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Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Herbie_01H Offline
    Herbie_01H Offline
    Herbie_01
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag an alle Nutzer und Experten des Forums.

    Ich weiß nicht, ob der folgende Fall eine harte Nuss ist.

    Also, mal angenommen:

    Tourist T will gerne einmal mit dem Flieger in die weite Welt und macht folgende Buchungen:

    Den ersten Flugabschnitt A-B (hin und zurück) bucht T direkt auf der Website der deutschen Fluggesellschaft L-Air (Zahlung Kreditkarte).

    Den Weiterflug B-C (nehmen wir mal an: innerhalb USA, ebenfalls hin und zurück) erwirbt er hingegen beim deutschen Internet-Reisevermittler W.de (Zahlung ebenfalls Kreditkarte).
    Ticketaussteller dieser zweiten Buchung ist die deutsche Gesellschaft H-Air. Geflogen wird die Strecke B-C aber vom amerikanischen Carrier A-Air.

    Die komplette Hinreise A-B-C verläuft problemlos.

    4 Tage vor der Rückreise aber erfährt T in den lokalen Nachrichten, dass der Carrier A-Air "über Nacht" in Insolvenz gegangen ist und mit sofortiger Wirkung alle Flüge eingestellt hat.

    T kontaktiert sofort per Email und Fax den Reisevermittler W.de und bittet um Hilfe bei der Suche nach einem Ersatzflug.
    W.de antwortet lapidar, T müsse sich selbst vor Ort um eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten kümmern. Der deutsche Ticketaussteller H-Air habe sich aber gegenüber W.de bereit erklärt, gegen Vorlage des unbenutzten Tickets für den Reiseabschnitt C-B die anteiligen Kosten zu erstatten.

    Die nachgereichte Frage von T, ob denn der Ticketaussteller H-Air nicht verpflichtet sei, einen Ersatzflug für den Pleite gegangenen Carrier A-Air zu stellen, wird von W.de nicht beantwortet.

    Wegen der sehr kurzen Zeit ist T also gezwungen, für den Flugabschnitt C-B auf eigene Kosten eine sehr teure Ersatzbuchung vor Ort zu machen, weil er ja sicherstellen muss, 4 Tage später den unabhängig gebuchten Weiterflug B-A (mit L-Air) zu erreichen.

    Die Frage ist also:
    Hätte Tourist T Schadensersatzansprüche (mit gewisser Erfolgsaussicht) wegen der kostspieligen Ersatzbuchung aufgrund der Insolvenz von A-Air, und wenn ja, gegen wen?
    Wäre beispielsweise der deutsche Ticketaussteller H-Air verpflichtet gewesen, einen Ersatzflug für die ausgefallene A-Air bereitzustellen, statt lediglich den Preis des wertlos gewordenen Tickets für den betroffenen Reiseabschnitt zu erstatten?

    Vielen Dank im Voraus
    sagt Herbie

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      keine Chance. Der Aussteller ist nur Vermittler der Leistung. Die einzige Chance auf eine Weiterbeförderung besteht, wenn die Fluggesellschaft ein IATA Mitglied ist/war und andere Carrier die gestrandeten Passagiere übernehmen.

      Wenn es sich wirklich nur um airlines handelt und diese Ihre Flüge unter eigenener Flugnummer und eigenem Namen verkaufen, dann sieht es wieder anders aus. Zu klären ist hier also das Thema, ob die Fluggesellschaft mit Ihrem Ticket auch als Erfüller der Reiseleistung auftritt, oder ob die Fluggesellschaft einfach über Ihre Website die Flüge verkauft.

      Gruß

      Berthold

      p.s. Anstatt A+B+C bitte falls möglich und vor allem falls so passiert die Namen nennen. Dann ist es auch problemlos lesbar. Ich hab's zweimal gelesen und bin mir immer noch nicht sicher, ob ich dies alles verstanden habe. Falls der Fall so eingetreten ist, spricht ncihts gegen eine Namensnennung. Falls Du Dir einfach über ein Ticket Gedanken machst, ebenfalls nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Herbie_01H Offline
        Herbie_01H Offline
        Herbie_01
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielen Dank für deine Antwort!

        Also, wir nehmen mal an, "A" steht für Frankfurt/Main, "B" für San Francisco und "C" für Hilo/Hawaii.

        Gekauft hat T die Tickets zwischen San Francisco und Hilo nicht bei H-Air, sondern im Internet bei W.de.
        H-Air ist der Ticketaussteller und nach eigenen Angaben auch IATA-Mitglied.

