Schreibfehler beim Reisepreis - Wer zahlt die Storenokosten?
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Moin Leute!
Bin heute im Internet auf folgendes Kreuzfahrtangebot gestossen, das mich ein wenig stutzig machte:
8tägige Karibikkreuzfahrt ab Miami mit 5 Sterne-Schiff Norwegian Pearl vom 04.01.-11.01.2009 in Penthouse-Kabine für 197,- € p.P. Die günstigste Innenkabine kostet hier schon mehr als 500,- €.
Habe eine unverbindliche Buchungsanfrage gestellt und darum gebeten, Kabinenkategorie und Preis rückzubestätigen.
Sollte ich die Bestätigung bekommen, würde ich die Kreuzfahrt buchen wollen.
Grundsätzlich könnte der Reiseveranstalter jedoch auch nach erfolgter Buchungsbestätigung den Reisevertrag noch unter Berufung auf § 119 BGB (Anfechtung wg. Irrtum) anfechten, oder? Und was wäre, wenn ich zum Zeitpunkt der Anfechtung schon Flüge gebucht habe. Wer kommt für die Stornogebühren für die Flüge auf, die separat gebucht werden sollen?Würde mir dieses Schnäppchen ungern entgehen lassen

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Hallo,
wenn ein Preis so offensichtlich falsch ist, dann hat man auch keinen Anspruch darauf die Ware / hier die Reise zu bekommen. Flüge also erst buchen, wenn der Preis rückbestätigt wird. Bis dahin würdest Du definitiv selbst zahlen!
Wenn Dir aber die Kabine auch nach expliziter Rückfrage zu diesem Preis bestätigt wird und Du dann auch noch eine Rechnung erhätst, dann wiederum wäre es Wasserdicht. Außerdem ist der Veranstalter / anbieter dazu verpflichtet das Angebot schnellstmöglich zu korrigieren, falls es sich um einen Fehler handelt.
Du kannst also, nachdem der Irrtum vermutlich entdeckt wurde erneut, nach ein bis zwei Wochen nachschauen und falls das Angebot immer noch besteht, dann auch auf eine Buchung zu diesem Preis bestehen.
Gruß
Berthold
p.s. Da ich den Anbieter nicht kenne, schau doch mal im Kleingedruckten. Nicht daß das Angebot nur in Verbindung mit einem Flug gilt und dieser entsprechend teuerer ist.
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Ich habe das Angebot auch gerade gefunden!
Soweit ich das beurteilen kann, scheint alles normal zu sein. Der Preis gilt eben für Unterkunft und Verpflegung. So, wie Krezzfahren übklicherweise gebucht werden.Stelle sicherheitshalber auch mal eine Anfrage....
Euer André
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Ich habe das Angebot auch bei verschiedenen Kreuzfahrtpools gefunden.
Ja, warum sollte ein solches Schnäppchen nicht auch mal möglich sein. Wir haben Kreuzfahrtwoche (31.03.2008-05.04.2008). Ich werde hier auch laufend mit unglaublichen Angeboten zur Buchung während der Kreuzfahrtwoche überhäuft. Der 04.01. könnte ein Datum mit schlechtem Verkaufserfolg sein, also wird hier eine Promotion gestartet. Außerdem sind Kreuzfahrten in der Karibik im allgemeinen preisgünstiger als z.B. in europäischen Gewässern, teuer kommt es natürlich durch den Flug.
NCL selber verlangt (auf der amerikanischen Seite) auch nur USD 599 also rund 380 Euro. Wir sprechen hier natürlich grundsätzlich von Innenkabinen. Also wenn es klappt warum nicht, bucht einfach. Die Pearl ist ein schönes Schiff (vielleicht ein bisschen amerikanisch bunt).
Ich drücke euch jedenfalls die Däumchen, Kreuzfahren ist ja sooooooo schön.
lg. Regina
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Also, ich bin neugierig geworden und habe das Angebot auch gefunden. Dort steht aber (jedenfalls auf der Seite, die ich gefunden habe) Tagespreis - und das mal 8 - da sieht die Sache schon ganz anders aus... Schade, wäre ja mal ein super Schnäppchen)

