Flugzeitenänderung Air Berlin
-
Kopiert aus anderem Airberlin-threat Anfang März
Bin z.Zt. auf AB ziemlich sauer, denn kurzfristig wurden alle Abflüge ab dem 01. Mai von Berlin Tegel nach Monastir aus dem Flugplan gestrichen. Wir hatten den 01.06. - 15.06. gebucht und zu diesem Termin steht bei AB nur noch der Flug ab Schönefeld, zu unmenschliche Uhrzeiten hin 03:55h und rück 6:35h, drin.
Haben extra bei TUI gebucht wegen der Flüge ab Tegel mit AB und jetzt dieser Mist. Vom Veranstalter gibt es noch keine Mitteilung an mein RB, aber auf der HP bei Tui ist nur noch SXF buchbar.
Leider hat sich wohl die Streichung noch nicht bei allen Anbietern rumgesprochen und es wird immer noch der Termin ab Tegel als buchbar angezeigt - auch hier bei HC. Dies finde ich sehr irreführend, obwohl natürlich nach allen AGB's Änderungen bzgl. der Zeiten vorgenommen werden können, Flughafenänderung auch ???
Wenn keine bessere Alternative als SXF von TUI angeboten wird, werden wir umbuchen, denn eine Hotelabholung um ca. 2Uhr Nachts in Hammamet, ohne uns.LG - Candy
Neuste Nachrichten:
AB hat mal wieder die Flugzeiten geändert. Seit 14.03. = ab SXF 12.00 (wunderbar) und zurück Monastir 7:25h (kann ich mit leben), nehme halt ein Taxi vom Hotel zum Flughafen, da sparen wir uns die angefahrenen Hotels auf dem Weg dorthin.
Wann ichs gemerkt habe:
wollte gerade unsere Flüge 31.05. - 15.06. nach Phuket buchen und dachte, check doch mal die Flugzeiten Deiner Buchung nach Tunesien und siehe da, wieder eine Änderung. Jetzt wieder besser wie gehabt.
RB hatte ich auch schon alles wg. der UB bei TUI angeleiert, wäre problemlos gegangen, hätten sogar kostenlos stornieren können. Nun bleibts wie gehabt und spannend auch.
Schaun mer mal.
LG - Candy -
-
@tomin
Ich fliege seit einer Weile ziemlich regelmäßig Düsseldorf-Helsinki - Düsseldorf ;bisher habe ich alle Änderungen umgehend per E-Mail mitgeteilt bekommen. Ich buche immer über die Air Berlin Seite; von daher kann ich nicht verstehen, dass du keine Änderungsmeldung bekommen hast. Hast du deinen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht? Kann es daran liegen, das Dein Veranstalter die Änderungen noch nicht weitergegeben hat?
LG
Andrea -
-
Das mag ja sonst so sein. Ich habe definitiv keine Info erhalten.
Mir wollte man beim Service-Center auch weiss machen, dass ich eine Info bekommen hätte. Als ich dann aber darum bat, mir diese Infomail noch mal zu schicken, musste man doch eingestehen, dass sie uns noch gar keine geschickt hatten.
Frecherweise habe ich dann eine Mail bekommen, in der es sinngemäss heisst:
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten Ihre Buchungsbestätigung.
So und die Buchungsbestätigung enthielt dann den um 2 Tage vor verlegten Flug. Ich habe natürlich umgehend darauf hingewiesen, dass ich diese Buchung nicht veranlasst habe und auch grundsätzlich nicht bereit bin, an einem anderen Tag zu fliegen.
Schließlich habe ich mit AB einen Vertrag geschlossen und erwarte nunmehr auch die Erfüllung der Pflichten daraus.
-
Lieber tomin
hier Deine Rechte:
Annullierung des Fluges
Liegt der Anlass der Annullierung eines Fluges im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe wie bei Nichtbeförderung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihnen die Annullierung mindestens zwei Wochen zuvor mitgeteilt oder ihnen alternative Flüge im Rahmen der ursprünglichen Flugzeiten angeboten. Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist (Wetter, Sicherheit usw).