        Auf dem unbrauchbar gewordenen Ticket steht zwar nur der Flug-Code des Pleite gegangenen US-Carriers A-Air, aber Tourist T hat im nachhinein entdeckt, was der deutsche Ticketaussteller H-Air auf seiner eigenen Website schreibt:

        "H-Air offers numerous domestic and international scheduled services in and to/from many countries. All of these services are operated by H-Air partner airlines in either codeshare or wet-lease scenarios."

        (Übersetzt: H-Air bietet zahlreiche Inlands- und internationale planmäßige Verbindungen in und zu/von vielen Ländern. Alle diese Verbindungen werden von H-Air Partner-Airlines durchgeführt, entweder als Codeshare oder Wet-Lease [was bedeutet: Anmietung des Flugzeugs incl. Crew]).

        Birgt dies vielleicht doch die Chance auf Schadensersatzforderungen, weil H-Air keinen Ersatzflug angeboten hat? - Und wenn ja, kann jemand abschätzen, wie aussichtsreich solche Forderungen wären?

        Herbie

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Herbie,

          es geht also um die Pleite der Aloha Airlines. Es gibt hier schon einen Thread dazu - bitte mal die Aloha als Suche eingeben.

          Der dortige Kunde hat sein Ticket bei der United gekauft, eventuell auch mit deren Flugnummer. Die United hat den Kunden dann umgebucht.

          Wenn nun Dein Flug auch von einer Code Share Airline durchgeführt wird, so entfällt zwar deren Beförderungspflicht, da sie vermutlich von Aloha kein Geld mehr erhalten hat. Anfragen kann man aber.

          Letzten Endes möchtest Du ja fliegen und der ursprüngliche Flugpartner ist insolvent. Ich denke mit Schadenersatz wird es wohl rein rechtlich nichts werden, da die ausführende Fluggesellschaft ja nur im Auftrag der insolventen geflogen ist.

          Bezüglich genauer Abläufe kannst Du Dich ja auch mal an unseren Experten für Reiserecht wenden. Ich denke Peter kann hierzu mehr sagen. Zu lange würde ich damit aber nicht warten, da derzeit sicher auch die Kapazitäten auf den Strecken nach Hawaii knapp sind und Du, falls nichts dabei herauskommt, Dich ja selbst um einen Flug kümmern musst.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Herbie_01H Offline
            Herbie_01H Offline
            Herbie_01
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Berthold,

            "Tourist T" ist nicht mehr auf Hawaii, sondern schon seit einigen Tagen wieder daheim. (Wie im allerersten Beitrag beschrieben, musste er sich vor Ort sehr kurzfristig auf eigene Kosten einen teuren Ersatzflug besorgen, weil ja schon 4 Tage nach der A-Air-Pleite seine Rückreise statt finden musste.)

            "A-Air" ist nicht Aloha (die wenige Tage vor A-Air ihren Betrieb eingestellt hat). Wäre es Aloha gewesen, dann wäre Tourist T natürlich fein raus, weil United der Carrier für den Weiterflug von San Francisco nach Frankfurt war und sich mit Sicherheit um T auf Hawaii gekümmert hätte.

            Bei "A-Air" könnte es sich möglicherweise um ATA handeln (American Trans Air), die mit der deutschen Airline H-Air (klingt fast so wie Hahn Air) verpartnert ist.
            Und H-Air, die das Ticket ausgestellt hat, hat lediglich angeboten, die anteiligen Kosten für den ausgefallenen A-Air-Flug Hilo-San Francisco zu ersetzen, hat aber selbst keinen Ersatzflug bei einem anderen Carrier angeboten.
            Daher musste T auf eigene Kosten einen sündhaft teuren Ersatzflug vor Ort kaufen und fragt sich nun, ob er dafür Schadensersatzansprüche hat.

            • Alles klar?
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            • ADEgiA Offline
              ADEgiA Offline
              ADEgi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              die Hahn Air tritt vor allem als Tickethändler in Deutschland auf und verkauft Tickets nicht wirklich unter eigenem Namen, sondern bietet diese Leistung für andere Airlines an, die selbst diese Kosten in einem für sie kleinen Markt nicht aufbringen wollen.. Hier wäre die rechtliche Beurteilung wirklich interessant. Ich vermut aber, daß die Hahn Air hier wirklich nur der Tickethändler ist.

              Eventuell ist alleine schon die Erstattung eine Kulanz Geschichte.

