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Erstattung der Fahrtkosten bei Nachtflugverbot?

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  • SchnuckelhaseS Offline
    SchnuckelhaseS Offline
    Schnuckelhase
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir hatten heute am Arbeitsplatz eine Diskussion. Daher brauche ich ein paar Infos, ohne gross im net recherchieren zu müssen.

    Es geht um den Flughafen Hamburg mit Nachtflugverbot. Wenn man nach Eintritt des Nachtflugverbotes in Hannover landet und von dort mit Bussen nach HH gebracht wird, dort beispielsweise um 2.00 Uhr ankommt, ist doch der Vertag seitens des Veranstalters erfüllt, oder?

    Frage: kann man die Fahrtkosten, die man nun hat (nachts um 2 Uhr kommt man vom Flughafen nur mit dem Taxi weg), geltend machen?
    Schließlich haben die "Abholer", mit denen die Fahrt fast nichts gekostet hat, ja auch vergeblich gewartet.

    Wenn ja, beim Veranstalter oder bei der Fluggesellschaft?

    Oder ist das eine Frage der Kulanz?

    Ich bin gespannt...

    Danke und Gruss,

    Florian

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      die Frage ist zum einen einmal, wie das Nachtflugverbot gültig ist. Wenn man um 2.00 Uhr landet und dies nicht mehr als 4 Stunden Verspätung bedeutet, dann dürften absolut gar keine Ansprüche herrschen.

      Vermutlich auch grundsätzlich nicht, da jeder für die Anreise an den Flughafen selbst verantwortlich ist. Ansonsten müssten Fluggesellschaften ja auch zahlen, wenn einfach nur der letzte Zug in Richtung Heimat verpasst wurde.

      Ich denke also, daß hier, völlig unabhängig von der Uhrzeit, so oder so keine Leistungen erbracht werden müssen. Das würde ja unendlich viele Kosten bedeuten, die im Einzelnen nicht nachgewiesen werden können. Das würde schon damit anfangen, daß eventuell zwei Taxen zusammengelegt werden hätten können, sollen, müssen.......

      Daher können meiner Meinung nach nur die Kosten anfallen, die für entsprechende Verspätungen vorgesehen sind. Taxikosten gehören dazu nicht. Bei wem diese dann einzureichen sind hängt von der Reise ab. Bei Pauschalreisen beim Veranstalter, bei Flügen bei der Airline.

      Bei Pauschalreisen kann es sogar so sein, daß die Verspätung planmäßig ist. Das hatte ich mal. Verspätung von 12 Stunden und daher auch 12 Stunden später die Abholung im Hotel. (war Langstrecke) dadurch auch den letzten Zug verpasst und Nachts mit dem Mietwagen nach Hause. Wäre nie auf die Idee gekommen zu reklamieren und es hätte auch nichts gebracht.

      Gruß

      Berthold

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SchnuckelhaseS Offline
        SchnuckelhaseS Offline
        Schnuckelhase
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Berthold,

        vielen Dank für deinen Text.

        Ich sehe es genauso wie du, wollte aber einigermassen sicher sein, in der weiteren Diskussion nichts Falsches zu sagen.

        Einen schönen Abend wünscht

        Florian

        Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!

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