Wird ein Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft anbieten: die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder andersweitiger Beförderung zum Zielort und
Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen ausserdem die gleiche Höhe an Entschädigung wie für Nichtbeföderung als Folge einer Überbuchung gewähren, es sei denn, Sie wurden rechtzeitig und ausreichend informiert. Die Fluggesellschaft muss Ihnen folgende Entschädigungen leisten: 250 € bei Flügen von 1 500 km oder weniger,
400 € bei Flügen über 1 500 km innerhab der EU und andern Flügen zwischen
1 500 und 3 500 km,
600 € bei Flügen über 3 500 km ausserhalb der EU. Die Entschädigung kann nur die Hälfte betragen, wenn sich Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert.
Viel Glück beim verhandeln.
Gruss
grischtu -
Hallo,
Bräuchte auch mal eure Hilfe. Habe bei AB einen Nur Flug von Köln nach Kairo gebucht. Strecke CGN-CAI 28.02.2011, Flugzeit 21:55 Uhr- 03:10 Uhr, Flugnr: AB 8894. Meines Erachtens handelt es aufgrund der Flugzeit hierbei um einen Nonstop und nicht um einen Direktflug. Anderes ist aus der Buchungsbestätigung (E-Ticket) sonst nicht zu entnehmen. Dieser Flug wurde nun gestrichen, auf der Homepage nicht mehr auffindbar, sprich annulliert vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen. Es gibt jetzt nur noch zwei andere Flüge für diesen Tag.
Nun kommt einen Änderungmitteilung die ich als einseitge Vertragsänderung von AB ansehe:Neuer Flug
28.02.2011 AB6125 Köln/ Bonn 18:45 - Kairo 03:05+1 (via Muc)
Nun wurde also der von mir gebuchte Flug annulliert, die Flugzeiten vorverlegt, eine Zwischenlandung eingelegt und die Reisezeit verlängert. Diese einseitigen Vertragsänderungen möchte ich jedoch nicht hinnehmen, unter diesen Voraussetzungen hätte ich diesen Flug nie gebucht. Die ständigen Änderungen waren einer der Gründe keine Pauschalreise zu buchen. Hierauf wollte ich eine kostenlose Stornierung des Fluges und Rückzahlung des Flugpreises erwirken. Kann ich das aufgrund der EU Fluggastverordnung zur Annullierung eines Fluges oder nicht?
Zitat:
Wird ein Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft anbieten: die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort)oderandersweitiger Beförderung zum Zielort.
Zitat ende:Interpretiere ich das falsch?
Lieben Gruss die Sunny
-
Du solltest die Verordnung dann aber auch richtig und bis zum Ende lesen. Die Annulierung kommt mehr als eine Woche vor Abflug (sogar mehr als sechs Monate). Und die Airline hat dir eine anderweitige Beförderung angeboten. Meiner Meinung nach ist außer der kostenfreie Rücktritt - wenn du das Angebot nicht annehmen möchtest, nichts an Möglichkeiten gegeben. Oder?
Viele Grüße -
Nee, was denn auch?
Eine Zwangsmaßnahme, dass die Airline doch Non Stop fliegt??

-
600 € bei Flügen über 3 500 km ausserhalb der EU.
+++
ist mir bekannt aber airberlin scheinbar nicht
Letzten Montag schickten sie mir 50,00 EUR, (Fünfzig)
24 Stunden Verspätung Ende Januar von VRA nach Tegel.
So lange haben sie rumgezockt.
Habe Widerspruch per e-mail eingelegt und gebeten mir eine Kontonummer für die Rücküberweisung zu nennen.
Bis dato nicht geschehen. Möchte natürlich den Fuffi nicht auf irgendein Konto überweisen. Leider steht die Absender-Nr. nicht mehr auf den Belegen (Postbank)
Muss mich morgen mal an die Warteliste hängen. -
Ich glaube, die 50 €, sind eine Masche von Air Berlin.
Mir haben Die, für eine 6-Stunden-Verspätung, ebenfalls 50 € (als Gutschein) angeboten. Auf E-Mail und Fax, dass ich mit dem Vorschlag nicht einverstanden bin, bisher noch keine Rückantwort.Heute habe ich erst Mal den Fragebogen des Luftfahrtbundesamtes heruntergeladen, ausgefüllt und mit allen Unterlagen gefaxt.
