Reklamation wg. falschem Hotel? Wie am Besten vorgehen? Habt Ihr Erfahrungen?
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Hallo liebe Bulgarienfreunde,
ich habe eine wichtige Frage an Euch:Mein Bruder ist seit gestern in Bulgarien und hatte das Hotel Majestic gebucht. Wurde dann aber im Hotel Neptun untergebracht weil das Majestic erst nächste Woche eröffnet. Weder <
> noch Tjaereborg direkt konnten mir da helfen und die Reiseleitung vor Ort hat das auch ein bißchen beiseite geschoben.
Habt Ihr das auch schon mal erlebt? Wie habt Ihr gehandelt und auf was soll ich bzw. mein Bruder achten?Eine Bestätigung Ort hat sich mein Bruder schon geben lassen.
Das Hotel Neptun hat auch hervorragende Kritiken und ist mit dem Majestic vergleichbar, aber es ist eben nicht das gebuchte Hotel.Wäre über Eure Berichte und Tipps sehr dankbar!!
Liebe Grüße
SabineDarf ich kurz an die von Dir akzeptierten Forenregeln erinnern. Darin steht eindeutig, das Werbung (auch verdeckte) hier nicht gestattet ist.
Also habe ich den Hinweis entsprechend unkenntlich gemacht und bitte darum dieses so zu akzeptieren und zukünftig nicht mehr zu posten.
Danke -
Hallo,
ganz konkret müsste Dein Brunder einmal die Dinge dokumentieren, die schlechter sind als im gebuchten Hotel. Mit der Bestätigung hat er schon einmal etwas in der Hand.
Maßgebend sollte aber auch sein, ob er wirklich Nachteile wegen des Umzugs hat. Falls nein, oder sich diese durch andere Vorteile wieder aufwiegen lassen, würde ich mir die Reklamation sparen. Bringt dann meistens auch nichts.
Ansonsten hat er bis zu vier Wochen nach seiner Rückkehr Zeit die Reklamation schriftlich beim Reiseveranstalter (Tjaereborg) einzureichen. Eventuell per Einschreiben, doch die Kosten kann er sich sparen, wenn er schnell genug ist. Dann bekommt er in der Regel rechtzeitig vor Fristablauf eine Eingangsbestätigung vom Veranstalter.
In der Reklamation muß er die durch den Umzug verursachten Mängel genau definieren und nach Möglichkeit auch immer eine konkrete Forderung zur Rückzahlung stellen. Je nach Urlaubsverhalten eventuell einen Gutschein als Kompensation ausschließen. Sollten in dem Hotel in dem er sich befindet verschiedenen Mängel sein, so soll er sich diese bestätigen lassen und ggf. Fotografieren. Wichtig aber auch hier bitte eine Abhilfe vor Ort verlangen.
Gruß
Berthold
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Hm....
Hat nicht der Bruder mit dem Einzug ins Neptun das neue Angebot von Tjaereborg akzeptiert?
Wenn ich das auf mosaiks homepage richtig verstanden habe, hätte auf sofortigen Rückflug bestanden werden müssen. Wenn ich das neue Angebot annehme, wie es wohl der Fall ist, gelten die Katalogbescheibungen des neuen Hotels.
Und wenn das neue Hotel dem gebuchten gleichwertig ist, was will ich dann überhaupt reklamieren?
Gruß
Manfred
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Hallo Manfred,
es war ja nicht so das das Hotel überbucht war und deswegen in ein anderes Hotel gezogen werden musste. Sondern das Hotel hat einfach zu.
Die Reiseleitung war schon bei einem anderen Hotel aus dem Bus gestiegen und der Fahrer sollte meinen Bruder dann zum Majestic fahren. Hat er auch gemacht. Dort ausgestiegen sind sie zum Hotel gelaufen und haben dann festgestellt das es abgeschlossen ist. Keine Menschenseele da, bis auf drei Leute vom Putzdienst. Also haben die zwei (nach 3 Stunden warten) beschlossen ein Hotel anzulaufen an dem andere Gäste rausgelassen wurden (inklusive dem ganze Gepäck). Und da wurde dann die Reiseleitung informiert. Der meinte dann er hätte keine Info das das Hotel zu hat und ist selber hingefahren und dann wurden sie ins Neptun gefahren. Keine Entschuldigung -gar nichts. Nicht mal ein gutes Zimmer. Die zwei (also mein Bruder mit seiner Freundin) haben sich so auf das Majestic gefreut und auch hier auf der Seite schon Wochen vor dem Urlaub immer reingeschaut und vom Hotel geschwärmt, und dann das. Es ist auf jeden Fall ärgerlich.
