Verlängerung des Hotelaufenthaltes wegen Flugstornierung - kann es auch billiger werden?
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Hallo,
die Tuifly stornierte unseren Rückflug von NAP nach STG und verlegte ihn um einen Tag nach hinten auf den 10.7.2008.
EU-Verordnungen etc. habe ich alles mit der Suchfunktion studiert (und bin stinksauer, wie leicht es den Fluggesellschaften gemacht wird, Vertäge auszuhebeln).... aber darum solls hier nicht gehen.Den Urlaub habe ich im Bausteinsystem zusammengestellt, Mietwagen wird schon mal deutlich teurer, nicht nur wegen dem Tag länger, sondern weil bei Buchung billigere Preise galten.
Nun die Frage: Beim Hotel ist es gerade andersherum, der Gesamtpreis (inclusive des einen Tages Verlängerung) ist momentan günstiger als zur damaligen Buchung, weil der Veranstalter (Dertour) die Preise gesenkt hat.
Werde ich von den aktuellen Preisen profitieren (evt. noch eine Stornogebühr obendrauf), d.h. tätigt der Veranstalter eine Stornierung plus Neubuchung (zu aktuellen Konditionen) oder gilt die "alte" Preisliste.
Dem Veranstalter habe ich natürlich die Tuifly-mail geschickt, nicht dass die denken, ich will hier noch einen Vorteil aus der Geschichte schlagen. Insgesamt wirds natürlich teurer, und Urlaub habe ich auch nicht wie Sand am Meer, aber an solche Banalitäten denken die Damen und Herren der Tuifly natürlich nicht, bis 14 Tage vor Abflug gestattet es die EU-Verordnung mit den Flügen zu jonglieren .... ach, ja großzügigerweise hätte ich natürlich auch vom Flug kostenfrei zurücktreten können.
Danke für alle Antworten und herzliche Grüße
Steffen -
Hallo Steffen,
also ich würde so spontan sagen, daß die TUI Fly für eine Ersatzbeförderung am entsprechenden Tag sorgen muß. Weiß aber natürlich nciht, wie Du den Flug gebucht hast. Wende Dich dazu doch mal bitte an unseren Experten im Reiserecht. (Mosaik)
Dertour selbst ist ja außen vor. Hier denke ich, daß der Veranstalter nicht unbedingt den Preis reduziert. Die Anfrage hast diesbezüglich hast Du aber optimal gelöst. Sollte der Preis drastisch reduziert sein, dann kann sich vielleicht eine Neubuchung und anschließende Stornierung rechnen.
Beim Mietwagen hätte ich über die Mietwagenfirma einfach eine Verlängerung um einen Tag beantragt. Ich denke, daß dies eventuell auch zu den alten Preisen, oder zu den neuen Preisen, aber nur für den einen Tag möglich gewesen wäre. Eventuell auch nur zum bestehenden Mietvertrag einen neuen für einen Tag hinzumieten. (falls möglich)
Gruß
Berthold
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Meine Meinung zu diesem Thema bei Billigfluglinien: es wird wirklich exakt von den allgemeinen Transportbedingungen der Fluggesellschaft abhängen, ob eine solche, zeitgerechte Änderung erlaubt ist oder nicht.
Ich habe mir einmal die AGB von Tuifly durchgelesen und bin der Meinung, dass im konkreten Fall diese Änderung nicht zulässig wäre. Tuifly hat hier eine Annullation des Fluges vorgenommen, die zwar nicht der Fluggastverordnung unterliegt (=Ausgleichszahlung), jedenfalls aber die Gesellschaft Schadenersatzpflichtig macht.
Dabei ist aber wieder zu beachten, dass der Zeitpunkt = Juli = noch mindestens drei Monate dahin, eine Rolle spielen könnte.
So sollte man in diesem Fall der Fluglinie mitteilen, dass sie entweder einen Ersatzflug am selben Tag bereitzustellen hat oder aber die Mehrkosten übernehmen muss.
Meint
Peter -
Hallo Peter, hallo Berthold,
hier ein kurzes Update auf den Stand der Dinge:
Dertour zeigt sich sehr kulant, weiters auf Anfrage per PN.Mit Tuifly bin ich gerade am Verhandeln: Rückflug am selben Tag (mit LH ca.600 EUR/Person oder Mehrkosten (100 EUR/Person) übernehmen.
Mal sehn .....Ich melde mich wieder bei Neuigkeiten.
Viele Grüße
Steffen