Mal sehen ob jetzt Bewegung rein kommt.
-
Bei Nichtbeförderung oder Anullierung, jedoch nicht aufgrund höherer Gewalt.
+++
Sie haben mir "Bestätigt", dass es aufgrund technischer Schwierigkeiten war.
Flieger blieb in Tegel stehen. Abflug genau 24 Std. später, selbe Flugnr.
So statt Sa.
+++
Verspätung: Nicht Entschädigungsfähig, wenn bis spätestens 14 Tage vor Abflug
bekannt gegeben.
Morgens um 10:00 Ortszeit rief ich noch in Havanna bei TUI an.
Alles ok. Abflug sollte ca. 17:30 ab VRA sein. Musste ja von HAV nach VRA mit dem Bus fahren.
In VRA kam dann 1/2 Std. vor planmäßigem Einschecken ein nette Kubi, (wirklich) und sagte Nein. Aber wir ca. 12 Wartenden, die alle nicht in VRA AI gebucht hatten, bekamen ein Hotel mit AI für die Zeit. Die anderen 250? blieben in den Hotels am Ort.
Eigentlich hätte es bei der TUI in Havanna bekannt sein müssen, daß das Flugzeug in Berlin nicht abgeflogen ist. 6 Stunden Zeitverschiebung.
+++
Ich habe es der EUCLAIM gemeldet. Dann verzichte ich auf 1/ 3, aber habe meine Ruhe. Sollen die schreiben. -
Na, der zweite Teil war ja auch nicht für dich, sondern für die sunny, du Christkindl!

Zu AB:
50 Öcken sind eigentlich schlimmer, als nix - da bin ich ganz deiner Meinung.
Das Thema wird allerdings parallel auch im Reiserecht diskutiert, vielleicht sollten wir daher hier nicht so ins Detail gehen!? -
Ronny87 wrote:
Du solltest die Verordnung dann aber auch richtig und bis zum Ende lesen. Die Annulierung kommt mehr als eine Woche vor Abflug (sogar mehr als sechs Monate). Und die Airline hat dir eine anderweitige Beförderung angeboten. Meiner Meinung nach ist außer der kostenfreie Rücktritt - wenn du das Angebot nicht annehmen möchtest, nichts an Möglichkeiten gegeben. Oder?
Viele GrüßeHabe ich irgendwas von Entschädigung oder anderen Möglichkeiten geschrieben?
Ich wollte lediglich wissen , ob ich den Flug kostenfrei stornieren kann. Nicht mehr und nicht weniger. Air Berlin ist halt der Meinung, das Sie der kostenlosen Stornierung nicht zustimmen müssen. Daher wollte ich zunächst eure Meinung dazu hören.
Aber ausser einem blödem Kommentar zur Zwangsmaßnahme habe ich bisher keine vernünftige Antwort gelesen ........
Lieben Gruss die Sunny
-
Nur noch kurz am Rande... ich denke, wir driften wohl langsam zu sehr ins Reiserecht ab.

Die "Söp" aus deinem verlinken Text scheint es wohl nicht mehr zu geben.Fluggesellschaften nehmen nicht an Schlichtung teil
Seit dem 1. Dezember 2009 ist die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)" u.a. für die Anliegen von Fluggästen zuständig. Die bundesweit neutral und unabhängig arbeitende Schlichtungsstelle bietet ihre Dienste allen Kunden von Unternehmen im Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsbereich an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Früher war die "Schlichtungsstelle Mobilität" Anlaufstelle für Fluggäste, ihre Ansprüche auch außergerichtlich durchzusetzen. Diese Schlichtungsstelle (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org) hat ihre Arbeit zum 30. November 2009 eingestellt.Im Jahr 2009 hatte keine einzige deutsche Fluggesellschaft mit der "Schlichtungsstelle Mobilität" kooperiert. Auch die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wird bisher ausschließlich von Bahnunternehmen getragen. So wie es aussieht, will auch keine Airline mit der "SÖP" zusammenarbeiten. Flugpassagieren bleibt daher sehr wahrscheinlich nur der Klageweg, wenn mit der Fluggesellschaft keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.
Lieben Gruss die Sunny
