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Reiserücktritt des Reiseveranstalter

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  • mich1963M Offline
    mich1963M Offline
    mich1963
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hotel Club Kastalia in der Türkei (02.08-16.08.2008) Wir haben im Januar 2008 bei FTI eine Reise gebucht und nun sagt der Reiseveranstalter das die Zimmer für 3 Personen zu klein seien.. (29.5.08) Wir sind nicht bereit knapp 500€ drauf zuzahlen. Wir haben einen Vertrag mit FTI geschlossen und erwarten das Sie diesen Vertrag auch erfüllen. Wir suchen noch Betroffene denen das gleiche Passiert ist.
    Gruß
    mich1963

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    92%
    Club Kastalia Holiday Village
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel
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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      wie immer wäre es bei Reiserechtsfragen wichtig alle Daten zu kennen. Hier wäre erst einmal das Wichtigste, ob es sich bei der Buchung um drei Erwachsene handelt, oder ob ein Kind dabei ist.

      Für den letzteren Fall ist es klar, da FTI die Reise 2Ew. + 1 Kd noch immer so anbietet. (gerade aktuell geprüft) Im anderen Fall kann es ein Veto des Hoteliers sein. Hier würde ich so argumentieren, daß verschiedene Veranstalter für dieses Hotel eine Kinderermäßigung bis 14 Jahre anbieten und es ja kaum ein Unterschied sein kann, ob ein 14 Jähriger, oder ein Erwachsener Platz hat.

      Im Zweifelsfall androhen die Reise / das Hotel bei einem anderen Veranstalter zu buchen und FTI in Rechnung zu stellen. Familienzimmer sind als Belegung mit 3Ew. vorhanden.

      Ich kann hier also weder erkennen, daß die Zimmer grundsätzlich zu klein sind, oder daß andere Gründe vorliegen könnten, die diese Unterbringung nicht gestatten. Folglich kann man hier schon auf seine Buchung bestehen, denn wirklich zu klein können die Zimmer eigentlich nicht sein.

      Eventuell finden sich bei HC hier ja auch entsprechende Bewertungen die diese Belegung nachweisen.

      Meine Empfehlung wäre hier das ganz große Kino aufzufahren. Bestehen auf dem Angebot mit Einschreiben und Rückschein. Teureres Angebot der Konkurrenz vorlegen und Kostenübernahme androhen. Eventuell sogar gleich mit Anwalt, falls eine Rechtschutz vorhanden. Alternativ der Vorschlag auf DZ / EZ, oder FZ umzubuchen. Zu Lasten von FTI natürlich.

      Gruß

      Berthold

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