zuerst
              • Neuste zuerst
              • Meiste Stimmen

              • 1 von 1
              Reiseforum Service
              • RSS-Feed abonnieren
              • Verhaltensregeln im Reiseforum
              • Reiseforum Hilfe
              • Forensuche
              • Aktuelle Themen

              • Inhalte melden
              • Veranstalter AGB
              • Nutzungsbedingungen
              • Datenschutz
              • Privatsphäre-Einstellungen
              • AGB
              • Impressum
              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
              • Erster Beitrag
                Letzter Beitrag