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Rückgabe der Liftkarte bei Verletzung

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  • wukovitsW Offline
    wukovitsW Offline
    wukovits
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo

    Ich hatte letzte Woche bei meinem Skiurlaub Pech und habe mich verletzt.
    Die Rückgabe der Liftkarte mit Bescheinigung des Arztes hat auch klaglos funktioniert, lediglich die Bearbeitungsgebür von 11 Euro fand ich ein wenig happig.
    Weiß jemand ob es für diesen Fall fixe Regelungen gibt, oder handelt es hierbei um eine reine Good Will Aktion der Liftgeselschaft?

    Gruß
    Karl

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da musst du mal das "Kleingedruckte" lesen.

      Wie kann man das von hier aus beurteilen?

      Hast ja nicht einmal geschrieben welcher Lift, welche Gesellschaft/ Ort usw.

      Und das LAND? 😆

      Polen, CS, SK, SLO, A, CH, D

      Was gibts noch? ❓
      +++

      Wukovits ist Tschechisch, oder?

      Jede Gesellschaft, GmbH, Kaufmann usw. kann eigene "Allgemeine Geschäftsbedingungen" aushängen.
      Gibt es keine. Gilt in Deutschland das BGB. In Ö. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch
      In der Anschlusszeit hieß es so: 😆
      dRGBl. I S 807/1938
      dRGBl. I S 825/1938
      dRGBl. I S 923/1938
      dRGBl. I S 973/1938
      dRGBl. I S 1186/1939
      dRGBl. I S 2394/1939
      dRGBl. I S 80/1943
      dRGBl. I S 266/1943

      sorry

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • wukovitsW Offline
        wukovitsW Offline
        wukovits
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo juanito

        Die 11 Euro stehen in den AGBs.
        Mich hätte gerne gewußt ob es ein generelles Recht auf Rückgabe und Rückvergütung der nicht genutzten Skitage im Verletzungsfall gibt oder ob es sich dabei um ein Entgegenkommen der Liftgesellschaft handelt.
        Mein Skiunfall fand in Österreich statt.

        Gruß
        Karl

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • householdH Offline
          householdH Offline
          household
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ❓ Hi Karl, nichts für ungut, aber wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du deinen Liftpass anstandslos zurückerstattet bekommen und musstest lediglich diese 11€ zahlen? Ich verstehe deinen Meckergrund jetzt nicht so ganz wenn ich ehrlich bin.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • OrchideeO Offline
            OrchideeO Offline
            Orchidee
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Karl!
            Sei froh, dass es eine Erstattung gegeben hat. Denn eine Rücknahme erfolgt nur auf Kulanz des Betreibers und wird daher meistens in den AGB´s geregelt.

            Die Leistungen (Liftbetrieb) wurde vom Betreiber bereitgestellt und wenn Du diese - aus Gründen die Du zu vertreten hast - nicht annehmen kannst, ist das Dein Pech! Schön, wenn es eine solche Regelung gibt, wie Du sie geschildert hast. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht!

            Gleiches gilt auch in Deutschland (das Zivilrecht in A und D ist sehr ähnlich!)!
            Gruß

            Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • wukovitsW Offline
              wukovitsW Offline
              wukovits
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo household

              Ich wüßte nicht wo ich in meiner Anfrage gemeckert habe, wenn man von der Höhe der Bearbeitungsgebühr absieht.
              Mir war nur nicht klar ob es zu diesem Thema eine gesetzliche Regelung gibt oder ob es sich bei der Rücknahme um ein Entgegenkommen des Liftbetreibers handelt.

