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Ganz Wichtig - Frage Flugbuchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • UrlaubsLady123U Offline
    UrlaubsLady123U Offline
    UrlaubsLady123
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,

    wir wollten bei AB auf der Seite einen Flug buchen!
    Da sich aber der Reisepreis immer geändert hat bin ich
    auf buchen gegangen und habe da meine Daten eingegeben.
    In das Feld Firmendaten habe ich geschrieben, das dies keine Buchung sein
    soll sondern lediglich eine PreisAnfrage über den zuvor genannen Preis.
    Nun haben die den Flug gebucht und das Geld von meinem Konto
    abgezogen.
    Dürfen die das überhaupt?
    Was soll ich nun machen? Wir wollen den Flug doch garnicht zu den
    abgebuchten Konditionen.
    Wir wollten ledigtlich eine Anfrage machen 😞

    Liebe GRüßer

    13.02.08 - 19.02.08 Schweiz
    27.05.08 - 04.06.08 Bulgarien Sonnenstrand
    05.10.08 - 12.10.08 Mallorca

    :-)))))Freu mich schon!!!

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich lachen oder weinen soll ... :?

      ... du glaubst doch nicht, dass irgendjemand Deine Bitte nach Nichtbuchung / Preisanfrage bei der Air Berlin gelesen hat???
      Das geht alles vollautomatisch! Deine Buchung hat nie ein Mensch in der Hand gehabt!
      ... und wieso gibt man seine Kontodaten bei einer Preisanfrage raus? ❓

      So wie ich die Air Berlin im direkten Umgang mit ihren Kunden kenne, darf ich für Dich hoffen, dass der Flug nicht teuer war. Denn die werden Dich aus der Nummer eher nicht rauslassen. ( Nicht fliegen und Tax und Co. zurückfordern dürfte ggf. das beste Mittel sein um noch etwas Geld "zu retten" )

      Und sieh mir jetzt bitte meine unverhohlene Meinung in diesem Posting nach ( es ist spät am Abend ), aber wenn man sich so unsicher ist, dann sollte man vielleicht doch lieber zum Telefon greifen und die Damen und Herren z.B. hier im HC Reisebüro oder in einem Reisebüro in Deiner Nähe bitten das Ganze für einen zu buchen, bevor man mit seinem sauer verdientem Geld Experimente startet. Wenn man keine Ahnung hat, Finger weg!

      kopfschüttel

      VG

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ChrilyC Offline
        ChrilyC Offline
        Chrily
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Grad bei Air Berlin steht doch unten immer der Endpreis. Sprich man wählt einen Hin und einen Rückflug aus und unten steht sofort der Endpreis inkl. Steuern etc. Frag mich wozu man dann eine Preisanfrage machen will?

        Weltenbummler

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • carofeliC Offline
          carofeliC Offline
          carofeli
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo ganz kurz in den Morgen,

          die Sache ist wohl reichlich dumm gelaufen und so ganz clever war das mit der Konto-Nr. gleich gar nicht.
          Aber jetzt liegt das Kind wohl im Brunnen und wird nur schwer wieder raus zu kriegen sein.
          Ich würd da jetzt alle Hebel in Bewegung setzen, mir vielleicht ´ne gute Geschichte einfallen lassen und denen was Vorheulen, dass die Wände wackeln - vielleicht hat das ja Erfolg.
          Jedenfalls wäre ich von der ersten Minute an am Telefon bzw. Internet und würde retten, was zu retten ist.

          Viel Glück!

          ❓

          Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
          Voreingenommenheit.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Chiara SalutaC Offline
            Chiara SalutaC Offline
            Chiara Saluta
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            so langsam wäre der zeitpunkt gekommen eine eingene rubrik unter dem motto * hilfe, ich habe meine online buchung verbockt, oder hilfe, habe online gebucht und weiß nicht mehr weiter*...

            wenn man sich die kuriositäten der letzten tage/wochen anschaut...

            nun zum thema: heulen bringt nix, stornieren und kulanz erfragen ist das probate mittel in diesem fall, ansonsten unter lebenserfahrung abbuchen und bei weiteren buchungen dies einem fachmann überlassen...damit das geld nicht unnütz verschleudert wird, sondern sinnvoll angelegt ist....