Ich habe dann bei dem Reiseveranstalter und dem zuständigen Reiseleiter angerufen und keiner wusste was. Der Reiseleiter sagte sogar es sei alles in Ordnung und sie seinen im Hotel Majestic. Eine Frechheit. -
Das ist ja echt ein Ding! So hab ich das zunächst nicht verstanden. Für die Unannehmlichkeiten sollte auf jeden Fall ein kostenloser Ausflug bei rausspringen. Ob dein Bruder aber noch finanzielle Ansprüche hat, weiß ich nicht, er ja immerhin das Neptun akzeptiert. Vielleicht meldet sich Peter (mosaik) ja einmal.
Gruß
Manfred
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Hallo Manfred,
in jedem Fall gibt es noch die Möglichkeit auf finanzielle Ansprüche, sofern es wirklich Mängel gegeben hat. Auf einen sofortigen Rückflug muß der Kunde nicht bestehen, da er ja das Angebot zuerst gar nicht einschätzen kann.
Zum Einen kann das neue Hotel ja wirklich wesentlich besser sein und zum Anderen können sich manche Mängel erst später offenbaren.
Eine Reklamation ist also noch möglich, sofern diese nätig ist.
Gruß
Berthold
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Abgesehen davon, das es echt eine Unverschämtheit des Reiseleiters ist, zu behaupten, das es keine Probleme mit dem gebuchten Hotel gibt:
Das Neptun Beach ist mit dem Majestic nicht zu vergleichen.
Das Neptun liegt am lauten Zentrum, das M. im ruhigeren Nordteil.
Das Majestic ist bedeutend neuer, kompfortabler usw.
Allein die Poolanlage vom Neptun liegt direkt an der belebten Promenade,
beim Majestic viel weiter abseits mit schönem Umfeld.Ich finde, das hier ein Reisemangel vorliegt und reklamiert werden kann.
Zur Not einen Anwalt Daheim nehmen! -
@ Manfred:
Im Normalfall würde ich ja nicht reklamieren aber das Verhalten des Reiseleiters und dem Reiseveranstalter kann ich in diesem Fall so nicht stehen lassen. Wenn ein Gutschein für ein Essen oder ein Ausflug angeboten worden wäre, dann hätte man wenigstens gemerkt das sich darüm gekümmert wird was wiedergut zu machen. Aber da kam nix. Wäre nicht schlecht wenn sich der Peter bei mir melden würde.@ ronny: super das Du das so aufgelistet hast. Da ich selber in noch keinem der beiden Hotels war wäre ich darauf nicht gekommen. vielen, vielen Dank!
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Bevor Ihr bei der Reklamation die Beherrschung verliert, solltet Ihr euch darüber klar sein dass nicht viel bei rauskommen wird. Immerhin hat dein Bruder die neue Leistung akzeptiert und somit so einem neuen Vetrag mit dem Veranstalter zugestimmt. Wenn gravierende Unterschiede im Preis-/Leistungsverhältnis bestehen, könnte 'n bisserl bei rauskommen.
Für die Unannehmlichkeiten mit der Reiseleitung, würde ich auch was beim Veranstalter rauskitzeln. Eventuell auch berücksichtigen, dass auch die von der reiseleitung nur Menschen sind.
Ansonsten soll er doch erstmal seinen Urlaub verbringen, vielleicht gefällt's ihm ja doch im Neptun.
Und immer schön sachlich bleiben, auch wenn Übertreibung veranschaulich macht.
LG Kirschii

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kirschii wrote:
Immerhinhat dein Bruder die neue Leistung akzeptiert und somit so einem neuen Vetrag mit dem Veranstalter zugestimmt.LG Kirschii

Wo steht das denn?