              Die Hahn Air betriebt Flugverkehr ja mehr um Ihre Technik weiter anbieten zu können, als um wirklich damit Gewinn zu erwirtschaften und als Fluggesellschaft zu wachsen. Auf günstige Möglichkeiten reagiert die Airline allerdings äußerst schnell. So konnte vor einigen Jahren durch Zufall die große Lufthansa aus der Strecke FDH - Berlin gekickt werden.

              So lange Du hier nur Fakten schreibst, kannst Du Ross und Reiter schon nennen. Das hilft einfach. Um das Ganze wirklich bewerten zu können, muß man wohl tatsächlich die Tickets sehen.

              Mail doch mal an Peter / Mosaik. Der ist in dem Thema sicher mehr bewandert als ich.

              Gruß

              Berthold

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              • Herbie_01H Offline
                Herbie_01H Offline
                Herbie_01
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Berthold,

                danke für den Hinweis.
                Ich würde gern Kontakt aufnehmen zu "Peter / Mosaik" (was davon ist der Nutzername?), aber weil ich in diesem Forum neu bin, kenne ich ihn nicht und weiß nicht, wie ich den Kontakt herstellen kann. Gib mir bitte mal einen Hinweis.

                Danke,
                Herbie

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Schau mal ganz einfach nach Beiträgen von dem User "Mosaik".

                  Dann kannst Du mittels persönlicher Nachricht Kontakt aufnehmen indem Du ihm Dein Problem schilderst oder auf diesen Thread hinweist und ermöglich doch bitte seine sichtweise dazu äußern.

                  LG
                  holzwurm

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    oder einfach auf das Reiserechts Forum. Startseite - Experte Mosaik.

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Herbie_01H Offline
                      Herbie_01H Offline
                      Herbie_01
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...und ihn von dort aus angeschrieben. Der Kontakt sollte also hergestellt werden können.

                      Herbie

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bei Flügen ist es grundsätzlich so, dass die Transportleistung die gebuchte Fluglinie erbringen muss.

                        Bei Code-Sharing-Flügen teilen sich zwei Fluggesellschaften die Plätze in einer der Code-Sharing-Partner: Lufthansa fliegt Codeshare mit United --> es fliegt eine Maschine der United --> die Lufthansa bietet auf diesen Flügen Plätze mit LH-Flugnummern an. Transportführer ist United, "Veranstalter" des verkauften Tickets die Lufthansa.

                        In diesem Fall wäre Lufthansa verpflichtet, Ersatzflüge zu organisieren oder zumindest das Geld zurück zu zahlen.

                        Worauf ich hinaus will: es wird wirklich davon abhängen, wer der "Veranstalter" des Fluges war. Allein ein Hinweis auf einer Homepage, dass eine Fluglinie Flüge anderer Fluglinien anbieten muss noch kein Indiz dafür sein, dass auch sie auch für diese Flüge haftet.

                        Der Vermittler eines Fluges muss auch keinen Ersatzflug organisieren oder anbieten.

                        Fazit: ohne die exakte Klärung, WER nun der Veranstalter des Fluges war, der durch Konkurs der Gesellschaft nicht durchgeführt werden konnte, findet der Fall keine Klärung.

                        "Fernschriftlich" meine ich aber, dass der deutsche Vermittler hier keine Haftung trägt.und man seine Kosten entweder in den USA beim Masseverwalter einbringen wird müssen oder darauf sitzen bleibt.

                        Es ist natürlich für einen Laien schwer verständlich: er kauft etwas in Deutschland und erfährt dann plötzlich, dass er "keine Rechte" besitzt, zumindest nicht in Deutschland. Das ist übrigens auch oft bei Hotel-Vermittlungen und Ferienwohnungen/haus-Vermittlungen so: es gilt das Recht jenes Landes, wo der echte Anbieter, also nicht der Vermittler, seinen Sitz hat.

                        Meint
                        Peter

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Herbie_01H Offline
                          Herbie_01H Offline
                          Herbie_01
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Danke für die schnelle Antwort.

                          Wenn ich's richtig verstanden habe, sind also BEIDE, das (deutsche) Internet-Reisebüro W.de und der (deutsche) Ticketaussteller H-Air, rechtlich gesehen Vermittler, und die Pleite gegangene (amerikanische) A-Air - Partner von H-Air - ist der Veranstalter.

                          Dann macht wohl eine Schadensersatzforderung gegen H-Air keinen Sinn.

                          Danke trotzdem für alle Tipps.

                          Herbie

                          1 Antwort Letzte Antwort
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