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AntoniaWA Offline
              AntoniaWA Offline
              AntoniaW
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch auf die Gefahr hin verbal geteinigt zu werden, muss ich mich auf die Seite der Air Berlin stellen. Solche Preisanfrager sind eine Gefahr für jedes RB mit Buchungsmöglichkeit auf der Webseite. Wer soll denn diese grob fahrlässig verursachten Kosten tragen, wenn nicht der "Kunde"?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FloHDF Offline
                FloHDF Offline
                FloHD
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Gibt es denn bei der Online-Buchung kein Widerrufsrecht des Kunden?

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Chiara SalutaC Offline
                  Chiara SalutaC Offline
                  Chiara Saluta
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  nein, es gibt kein widerrufsrecht bei online buchungen, ein klick auf OK mit anschließender rückfrage: möchten sie dies wirklich buchen klicken sie auf OK ist ein rechtlich bindender geschlossener vertrag zwischen veranstalter und kunde....... und wer's nicht glauben möchte, erkennt schnell die nachhaltigkeit seines eigenen handelns, sprich das geld ist weg....

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • FloHDF Offline
                    FloHDF Offline
                    FloHD
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Man müsste sich im Einzelfall sicherlich die "Buchungsseite" genau anschauen und prüfen, wie transparent und ersichtlich es für den Besteller war, dass mit dem Klick bereits eine verbindliche Buchung erfolgt. Ich kenne die Seite nicht und kann mir daher kein Urteil darüber erlauben....

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Chiara SalutaC Offline
                      Chiara SalutaC Offline
                      Chiara Saluta
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      das problem ist, das viele meinen, das internet sei ein rechtsfreier raum - quasi ein secónd live im first live -, dem ist nicht so, ein klick hier, ein klick da und schon ist ein vertrag zustande gekommen, da nützt es auch nichts, wenn man nur anfragen wollte, da das wollen bereits eine willenserklärung darstellt und bei annahme eines angebots mit beidseitiger willenserklärung ein vertrag zustande kommt.... so ist das eben

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Dirk-1708D Offline
                        Dirk-1708D Offline
                        Dirk-1708
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ Chiara

                        Wieso werde ich den Eindruck nicht los, dass Du dir jedesmal wenn bei einer Onlinebuchung irgendwas schief läuft insgeheim ins Fäustchen lachst?
                        So nach dem Motto - Wäre der/die doch ins Reisebüro, da wäre das nicht passiert.
                        Doch, auch im Reisebüro passieren Fehler. Ob es weniger sind als bei Onlinebuchungen vermag ich nicht zu beurteilen, aber Du stellst Dich hier immer als Gscheithaferl (sagt man in Bayern zu Besserwissern 😉 ) hin und stellst Deine Branche als nahezu unfehlbar dar. So ist es aber nicht!

                        Ich buche schon seit Jahren online und bei mir ist noch nie irgendwas schief gegangen. Es ist einfach komfortabler, schneller und einfacher. Du wirst die Zeit nicht aufhalten können, sondern mit Deinen Beiträgen bewirkst Du m.M. nach eher das Gegenteil von dem was Du eigentlich erreichen willst.

                        Versuche doch einfach mal ein bischen weniger zu frohlocken, sondern stelle dein Fachwissen zur Verfügung.

                        Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Chiara SalutaC Offline
                          Chiara SalutaC Offline
                          Chiara Saluta
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @ kitron

                          nein, ich lache mir nicht ins fäustchen und stelle keine branche als unfehlbar hin, da jedem menschen fehler unterlaufen können; diese fehler bei denen hier nach hilfe geschrien werden, sind individuelle fehler, die hätten vermieden werden können, wenn man sich hilfe geholt hätte, wenn man sie braucht und nicht blauäugig an etwas herangeht, wovon man keine ahnung hat... und das prangere ich an, nicht das jemand online bucht, aber sich nicht über die konsequenzen seines eigenen handels im klaren ist... und da dies kein einzelfall ist und bleiben wird, werden diese fehler immer wieder gemacht..... nur vermisse ich den eindruck, dass man aus diesen fehlern etwas lernt....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • boerotB Offline
                            boerotB Offline
                            boerot
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Kitron wrote:
                            @ Chiara

