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Flug gestrichen - umgebucht, aber trotzdem steht einem die Ausgleichszahlung zu

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wird ein Flug gestrichen (annulliert), aber der Passagier wird von der Fluggesellschaft ohne Mehrkosten, aber mit einer mehrstündigen Verspätung auf eine andere Maschine umgebucht, steht ihm ebenfalls die Ausgleichszahlung nach der Fluggasstverordnung zu.

    So hat jetzt das Kölner Landgericht entschieden. Wenn ein Flug ausfällt, handelt es sich immer um eine Annullierung, entschieden die Richter und gaben dem Kläger Recht (Aktenzeichen: Landgericht Köln 10S391/06).

    Denn nach der EU-Verordnung haben Passagiere nach einer Annullierung generell das Recht auf Ausgleichzahlung.

    Die beklagte Fluglinie berief sich auf einen Defekt an der Notbeleuchtung. Doch der Richter anerkannte dies nicht als einen Ausschließungsgrund gemäss der Fluggastverordnung. Quelle fvw online 22.4.2008

    Das heißt im Klartext: (fast) immer, wenn man nicht mit dem gebuchten Flug mitkommt, hat man Anspruch auf Ausgleichszahlung.

    Berichtet
    Peter

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @Mosaik
      Im Klartext heißt das hier, daß die Airline ( in diesem Fall Lufthansa )
      gleich 2x zur Kasse gebeten wurde.

      Einmal Ausgleichszahlung wegen Flugstornierung.
      Einmal gewährter Flug, wenn auch verspätet.

      Eigentlich, so hatte ich das verstanden, sollte die Ausgleichszahlung
      als Ersatz für evtl. entstehende Kosten da sein, also z.B. Ersatzflug bei
      anderer Airline oder Mietwagenkosten etc..

      Hätte die Airline dann den Weiterflug nicht zusätzlich berechnen dürfen?
      Oder ist die - kostenfreie - Ersatzbeförderung zum Endziel immer Pflicht?

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • angsteA Offline
        angsteA Offline
        angste
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Privacy, die Ausgleichszahlung ist eine Art Schadensersatz, den bekommt man (bei Sornierung) zusätzlich zu dem Reisepreis, für evtl Mehrkosten.

        War bei meinem Mann vor einigen Jahren schon so: Shanghai - Frankfurt fiel aus, er bekamm einen Flug (sogar BC) mit anderer Airline und zusätzlich 300 Euro.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...wie verhält es sich denn mit der Ausgleichszahlung, wenn man wegen der Stornierung eines Fluges nicht nur auf eine andere Airline (somit Verlust von Meilen und damit Status), sondern auch früher am Ziel dann ankommt?
          Besteht dennoch ein Anspruch auf den "Schadensersatz"?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • serramannaS Offline
            serramannaS Offline
            serramanna
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            .....ich denke mal, hier brauchen wir die Airlines nicht zu bedauern..... .
            Sicher sind aufgrund des von Peter gennnten Urteils pfiffige Controler schon dabei, die Kosten für potentielle zukünftige Nutznießer dieser Regelung in den ganzen "Steuern und Gebühern" - Beschiss 😉 mit einzurechnen. ....

            Gruß Serramanna

            To be is to do (Sokrates)
            To do is to be (Sartre)
            Do be do be do (Sinatra)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              privacy wrote:
              Eigentlich, so hatte ich das verstanden, sollte die Ausgleichszahlung als Ersatz für evtl. entstehende Kosten da sein, also z.B. Ersatzflug bei anderer Airline oder Mietwagenkosten etc..

              Hätte die Airline dann den Weiterflug nicht zusätzlich berechnen dürfen?
              Oder ist die - kostenfreie - Ersatzbeförderung zum Endziel immer Pflicht?

              Die Fluggastverordnung sieht unter § 5 - Annullierung - vor:

              (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

              a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

              b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben
              b) und c) angeboten

              und
              c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
              Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt
              , es sei
              denn,
              i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei
              Wochen vor der planmäßigen...

              Allerdings war in früheren Urteilen zu lesen, dass sich die Fluglinie Kosten für die Betreuung (Hotel, Verpflegung) abziehen darf.

              Somit muss sie für einen Weiterflug sorgen, wenn dies der Passagier verlangt und die Ausgleichszahlung leisten

              meint
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • McMonnieM Offline
                McMonnieM Offline
                McMonnie
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                mosaik,

                wie sieht es denn aus, wenn:
                Flug Dus nach N.Y. - über Paris, in Paris wurde der Flug gestrichen -

                Ersatzflug ging dann nach Amsterdam - dort mit einer anderen Gesellschaft nach N.Y.
                Ankunft in N.Y. mehr als sechs Stunden später.

                Zu allem Übel war das Gepäck auch nicht da - wurde drei Tage später nachgeschickt. Es gab in N.Y. kein Notfallkit - wie Jacke, Zahnbürste o.ä.

                Gruß

                Share your smile with those in need ;o)

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                • ChrilyC Offline
                  ChrilyC Offline
                  Chrily
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Also ich kenne es so, dass man sich die Sachen selber kaufen muss, die Belege aufbewahrt und das Geld dann von der Airline wiederbekommt.
                  Natürlich in Absprache mit der Airline bei Ankunft am Flughafen. Uns Wurde dann gesagt, wir sollen die Sachen selber kaufen und Belege aufbewahren und dann beim Abflug in dem ServieBüro am Flughafen vorlegen. So war es zumindestens vor ein paar Jahren, als mir das gleiche mit Lufthansa passiert ist.

                  Weltenbummler

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    McMonnie wrote:
                    mosaik,

                    wie sieht es denn aus, wenn:
                    Flug Dus nach N.Y. - über Paris, in Paris wurde der Flug gestrichen -

                    Ersatzflug ging dann nach Amsterdam - dort mit einer anderen Gesellschaft nach N.Y.
                    Ankunft in N.Y. mehr als sechs Stunden später.

                    Zu allem Übel war das Gepäck auch nicht da - wurde drei Tage später nachgeschickt. Es gab in N.Y. kein Notfallkit - wie Jacke, Zahnbürste o.ä.

                    Gruß

                    „Annullierung“ ist die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.

                    Das traf in deinem Fall zu. Somit steht einem die Ausgleichzahlung zu.

                    Meint
                    Peter

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • McMonnieM Offline
                      McMonnieM Offline
                      McMonnie
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich danke dir für die prompte Antwort.

                      Ein schönes und sonniges Wochenende

                      Gruß

                      Share your smile with those in need ;o)

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