Höherer Reisepreis
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Hallo allerseits,
ich habe eine Frage an die Reiseexperten unter euch.
Ich habe vor 2 Monaten eine Reise gebucht. Nun sehe ich, dass dieselbe Reise um 18, -- Euronen teurer geworden ist, weil seitens des Veranstalters ein Kerosinzuschlag erhoben wird. Verständlich bei den hohen Kraftstoffpreisen im Moment.
Darf der Veranstalter mir jetzt auch diesen Kerosinzuschlag nachträglich in Rechnung stellen? Oder bleibt es bei dem vereinbarten Preis?
Ich habe erst eine Anzahlung geleistet, der Rest des Reisepreises wird im September fällig.
Nicht dass mich jetzt jemand falsch versteht: es geht mir nicht um die 18 Euro, sondern nur um die rechtliche Frage, ob der mit dem Veranstalter geschlossense Vertrag gültig bleibt oder ob Nachforderungen statthaft sind.
Ich freue mich auf eure Beiträge.
Gruss, der Schnuckelhase
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nach meinem Kenntnisstand sind das 90 Tage aber Schnaps drüber. Bis zum September können noch viele Preisrunden kommen.
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Danke für eure Beiträge, aber wirklich geholfen habt ihr mir damit nicht.
Ich wollte wissen ob der Veranstalter überhaupt berechtigt ist, einen erhöhten Resiepreis nachzuforden oder ob der vereinbarte Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung rechtlichen Bestand hat.
Ich habe so früh gebucht, um für meine Urlaubsplanung Klarheit zu haben und weil der Preis so unschlagbar günstig war, auch alle anderen Kriterien, die für mich wichtig sind, passten haargenau! Da habe ich schnell zugeschlagen...
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An solchen nachträglichen Preiserhöhungen haben sich in der Vergangenheit selbst renommierte Veranstalter "die Zähne ausgebissen". Neben der
Festpreisregel, wie oben bereits geschrieben. über einen Zeitraum
von 4 Monaten, gilt auch, dass sich der Veranstalter dann mehr oder
weniger in die Karten schauen lassen muß, um solche nachträglichen
Forderungen nachvollziehbar zu belegen.Bei 18 Euro oder ähnlich wird das so schnell keiner versuchen.
Und wenn es dennoch eine solche nachträgliche Reisepreis-
anforderung gibt, dann muß diese erst einmal den
vom BGH aufgestellten Richtlinien entsprechen.Also erst mal Tee trinken

Gruß privacy
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@schnuckelhase
haben auch Urlaub gebucht während der Frühbuchersaison. 2 Wochen vorher war der Reisepreis pro Person noch 40 Euro günstiger als zum gebuchten Zeitpunkt (obwohl wie gesagt es noch Frühbucherzeit war). Ich hatte dann im Reisebüro der Dame auch so die Frage an einem Beispiel gestellt, wie Du es oben geschildert hast.
Sie gab mir folgende Antwort:
"Bei kleineren Preiserhöhungen (z. B. durch Kerosin) werden die bereits gebuchten Urlauber nicht zur Zahlung aufgefordert, dies wird nur dann gemacht, wenn der Kerosinzuschlag deutlich nach oben steigt. Nur die jetzt buchenden müssen dies zahlen".
LG -
... und hier noch ein wenig Lesestoff zum Thema
"nachträgliche Preiserhöhungen" - >hier klicken<Gruß privacy
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Schau mal in die Bedingungen Deines Reiseveranstalters. Da steht in der Regel drin an welche Fristen sich der Veranstalter gebunden sieht un sich das Recht herausnimmt einen Zuschlag nachzufordern.
Ob er das dann auch tatsächlich tut und ob es dann rechtens ist sei mal dahingestellt. Ich habe noch nie etwas nachzahlen müssen (waren aber auch immer kleine Beträge), auch wenn der veranstalter sich dieses Recht in den AGB's herausgenommen hat.