                            Doch, auch im Reisebüro passieren Fehler. Ob es weniger sind als bei Onlinebuchungen vermag ich nicht zu beurteilen, aber Du stellst Dich hier immer als Gscheithaferl (sagt man in Bayern zu Besserwissern 😉 ) hin und stellst Deine Branche als nahezu unfehlbar dar. So ist es aber nicht!

                            @ Kitron
                            Jo, mehr Fehler als mein Reisebüro 2007 gemacht hat, kann ich in 30 Jahren online nicht machen! 😆 😆 😆

                            Kontrolle ist gut - Vertrauen ist besser!!!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Kitron,

                              auch ich gehöre zu denen die bei sochen Postings schon einmal frohlocken. Obwohl ich nicht ein klassisches Reisebüro betreibe und natürlich auch eine (sehr gute) Homepage habe, so finde ich auch, daß die Online-Buchung etwas für Leute ist, die sich damit auskennen. Ich persönlich verstehe mich aber als klassisches Reisebüro. Wenn auch mobil.

                              Beispielsweise haben wir eine super Flugbuchungsmaschine. Diese haben wir allerdings nicht online, sondern nur Intern. Der Grund ist, daß es sich hier um eine sogenannte scharfe Buchung handelt und alle Buchungen ohne weitere Kontrolle zu Festbuchungen werden. Das wollen wir aber unseren Kunden nicht zumuten und verzichten daher vielleicht auf den einen oder anderen Erfolg, stellen eine etwas weniger gute Version online, können aber dadurch alle Flüge vor einer Buchung kontrollieren.

                              Vor allem sehe ich in meiner täglichen Arbeit immer wieder, daß sich für den Kunden ein gutes Reisebüro rechnet. Sicher nicht bei jeder Buchung und jedem Flug. Alles in allem gerechenet fährt der Kunde aber fast immer billiger. Wobei auch hier Ausnahmen sicher die Regel bestätigen.

                              In diesem Zusammenhang kann man für das verlorene Geld und die aufgewendete Zeit sicher einige Servicegebühren der nächsten Flüge zahlen.

                              Gruß

                              Berthold

                              p.s. Zur Lösung des Problems: Die preiswerteste Version wäre wohl die passenden Flüge bei der Air Berlin heraussuchen und über die Hotline eine Umbuchung nachfragen. Sollten diese zum passenden Zeitpunkt günstiger sein, dann kann auch eine Stornierung und Neubuchung günstiger werden. In jedem Fall einmal mit AB direkt Kontakt aufnehmen und den Fall abklären.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • FloHDF Offline
                                FloHDF Offline
                                FloHD
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Chiara Saluta wrote:
                                das problem ist, das viele meinen, das internet sei ein rechtsfreier raum - quasi ein secónd live im first live -, dem ist nicht so, ein klick hier, ein klick da und schon ist ein vertrag zustande gekommen, da nützt es auch nichts, wenn man nur anfragen wollte, da das wollen bereits eine willenserklärung darstellt und bei annahme eines angebots mit beidseitiger willenserklärung ein vertrag zustande kommt.... so ist das eben

                                Na ja, so einfach ist das auch im Internet nicht immer. Wenn ich nicht weiß, welche Art von Willenserklärung ich abgebe, habe ich die Möglichkeit, die Erklärung wegen eines Irrtums anzufechten. Evtl. muss ich dann aber einen gewissen Teil des entstandenen Schadens ersetzen, so denn einer entstanden ist.

                                Ich könnte auch die irrtümlich abgegebene Willenserklärung zurückziehen bzw. widerrufen, sofern ich noch keine Angebotsbestätigung vom Veranstalter bekommen habe.