Was bleibt dem Urlauber denn im Moment anderes übrig?
Nicht selten kommt man dort mitten in der Nacht an und kann gar nichts unternehmen. Die Flieger zur Heimkehr sind eh meist ausgebucht usw.Aber wer will schon heim, wo er sich das ganze Jahr auf Urlaub gefreud und gespart hat.
Sooo einfach kann es sich der RV auch net machen :?Und ein neuer Vertrag ist damit erst recht nicht abgeschlossen!

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Ich sehe das so:
das gebuchte Hotel ist überbucht oder geschlossen
man erfährt davon erst nach Ankunft, dann hat man folgende Alternativen:1.1. man verlangt den sofortigen Heimflug und hat dann
1.1.1. Anspruch auf komplette Rückzahlung des Reisepreises und
1.1.2. Anspruch auf Entschädigung wegen "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit"1.2. man nimmt die Ersatzunterkunft unter Vorbehalt an und
1.2. sollten hier Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung, sein,
1.2.1. sich dies von der Reiseleitung bestätigen lassen, es müssen aber objektive Kriterien sein: kein Pool, kleines Pool, usw.Trifft Punkt 1.2. und ff zu:
- reklamiert man nach Ende der Reise binnen vier Wochen und zwar mit einer konkreten Forderung: ... da das Hotel das und das nicht gehabt hat, verlange ich ... % zurück (oder ... den Betrag von €. ..).
- ist man im Urlaub noch dazu umgezogen, stehen einem für den oder die Umzugstage nochmals eine Entschädigung zu
meint
Peter -
Kundenorientierter hat hier das Landgericht Düsseldorf geurteilt.
"Wird ein Urlauber in einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Hotel untergebracht, reicht es für eine Mängelrüge aus, auf diese Tatsache lediglich hinzuweisen.
Wenn der Gast mit dem neuen Hotel nicht einverstanden war,
muß er gegenüber dem Veranstalter nicht im Detail erklären,
worin die Unterschiede zwischen beiden Hotels bestanden.Es reiche aus, dass der Kunde die Uterbringung in einem
anderen Hotel gerügt habe. Er habe damit unmissverständlich
zu erkennen gegeben, dass er mit der Unterbringung in
dem anderen Hotel nicht einverstanden gewesen sei."
AZ 22 S 393/06 LG DüsseldorfRedaktioneller Bericht zum Urteil >hier klicken<
Nun, jedes Gericht ist frei in seinen Entscheidungen.
Daher kann es ja nicht schaden, detailliert seine
Forderungen zu begründen. Der Trend dieses
Urteils, dieses auch pauschal zu rügen, ist
aber bemerkenswert.Gruß privacy
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FTI hat uns soeben angeboten in einem ähnlichen Fall 20% des Reisepreises zu erstatten, meine Eltern wären erst am Flughafen über die Überbuchung des Hotels in Kenntnis gesetzt wurden, hätte ich nicht schon vor Ort die Fühler ausgestreckt.
EIn Rückflug wäre nicht in Frage gekommen. da wir ja Familienurlaub machen wollten, so mussten wir vor Ort noch - natürlich gegen Gebühr - in das schlechtere Hotel umbuchen!
Eine Mängelrüge beim Reiseleiter reichte aus.
Aufpassen: keine kostenlosen Ausflüge o.ä. annehmen, da damit der Anspruch auf Schadensersatz, abgegolten werden kann.
Erst hieß es, das sei nur ein Entgegenkommen! Ja genau, wer es nicht weiß, lässt sich darauf ein!Nun ja wir werden uns mit den 20% zufrieden geben klar könnte man vor Gericht ziehen, aber wenn man weiß, was einem dort im Normalfall zugesrochen wird, macht es keinen Sinn. Da lag ich vor Jahren mit 40% mal recht hoch! Und unter uns, so schlecht war das Ersatzhotel dann auch nicht (Holidaycheckaward) aber es entsprach halt nicht dem Leistungsumfang des eigentlich gebuchten!
LG