              Gruß
              Karl

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • verleihnixV Offline
                verleihnixV Offline
                verleihnix
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Skifahrer,

                bin selbst ein Kind der Berge. 😄

                Habe mir vor einigen Jahren mal böse mein Knie verdreht und wollte die 3-Tageskarte am 2.Tag nachmittags (ohne Arztbesuch) zurückgeben (Hintertuxer Gletscher). Keine Chance, nur mit ärztlichem Attest, dann aber ohne Problem und normalerweise auch ohne Bearbeitungsgebühr (so ist es eigentlich überall geregelt, sonst würde ja keiner eine mehrtägige oder mehrwöchige Liftkarte kaufen). Wäre auch eine schlechte Werbung für den Liftbetreiber.

                Habe dann die Karte (ohne Lichtbild) verkauft. Dies haben die Verkäufer im Kassenhäuschen mitbekommen, haben mir dann sogar mit einer Anzeige gedroht und den verkauften Liftpass einbehalten. :? Also in solchen Fällen, den Liftpass lieber 100m entfernt verkaufen. Auch die Quittung weitergeben, denn ein Liftpass alleine, ohne Kaufbeleg, hat rechtlich keine Gültigkeit! d.h., auch wenn ihr mit gültiger Liftkarte unterwegs seid, immer die Quittung dabeihaben (oder falls ihr getrennt fahrt, aber einer bezahlt hat, kann man sie auch abends vorlegen (ist wie beim Führerschein).

                Der gößte Hammer aber ist, dass wenn ihr einen Liftpass für teures Geld erworben habt und aufgrund höherer Gewalt keine Lifte fahren (zu starker Wind, Lawinengefahr), habt ihr kein Recht auf Rückerstattung. Oft fahren noch einige kleine Lifte im Tal, aber dies ist nur aus Kulanz, müßten sie rechtlich eigentlich nicht!!! Steht im Kleingedruckten bzw. in den AGB's. 😱

                Fazit: Ein Skipass rechnet sich erst ab 6-7 Tage (ansonsten Tagespässe) bei guter Wettervorhersage! Inzwischen haben fast alle Skigebiete Pässse ab jeder vollen Stunde, es gibt sogar 3-Stundenpässe ab Kauf. 😉

                Wollte letztes Jahr nach 8 Tagen Kaiserwetter!! am letzten Tag nach 40cm schwerem Neuschnee unbedingt den Pass ausnutzen (*********) und habe mir wieder mein Knie verdreht. Am Besten sind bei langfristigen Skipässen die Varianten 6 aus 8 frei wählbar, etc. Lieber an einem sehr schlechten Tag mal was anderes machen und pausieren. Es gibt zwischenzeitlich auch in den Skiorten viele tolle Alternativen.

                Ich weiß, dass ich etwas weit ausgeholt habe; hoffe aber, dass es auch irgendwo informativ war.

                Gruß,

                Verleihnix

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                • siennaS Offline
                  siennaS Offline
                  sienna
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich arbeite bei der Kassa am Lift (Österreich).
                  Und was ich da oft für Geschichten zu hören bekommen warum der Gast jetzt unbedingt und sofort sein Geld zurückhaben möchte(meist bei schlechten Wetter) da schalte ich dann auch auf stur.
                  Bei uns hängen riesige Plakate und vor dem Kauf wird der Gast auch persönlich informiert welche Regeln gelten, da regt es mich einfach auf wenns dann immer heißt das habe ich nicht gewußt.
                  Geld zurück bekommt man nur wenn man verletzt ist und erst ab dem Tag wo der Unfall passierte (Mit Attest). Bei Tageskarten bekommt man gar nichts.
                  Und gegen höhere Gewalt wie zB: Wetter kann niemand was für.
                  Was ist wenn es am Meer 14 Tage stürmt und du kannst nie in Meer und Pool, bekommst auch kein Geld retour.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • OrchideeO Offline
                    OrchideeO Offline
                    Orchidee
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    sienna wrote:
                    Und gegen höhere Gewalt wie zB: Wetter kann niemand was für.
                    Was ist wenn es am Meer 14 Tage stürmt und du kannst nie in Meer und Pool, bekommst auch kein Geld retour.