Bin ja gespannt, was ihr so für Antworten bekommt...Was mir gerade eingefallen ist - es könnte ja auch der tagesaktuelle Preis sein
mh, schaun mer mal... -
Hallo,
habe von der Kreuzfahrt-Zentrale, bei der ich mir das Angebot nochmal rückbestätigen lassen wollte, eine E-Mail bekommen, dass es ja offensichtlich sei, dass der Preis nicht stimmen könnte.
Also, diese Penthouse-Kabine soll 1.970,- € pro Person und Woche kosten.
Das ist mir dann doch bisserl zu happig
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d-rock wrote:
Das, was dann auf der Buchungsbestätigung gestanden hätte, ware dann ja bindend gewesen!Hallo,
leider auch das nicht! Wenn ein offensichtlicher Irrtum vorliegt, dann wird ein Angebot erst dann bindend, wenn eine angemessene Zeitspanne verstrichen ist in der der Fehler auch noch nachträglich bemerkt werden kann.
Eventuell muß der Kunde sogar nachhaken.
Tut er das aber und der Preis wird immer noch falsch bestätigt, dann hat er aber einen Anspruch darauf.
Gruß
Berthold
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Dann hatte mein Kumpel Glück oder eine nicht korrekt geschulte Dame in der Reiseabteilung Pech
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Damals Irrtum von Tjaereborg: 2 Wochen Ibiza Club für 139 Euro incl. Flug in den Sommerferien Nedersachsen!
Aber ich sag ja, man lernt nie aus.... thxEuer André
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Sorry Goldsprosse.
Du hast natürlich sofort gemerkt, dass ich deine Angabe "Penthouse-Kabine" überlesen hatte?
Ein Kommafehler gehört natürlich zu den offensichtlichen Irrtümern, da kannste nie darauf pochen zu dem angebotenen Preis zu bekommen, egal welche Branche.
@ d-rock
deinem Kumpel herzlichen Glückwunsch, insbesondere da ich bei Tjaereborg genau die entgegengesetzte Erfahrung machte.
lg
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Warum Pech? Wenn es so einen Club in N(i)edersachsen doch gibt...
Aber mal was prinzipielles, solche Angebote (egal ob im Internet, Radio, Fernsehen, Kataloge der Reiseveranstalter usw.) sind doch immer nur die sog. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes... Zumindest in Deutschland, keine Ahnung wo Goldsprosse das Angebot gefunden hat.
Hat der RV deine Anfrage nun auch erhalten? Hat er geantwortet? Mit Preisangebot??? Sauber, wenn ja, dann schaut euch mal das BGB an, lustig...
d-rock wrote:
Dann hatte mein Kumpel Glück oder eine nicht korrekt geschulte Dame in der Reiseabteilung Pech
:
Damals Irrtum von Tjaereborg: 2 Wochen Ibiza Club für 139 Euro incl. Flug in den Sommerferien Nedersachsen!
Aber ich sag ja, man lernt nie aus.... thxEuer André
goldsprosse wrote:
Moin Leute!
Bin heute im Internet auf folgendes Kreuzfahrtangebot gestossen, das mich ein wenig stutzig machte:
8tägige Karibikkreuzfahrt ab Miami mit 5 Sterne-Schiff Norwegian Pearl vom 04.01.-11.01.2009 in Penthouse-Kabine für 197,- € p.P. Die günstigste Innenkabine kostet hier schon mehr als 500,- €.
Habe eine unverbindliche Buchungsanfrage gestellt und darum gebeten, Kabinenkategorie und Preis rückzubestätigen.
Sollte ich die Bestätigung bekommen, würde ich die Kreuzfahrt buchen wollen.
Grundsätzlich könnte der Reiseveranstalter jedoch auch nach erfolgter Buchungsbestätigung den Reisevertrag noch unter Berufung auf § 119 BGB (Anfechtung wg. Irrtum) anfechten, oder? Und was wäre, wenn ich zum Zeitpunkt der Anfechtung schon Flüge gebucht habe. Wer kommt für die Stornogebühren für die Flüge auf, die separat gebucht werden sollen?Würde mir dieses Schnäppchen ungern entgehen lassen

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Hallo Andre,
glüch hatte Dein Kumpel nicht unbedingt. Ein Veranstalter überlegt es sich natürlich schon, ob er einen möglichen Kunden verärgert. Da wird je nach Veranstalter, Ziel, Buchungslage, Preisdifferenz etc. schon differiert.
Nur mit Glück hat das meist wenig zu tun.
Gruß
Berthold