                                Es gibt oft Mittel und Wege, zu gestalten.... 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Chiara SalutaC Offline
                                  Chiara SalutaC Offline
                                  Chiara Saluta
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ... träum weiter flohd, anfechtung wegen irrtum zieht nicht bei online buchungen/käufen, lies mal die einschlägigen gerichtsurteile dazu, dann wirst auch du klarer sehen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Erika1E Offline
                                    Erika1E Offline
                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    ... aber Veranstalter, die online-Buchungen entgegen nehmen, dürfen online-eingegangene Verträge wegen Irrtums anfechten???

                                    Recht gilt für beide Seiten - auch das der Anfechtung wegen Irrtums.

                                    edit:
                                    Veranstalter/jedes Unternehmen kann anfechten, auch wenn ein Vertrag (Willenserklärung) persönlich geschlossen wurde. Hat mit Internet/online wenig zu tun.

                                    Aber Du, liebe/r Chiara sprichst das Recht der Anfechtung dem Kunden ab, während der Verkäufer es jederzeit in Anspruch nehmen kann. Hhmmm... ich schließe daraus: der Verkäufer hat mehr Rechte als der Käufer. Das widerspricht dem, was ich gelernt habe und möglicherweise auch der Rechtsprechung.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mosaikM Offline
                                      mosaikM Offline
                                      mosaik
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Natürlich kann auch ein Kunde seine abgegebene Erklärung anfechten:

                                      Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119 ff., 142 BGB)

                                      Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB)
                                      Beim Inhaltsirrtum will der Erklärende die Erklärung abgeben. Er irrt sich jedoch über die Bedeutung des Erklärten. Er misst der Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist.

                                      Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 2. Fall BGB)
                                      Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt

                                      siehe http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/119ff.htm

                                      Aber man sieht schon beim Inhaltsirrtum lesen kann: er misst (seiner) Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist: ich bin in einer Buchungsmaschine, ich bin in einem Buchungsvorgang, ich werde aufgefordert, die Buchung abzuschließen - ob man da von einem subjektiv anderen Sinn ausgehen kann, wage ich aber zu bezweifeln.

                                      Will heißen, so wie der Veranstalter nachweisen, beweisen muss, dass er sich ausnahmsweise geirrt hat bzw. objektiv erkennbar sein muss, dass er sich geirrt hat, so muss der Kunde nachweisen, dass er beispielsweise auf einer Buchungsseite einer Fluglinie gar nicht buchen wollte...

                                      Wie gesagt, anfechten kann jedermann alles - ob man aber Erfolg haben wird, zeigt dann die Verhandlung: Die Klage ist begründet, jedoch in der Sache kein Erfolg!

                                      meint
                                      Peter

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • mosaikM Offline
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                                        mosaik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        FloHD wrote:
                                        Ich könnte auch die irrtümlich abgegebene Willenserklärung zurückziehen bzw. widerrufen, sofern ich noch keine Angebotsbestätigung vom Veranstalter bekommen habe.

                                        Das ist nicht richtig: auch ein Kunde ist an seine Willenserklärung so lange gebunden, bis er vom Empfänger seiner Willenserklärung eine Nachricht erhält.

                                        Aber er kann sie anfechten!

                                        Unterschied: gebunden - anfechten... zwei verschiedene juristische Dinge, gell 😉

                                        meint
                                        Peter

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                                        • MarcellM Offline
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                                          Marcell
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Jetzt mal ganz im Ernst: Wie kann man nur so ... sein und "Echtdaten" bei einer Preisabfrage angeben??? Abgesehen davon ist die Seite von Air Berlin wirklich übersichtlich, Ts Ts Ts...

                                          Online gebucht kannst Du ja nur per Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt haben. HIER HAST DU BESSERE CHANCEN ALS BEI DER BUCHUNG VIA RB!!! Einfach die Zahlung rückgängig machen und einen netten oder Beschwerde-Brief schreiben. Das hat bei mir bisher immer geklappt.

                                          Alles weiter per KM.

                                          So, liebe Chiara, Berthold und Jarek, stürzt Euch auf mich!!! ...Oder bietet den Kunden lieber auch einen kostenlosen Rücktritt an!!!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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