                    Na ja, der Vergleich hinkt ein wenig! Für die Nutzung des Meeres und des Pools zahle ich in der Regel keine Gebühren wie für eine Liftkarte 😉 !

                    In der Regel gestatten die Liftbetreiber aber den Nutzern, den durch schlechtes Wetter nicht angetretenen Tag, hinten anzuhängen. Aber auch nur, wenn die Liftanlagen wegen höherer Gewalt an diesem Tag nicht in Betrieb waren!
                    😆 😆 😆

                    Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • verleihnixV Offline
                      verleihnixV Offline
                      verleihnix
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Liebe "Kassadame",

                      schließe mich Orchidee an. Deine Begründung ist einfach Nonsens! 😞

                      Vergleiche euren Lift eher mit Sonderleistungen am Strand:
                      Wenn ich z.B. extra zahle um an einem Schirm hinter dem Motorboot hergezogen zu werden, möchte ich nicht hören, dass aufgrund hoher Wellen das Boot nicht fahren kann oder zuviel Wind für den Schirm ist, dies aber höhere Gewalt sei und mein Geld weg ist. 😆

                      Diese Aussage pro Liftbetreiber bei den horrenden Liftpreisen (speziell in Österreich) ist einer der Gründe, warum viele (wie wir auch) nur noch durch Österreich durchfahren, alle 20 km den Pickerl-Wegelagerern zuwinken, um dann nach Südtirol (oder auch in die Schweiz) zu gelangen. 😄

                      Ist eigentlich die Europabrücke irgendwann mal abbezahlt, erinnert mich irgendwie an den Soli in Deutschland (bitte hierfür keine gelbe Karte, liebe Administratoren. Nicht immer alles zu ernst sehen 😘 ).

                      Nichts für ungut,

                      Gruß,

                      Verleihnix

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • eisfelE Offline
                        eisfelE Offline
                        eisfel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hi zusammen,

                        mal ehrlich: was nützt es mir, wenn ein ausgefallener Skitag wegen nicht laufender Lifte hinten dran gehängt werden kann......nicht jeder kann mal eben so seinen Urlaub um 1 Tag verlängern.....habe ich allerdings in fast 30 Jahren Ski fahren nie gehört, in keinem Gebiet! Bei ausgefallenen Skikursen werden oftmals die Stunden auf die folgenden Tage verteilt, oder Privatstunden werden verschoben, aber das ist dann reines Entgegenkommen der Skischulen, aber dient der guten Werbung!- meine Meinung!

                        Höhere Gewalt ist nun mal ein Risko, dass man nicht kalkulieren kann und dafür gibt es kein Recht auf Erstattung! Wer ganz sicher gehen möchte, muss sich eben Tagespässe kaufen und gibt dann am Ende möglicherweise mehr Geld aus, wie wenn ihm ein Tag ausgefallen ist aufgrund Sturm und stehender Lifte!

                        Ich war auch schon in Italien und der Schweiz Ski laufen und habe keinen Ersatz für einen ausgefallen Skitag erhalten....das Thema höhere Gewalt gibt es nicht nur in Österreich.

                        Liftkartenpreise sind auch von einer Kalkulation abhängig.....schon mal darüber nachgedacht, dass wenn es eine Erstattung gäbe, die Liftpreise viel höher kalkuliert werden müssten? Dann würden alle höhere Preise bezahlen, auch die, die immer schöne Skitage haben!

                        Ach übrigens, Liftkarten sind nicht übertragbar, d.h. unverkäuflich! steht auch in den AGB´s.

                        So, die Saison ist nun zu Ende, aber in 8 Monaten geht es wieder weiter!

                        In der Hoffnung auf eine wieder so gigantische Saison wie die gerade vergangene allen Skifahrern einen super Sommer und nicht zu viel Sehnsucht nach den Bergen, dem Schnee und den Hütten

                        Grüße eisfel 😆

                        1 Antwort Letzte Antwort
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